Der Begriff „Zwangsbeitrag“ ist „ultrarechts“: Wie nennen wir es dann?

Dass Kritiker des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die erhobene Gebühr als „Zwangsbeitrag“ kritisieren, diffamieren wichtige Personen aus dem Umkreis der Anstalten als „rechtsextreme Kampagne“. Sie haben einen akuten Anfall von Arroganz der Macht. Tichys Einblick sucht alternative Begriffe.

Der Begriff „Zwangsbeitrag“ sei „zentraler Kampfbegriff“ einer Kampagne gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, schrieb am Wochenende der Moderator der ARD Sendung Monitor, Georg Restle. Damit wollte er Kulturstaatsminister Wolfram Weimer angreifen, der diesen Begriff verwendet hatte. Der Minister mache sich damit „untragbar“, so Restle weiter.

Das ist schon deswegen lächerlich, weil der Begriff „Zwangsbeitrag“ nicht nur von wissenschaftlicher Seite, sondern auch in Publikationen des Bundesfinanzministeriums und der Bundeszentrale für Politische Bildung als Umschreibung für den Rundfunkbeitrag verwendet wurde.

Sogar das Bundesverfassungsgericht, neuerdings wohl eine rechtsextreme Organisation, verwendet die Begriffsvariante „Zwangsabgabe“ in seinem Urteil von 2018.

Doch damit nicht genug: Restle meinte später sogar, wer von „Zwangsbeitrag“ spreche, beteilige sich an einer „ultrarechten Kampagne“. Andere Vertreter des ÖRR-Systems sprangen ihm bei. So der ehemalige CDU-Politiker Ruprecht Polenz, der bis 2016 auch der Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats war. Er versuchte, einen Unterschied zwischen einem „Pflichtbeitrag“ (der mit Zwangsmitteln durchgesetzt wird) und einem „Zwangsbeitrag“ zu konstruieren.

— Mark Schieritz (@schieritz) October 5, 2025

Und auch andere Vertreter des linken bzw. ÖRR-Lagers versuchten, eine Kampagne zu konstruieren, die es nicht gibt. Die Stoßrichtung ist klar: Wer nicht gerne für die Pensionen der ARD-Intendanten bezahlt, wer nicht versteht, warum „Der Bergdoktor“ steuergeldwürdig ist, wer sein eigenes Weltbild auch im ZDF vertreten sehen möchte, der ist eigentlich ein Demokratiefeind.

Nach mehreren Wochen der Skandale um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wirken diese Äußerungen wie verzweifelte Versuche, die Deutungshoheit zurückzuerlangen. Denn der Rauswurf von Julia Ruhs und der Chefredaktion des Formates „Klar“, durch den US-Korrespondenten Elmar Theveßen verbreitete Falschinformationen und andere Meldungen lassen die Skandale um ARD und ZDF nicht abflauen. Zu offensichtlich sind die Verschwendungssucht, die Geltungssucht und die politische Schlagseite dieses Systems.

Es ist deutsche Phrasenpolitik im Endstadium, wenn Vertreter des Systems glauben, sie könnten sich ihre Pfründe sichern, wenn der Begriff „Zwangsbeitrag“ durch „Pflichtbeitrag“ ersetzt würde. Und es zeigt, dass die CDU zumindest langsam begreift, dass sie mit dem bestehenden ÖRR ein Milieu finanziert, das Politik rechts der Grünen latent unter Faschismusverdacht sieht.

Passend, dass Grünen-Politikerin Renate Künast empört berichtet, ein CDU-Abgeordneter habe die Zwangsgebühr gar als „Moralsteuer“ diffamiert.

Doch Restle und Compagnie sind schon derart entfremdet vom Medienkonsum der Bürger, dass sie nicht verstehen können, warum sich Bürger daran stören, monatlich 18,36 Euro abzudrücken für … ja wofür eigentlich?

Restle jedenfalls verkündet stolz: Die Inhalte von Monitor seien auch im Netz, in der Mediathek der ARD, bei Instagram und YouTube aufrufbar. Das rechtfertige den Rundfunkbeitrag auch für die Menschen, die kein Fernsehen empfangen.

Nur will den Monitor im Netz wohl niemand sehen. Die Zugriffszahlen auf der ARD-Mediathek werden nicht veröffentlicht, doch auf YouTube haben die Beiträge von Monitor meistens wenige zehntausend Zuschauer. Vergleichbare Videoformate von Tichys Einblick zum Beispiel erreichen hingegen hunderttausende, kürzlich sogar Millionen Zuschauer. Auf Instagram können ganze Folgen von Monitor gar nicht ausgestrahlt werden, sondern nur stark verkürzte Kurzinhalte unter 90 Sekunden. Von diesen Veröffentlichungen profitieren nebenbei die Unternehmen Alphabet (YouTube) und Meta (Instagram), die auf den ARD-Inhalten Werbung schalten können und sich über die professionell produzierten Inhalte freuen dürften – bezahlt von den Beiträgen der deutschen Bürger.

Die Frage bleibt: Wenn man nicht mehr Zwangsbeitrag sagen darf und „Pflichtbeitrag“ als Neusprech ablehnt: Wie kann man die Gebühr nennen?

„Moralsteuer“ wurde schon genannt. „Schutzgeld“ mag manchem zu polemisch sein. „Demokratieabgabe“ erfordert einen feinen Sinn für Ironie. „Restle-Pfennig“ ist schon ganz lustig. Einige andere Vorschläge aus der Redaktion sind:

Moralmaut
Hetzkostenerstattung
Propagandaumschlag
ARD-Almosen
Grünen-Zehnt
Böhmermann-Groschen
Debatten-Taxe

Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge im Kommentarbereich.

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