Die Wahrheit ist nackt und bloß. Die Mehrheit des Bundestages darf die Minderheit ärgern und behindern, wo sie will. Anstand und Fairness sind weder parlamentarische, demokratische noch rechtliche Kategorien.
picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Niemand konnte annehmen, das Bundesverfassungsgericht würde der AfD in ihrem Verlangen nach dem bisherigen Sitzungssaal der SPD im Bundestag entsprechen. Diesen Anspruch gibt es ebenso wenig wie den auf Vorsitze der AfD in Ausschüssen, Zugang zu Geheiminformationen und einen Vizepräsidenten. Einfach weil diese früher selbstverständlichen parlamentarischen Gepflogenheiten allein vom Abstimmungsverhalten der Abgeordneten abhängen.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts begründet sein Nein zum Verlangen der AfD, als zweitgrößte Fraktion auch den zweitgrößten Sitzungssaal zu bekommen, mit süffisantem Spott: „Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist kein Wettkampf, bei dem der Erfolg einer Partei in der Wählergunst mit Auszeichnungen oder Belohnungen geehrt würde.“
Wenn Medien die Auseinandersetzung als Symbol darstellen, weil die SPD den Raum nach der sozialdemokratischen Ikone Otto Wels benannt haben, der 1933 im Reichstag die historische Rede gegen das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten gehalten hat, geht das an der Sache vorbei.
Die Wahrheit ist ganz nackt und bloß. Die Mehrheit des Bundestages darf die Minderheit ärgern und behindern, wo sie will. Anstand und Fairness sind weder parlamentarische, demokratische noch rechtliche Kategorien.

Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
„ „Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist kein Wettkampf, bei dem der Erfolg einer Partei in der Wählergunst mit Auszeichnungen oder Belohnungen geehrt würde.“
Nee, nur das Erschleichen der Macht wird belohnt.
Diese Form von „Justiz“ hat mit Gerechtigkeit und Fairness nicht mehr viel zu tun. Es ist doch „recht schwierig“ sich an die Spielregeln zu halten wenn eine (Kartell) Seite chronisch besch**ßt.
Wer erwartet da im Ernst noch korrekte Wahlergebnisse?
Hat das BVerfG schon mal etwas vom Gleichheitsgrundsatz und den daraus emanierenden Prinzipien gehört?
Meine Meinung: Das BVerfG ist der letzte Ort, an dem Du Demokratie, Recht oder Gerechtigkeit suchen solltest.
Du bekommst ein Urteil, Untertan! Reicht.
Die Entscheidung ist an mindestens zwei Stellen entlarvend. Während alle weiteren in der Entscheidung behandelten Säle im Bundestag mit ihrer offiziellen Raumnummer bezeichnet werden, wird in Rn 2 und im gesamten folgenden Text für den Sitzungssaal der SPD-Fraktion deren usurpatorische Eigenbezeichnung „Otto-Wels-Saal“ übernommen. Wenn man bedenkt, dass im BVerfG dem Vernehmen nach zumindest in Senatssachen zähe Wort für Wort-Beratungen der Entscheidungstexte üblich sind, ist das kein Zufall. Soll damit von Anfang an insinuiert werden, dass der Saal nur derer würdig ist, die – wie Otto Wels in bewundernswürdiger Weise die Weimarer Verfassung gegen Hitler – heute das GG (bzw. „unsere… Mehr
Skandalös, wie das Altparteienkartell und das ihm angeschlossene Verfassungsgericht, das eher ein Kartellparteien-Schutzgericht ist, mit der AfD verfahren! Gleichzeitig reden sich diese Leute immer mehr ein, die AfD sei von grundauf böse, folglich müsse es sein, dass man ihr ständig Knüppel in den Weg legt. Nein, gar nichts muss sein. Die AfD ist eine ganz normale bürgerlich-konservative Partei mit patriotischen Nuancen, wie es sie in jeder Demokratie geben muss – in UNSERER Demokratie natürlich nicht …….
Direkte Demokratie! Dann ist das Volk die oberste Instanz. Denn so ein Verfassungsgericht wie unseres braucht niemand.
Hatte man etwas anderes erwartet? Wozu haben die selbst ernannten „demokratischen“ Parteien ihre Parteisoldaten zu Verfassungsrichtern gemacht. Die AFD kann froh sein, dass sie im Plenum des Bundestages Platz hat. Man stelle sich vor, die CDU würde die Plätze der AFD beanspruchen, weil CDUler großzügiger sitzen möchten.
CDU/SPD und CO ist auch nichts mehr zu plump. Bin gespannt, was so passiert, wenn die AFD in Mecklenburg oder Sachsen-Anhalt die absolute Mehrheit im Landtag kriegen würde. So als Minderheit kann man schlecht die Mehrheit terrorisieren. Was bricht man dann vom Zaun?
Anstand und Fairness….was soll das sein? Meine lebenserfahrung ist je gebildeter und vermögender desto unmoralischer. Das ist der Cum-Ex-Skandal* ein gutes beispiel für. Alle die daran beteildigt waren sind 1 hoch/gut gebildet und 2 recht (sehr) vermögend. Geld schafft halt möglichkeiten – so nimmt der steuerbetrug nach oben drastisch zu also pro kopf. Und für mich ist das ein hauptgrund warum man die AfD nicht will und schneidet wo es nur geht. Wenn ich das AfD programm lese und das 1 zu 1 umsetze würden gerade die die sich hier maßlos bereichern ganz schön dumm aus der wäsche schauen siehe… Mehr
Soweit im Schrifttum darüber hinaus der Reihenfolge der Fraktionen entsprechend ihrer Stärke grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird, steht dies im Zusammenhang mit § 12 GO-BT (vgl. Ritzel/Bücker/Schreiner, Handbuch für die Parlamentarische Praxis, GO-BT, § 11, Anm. 1.a <Okt. 1986>). Hiernach ist die Stärke der Fraktionen bei der Bestimmung der Stellenanteile der Fraktionen, etwa bei der Zusammensetzung der Ausschüsse, maßgeblich.Allerdings folgen hieraus keine unmittelbaren Zugriffsrechte auf eine begehrte Position (vgl. für Ausschussvorsitze BVerfGE 170, 1 <42 ff. Rn. 110 ff.>). https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/01/es20260127_2bve001425.html Soweit gesunder Menschenverstand fehlt, hätten sich die Verfassungsrichter an dem von ihnen selbst zitierten Handbuch für parlamentarische Praxis orientieren können, das der Reihenfolge der Fraktionen entsprechend ihrer Stärke grundsätzliche Bedeutung beimisst, aber nicht… Mehr
Mehrheiten können sich ändern und das Pendel schlägt immer in zwei Richtungen. Längst sitzen die Anständigen jenseits der Brandmauer und lernen von den diesseitigen „Demokraten“ die richtigen Umgangsformen in „Unserer Demokratie“
Man sieht sich stets zweimal, das sollte die derzeitige demokratische Mehrheit nicht ganz vergessen. Ich lege schon mal Chips bereit und stelle geistige Getränke kalt.
„Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts begründet sein Nein zum Verlangen der AfD, als zweitgrößte Fraktion auch den zweitgrößten Sitzungssaal zu bekommen, mit süffisantem Spott“
Ein Hauch von Freisler wie mir scheint. Aus dem Wissen um die eigene Allmacht geborene Verachtung anderer.
Preisfrage: wem nutzt es, sich seine Verfassungsfeinde selber zu züchten?
Oder anders rum: delegitimiert sich das Bundesverfassungsgericht mit dieser Rhetorik nicht selber?