Staatlich gedeckte Schleusung, vertuschte NGO-Netzwerke und ein Verfassungsgericht, das brav abnickt: Was hier als Flüchtlingshilfe etikettiert wird, ist ein Anschlag auf die parlamentarische Kontrolle. Ein AfD-Abgeordneter fragt, die Regierung mauert – und Karlsruhe segnet das ab. Willkommen im grünen Autoritarismus.

Inzwischen ist es ein vielfach aufeinander geschichteter Skandal, den die alte Bundesregierung durch ihr Aufnahmeprogramm für angeblich verfolgte Afghanen aufgetürmt hat. Doch wie im Märchen von der Prinzessin auf der Erbse spürt man den Urskandal durch jede neue Lage hindurch.
Skandal 1: Der Ampel und vor allem den Ministerinnen Baerbock und Faeser reichte es nicht, dass tausende angebliche „Ortskräfte“ samt Familienanhang nach Deutschland eingeflogen wurden. Auch Jahre nach dem Fall Kabuls wurden weiterhin schutzbedürftige Afghanen in der deutschen Botschaft Islamabad gewissermaßen handverlesen und in Flieger gesetzt, um hier zunächst das deutsche Sozialsystem zu „bereichern“. Für diesen Menschenimport bestand aber gar kein Anlass, schon gar keine Verpflichtung der Bundesrepublik. Er dient lediglich dem „virtue signalling“ der beteiligten Politiker und der weiteren Deformation des öffentlichen Diskurses hin zur unbegrenzten Aufnahme von angeblich „Schutzbedürftigen“ an den deutschen Grenzen. Das BAP (Bundesaufnahmeprogramm) war ein Kabinettstück der politischen Agitation.
Skandal 2: Nicht etwa staatliche Stellen wurden zuvörderst mit der Auswahl der Afghanen beauftragt. Sondern es waren gewisse ausgewählte „NGOs“, die mit einer Vorauswahl und auch mit der Herbeischaffung der Afghanen nach Islamabad beauftragt wurden. Man kann sogar sagen, mit deren Schulung im Flüchtlingsein, wie ein Insider unlängst verriet (TE berichtete). Eine „Vita als verfolgter Homosexueller in Afghanistan“ macht sich natürlich immer gut bei so einem Aufnahmeprogramm, nur leider stimmt sie nicht immer. Der Afghane, dem sie ohne sein Wissen angehängt wurde, erschrak heftig und reagierte erbost.
„NGOs“ scheffeln sich gegenseitig Jobs zu
Nun kommt aber erst Skandal Nummer 3: Die Namen jener gewissen, nicht sicher gewissenhaften „NGOs“ blieben geheim. Nur indirekt konnte man erraten, welche es waren. Bei einer wissen wir es dank durchgestochener Papiere ganz genau: Die „Luftbrücke Kabul“ des Grünen Erik Marquardt brüstet sich auch selbst mit dem Transfer tausender und zehntausender Afghanen beziehungsweise der Beihilfe dazu. Daneben forderten einige andere Gruppen der „Zivilgesellschaft“ noch Ende letzten Jahres, dass die Charterflüge aus Islamabad unvermindert weitergehen.
Und nun ist allerdings noch immer kein Schluss mit den Skandalen. Der Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter von der AfD wollte gerne die Namen jener „NGOs“ wissen – die oft genug selbst staatliche Gelder beziehen, daher die Anführungszeichen. Es sind eigentlich staatliche oder parastaatliche Gebilde, also eher GONGOs (Government Organized Non-Governmental Organizations). Aber gut – oder vielmehr ungut. Die Namen der auswählenden „NGOs“ wollte das Auswärtige Amt dem Abgeordneten Keuter jedoch nicht verraten.
Das ist schon der vierte Skandal in der Reihe, der an dieser Stelle auffällt. Denn das Auskunftsrecht der Abgeordneten hat gewissermaßen sogar einen höheren Status als das Informationsrecht der Bürger, die von ihnen vertreten werden. Abgeordnete im Deutschen Bundestag haben besondere Rechte, weil sie stellvertretend für die Bürger deren Interessen wahrnehmen. Das Auswärtige Amt interessierte sich nicht für solche Feinheiten unserer Verfassung und der repräsentativen Demokratie. Es verweigerte die Auskunft. Das geschah schon im März 2023. An sich ein Skandal erster Güte. Die Rechtfertigung: Die „NGOs“ legen angeblich „aus Gründen der Sicherheit Wert darauf, nicht öffentlich benannt zu werden“.
