Ulmens Anwälte Schertz Bergmann greifen den Spiegel frontal an: keine Deepfakes, keine einseitige Gewaltlage, kein geladener Gerichtstermin, Verfahren in Spanien ausgesetzt. Und trotzdem lief die große Maschine schon. Basiert die Kampagne mit Fernandes, Deepfakes und Klarnamen auf Lug und Trug?
picture alliance / PIC ONE | C. Ender, Screenprint: X/schertzbergmann - Collage: TE
Was aus dem Fall Ulmen/Fernandes gemacht wurde, war wohl von Anfang an größer als der Fall selbst, wie sich keine zwei Wochen nach dem Anrollen herausstellt. Erst kam der moralische Alarm über „virtuelle Vergewaltigung“ von Collien Fernandes durch ihren damaligen Ehemann Christian Ulmen, der gefälschte Fotos anonym ins Netz gestellt haben soll. Dann kam die politische Verwertung. Dazu marschierten Medien, Aktivisten und das übliche Empörungsmilieu im Gleichschritt los.
Nun liegt die neue presserechtliche Information von Christian Ulmens Anwälten vor. Und die hat es in sich. Denn sie stellt nicht irgendein Randdetail infrage, sondern zentrale Pfeiler jener Erzählung, die tagelang durch die Republik geprügelt wurde.
Keine Videos von Fernandes, sagen die Anwälte
Die Anwälte von Schertz Bergmann erklären für ihren Mandanten, Ulmen habe zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Collien Fernandes oder anderen Personen hergestellt oder verbreitet. Entsprechende Darstellungen seien falsch. Nach derzeitiger Kenntnis werde dieser Vorwurf, anders als teilweise verlautbart, überhaupt nicht erhoben. Mit der aktuell geführten Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stünden die Geschehnisse mithin in keinem Zusammenhang. Das ist ein Satz wie ein Vorschlaghammer. Denn genau auf dieser Deepfake-Schiene wurde der Fall öffentlich aufgeladen und politisch ausgeschlachtet. Laut der Kanzlei werden zudem gegen die initiale Spiegel-Berichterstattung gerichtliche Schritte eingeleitet; sie spricht von „unzulässiger Verdachtsberichterstattung“ und „unwahren Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung“.
Doch es geht noch weiter. Die Anwälte bestreiten auch die Darstellung einer einseitigen Gewaltlage. Laut der vorliegenden Pressemitteilung sei nicht nur Ulmen, sondern auch Fernandes im Zuge desselben Geschehens von der spanischen Polizei vorübergehend festgenommen worden. So Fernandes wegen körperlicher Gewalt an Ulmen, der eine polizeilich bestätigte Verletzung am Hals aufgewiesen habe. Die Polizei sei damit von beidseitigen Verfehlungen ausgegangen. Eine einseitige Schuldzuweisung gegen Ulmen, wie sie der Spiegel unter Bezugnahme auf Fernanden behauptet, habe es gerade nicht gegeben. Hinzu kommt ein weiterer Punkt, der schwer wiegt: Der von Spiegel-Berichten erwähnte Termin im März 2026 vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca habe tatsächlich ohne Ulmen stattgefunden, doch nach Darstellung seiner Anwälte aus einem simplen Grund: Ulmen sei zu diesem Termin nie geladen worden. Mehr noch. Das spanische Gericht habe am 27. März mitgeteilt, das Verfahren sei ausgesetzt, weil eine wesentliche qualifizierte Voraussetzung für die Fortsetzung fehle: Fernandes habe die erforderliche notarielle Erklärung nicht abgegeben, auch die Ermittlungen seien damit ausgesetzt. In der Pressemitteilung heißt es deshalb, Kernpunkte der Berichterstattung seien „nachweislich unvollständig und falsch“.
