Was wurde bei Treffen der Bundeswirtschaftsministerin mit Energiekonzernen und Lobbyverbänden besprochen? Wer Einsicht in die Unterlagen fordert, soll mehrere Tausend Euro zahlen – trotz klarer Rechtsprechung, die solche Gebühren als rechtswidrig einstuft. Von Eddie Lange
picture alliance/dpa | Katharina Kausche
Wer besucht nicht gerne ein Klassentreffen oder verabredet sich mit früheren Kollegen, um mit ihnen über die guten alten Zeiten zu plaudern? Das dachte sich wohl auch Wirtschafts- und Energieministerin Katharina Reiche (CDU) und traf sich am 1. Juli 2025 mit Spitzenfunktionären des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Hauptgeschäftsführerin sie von 2015 bis 2019 gewesen ist. Ob sie allerdings mit den Mitgliedern des Vereins in Erinnerungen schwelgte, wagt nicht nur die Autorin dieses Beitrags zu bezweifeln.
Auch die Plattform abgeordnetenwatch (Bürger fragen – Politiker antworten) war neugierig und hinterfragte nach dem Grund dieses Treffens. Statt konkreter Antworten erhielt der Verein jedoch die Nicht-Information, mit dem man alles ausweichen und verklären kann: dass „dieses und andere Gespräche in vertraulichem Rahmen stattgefunden hätten“. Ergo: Geht die Bürger gar nichts an.
Zum Glück gab es aber noch sieben weitere Gespräche der Ministerin mit Verbänden, Institutionen und Energiebranchen, wie z.B. mit Bill Gates sowie den Vorstandschefs von Siemens Energy und Uniper. Diese fanden zwischen Mitte Juni und Mitte Juli statt. Das Recherche-Team von abgeordnetenwatch wollten auch hierzu Einzelheiten erfahren und beantragte am 11.8.2025 Einsicht in die entsprechenden Akten. Laut Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sind solche Anträge – bei geringem Bearbeitungsaufwand – gebührenfrei. Sollten jedoch Sichtung, Prüfung und Schätzung umfangreicher Unterlagen notwendig sein, können laut IFG lediglich bis zu 500 Euro anfallen. Umso erstaunlicher war die Antwort des Rechtsreferates im BMWE: „Nach erster Einschätzung dürfte Ihr Informationsantrag zu insgesamt acht Terminen Gebühren in Höhe von bis zu 4.000,00 Euro verursachen“.
Und das, obwohl das Bundesverwaltungsgericht ein solches Vorgehen bereits 2016 für rechtswidrig erklärt hat: „Die Aufspaltung eines einheitlichen Informationsbegehrens in eine Vielzahl von Einzelanträgen ist mit dem im IFG angelegten Verbot einer abschreckend wirkenden Gebührenerhebung unvereinbar.“
Laut abgeordnetenwatch ist dies kein Einzelfall: Immer wieder versuchen Ministerien, mittels hoher Gebühren den Zugang zu Unterlagen zu erschweren. So verlangte das Bildungsministerium für einen früheren Antrag von abgeordnetenwatch 1.710 Euro. Angeblich sei ein Verwaltungsaufwand von 36 Stunden entstanden. Als die Internetplattformen eine detaillierte Aufstellung verlangten, zog das Ministerium die Forderung zurück.
Im Fall von Reiches Wirtschaftsministerium hat abgeordnetenwatch inzwischen den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingeschaltet.

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Morgendliche Hausdurchsuchung inklusive Festnahme mit Pressebegleitung, anschließend 9 Monate U-Haft und danach Verhandlung mit gefesselten Füßen und Händen in einem durchsichtigen Plastikkäfig. Alles andere ist eine „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Und das kann ja niemand wollen…
Reiche ist keinen Deut besser als ihr Vorgänger, auch sie blinkt konsequent links, Klima, Erneuerbare, Transformation, Planwirtschaft usw. sind ihre Richtmarken. Darum geht es auch wirtschaftlich weiter bergab!
Sie scheinen offenbar andere Informationen zu haben, aber Reiche will den Umstieg auf Erneuerbare massiv ausbremsen und lieber weiter Gas aus Schurkenstaaten und Großkonzernen beziehe…n
Zur Erinnerung: Die Bürger zahlen für die Existenz und die Aufgabenerfüllung der staatlichen Bürokratie bereits Steuern – und zwar in Deutschland astronomisch hohe. Gebühren können gerechtfertigt sein, wenn der Bürger eine Leistung in Anspruch nimmt, die nicht ohnehin zu den Kernaufgaben des Staates gehören wie bei einem Besuch des städtischen Schwimmbades. Hier soll indes ein Politiker Transparenz gegenüber seinem Chef (den Bürgern) herstellen, was er im Rahmen seiner öffentlichen (!) Tätigkeit leistet (oder eben nicht). Was kommt als nächstes? Teilnahme an Wahlen nur gegen Zahlung einer Gebühr? Naheliegender wäre übrigens eine unaufgeforderte Berichtspflicht im Internet, die jeder Bürger einsehen kann,… Mehr
Könnte man allmählich annehmen, dass der Bürger aufwacht und merkt, dass diese Oligarchie einfach jedes Recht schamlos zu brechen bereit ist und macht, was sie will, natürlich auch mit Hilfe von ideologisierten „Wissenschaftlern“ u. Pseudoexperten?
Ach nein, der gemeine Bürger hat ja Angst, glaubt lieber immer noch an „Die-machen-das-schon-richtig“, und zunehmend viele können ja immer weniger geistig erfassen, s. Schulabschlussleistungen, und wollen sowieso nur Geld möglichst für Nichts.
Man kann den Bürger nicht mit so kleinlichen Dingen in Unruhe versetzen. Das muss doch jeder verstehen. Oder? 🧐
Hier in den Kommentaren ist unlängst das Wort, Zitat: „politischer Ab…um“ gefallen. Ich fand das zutreffend: Unsere von uns bezahlten Angestellten, d.h. Parlamentarier, Ministerien und Amtsträger führen sich auf wie unsere Herren; verkehrte Welt – mafiös und ekelhaft!
Der Tag wird kommen.
Die Bürger, die den ganzen Mist bezahlen, sind in deren Augen nur dumme Bittsteller. Vom Volke aus geht hier gar nichts. Es wird über das Volk hinweg regiert. Da stören Fragen oder Transparenz nur. Mit dem Begriff Volksvertreter wissen diese Figuren nichts anzufangen. Es sind Selbstbereicherer und Selbstverwirklicher geworden.