Hilfestellung vom Bundesverfassungsgericht?

Im März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt und der Politik aufgetragen, die CO2-Reduktion über 2030 hinaus bis 2050 bereits jetzt festzulegen. Die Konsequenzen werden zu einem Klima-Lockdown führen und das soziale Gefüge Deutschlands ernsthaft bedrohen - und das wegen eines höchst fragwürdigen Urteils.

Das Bundesverfassungsgericht ignoriert mit seinem Urteil den mit hohen Unsicherheiten behafteten, wissenschaftlichen Diskussionsstand, erweckt den Eindruck einer Gefahrenlage, die so nicht existiert und die federführende Richterin ist das, was man normalerweise als »befangen« bezeichnen würde.

Professor Fritz Vahrenholt und Dr. Sebastian Lüning haben die Argumentation der Richter sorgfältig auf fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und belegen mittels einer Fülle von Quellen, dass dieses Urteil sehr wohl inhaltlich wie formal anfechtbar ist. Darüber hinaus haben sie gravierende Verfahrensmängel festgestellt, die in »Klimaschau – Folge 43« ausführlich erläutert werden.

Neben der mit einem grünen Klimapolitiker verheirateten Richterin sind weitere Konstellationen in diesem Verfahren bemerkenswert. So wurden die Einzelkläger u.a. von der Klimaaktivisten-Gruppierung ›Germanwatch‹ unterstützt. ›Germanwatch‹ bezog 2018 und 2019 vom Bundesumweltministerium jeweils mehr als eine halbe Million Euro. Und auch das Bundeskanzleramt von Angela Merkel überwies in den beiden Jahren jeweils höhere fünfstellige Euro-Beträge an ›Germanwatch‹. Gleichzeitig unterstützte ›Germanwatch‹ die Klimaklagen gegen die deutsche Bundesregierung.

Prof. Fritz Vahrenholt im Interview
Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts: War eine Verfassungsrichterin befangen?
Wie kann das sein? Ganz offensichtlich bestand (und besteht immer noch) zwischen Kläger und Beklagtem eine bedeutende finanzielle Verknüpfung. Gleiches gilt auch für die auf der Klägerseite engagierte ›Deutsche Umwelthilfe‹ und vermutlich weitere Klimaaktivistenorganisationen. Fast alle beziehen regelmäßige Spenden und Projektförderungen von Regierungsseite. Die Tageszeitung ›Die Welt‹ bezeichnet daher viele dieser Aktivistenorganisationen als ›regierungsnah‹.

Vielleicht begrüßte es die Bundesregierung sogar, verklagt zu werden. Denn so lieferte das Bundesverfassungsgericht einen Anlass, das Regierungsprojekt ›Energiewende und Dekarbonisierung‹ weiter zu verschärfen. Dabei konnten mühsame Beratungen zur technischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit elegant umgangen werden. Dazu passt ins Bild, dass der seinerzeit von der CDU/CSU nominierte Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth Wunschkandidat von Klimakanzlerin Merkel war. Harbarth war von 2009 bis 2018 CDU-Abgeordneter im Bundestag, zuletzt sogar Fraktions-Vize. Der Bundestagsabgeordnete Niema Movassat von den Linken kritisierte seinerzeit, dass aktive Politiker nicht an das Bundesverfassungsgericht gehörten, da Interessenskonflikte vorprogrammiert seien.

Staatsrechtler Dietrich Murswiek:
"Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts überschreitet richterliche Kompetenzen"
Die Verteidigung im Klimaschutzverfahren gegen die Bundesregierung wurde vom Bundesumweltministerium benannt und gemanagt. Ist es vollkommen abwegig, anzunehmen, dass die Verteidigung vor allem eines sollte: nämlich möglichst wenig Gegenwehr liefern? In der ›Welt‹ kommentierte der Journalist Daniel Wetzel die Vorgänge wie folgt:

›Im Rückblick erscheint der Weg zu dem Verfassungsbeschluss fast zwangsläufig. So etwas passiert, wenn der Beklagte aufseiten des Klägers steht. Eine Verteidigung erübrigt sich dann. (…) Innerhalb der Bundesregierung ist Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) zuständig für Klimapolitik. In der Rechtssache Klimaaktivisten gegen Bundesrepublik Deutschland verteidigten die vom Umweltministerium gewählten Juristen.‹ Alles spricht für eine Art Koproduktion – wobei die Grenzen der Gewaltenteilung aufweichten.«

 Am peinlichsten ist, dass die Richterin Gabriele Britz ganze Teile des Urteils von der Website ihres Ehemanns, einem aktiven, grünen Politiker, übernommen hat. So ergibt sich ein seltsames Zusammenspiel von Richtern mit Aktivisten, von Bundesverfassungsgericht mit der Bundesregierung und mit NGOs. Das Vertrauen in die Institution Bundesverfassungsgericht wird damit erschüttert, die deutsche Wirtschaft und Deutschlands Wohlstand erheblich gefährdet.

Dieses Buch über einen Skandal, dessen Umfang und Auswirkungen noch gar nicht erfasst werden können, ist ein Lese-Muss!

Vahrenholt/Lüning, Unanfechtbar? Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz im Faktencheck. LMV, 128 Seiten, 10,00 €.


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Kommentare ( 42 )

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Friedensreich
2 Jahre her

Ich habe letztes Jahr den Fehler begangen, am die Verfassungsrichterin Britz ein Ferienhaus zu vermieten. Der Mietzeitpunkt fiel in den zweiten Lockdown. Im der Folge habe ich die Juristin Britz als eine Person kennenlernen dürfen bzw. müssen, die nur ihre eigenen Interessen im Blickfeld hat, diese auch krachhart vertritt und dabei nicht zögert, wenn es um Geld geht, sofort ihr gesamtes juristisches Besteck auszupacken. An diese Frau werde ich nicht mehr vermieten.