Damit aber nicht genug, und damit kommen wir schon zum fünften Skandal im Skandal. Das Auswärtige Amt erklärte dem Abgeordneten, dass eine „Koordinierungsstelle der zivilgesellschaftlichen Organisationen“ darüber entscheide, welche Organisationen und Gruppierungen als „meldeberechtigte Stellen“ in Frage kommen. Wiederum entschied nicht ein hoheitliches Gremium der Bundesregierung über die Zulassung von „NGOs“ als meldeberechtigte Stelle, sondern eine zweit- bis drittklassige Koordinierungsstelle der Gruppen selbst, wen sie in ihren Kreis aufnahmen. Hinter der Geheimniskrämerei verbirgt sich also – wie üblich – eine Quelle der Korruption. Unter solchen Bedingungen kann die grüne Spezl- und Vetternwirtschaft so recht aufblühen.
Das BVerfG hinterfragt die Regierung nicht
Keuter wollte sich aber nicht geschlagen geben. Er forderte, dass ihm die so hochgradig geheimen Informationen zumindest – wie sonst üblich – in der Geheimschutzstelle des Bundestages zugänglich gemacht werden. Immerhin: Der Abgeordnete hätte so seinem Kontrollauftrag nachkommen, aber die Öffentlichkeit nicht über die erhaltenen Informationen in Kenntnis setzen dürfen. Das ist freilich eine Krücke, denn zur demokratischen Willensbildung gehört auch Transparenz. Die Begründung des AA stößt allerdings noch einmal stärker vor den Kopf: Denn dieses behauptet, dass selbst bei geheimer Hinterlegung der erfragten „NGO“-Namen Mitarbeiter der Gruppierungen bedroht sein könnten. Und so überwiege das Interesse des „Staatswohls“ hier das Recht der Abgeordneten, die Regierung effektiv zu kontrollieren.
Was ist das nun? Gilt ein AfD-Abgeordneter wie Stefan Keuter also nicht als vertrauenswürdig genug, um ihm die „geheimen“ Informationen anzuvertrauen? Wer sollte überhaupt entscheiden, welcher Abgeordnete dieses „Vertrauen“ der Bundesregierung besitzt und welcher nicht? Und, wichtigste Frage, hat irgendjemand im Auswärtigen Amt nachgedacht, ob die Regierung das Recht hat, die Abgeordneten in gute und schlechte einzuteilen, oder ob nicht genau das eine Handlungsweise ist, die letztlich das Grundgesetz missachtet und die freiheitliche demokratische Grundordnung bedroht? Oder darf gar kein Abgeordneter diese hochgeheimen Informationen erhalten und entkleidet also wiederum das grün geführte Auswärtige Amt alle deutschen Parlamentarier ihrer Frage- und Kontrollrechte?
All das sind hochspannende Fragen, die uns ins Herz des neuen Autoritarismus – von links und von grüner Seite – führen. Und nun kommt allerdings der sechste Skandal, der noch tiefer in die demokratische Grundordnung einschneidet, auch wenn man sich an dieser Stelle vielleicht nicht zu viel erwarten konnte. Keuter zog nämlich vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, um sich seinen Informationsanspruch zu erfechten, ihn sich zurückzuholen. Doch das Gericht – Skandal der Skandale – macht sich offenbar keine allzu ernsthaften Gedanken oder gar Sorgen über diese neuen, erschreckenden Blüten des Autoritarismus. Stattdessen hat es die Entscheidung des Auswärtigen Amtes unhinterfragt stehen lassen und damit unausgesprochen für gut und billig befunden.
Ein Gericht meldet sich ab
Es wird sogar noch besser, schöner: Keuter wurde als Kläger vorgeworfen, seinen Informationsanspruch nicht „ausreichend substantiiert“ zu haben. Keuter habe nicht „hinreichend dargelegt, daß er durch die eingeschränkte Antwort der Antragsgegnerin in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte“, heißt es im Urteil.
Und weiter: „Sein Vorbringen erschöpft sich in der Wiedergabe der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäbe zu möglichen Geheimhaltungsinteressen und zu den daraus folgenden Abwägungs- und Begründungspflichten der Bundesregierung.“ Hat Keuter seinen Antrag vielleicht zu defensiv an früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts entlang formuliert? Das ist möglich, würde aber nichts daran ändern, dass das Bundesverfassungsgericht die ihm vorgelegte Sache nicht objektiv, nach bestem Wissen und Gewissen beurteilt hat, sondern vom Kläger gute Gründe für sein Anliegen erwartete. Das Verfassungsgericht sollte aber selbst über die deutsche Verfassung Bescheid wissen und also keine zugetragenen guten Gründe für das Frage- und Kontrollrecht der Abgeordneten brauchen. So hat sich Karlsruhe zum Büttel des neuen Autoritarismus gemacht, durch den die deutschen Abgeordneten ihrer Rechte verlustig gehen sollen.
