Das EU-Markenamt hat der AfD das europäische Markenrecht an Logo und Namenskürzel entzogen, weil eine ausreichende Nutzung im geschäftlichen Verkehr nicht nachweisbar sei. Die Partei kündigte Beschwerde gegen die Entscheidung an.
picture alliance/dpa | Georg Wendt
Die Partei „Alternative für Deutschland“ verliert vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ihre europäischen Markenrechte am offiziellen Logo und am Namenskürzel. Grund dafür ist laut Behörde eine fehlende ernsthafte Nutzung im kommerziellen Bereich. Während die Entscheidung den Schutz vor unerwünschten kommerziellen Nutzungen einschränken könnte, kündigt die Partei Beschwerde gegen den Beschluss an.
Bereits im September 2023 begann das Verfahren vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Ein Antrag stellte infrage, ob das AfD-Logo und das Namenskürzel über fünf Jahre hinweg überhaupt als Marken genutzt worden seien. Die Behörde gelangte nach einer mehrjährigen Prüfung zu dem Schluss, dass die von der Partei eingereichten Unterlagen lediglich eine interne Verwendung zeigten, und erklärte die Marken deshalb für verfallen.
Mehrere Medien, wie etwa Focus Online und der Blog Turi2 berichten, dass der Verlust die Durchsetzung gegen unerwünschte kommerzielle Nutzungen erschweren könnte. So könnten etwa Produkte wie T-Shirts mit dem Aufdruck „Fuck AfD“ künftig weniger leicht verboten werden.
Die AfD weist die Entscheidung des EUIPO jedoch zurück. In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber Tichys Einblick betont die Bundesgeschäftsstelle, dass man gegen den Beschluss Beschwerde einlegen werde und „zuversichtlich“ sei, eine Änderung zu erreichen. Außerdem verweist die Partei darauf, dass der Name „Alternative für Deutschland“, das Namenskürzel und das Logo weiterhin durch zahlreiche Marken geschützt seien. Deshalb werde die AfD auch in Zukunft gegen markenrechtsverletzende Bekleidungsstücke und andere Produkte vorgehen. Dies habe sie bereits in der Vergangenheit getan, so ein Pressesprecher der AfD.
Aus Sicht der Partei hätten die europäischen Entscheidungen daher „keine konkreten Auswirkungen“. Diese seien sowieso nicht rechtskräftig.
Laut einem Bericht von Focus Online aus dem Jahr 2024 hat sich die AfD über eine Tochterfirma die Markenrechte für die Jahreszahlen 1832, 1848, 1871, 1990 und 2013 gesichert. Die AfD äußerte sich nicht dazu, warum sich die Firma diese Jahreszahlen gesichert hat.
Neben dem Partei-Logo, dem Namenskürzel und den Jahreszahlen gerieten im Zuge der Debatte auch weitere Markeneintragungen der Partei in die öffentliche Kritik. Wie Focus Online berichtete, verfügen die AfD und eine ihr zugeordnete Tochterfirma über Markenrechte an ungewöhnlichen Produktkategorien, darunter Peitschen, Babyschlafsäcke, Kinderwagen, Dreiräder, Pferdegeschirre und alkoholische Mischgetränke.
Zu diesen weiteren Eintragungen äußerte sich später der Berliner Markenrechtsexperte Andreas Lubberger, heute Partner der Kanzlei Nordemann. Er erklärte gegenüber mehreren Medien, viele dieser Marken würden zu selten oder gar nicht aktiv genutzt. Wie Focus Online berichtet, stellte Lubberger daraufhin beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum einen eigenständigen Antrag, drei weitere AfD-Marken für verfallen zu erklären. Auf eine Anfrage zu seinen Beweggründen reagierte seine Kanzlei jedoch nicht.
Wie streng das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum die Nutzungspflicht auslegt, zeigte bereits ein bekannter Fall aus dem Jahr 2019. Damals entzog das EUIPO dem Unternehmen McDonald’s vorübergehend die Rechte an der Marke „Big Mac“, weil der Konzern die Nutzung für bestimmte Produktgruppen nicht ausreichend belegen konnte. Erst in einem späteren Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union erhielt McDonald’s einen Teil seiner Markenrechte zurück.
