Das Chaos bei den Wahlen in Berlin könnte nun doch Folgen haben. Der Bundeswahlleiter hat Einspruch eingelegt. Es sei möglich, dass sich ohne diese Vorkommnisse eine andere Sitzverteilung des Deutschen Bundestages ergeben hätte.
IMAGO / Emmanuele Contini
Der Bundeswahlleiter hat heute beim Deutschen Bundestag Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag eingelegt. Der Einspruch bezieht sich auf die Wahlkreise 75 Berlin-Mitte, 76 Berlin-Pankow, 77 Berlin-Reinickendorf, 79 Berlin-Steglitz-Zehlendorf, 80 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf und 83 Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
„Aufgrund der Häufung und Schwere von einzelnen Wahlfehlern habe ich Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in sechs Berliner Wahlkreisen eingelegt. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war auch eine mögliche Mandatsrelevanz. Zudem waren die Fehler organisatorisch vermeidbar. Ich habe die Berliner Landeswahlleitung deshalb darum gebeten, möglichst frühzeitig umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um in Zukunft Wahlfehler zu vermeiden“, so Bundeswahlleiter Georg Thiel in einer Pressemitteilung.
Allen Wahlberechtigten sowie den Landeswahlleitungen und dem Bundeswahlleiter steht die Möglichkeit offen, Einspruch gegen die Wahl beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen. Die Frist hierfür endet am 26. November 2021.




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