Auch Keuter zeigte sich entsetzt über das Urteil und dessen Begründung. „Mit dieser Argumentation kann die Bundesregierung jede Auskunft verweigern“, sagte er gegenüber der Jungen Freiheit. Das Fragerecht der Abgeordneten sei wesentlich, essentiell, um die Regierung zu kontrollieren und werde durch diesen Karlsruher Entscheid ausgehebelt. Das Urteil ist für Keuter ganz klar „politisch motiviert“. Ein Verfassungsgericht, in dem ohnehin nur abgehalfterte Politiker sitzen, die dort ihr staatliches Gnadenbrot beziehen, schafft sich mit jeder solchen Entscheidung ein Stück mehr ab, hat sich jedenfalls einen Bärendienst erwiesen. Denn seine Akzeptanz hängt auf Dauer auch von der Unparteilichkeit ab, die es zeigt oder nicht.
Quintessenz
Quintessenz: Die Bundesregierung darf sich vollkommen rechtens als Einschleuserin von Afghanen betätigen, über deren Identität und Gefährlichkeit sie nichts Genaues weiß – mangels Sicherheitsüberprüfungen und weil sie schon die Vorauswahl jener „Verfolgten“ windigen Grüppchen überlassen hat, die sich selbst als „Zivilgesellschaft“ titulieren und sich unter diesem Vorwand gegenseitig Jobs, Pöstchen und Bundeszuschüsse zuscheffeln.
Und am Ende spricht Karlsruhe diese ganze Praxis heilig und schickt den klagenden Abgeordneten wie einen Schulbuben, der nicht aufgepasst hat, zurück ins hintere Glied, wo er die Bundesregierung in ihrer Weisheit bitte weder kritisieren noch hinterfragen möge. Dass Keuter diesen Gefallen tun könnte, steht wohl nicht zu erwarten. Aber es wird schon ziemlich viel getan und auch unterlassen, um die Leichen im Keller der Bundesregierung nicht ans Tageslicht kommen zu lassen.
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Sind diese Typen mittlerweile eine Nebenstelle der Regierung und handeln einseitig in deren Interesse oder verteidigen sie die Gesetzgebung, was der Name ja schon sagt und die bringen zwischenzeitlich alles durcheinander, was so eigentlich garnicht zulässig wäre, wenn sie nicht stramme Parteisoldaten wären und nicht die Rechtlosigkeit erkennen wollen, sondern für das Wohl bestimmter Gauner sorgen und der große Rest kann sehen wie er mit seinen Interessen weiter kommt und das nennt man Verstrickungen und sieht ganz danach aus, daß wir uns von der Demokratie bereits verabschiedet haben, was die Amis bereits erkannt haben und wir nur nette Politiker sehen… Mehr
Klingt ein wenig, wie so vieles in diesen Jahren, ähnlich wie „Geheime-Reichssache“ ? Es liegen ja nur 80 Jahre zwischen den „Zeitenwenden“.
Dass kaum jemandem diese Parallelen auffallen liegt daran, daß solche „schützbedürftige Bewegungen“ von niemand heute noch Lebenden erinnert werden.
Kein Zweifel: „Geschichte wiederholt sich eben“!
Diese handverlesenen Parteisoldaten in Richtersverkleidung am sogenannten Bundesverfassungsgericht haben schon lange nicht mehr die Aufgabe, das Grundgesetz und vor allem die darin enthaltenen Grundrechte des Bürgers gegen den Staat zu schützen. Sie widmen sich vielmehr seit geraumer Zeit – böse Zungen sagen, schon immer – dem Ziel, sich gutklingende Begründungen für immer neue und eklatantere Verfassungsverstöße seitens der Politik auszudenken.
parastaatliche Gebilde ich habe beim Überfliegen zuerst parasitisch gelesen
Tja, verehrter Herr Nikolaidis: Was wir da vor uns sehen, ist nicht nur ein eindrucksvoller Stapel von Skandalen, angesichts derer man schlichtweg sprachlos bleibt: Dieser abstoßende Stapel stinkt auch in einem Ausmaß zum Himmel, dass eine nähere Charakterisierung desselben sämtliche Regeln einer halbwegs gesitteten Erziehung sprengen würde.
