Bundestag hält an §188 fest: Abschaffung der „Politikerbeleidigung“ abgelehnt

Das ist Union pur: Jens Spahn nennt §188 „Sonderrecht für Mächtige“, fordert faktisch dessen Ende – und auf einen Antrag der AfD stimmt die Union incl. ihm selbst im Bundestag geschlossen zusammen mit SPD, Grünen und Linken gegen dessen Abschaffung.

Die CDU liefert wieder einmal die reine Essenz ihres politischen Betriebs: Reden, als wäre sie in der Opposition, aber dann mit den anderen abstimmen. Jens Spahn kritisierte §188 StGB öffentlich als „Sonderrecht für die Mächtigen“ und verwies darauf, dass der allgemeine Beleidigungsparagraf für alle gelte. Im Bundestag blieb davon nichts übrig. Die Union stimmte gegen die Abschaffung – inklusive Jens Spahn. Die CDU zeigt, wie ihr neues Markenzeichen funktioniert: Macht schützen, auf Teufel komm raus.

Der Antrag kam von der AfD. Abgelehnt wurde er von allen anderen Fraktionen. CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke verteidigen damit einen Paragrafen, der Menschen „des politischen Lebens“ einen strafrechtlichen Extraschutz verschafft. Das ist die juristische Übersetzung von: Wer oben steht, bekommt ein dickeres Geländer.

Die Begründungsrhetorik ist dabei entlarvend. Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge nannte den Gesetzentwurf einen „Angriff auf den Schutz unserer Demokratie“. Das ist die Vokabel, mit der man jeden Eingriff adeln kann: Nicht mehr die Bürgerrechte werden geschützt, sondern „unsere Demokratie“ – ein Gummibegriff u.a. mit wunderschöner Anleihe bei Erich Honecker, der am Ende immer die schützt, die gerade am Hebel sitzen.

Die Union lieferte das rotgrüne Pathos dazu, das sie sich übergezogen hat wie eine zweite Haut. Carsten Müller stellte die heutige Fassung der Norm als Reaktion auf die Ermordung von Walter Lübcke dar und sagte: „Mordtaten folgten blutrünstigen Worten.“ So wird aus einer Debatte über Gleichheit vor dem Gesetz eine Moralkeule. Wer das Sonderrecht abschaffen will, wird indirekt in die Nähe von Gewalt gerückt. Es ist das alte Muster: erst emotional aufladen, dann die Ausnahme zur Regel machen. Als nächstes kommt der Trick mit der Tarnkappe: Man behauptet, §188 diene vor allem dem Schutz „nicht privilegierter Kommunalpolitiker“. Das klingt natürlich hehr und gut, ist aber ein politisches Feigenblatt. Ein Sondertatbestand bleibt ein Sondertatbestand. Wer wirklich Kommunalpolitiker schützen will, schützt sie durch konsequente Strafverfolgung echter Drohungen und Gewalt, nicht durch einen Paragrafen, der schon bei Worten den Strafrahmen hochzieht und damit Kritik einschüchtert.

Dass §188 längst nicht mehr als seltenes Notinstrument läuft, zeigen die Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik. 2022 wurden 1.404 Fälle erfasst, 2023 waren es 2.598, 2024 bereits 4.439. In zwei Jahren mehr als verdreifacht. Das ist kein Randphänomen, das ist ein System im Hochlauf. Parallel dazu sorgen Verfahren für Aufsehen, weil es zu rechtskräftigen Verurteilungen wegen vergleichsweise banaler Äußerungen kam. Genau hier liegt der Kern: Wenn der Staat beginnt, unfeine, dumme, überzogene Sätze nicht nur gesellschaftlich zu ächten, sondern strafrechtlich mit Sonderregeln zu verfolgen, dann ist das kein Schutz der Demokratie. Dann ist es Selbstschutz der Politik.

Stephan Brandner nannte §188 in der Debatte einen „Maulkorb- oder Majestätsbeleidigungsparagraf“. Der Begriff trifft die Funktion: Er stellt Politiker in eine Sonderzone, in der Kritik schneller strafbar wird und der Staat die Klinge schärfer zieht als bei normalen Bürgern. Gleichheit vor dem Gesetz sieht anders aus.

Und so bleibt am Ende die Essenz, die man sich merken muss: Die CDU versucht nicht einmal mehr die Fassade von Bürgerfreundlichkeit aufrecht zu erhalten. Jeder kritische Bürger ist der Feind, den es einzuhegen und zu bekämpfen gilt. Je mehr die Pfründe schwinden, umso unverhohlener wird die Union den Bürgern ihr wahres Gesicht zum Ausdruck bringen. Spahn nannte den Paragrafen Sonderrecht – und seine Fraktion stimmt für das Sonderrecht. Das ist die CDU pur. Große Worte, ohne jedes Rückgrat.

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