Bürokratie statt Freiheit – Flieger, grüß mir die Sonne

Erhebliche Einschränkungen der persönlichen Freiheit erlauben sich Beamte zunächst nur bei Gruppen, die klein sind und wenig Widerstand wahrscheinlich. Wehret den Anfängen.

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Das Gerät sieht aus wie eine zu groß geratene Drohne. Der Rumpf hängt an einem kreisförmigen Gestell, an dem 18 Elektromotoren senkrecht nach oben gerichtete Propeller antreiben. Und den Auftrieb erzeugen.

Der Pilot „gibt Gas“, die Propeller beginnen kräftig zu drehen und das Gerät in die Luft zu hieven. Es hält sich stabil. Mit einem Steuerknüppel dirigiert der Pilot das Gerät in jede Richtung, läßt es steigen oder sinken.

Dieser „Volocopter“ machte Schlagzeilen. Ein Wirtschaftsblatt mit viel grünem Willen, aber wenig Ahnung von Technik beschrieb früher wortreich, wie „das fliegende Großstadt-Taxi“ aussieht. Kunststück, es hat einen Elektroantrieb; der allein reicht als Ausweis für die Fortschrittlichkeit.

Interessant ist die Apparatur, weil hier keine aufwendige Mechanik mit Hauptrotor, komplizierter Taumelscheibe und Heckrotor als Drehmomentausgleich wie bei einem richtigen Hubschrauber arbeitet, sondern einzelne Motoren. Rechner steuern jeden einzelnen der Motoren an, erhöhen oder vermindern die Drehzahl. So steigt das Gerät und bewegt sich in eine Richtung. Die Energie der Akkus ist der begrenzende Faktor, 20 Minuten soll das Gerät in der Luft bleiben können. Das reicht zumindest für Flugerprobungen. Viel mehr können Akkus auch nicht liefern; das Gewicht läßt sich nicht beliebig erhöhen.

Lohnend sind solche Versuche aber allemal, einfach um neue Technik auszuprobieren. Ob was daraus wird, muss man sehen. Noch ist ein Einsatz mit den gefährlich heftig drehenden Propellern in Innenstadtbereichen schwer vorstellbar.

Allein das in die Luft bringen eines solchen Gerätes ist eine technische Herausforderung, dann Flüge unter Berücksichtigung von mitunter widrigen Wetterbedingungen zu bewältigen – eine weitere. Aber das alles erscheint lösbar.

Bürokratie behindert Luftfahrt

Lösbar erscheint fast nicht mehr das große Problem, das über Deutschland wie eine Dunstglocke schwebt: Eine unsägliche Verwaltung. Die Bürokratie zerstört im Augenblick die Luftfahrt. Die „große“ wohl eher nicht, dazu sind die wirtschaftlichen Interessen zu stark, aber die mittlere Geschäftsluftfahrt und die „Kleinen“.

Eines der unfähigsten Ämter in Deutschland ist das Bundesluftfahrtamt. Nach außen hin von Fachfremden eher unbemerkt produziert es Unsinn am laufenden Band. Die technischen Hintergründe liegen unterhalb der öffentlichen Wahrnehmungsschwelle, betreffen indes einen wesentlichen Teil der Wirtschaft Deutschlands.

Das Amt hat erhebliche Schwierigkeiten, überhaupt Personal zu finden, das weiß, wie ein Flugzeug aussieht. Stellenangebote werden unter qualifizierten Piloten mit spitzen Fingern angefaßt und wenn dann höchstens unter dem Aspekt: Mal ein paar Jahre praktische Erfahrung von außen in das Amt bringen, dann aber wieder weg.

In Verbindung mit der europäischen Agentur für Flugsicherheit EASA ergibt sich eine für die Luftfahrt üble Konstellation. Tatsächlich sollen sogar Politikwissenschaftlerinnen Sachverstand in einer nicht immer einfachen Materie ersetzen. Mit Nichtstun nimmt eine verhängnisvolle Entwicklung ihren Lauf, die die Luftfahrt in Deutschland blockiert.

Nur mit Mühe und vollem Einsatz gelingt es den wenigen unabhängigen Fachleuten wie Jan Brill von der Fachzeitschrift „Pilot und Flugzeug“, die gröbsten Auswirkungen der Fehler des Amtes über europäische Rechtsprechung zu korrigieren.

Im Luftfahrtbundesamt in Braunschweig hocken sogar noch ehemalige NVA-Flieger herum, die noch die alte Kameradschaft von früher feiern, und schaffen es, einen Wirtschaftszweig zum Erliegen zu bringen. Keine Amtsleitung stoppt sie.