Klickende Handschellen à la Peter Hahne – das ist alles, was einem dabei allenfalls noch ‚vor’s innere Auge‘ tritt – und dieser Wunsch dürfte leider für die nähere Zukunft unerfüllt bleiben…
Dabei wäre es so einfach die „einheimischen“ Hilfskräfte zu ermitteln, denn die Bundeswehr ist deutsch und für oder in Deutschland läuft alles ordentlich ab. Jede Ausgabe muss belegt sein. So will es das Finanzamt von jedem Steuerpflictigen und der Rechnungshof von den Beamten. Jeder Beleg muss den Empfänger des Geldes bezeichnen. Jeder Empfänger hat den Erhalt zu quittieren. Folglich bräuchte man nur die Buchhaltung der Bundeswehr in Verbindung mit der Kostenstelle Afghanistan nach den quittierten Zahlungen an Hilfskräfte zu durchforsten. Warum ist bisher im Bundestag keiner auf diese Idee gekommen. Dort sitzen doch die Fachleute. Ich frage vor allen Dingen… Mehr
Es waren in den gesamten 20 Jahren Afghanistan-Einsatz wenige tausend Ortskräfte. Bringt von denen jeder seine Frau und zwei, drei Kinder mit, wären wir bei 10.000. Inzwischen sind aber über 400.000 Afghanen im Land. Dass dies alles keine Ortskräfte sind oder waren, wird offen zugegeben. Bei den Flügen aus Pakistan, befinden sich unter 150 Passagieren vielleicht fünf Ortskräfte. Der Rest Menschen, die es mit Glück oder Bakschisch auf die Listen der NGOs geschafften ahben.
Und wie Sie beschrieben, wer wirklich für die Bundeswehr tätig war, könnte belegt werden. Aber auch daran bestand nie ein Interesse.
Ich gebe Ihnen voll recht. Der seit kurzem genutze Trick ist, es handelt sich nicht um Ortskräfte der BW, sondern der supertollen Schleuser NGOs. Ich verstehe allerdings nicht, wenn diese „Ortskräfte“ den Menschen vor Ort helfen, vermutlich mit deutschem Steuergeld, wo deren Gefährdung überhaupt liegt. Die ganzen linken Damen und Herren und Dingsbumse gehören wie die Seenotmafia wegen Schleusung vor Gericht gestellt Ich weiß, es ist ein Traum, aber manchmal darf man ja auch mal träumen.
Unwahrheit und Verschleiern auf der ganzen Ebene.
Was sonst ist von Betrügern zu erwarten ?
Die bekloppten Deutschen Wähler werden bald sich nur noch wundern !
Alle werden wir uns wundern. Und das nicht zu knapp.
Wundern wird sich nur derjenige, der den offiziellen Verlautbarungen der demnächst regierenden Parteien CDU und CSU Glauben geschenkt hat, die diese VOR der Bundestagswahl am 23. Februar dieses Jahre gemacht haben, um noch einmal zur stärksten Kraft zu werden. Das in der erklärten Absicht, den Bürger zu täuschen und sämtliche relevanten Wahlversprechen DANACH zu brechen, wie man inzwischen weiß.
Und plötzlich befindet man sich mitten in Omi’s Erzählungen „wie alles begann“.
Nur sind heute die „Guten“ die Bösen und die vermeintlich Bösen erscheinen mir als die Guten. Jeden Tag ein neuer Alptraum. Wir brauchen einen mit Kettensäge. Der Baum stirbt wenn die fauligen Äste und die Schmarotzer dran bleiben.
Es ist Wahnsinn! Was haben die Menschen in D, also die autochthonen Menschen, die schon länger dort leben, den „Politikern“ aka Schleusern eigentlich getan? Warum flutet man das Land mit Menschen, die man erst in einem Land einsammeln muss, die also noch nicht einmal selbst auf dem Weg waren? Was soll das? Ich sehe da nur einen Grund: die WOLLEN D zerstören! Mit aufgehaltener Hand, natürlich! Das kann man nur mit der Mistgabel aufhalten! Aber dazu sind die Deutschen einfach zu bräsig.
Wir haben es mit globalen Dynamiken zu tun. Das wird leider oft vergessen. Deutschland ist lediglich aufgrund seiner post45 erfolgten massenpsychologischen Konditionierung in gewisser Weise ein Sonderfall, wie Japan etwas anders gelagert auch. Wir sind nicht mehr wir, sondern sind etwas, von dem wir denken (oder zutreffend spüren), andere erwarteten es von uns. Erfolgt keine behutsame Emanzipation, kommt es auf individueller Ebene zwangsläufig zu einem destruktiven Ruptus. Gegen sich selbst oder nach außen.
Denke ich an Karl Lagerfeld, stellt sich mir die Frage, ob die ehrenwerten Damen und Herren am Bundesverfassungsgericht nicht möglicherweise Jogginghosen unter ihren roten Roben tragen.