Ein Audi-Angestellter klagt gegen Ansprache als „Audianer_innen“

Ein Mitarbeiter des Auto-Herstellers Audi empfindet sich von der „gendersensiblen Sprache“ seines Arbeitgebers ausgegrenzt und klagt. Am Dienstag muss sich der Konzern vor Gericht verteidigen.

IMAGO / Kirchner-Media
Produktion von Elektrofahrzeugen der Marke Audi bei Volkswagen in Zwickau

Beim VW-Tochterunternehmen Audi gibt es ähnlich wie bei anderen Unternehmen einen Sprach-Leitfaden „für mehr Vielfalt“, in dem es eindeutig heißt: „Audi gendert“. Darin wird entsprechend festgelegt, dass Angestellte künftig als „Audianer_innen“ anzusprechen sind. Gegen dieses angebliche „Zeichen für Gleichberechtigung“, das seit dem 1. März 2021 gilt, setzt sich ein Mitarbeiter juristisch zur Wehr. Wie die Bild-Zeitung berichtet, soll es am Dienstag zur Verhandlung vor dem Landgericht Ingolstadt kommen. Dass das Gericht die Klage zulässt, kann man bereits als Schlappe für Audi werten.

„Es wird massiv in die freie Persönlichkeitsentfaltung eingegriffen“, so zitiert Bild den Kläger Dr. Alexander B.. Er sehe den „Schutz der geschlechtlichen Identität“ gefährdet, weil die Gender-Richtlinie unausgewogen und sogar männerfeindlich sei!

Eine Begründung der Anwälte des Klägers laut Bild: In den von Audi vorgegebenen Varianten „Ärzt_in“ oder „Anwält_in“ findet sich gar kein männlicher Wortstamm mehr – also „Arzt“ oder „Anwalt“. Bezeichnend für den Eifer von Audi ist übrigens auch, dass in der Pressemitteilung zur Einführung des Leitfadens von „Sabine Maaßen, Vorständin für Personal und Organisation der AUDI AG“ die Rede ist.

Finanziert wird die Klage des Alexander B. vom „Verein Deutsche Sprache„, wie dessen Präsident, der Dortmunder Statistik-Professor Walter Krämer, mitteilte.

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