Wie jetzt bei einem Strafprozeß gegen einen Hubschrauberpiloten in Stuttgart. Dort bestellte das Gericht zu einem Prozeß den früheren NVA-Mann Henri Kaersten als Sachverständigen vom Luftfahrtbundesamt. Es ging um die Frage, ob ein gewerblich tätiger Hubschrauberpilot mit einer Landung auf dem Betriebsgelände eines Autohauses die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet oder nicht. Er sollte die Frage beantworten, ob die Fläche auf der der Hubschrauber landete, ausreichend groß ist oder nicht und ob eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bestand.

Hubschrauber dürfen bei der Bürokratie nicht landen

Das Hubschrauberunternehmen hatte wie andere auch die notwendige gültige „Allgemeinerlaubnis“, ohne die sein Betrieb nicht möglich wäre. Denn einen Hubschrauber benutzt oder mietet man auch, um unabhängig von Flugplätzen zu starten und landen. Doch der Hubschrauber musste natürlich zum Betriebsgelände des Autohauses.

Doch laut Aussage des LBA-Mannes sei dieser Flug nicht durch die „Allgemeinerlaubnis“ gedeckt. Das bedeutet: Für den Flug zum Betriebsgelände des Autohauses brauche man eine gesonderte Erlaubnis.

Es darf bezweifelt werden, ob LBA-Mann Kaersten die Tragweite seiner Aussage überblickt. Denn damit dürfte die bisherige Praxis des gewerblichen Flugbetriebes passé sein, wie Jan Brill sagt.

Das ist so, als würde ein Reisebus Passagiere von München nach Frankfurt fahren, aber die Fahrt vom Depot in Fürstenfeldbruck nach München wäre nicht genehmigt.

Mit dieser blinden Äußerung hat das LBA der allgemeinen Praxis den Boden entzogen.

Also müssen vermutlich alle Betriebe jetzt ihren Regierungspräsidien auf den Leib rücken und zusätzlich die Genehmigung für „Repositionierungsflüge“ prüfen. Eine unglaubliche Mehrarbeit aufgrund der Äußerung eines LBA-Mannes, der als „Flugbetriebsprüfer“ sein Geld verdient. Dabei verfügt das Amt nicht einmal eine Liste aller zugelassenen Flugschulen. „Es hat vollkommen den Überblick verloren“, sagt Jan Brill.

Wer macht das Luftfahrtbundesamt wieder funktionstüchtig? Es ist dem Bundesverkehrsministerium unterstellt. Herr Dobrindt – walten Sie Ihres Amtes!

Bürokratie ist mehr aufs Abzocken aus als auf Sicherheit

Schon die EU-Kommission hat übrigens das Amt nach der Germanwings Katastrophe gerügt, als ein durchgeknallter, kranker Pilot 149 Menschen mit in den Tod riß. Übliche Routine danach: Aufschreie nach mehr Sicherheit, Sicherheit, Sicherheit.

Dabei hatte das Unglück in den französischen Alpen seine Ursache gerade in dem ins Wahnsinnige gesteigerten Sicherheitshype. Wieviel Geist und Gehirnschmalz investierten Ingenieure und Prüfbehörden in das Austüfteln sicherer Cockpittüren! Dabei weiß jeder, dass im Zweifel solche Technik immer ausgehebelt werden kann und im Normalfall das Leben erschwert, im Notfall die Falschen trifft.

Purer Aktionismus. Denn es ist beispiellos, wie der Staat nicht mehr in der Lage ist, seine Bürger zu schützen und damit eines der wenigen Versprechen des Staates gegenüber dem Steuerzahlenden erfüllt. Meistens entpuppen sich Aktionen des Staates als Angriff auf die Freiheit des Bürgers.

Nach den Anschlägen von New York drehte die Bürokratie vollständig hohl und führte hierzulande 2005 für Piloten eine „ZÜP“ ein – eine Zuverlässigkeitsprüfung. Dieser ZÜP liegt ein Gesetzesmonstrum mit dem klingenden Namen „Luftsicherheitsgesetz“ zu Grunde.

Das hatte seinerzeit ein Innenminister namens Otto Schily eingeführt. Mit Terroristen hatte der bekanntlich seine intensiven Erfahrungen. Allein die FDP fand das seinerzeit nicht so prickelnd und stimmte dagegen. Wg. Freiheit und so.