Der Fall gilt als Beispiel dafür, dass selbst international bekannte Markeninhaber Schutzrechte verlieren können, wenn eine ernsthafte Nutzung im geschäftlichen Verkehr nicht nachweisbar ist.
Wie das Verfahren ausgehen wird, bleibt vorerst offen. Wie der Fall McDonald’s zeigt, müssen Entscheidungen des Markenamts nicht endgültig sein und können in höheren Instanzen rückgängig gemacht werden. Entscheidend wird daher sein, wie die Beschwerdeinstanzen die Nutzung der AfD-Marken bewerten und ob der Partei ihre Schutzrechte erneut in vollem Umfang zugesprochen werden.

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Es gibt mehrere Fragen wie das bei anderen Parteien ist.
Ich wollte auch wissen und have tmview dazu benutzt eine Suchmaschine von EUIPO. SPD und CDU haben aktive Registrierungen für ihre Parteisymbole. Weiter habe ich nicht gesucht.
Sieht man ja wo wir stehen.
Wenn die etablierten Parteien das Land in den Abgrund steuern und sonst auch nichts Sinnvolles zusammen bringen versucht man jetzt auf diese merkwürdige Art und Weise der AfD an’s Bein zu pinkeln. Ein ganz armseliges Schmierentheater. Solche CH4 Pupser kann man doch nicht wählen.
Reine Willkür und stärkt die AFD!
Ich höre zum ersten Mal davon, daß die AfD eine wirtschaftliche „Marke“ sein soll, die obendrein wirtschaftliche Aktivitäten nachweisen muß.
Die wichtigste – und im Artikel leider unbeantwortete Frage – ist aber:
Wie ist das bei den anderen Parteien, also bei der roten Volksfront, geregelt?
Den Hyänen von „“unseredemokratie“ muss der Allerwerteste wohl komplett auf Grundeis gehen, dass sie nach derart abstrusen Konstruktionen greifen.
Kein Wunder, dass sich mitlerweile über 50% aller Deutschen vorstellen können, die AFD zu wählen. Die Opposition tut alles, um die Wähler anzuekeln und den Alternativen Zulauf zu bescheren
Lupenreine Demokraten, die EU… 😁
Aha. Und was genau machen z.B. CDU und SPD anders, dass deren Markenrechte gewahrt bleibt? Nur so ne Frage…
Daß diese selbstverständliche und sich offenkundig aufdrängende frage angesprochen würde, darauf habe ich bis zum letzten buchstaben des artikels — leider vergeblich — gewartet …
Na, was genau die anderen Parteien anders machen? Natürlich „Haltung zeigen“ -…das öffnet dann auch in EU-Brüssel „Tür & Tor“. 😉
Richtig, Haltung gegen Recht zeigen. Der Werte Westen -bzw. die werten Westen- weiterhin als Erpresser, Schläger, Denunzianten, Bankrotteure, Kriegstreiber, Lügner und Volksverletzer.
Wir müssen so schnell wie möglich aus der EU.
Irgendwelche EU-Bürokraten mischen sich hier eifrig in unsere Politik ein. Nicht nur die undemokratische EU-Kommission, der ganze EU-Apparat ist ein einziger Haufen linker Extremisten.
Nicht nur die undemokratische EU-Kommission, der ganze EU-Apparat ist ein einziger Haufen linker Extremisten, der uns unsäglich viel Geld kostet, das in Deutschland selbst dringend gebraucht wird und uns Deutschen nachhaltig schadet.
Normal, dass bei politischer Unbotmäßigkeit, Ermessensspielräume genutzt werden, um zu schaden. Wichtig ist nur dass es formal der Rechtslage entspricht.
Die sog: „EU“ ist verkommen und moralisch abgesoffen, wird von fragwürdigen Gestaltinnen befehligt, schafft es nur noch, Bürgern und Unternehmen Steine und Hürden in den Weg zu legen, und nimmt aber überhaupt nicht wahr, wie übel es den Leuten wird, wenn sie von den lobpreisten „Neuerungen“ der angestrengten Übelwollenden hören. Sie sägt täglich um jedem Preis am eigenen Stuhl. Ich sehe NICHTS Gutes in ihr, und hoffe, dieser furchtbare Irrtum der Geschichte ist bald vorbei!