Bundeswahlleiter legt Einspruch in sechs Berliner Wahlkreisen ein

Das Chaos bei den Wahlen in Berlin könnte nun doch Folgen haben. Der Bundeswahlleiter hat Einspruch eingelegt. Es sei möglich, dass sich ohne diese Vorkommnisse eine andere Sitzverteilung des Deutschen Bundestages ergeben hätte.

IMAGO / Emmanuele Contini
Wahllokal in Berlin, 26.9.2021
Der Bundeswahlleiter hat heute beim Deutschen Bundestag Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag eingelegt. Der Einspruch bezieht sich auf die Wahlkreise 75 Berlin-Mitte, 76 Berlin-Pankow, 77 Berlin-Reinickendorf, 79 Berlin-Steglitz-Zehlendorf, 80 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf und 83 Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.

Verfassungsrechtler Rupert Scholz erklärt
Jeder Bundesbürger kann eine Prüfung der Berliner Wahlen einfordern
Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 (und den zugleich stattfindenden Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus) kam es in einigen Berliner Wahlkreisen aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie aus anderen organisatorischen Gründen zu Schlangen vor Wahlräumen. Wegen der daraus folgenden sehr langen Wartezeiten konnten viele Wähler nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

„Aufgrund der Häufung und Schwere von einzelnen Wahlfehlern habe ich Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in sechs Berliner Wahlkreisen eingelegt. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war auch eine mögliche Mandatsrelevanz. Zudem waren die Fehler organisatorisch vermeidbar. Ich habe die Berliner Landeswahlleitung deshalb darum gebeten, möglichst frühzeitig umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um in Zukunft Wahlfehler zu vermeiden“, so Bundeswahlleiter Georg Thiel in einer Pressemitteilung.

Sendung 07.10.2021
Tichys Ausblick Talk: "Erzwingen Pannen in Berlin Neuwahlen?"
Der Bundeswahlleiter ist einspruchsberechtigt und hat daher zur Prüfung der Vorfälle einen Bericht der Berliner Landeswahlleiterin angefordert. Nach allen aktuell vorliegenden Erkenntnissen haben die Vorkommnisse aus Sicht des Bundeswahlleiters wahlrechtliche Vorschriften verletzt und stellen deshalb Wahlfehler dar, die unter anderem den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz beeinträchtigt haben. Zudem können die aufgetretenen Wahlfehler mandatsrelevant gewesen sein. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich ohne diese Vorkommnisse eine andere Sitzverteilung des Deutschen Bundestages ergeben hätte.

Allen Wahlberechtigten sowie den Landeswahlleitungen und dem Bundeswahlleiter steht die Möglichkeit offen, Einspruch gegen die Wahl beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen. Die Frist hierfür endet am 26. November 2021.

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Kommentare ( 28 )

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Germer
2 Jahre her

Die Linken werden nicht rausfliegen.
Sie übersehen die Möglichkeit einer strategischen Stimmenabgabe im Falle von Neuwahlen.
Ich gehe sogar davon aus, dass die Linke wieder ein Ergebnis um die 6% erzielen wird wenn es zu Neuwahlen kommen sollte.

Denn der Traum einer rot-rot-grünen Regierung haben die „Deutschland verrecke“ Sympatisanten immer noch nicht ad acta gelegt. Und diese Ziel ist ohne die Linke nicht realisierbar.

Kalmus
2 Jahre her

Das, was dieser Bundeswahlleiter ohne Absprache mit der Kanzlerin getan hat, ist unverzeihlich.

Lore Kokos
2 Jahre her

Es sind also immerhin sechs von zwölf Wahlkreisen in Berlin betroffen, darunter drei mit sehr guten Ergebnissen für die LINKE. In den Wahlkreisen leben ca. 2,1 Prozent aller Wahlberechtigten der BRD. Das sind etwas mehr als in Mecklenburg-Vorpommern, ungefähr so viele wie in Hamburg und etwas weniger als in Thüringen. Eine Kleinigkeit ist das ganz sicher nicht.

DM
2 Jahre her

Das sind nur Alibi-Einsprüche. Ob in diesen Bezirken aus Grün ein Rot oder umgekehrt wird, ist ziemlich egal. Die Bezirke der Dunkelroten sind natürlich nicht tangiert. Ein Dunkelroter weniger und der Bundestag würde in der Tat anders aussehen. Die Bundestagswahl müsste zur Gänze, zumindest aber in Berlin komplett neu erfolgen.

ErwinLoewe
2 Jahre her

Der Bundestag entscheidet, ob er rechtmäßig gewählt wurde. Die Antwort der Antworten: Selbstverständlich wurde der Bundestag rechtmäßig gewählt. Säßen wir ansonsten hier?

Klaus Kabel
2 Jahre her

Wäre die AfD über solchen Wahlbetrug in den Bundestag eingezogen, wären Neuwahlen schon am nächsten Tag erfolgt.

lube
2 Jahre her

Der Innenminister Berlins von der SED hatte ja 89 schon mal proben können.Nachdem er den Altparteien erklärte wie es geht, spielten die begeistert mit.Wahnsinn

Skeptischer Zukunftsoptimist
2 Jahre her

Unsere Geschicke sind nicht in erster Linie von funktionierenden Wahllokalen Berlins abhängig (so wichtig, wichtig, wichtig das auch ist), sondern vom Prozentsatz der noch halbwegs funktionierenden Gehirne in unserem Land.

Ralf Poehling
2 Jahre her

Alles andere hätte auch den letzten Rest an Glaubwürdigkeit des Politikapparates vollkommen zerschossen.
Und nun Neuwahlen bitte.
NEUWAHLEN!

Britsch
2 Jahre her
Antworten an  Ralf Poehling

Nur Augenwischerei.
Wirklich gemacht werden oder gar die Wahl zumindest teilweise wiederholen und dioe Wahlergebnisse entsprechend korrigieren wird nicht geschehen

Old-Man
2 Jahre her

Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber Ich hoffe trotzdem mit!!.