Nach dieser „ZÜP“ müssen sich Bürger, die einen Pilotenschein haben, einer ZÜP stellen – alle Jahre wieder und „freiwillig“ natürlich – andernfalls gibt es keine Verlängerung der PPL. Solche „Freiwilligkeit“ war auch in der DDR groß angesagt.

ZÜP ist Gebührenabzocke

Selbstredend, dass diese ZÜP gleichzeitig Gebührenabzocke ist. Auch mittlerweile schon selbstverständlich im Selbstverständnis der Staatsvertreter, dass die grundgesetzlich festgelegte Unschuldsvermutung ausgehebelt wird. Der Bürger ist im Zweifel Terrorist, schon gleich gar derjenige, der ein Flugzeug steuern kann.

Privatpiloten, die teilweise eigene Unternehmen leiten und seit Jahren einwandfrei fliegen, mussten plötzlich jedes Jahr zur Polizei wackeln und eine ZÜP beantragen. Es liegt kein Anfangsverdacht vor, sondern der freie Bürger muß gegenüber der Bürokratie „freiwillig“ darlegen, dass er „zuverlässig“ ist.

Und – schlimmer noch – jeder, der im beruflichen oder privaten Bereich sich kleine Regelverstöße erlaubt hat, wird als „unzuverlässig“ angesehen. Diese begründeten nach Ansicht des Staatsapparates „geringe Zweifel“, ob er es auch mit den Regeln der Luftsicherheit so genau halte.

Das Monstrum hat sich mittlerweile zu einem Willkürwerkzeug der Behörden entwickelt.

Willkürwerkzeuge der Bürokratie

Kleine Sachbearbeiter von Bezirksregierungen berauschen sich an ihrer Macht und entziehen willkürlich die ZÜP – wie jüngst in Münster geschehen. Noch irrer: Die Gewaltenteilung ist hier aufgehoben. Eine solche Figur in der Bürokratie ist gleichzeitig Ankläger, Richter, Sachverständiger und Exekutive.

Skandalurteile wie in Münster, wo der Dezernent der Bezirksregierung ein übles Machtspielchen mit einem bislang unbescholtenen Bürger und Steuerzahler spielte, laufen geräuschlos, weil sich außerhalb des engen Kreises der Fliegerei niemand dafür interessiert; es ist auch schwer, alles zuverstehen. Und die Provinzpresse ist mit der Darlegung von Nutz und Frommen von Islam und Flüchtlingen ausgelastet.

In jedem Fall: Es müssen nicht unbedingt Autofahrten im Vollrausch sein. Ein paar Fehler in der Bilanz, ein schlechter Steuer-Tip oder einfach eine Insolvenz als angestellter Geschäftsführer reichen bereits aus: Der Flugschein ist weg.

So geschehen einem bayerischen Unternehmer, der einen Flugschein besitzt und selbst zu Terminen fliegt, damit schneller ist und somit produktiver. Sein „Vergehen“: Ein Fehler in seinem Jahresabschluss. Er zahlte zu wenig Steuern und Abgaben: Runde 14.000 Euro – trug ansonsten mit seinem nicht unbeträchtlichen Steueraufkommen zur Finanzierung des Staates bei, gab angestellten Lohn und Brot.

Die Backpfeife erhielt er vom bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg: „Die Zuverlässigkeit im luftverkehrsrechtlichen Sinne ist bereits dann zu verneinen, wenn hieran auch nur geringe Zweifel bestehen, da das gerade beim Luftverkehr hohe Gefährdungspotential und die Hochrangigkeit der zu schützenden Rechtsgüter dies erfordert.“

Andere furchtbare Juristen belegen, dass eine rechtskräftige Verurteilung eigentlich nicht einmal notwendig sei. Bereits „Ermittlungen und Verdachtsmomente“ würden ausreichen. So weit heruntergekommen ist die persönliche Freiheit und Rechtssicherheit schon.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt letztlich in ständiger Rechtsprechung, dass Bezugspunkt der Überprüfung der Zuverlässigkeit sein muss, ob Grund für die Annahme besteht, beim Überprüften sei aktuell oder künftig ein Verstoß gerade gegen die Anforderungen zur Wahrung der Sicherheit des Luftverkehrs zu befürchten.

Für viele bedeutet das Berufsverbot, weil sie ohne die ZÜP nicht mehr zum Beispiel in den Sicherheitsbereich von Flughäfen dürfen. Auch nicht, wenn sie nicht selbst fliegen, sondern nur auf dem Tower sitzen oder einen Bürojob am Flughafen ausüben.

