TE-exklusiv: Bundesregierung erklärt Familiennachzug zur Verschlusssache

Mehr als 20.000 Personen sind allein in diesem Jahr gesichert per Familienschutz eingereist, davon fast 16.000 aus Afghanistan. Das Innenministerium stuft die Zahlen als geheim ein – angeblich zum Schutz bilateraler Beziehungen. In Wahrheit will man wohl den Bürger nicht den tatsächlichen skandalösen Umfang offenbaren .

Es ist ein Skandal erster Güte, zudem ein doppelter, drei- und vierfacher. Die Bundesregierung dehnt die Zahl der Personen, die hier dank Schutztitel leben, immer weiter aus und behauptet dreist das Gegenteil. Eine Migrationswende ist all das ganz sicher nicht.

Vom 1. Januar bis zum 31. August dieses Jahres konnten insgesamt 21.565 Personen mittels Familienschutz nach Deutschland einreisen respektive ihren Aufenthalt im Lande sicherstellen. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Frage des AfD-Abgeordneten Peter Felser hervor, die TE exklusiv vorliegt. Deutsche Auslandsvertretungen stellten in diesem Rahmen 4.942 Visa aus, um Einreisen von Angehörigen zu ermöglichen. Der Familiennachzug wird damit gegenüber der „normalen“ Asylzuwanderung (47.296 Erstanträge bis Ende August) immer relevanter. Die sogenannte Kettenmigration, bei der eine illegale Einreise viele halblegale nach sich zieht, wird stärker. Bei den hier genannten Zahlen macht der Familiennachzug bereits fast ein Drittel aus, tatsächlich könnte er noch höher liegen.

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Noch brisanter wird die Sache durch den Hinweis „(VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH)“, den das Bundesministerium des Innern seiner Antwort verpasste. Damit will das Ministerium angeblich verhindern, dass „die bilateralen Beziehungen“ zu etwa genannten Herkunftsstaaten belastet werden, womit wiederum „den Interessen der Bundesrepublik Deutschland Schaden“ zugefügt würde.

Diese Begründung ist offenkundig vorgeschoben, wirkt eher schon wie Hohn für die deutschen Bürger. Denn der Schaden wurde dem Land ja schon lange zugefügt, indem man auch in diesem Jahr wieder die Einreise von mehr als 20.000 Familienangehörigen zuließ, sie sogar aktiv förderte, ohne sie aber in irgendeiner Weise zu überprüfen. „Familienschutz“ – das klingt so gut. Aber wer schützt eigentlich die deutschen Familien vor dieser Migrationspolitik? Derzeit keiner.

TE veröffentlicht daher auch die Zahlen zu den Herkunftsländern und leistet den Bürgern dieses Landes damit sicher einen Dienst. Die übergroße Mehrheit der Fälle sind nämlich Verwandte von afghanischen Asylbewerbern. In 15.912 Fällen ließ die Bundesregierung Familienangehörige vom Hindukusch einreisen oder akzeptierte deren illegale Einreise im Nachhinein durch das Gütesiegel Familienschutz. In der Liste folgen die Verwandten von Syrern (1.637), Eritreern (1.149), Irakern (612) und Somaliern (611).

Regierung ließ fast 16.000 Afghanen zusätzlich ins Land

Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen: Angeblich setzt sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) für die Rückführung von Afghanen und anderen in ihr jeweiliges Land ein. In der Realität tut er genau das Gegenteil. Gerade einmal 250 Rückführungen nach Afghanistan gab es seit Dobrindts Amtsantritt. Im laufenden Jahr wurden daneben gerade einmal 655 Migranten an der deutschen Grenze zurückgewiesen, die ein Asylbegehren geäußert hatten.

Dem stehen nun allein auf dem Feld des Familiennachzugs via „Familienschutz“ knapp 16.000 Einreisen von afghanischen Familienangehörigen gegenüber. Klar ist zudem: Die Eingereisten mussten selbst kein Asylverfahren durchlaufen. Es reichte aus, mit einem Schutztitelträger verwandt zu sein.