WandererX
2 Jahre her

Das Problem ist, dass Merkel eine extrem manipulative Person mit der Zeit geworden ist, und das in der CDU breit hingenommen wird: Hauptsache an der Macht!.

Wolfgang M
2 Jahre her

Es ist eine abgesprochene Sache, dass die Klimagase für die Erderwärmung verantwortlich sind. Darüber braucht auch nicht mehr diskutiert zu werden. Die Gegenposition ist, dass Wärme- und Kälteperioden in Zyklen ablaufen. Verantwortlich dafür sind die Sonnenaktivitäten. Von 800 bis 1300 gab es die mittelalterliche Warmzeit. Von 1300 bis 1850 gab es die kleine Eiszeit. Ab 1850 haben wir wieder eine Warmzeit. Eigentlich ein normaler Zyklus. Verbunden mit der Warmzeit sind so manche unbequemen Vorkommnisse. Jetzt meinen einige Wissenschaftler, sie könnten auf das Klima Einfluss nehmen. Sie nennen es Klimaschutz, als ob man das Klima schützen könnte. Sie setzen den Klimaschutz… Mehr

Lotus
2 Jahre her

Für den Normalbürger gilt: Kannste mache nix, musste gugge zu.

Wenn das Kind dann von Merkel und ihrem Gefolge in den Brunnen gestoßen wurde, muss man als Normalbürger die Konsequenzen tragen. Die Demokratie ist in Deutschland schon jetzt bedenklich ausgehöhlt. Eine Fassade, mit der die Handelnden ihr Tun kaschieren. „Was wollt ihr denn? Spielt sich doch alles nach demokratischen Regeln ab!“ Dass jetzt sogar das Verfassungsgericht missbraucht wird, ist eine neue Stufe.

Stefan L.
2 Jahre her

Immer wird nur gelabert…

Wieso wird denn gegen die Richterin nicht ermittelt?

Kappes
2 Jahre her
Antworten an  Stefan L.

Gute Frage, denn die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts genießen keine Immunität. Sie sind wie jeder andere Bürger auch der Strafgerichtsbarkeit unterworfen.

WandererX
2 Jahre her
Antworten an  Stefan L.

weil die Staatsanwaltschaft, der Staat, den die CDU gerne teils beherrscht, nicht daran interessiert ist.

Peter M3
2 Jahre her

Die Richtlinienkompetenz will offenbar länderübergreifend Filterblasen installieren, in denen sich „Berater“ und „Opfer“ gegenseitig auf die Schulter klopfen.

Was will man damit bezwecken? Will man einen sich selbst durch „Moral“ legitimierten Mob erzeugen?

Peter M3
2 Jahre her
Antworten an  Peter M3

Oh je, großes Malheur: Der Kommentar war für den Artikel

Stellenanzeige für Antidiskriminierung: „Weiße Menschen“ sollten sich nicht bewerben

gedacht.

HRR
2 Jahre her

Wenn wegen Urteilen mit Verdacht auf politischen vorauseilenden Gehorsam der Respekt vor den roten Roben und damit vor deren Rechtsprechung sinkt, dann dürfte eine der Folgen davon sein, dass das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung Schaden nimmt. Das kann eigentlich weder im Sinne der Rechtspflege, des Staates und der Bürger sein!

Boese ist das Gute zur falschen Zeit
2 Jahre her

Die (Gut)Gläubigkeit des Deutschen an das Grundgesetz und seinen Hüter Bundesverfassungsgericht ist der Hauptgrund, warum der aktuelle Niedergang nicht aufzuhalten ist. Die Leute verstehen nicht, das Beides schon lange gekapert wurde. Man klammert sich an das, was man so lange gelernt und geglaubt hat, glauben wollte. Aus den Abwehrrechten des Bürgers gegen den Staat (das war die Lehre aus den Vogelschissjahren) ist eine gegen ihn selbst gerichtete und nicht mehr kontrollierbare, linke Verordnungsmaschine geworden. Das BVG dient nur noch dazu, um von gleichgesinnten Interessensgruppen KONSTRUIERTE Klagen durchzuwinken, die die Abwehrrechte des Bürgers weiter unterlaufen. Kläger und Richter haben in diesem… Mehr

Thorsten
2 Jahre her

Das BVerfG könnte sich mit den Urteil seine eigenes Grab ausgehoben haben. Was aber auf einen noch stärkeren EUGH herausläuft. Es wird immer schlimmer ..

Melante
2 Jahre her

Frage: ist ein Mensch laut Grundgesetz nicht allein gerichtsbar von Geburt bis zum Tode? Schon deshalb finde ich dieses Gesetz merkwürdig, aber ich bin kein Jurist. Konkret aber: vor etwa zwei Jahren sprach ich lange mit einer Mitarbeiterin des Umweltministeriums, ich wollte wissen, wie denn die Kosten des Klimaschutzes vereinbar seien mit den Kosten, die dadurch in der ambulanten Altenpflege entstehen, in der täglich hunderte, tausende kilometer gefahren werden müssen. Kurzum, die Antwort war, mir einen anderen Job zu suchen, mein jetziger sei Kollaterlaschaden beim Klimaschutz. Ich glaube, ich muss keine Wertung abgeben, die Aussage spricht für sich.