Gegen Willkür hilft auch kein Edathy

Die Folgen für Piloten vor allem kleinerer Maschinen sind beträchtlich. Es geht auch für sie hin bis zum Berufsverbot. Ähnliches berichten können übrigens auch Jäger und Sportschützen, die ein Lied von staatlichen Zwangsmaßnahmen und Willkür singen können.

Das Fatale: Solche erheblichen Einschränkungen der persönlichen Freiheit und Brechen des Grundgesetzes erlauben sich die Beamten zunächst nur bei Gruppen, die klein sind und bei denen wenig Widerstand wahrscheinlich ist. Wer mit der Fliegerei nichts am Hut hat, merkt in der Regel davon nicht viel. Es muss ihn auch nicht kümmern.

Nach „LuftSiZÜV“, § 6 Satz 5, gilt das Ergebnis einer nach dieser Verordnung durchgeführten Zuverlässigkeitsüberprüfung im gesamten Bundesgebiet. Für Piloten gibt es nur einen Ausweg: Mit einer ausländischen Fluglizenz kann ihnen kein auch noch so durchgeknallter Dezernent etwas anhaben.

Muss man eigentlich noch darauf verweisen, dass ausgerechnet einst eine zweifelhafte Figur wie der ehemalige SPD-Abgeordnete und Kinderpornograf Sebastian Edathy einem nach Sinn und Zweckmäßigkeit der ZÜP fragenden Bürger arrogant und brüsk beschied:

„Ihre ‚Frage‘ an mich bestätigt mich in meiner Einschätzung, dass Politiker auch in Wahlkampfzeiten nicht jeder abwegigen Stellungnahme unnötiges Gewicht beimessen sollten… Wie man das Führen eines Flugzeuges mit dem Benutzen eines Fahrrades vergleichen kann, ist mir völlig unverständlich.

Dass Menschen, die Flugzeuge führen, besonderen Kontrollen unterliegen, hat mit einer ‚Entwicklung im orwellschen Sinne‘ nichts zu tun, sondern dient dem Schutz der Allgemeinheit.

Damit wird auch mitnichten die ‚Würde des Menschen (…) ab(ge)schafft‘, sondern, im Gegenteil, ernstgenommen.

Ich erachte es übrigens als völlig richtig, dass die Bundeshauptstadt Berlin nicht länger von Privatflugzeugen überflogen werden darf, um die Gefährdung des Sitzes von Bundestag, Bundesrat, Bundeskanzler und Bundespräsident zu minimieren.

Dies als unzumutbar darzustellen, weckt in mir den Eindruck, dass Sie das Verhältnis Ihres Privatinteresses gegenüber dem Gemeinwohl unzutreffend einschätzen.

Bei Ihrer Aussage: ‚Was ist eine freiheitliche Demokratie noch wert, wenn sie so mit ihren Minderheiten umgeht?‘, bleibt mir fast die Sprache weg.

Das ist … mehr als Polemik. Solche Aussagen sind indiskutabel! Sie sollten Ihre Position überdenken.“

Soweit die Antwort Edathys an den fragenden Bürger. Wohlgemerkt: Der Auskunftssuchende war kein Terrorist, kein Millionär, nur ein Pilot bei einem Flugsportverein, der mit wenig Geld und viel Freizeitarbeit sich das Vergnügen „Fliegen“ leisten kann.

Arroganter und machtbesoffener geht es nicht.

Der Selbstmordpilot hatte die ZÜP

Wie hier Gesetze als Machthebel gegen den normalen Bürger gebraucht werden, ist bodenlos – natürlich alles im Namen der Sicherheit vor Terroristen. Die Gefahr vor Terroristen und Feinden muss bekanntlich immer als erster Grund für Einschränkungen der Freiheit herhalten; der zweite pflegt üblicherweise der Schutz der Kinder vor Pornographie zu sein. Auf den verzichtet unser Edathy wohlweislich.

Muss man weiterhin erwähnen, dass selbstverständlich dieses Luftsicherheitsgesetz mit seiner Zuverlässigkeitsüberprüfung aller Piloten keinen einzigen Terroristen zur Strecke gebracht hat? Geschweige denn frühzeitig einen Andreas Lubitz aus Montabaur entdeckt, der mal eben so einen Airbus mit 700 km/h in eine Felswand der Alpen setzen kann. Der hatte eine ZÜP. Nach regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen.

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