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Die Einreisen via „Familienasyl“ kommen zu den übrigen Asylanträgen hinzu, bei denen wiederum die Afghanen mit großem Abstand führen: 13.780 afghanische Neuzugänge gab es bis Ende September dieses Jahres, darunter etwa 1.000, die zuvor schon in einem anderen EU-Land Asyl erhalten haben. Was unter Seehofer und Faeser noch als Unrecht beklagt wurde, das hat Alexander Dobrindt „nach neuem Recht“ sauber in eine eigene Kategorie einsortiert. EU-Neusprech dafür ist: „transnationale Folgeanträge“. Der Nutzen für Deutschland durch diese Operation ist krass negativ: Die Bundesregierung duldet und unterstützt die Ansiedlung von afghanischen Sippen in Deutschland auf allen Wegen.

Bekannt war schon, dass die Zweitanträge von Afghanen in den letzten Monaten stark zugenommen haben (10.854 bis Ende September). Der Grund dafür war ebenso bekannt: Afghanen hatten bislang häufig nur subsidiären Schutz in Deutschland, was den Familiennachzug eher erschwert. Durch die Revision ihres Asylantrags hoffen sie heute – auch dank der einschlägigen, wenn auch grob unrechtmäßigen pauschalen Rechtsprechung des EuGH zugunsten afghanischer Frauen –, den Schutzstatus als Flüchtlinge zu erlangen. Ihr Ziel: den Nachzug der Verwandten sichern, möglichst in Sippenstärke, was dann wiederum das eigene Prestige am Hindukusch wie in der hiesigen Parallelgesellschaft erhöht.

Die Afghanen führen die Asylstatistik in allen Kategorien an. Nirgends ist das Missverhältnis aus Neuzugängen und Folgeanträgen so hoch. Die Bundesregierung hat offenbar keine Antwort auf all das gefunden.

Zuerkennungen nach neuem EU-Recht werden nicht einmal erfasst

Ein weiterer Aspekt des Skandals ist: Die genannten Zahlen sind laut Antwort des Innenministeriums lückenhaft. Entscheidungen zur Zuerkennung von Familienschutz gemäß den neuen EU-Vorschriften aus dem Gemeinsamen EU-Asylsystem (GEAS), das seit Juni gilt, sind nicht enthalten. Denn sie werden „vom BAMF statistisch nicht erfasst“, so die Antwort des Innenministeriums.

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Das ist die schöne neue EU-Welt: Man gewährt Familienschutz auf neuen Wegen und verschleiert diese Tatsache im Nachhinein. Übrigens ist der neue EU-Familienschutz keineswegs strenger, sondern sogar großzügiger als der bisherige auf nationaler Ebene. Laut der GEAS-Regelung soll jeder Angehörige einen eigenen Asylantrag stellen, was die Transparenz erhöhen könnte. Aber wenn er beim Nachweis von Fluchtgründen scheitert, dann greift wie gehabt auch weiter die „Aufrechterhaltung des Familienverbands“ als ausreichender Schutzgrund. Unbesehen bleibt dabei, ob der Fluchtgrund des „Ankermigranten“ überhaupt noch gilt – etwa bei den mehr als eine Million Syrern in Deutschland.

Der Abgeordnete Peter Felser stellte gegenüber TE fest: „Während sich die Bundesregierung einerseits für die angeblich rückläufigen Asylanträge feiert, rückt sie andererseits zentrale Angaben zum Familiennachzug nicht heraus. Damit nicht genug: Bei der Verweigerung jeder Auskunft über die fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten bei den erteilten Einreisevisa ist sie sich nicht zu schade für die Behauptung, diese Auskünfte würden das ‚Staatswohl‘ gefährden. Der Bürger hat aber ein Recht darauf, zu erfahren, wer auf welchem Ticket zu uns kommt. Wenn die Regierung ihm stattdessen mit Geheimschutz-Vermerken und hohlen Phrasen das Gefühl gibt, für dumm verkauft zu werden, muss sie sich nicht wundern, wenn ihr die angebliche Migrationswende kein Mensch abkauft.“

Die hier erfragten Zahlen bleiben bei aller Brisanz nur ein behördlich erfasster Ausschnitt aus der Realität: Allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres wurden insgesamt 43.739 Visa für den Ehegatten- und Familiennachzug ausgestellt, wie eine AfD-Anfrage aus dem Sommer ergab. Letztes Jahr waren es über 110.000 gewesen. Auch in diesen Zahlen dürften sich noch viele „asylbedingte“ Nachreisen verbergen, die nur nicht mehr direkt mit den illegalen Einreisen seit 2015 verbunden werden.

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