Es kracht im Gebälk des SPIEGEL
Wenn das so steht und so vorgetragen wird, dann ist das für den Spiegel ein weiterer Schlag ins ohnehin ramponierte eigene Bild. Nach dem Fall Relotius, der serienweise gefälschte Storys in das Blatt gehoben hat, hätte man in Hamburg eigentlich gelernt haben müssen, dass Wucht keine Wahrheit ersetzt und dass sauber belegte Tatsachen mehr zählen als eine dramaturgisch perfekte Story. 2018 flog auf, dass Claas Relotius für den Spiegel über Jahre hinweg Geschichten erfand oder verfälschte; 2019 legte der Spiegel dazu einen Abschlussbericht vor. Der Schaden war nicht nur ein personeller. Er war ein Glaubwürdigkeitsbeben. Umso erstaunlicher ist, wie schnell das Blatt immer wieder in jene alte Versuchung zurückfällt: eine maximal wirksame Erzählung zuerst in die Welt setzen und die Sollbruchstellen erst dann bemerken, wenn Anwälte oder Gerichte anklopfen.
Aber es geht nicht nur um den Spiegel. Für die Öffentlich-Rechtlichen und die übrigen Verstärker im Medienapparat ist der Fall nicht minder unerfreulich. Die Abschreiberbranche macht seit Jahren immer wieder ein und denselben Fehler. Einer setzt den Ton, die anderen springen hinterher. Prüfen kann man später noch, wenn überhaupt. So lief es bei Correctiv. Das Landgericht Berlin II untersagte Correctiv erst vor wenigen Tagen unter anderem die Kernaussage, es sei beim skandalisierten Potsdamer Treffen um einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gegangen. Das Gericht traf damit den wirksamsten Satz des ganzen Plots. Und es traf damit auch jene Rezeptionskette, in der zahllose andere Medien eine zugespitzte Erzählung als feststehenden Befund weitertrugen. Genau dieses Muster sieht man nun wieder. Erst die große Schlagzeile. Dann das Echo. Dann die Massenmoral. Und ganz am Schluss kommt mühsam die Wirklichkeit hinterher – mit mehrjähriger Verspätung und aufwändigen Gerichtsverfahren. Damit hat sich die deutsche Medienlandschaft blamiert. Erst der Fall Correcitv, jetzt der Fall Fernandes.
Der politische Beigeschmack ist offenkundig. Nachdem aus dem Fall Fernandes/Ulmen eine nationale Empörungswelle angestoßen wurde, schob Bundesjustizministerin Hubig (SPD) ihren Vorstoß für ein Gesetz gegen „digitale Gewalt“ nach vorn. Das Bundesjustizministerium kündigte am 20. März mehr Schutz vor digitaler Gewalt an, darunter auch neue Strafbarkeit bei pornografischen Deepfakes; der Entwurf ist inzwischen in der Ressortabstimmung. Der Deutsche Anwaltverein kritisiert die Pläne bereits als „massive Ausdehnung der Strafbarkeit“ und als Schritt, der „übers Ziel hinaus“ schieße. Umso brisanter wird jetzt die Ulmen-Pressemitteilung. Denn wenn die Anwälte recht haben und der konkrete Fall mit Deepfake-Pornografie gerade nichts zu tun hat, dann bleibt von der ganzen politischen Begleitmusik vor allem eines übrig: der erneute Versuch, aus einem emotional verwertbaren Prominentenfall ein Gesetzesvehikel zu bauen, das künftig wie ein Zensurgesetz wirken soll.
Sie lernen es nie. Nicht nach Relotius. Nicht nach Correctiv. Nicht nach all den Fällen, in denen die Erzählung schneller war als die Belege. Statt Vorsicht gibt es Furor. Statt Prüfung gibt es Kampagne. Statt sauberer Berichterstattung gibt es moralisches Trommelfeuer mit angeschlossener Gesetzesagenda. Genau deshalb ist diese Ulmen-Pressemitteilung mehr als nur eine anwaltliche Gegenrede. Sie ist ein weiterer Hinweis darauf, wie kaputt ein Medienbetrieb ist, der aus offenen Lagen fertige Schuldgeschichten macht und sich dann wundert, wenn die Wirklichkeit zurückschlägt. Und die Pressehäuser müssen sich darauf einstellen, dass ihnen anwaltliche Verfügungen als Serienbrief ins Haus flattern.

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