Das ist Union pur: Jens Spahn nennt §188 „Sonderrecht für Mächtige“, fordert faktisch dessen Ende – und auf einen Antrag der AfD stimmt die Union incl. ihm selbst im Bundestag geschlossen zusammen mit SPD, Grünen und Linken gegen dessen Abschaffung.
Die CDU liefert wieder einmal die reine Essenz ihres politischen Betriebs: Reden, als wäre sie in der Opposition, aber dann mit den anderen abstimmen. Jens Spahn kritisierte §188 StGB öffentlich als „Sonderrecht für die Mächtigen“ und verwies darauf, dass der allgemeine Beleidigungsparagraf für alle gelte. Im Bundestag blieb davon nichts übrig. Die Union stimmte gegen die Abschaffung – inklusive Jens Spahn. Die CDU zeigt, wie ihr neues Markenzeichen funktioniert: Macht schützen, auf Teufel komm raus.
Der Antrag kam von der AfD. Abgelehnt wurde er von allen anderen Fraktionen. CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke verteidigen damit einen Paragrafen, der Menschen „des politischen Lebens“ einen strafrechtlichen Extraschutz verschafft. Das ist die juristische Übersetzung von: Wer oben steht, bekommt ein dickeres Geländer.
Die Begründungsrhetorik ist dabei entlarvend. Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge nannte den Gesetzentwurf einen „Angriff auf den Schutz unserer Demokratie“. Das ist die Vokabel, mit der man jeden Eingriff adeln kann: Nicht mehr die Bürgerrechte werden geschützt, sondern „unsere Demokratie“ – ein Gummibegriff u.a. mit wunderschöner Anleihe bei Erich Honecker, der am Ende immer die schützt, die gerade am Hebel sitzen.
Die Union lieferte das rotgrüne Pathos dazu, das sie sich übergezogen hat wie eine zweite Haut. Carsten Müller stellte die heutige Fassung der Norm als Reaktion auf die Ermordung von Walter Lübcke dar und sagte: „Mordtaten folgten blutrünstigen Worten.“ So wird aus einer Debatte über Gleichheit vor dem Gesetz eine Moralkeule. Wer das Sonderrecht abschaffen will, wird indirekt in die Nähe von Gewalt gerückt. Es ist das alte Muster: erst emotional aufladen, dann die Ausnahme zur Regel machen. Als nächstes kommt der Trick mit der Tarnkappe: Man behauptet, §188 diene vor allem dem Schutz „nicht privilegierter Kommunalpolitiker“. Das klingt natürlich hehr und gut, ist aber ein politisches Feigenblatt. Ein Sondertatbestand bleibt ein Sondertatbestand. Wer wirklich Kommunalpolitiker schützen will, schützt sie durch konsequente Strafverfolgung echter Drohungen und Gewalt, nicht durch einen Paragrafen, der schon bei Worten den Strafrahmen hochzieht und damit Kritik einschüchtert.
Dass §188 längst nicht mehr als seltenes Notinstrument läuft, zeigen die Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik. 2022 wurden 1.404 Fälle erfasst, 2023 waren es 2.598, 2024 bereits 4.439. In zwei Jahren mehr als verdreifacht. Das ist kein Randphänomen, das ist ein System im Hochlauf. Parallel dazu sorgen Verfahren für Aufsehen, weil es zu rechtskräftigen Verurteilungen wegen vergleichsweise banaler Äußerungen kam. Genau hier liegt der Kern: Wenn der Staat beginnt, unfeine, dumme, überzogene Sätze nicht nur gesellschaftlich zu ächten, sondern strafrechtlich mit Sonderregeln zu verfolgen, dann ist das kein Schutz der Demokratie. Dann ist es Selbstschutz der Politik.
Stephan Brandner nannte §188 in der Debatte einen „Maulkorb- oder Majestätsbeleidigungsparagraf“. Der Begriff trifft die Funktion: Er stellt Politiker in eine Sonderzone, in der Kritik schneller strafbar wird und der Staat die Klinge schärfer zieht als bei normalen Bürgern. Gleichheit vor dem Gesetz sieht anders aus.
Und so bleibt am Ende die Essenz, die man sich merken muss: Die CDU versucht nicht einmal mehr die Fassade von Bürgerfreundlichkeit aufrecht zu erhalten. Jeder kritische Bürger ist der Feind, den es einzuhegen und zu bekämpfen gilt. Je mehr die Pfründe schwinden, umso unverhohlener wird die Union den Bürgern ihr wahres Gesicht zum Ausdruck bringen. Spahn nannte den Paragrafen Sonderrecht – und seine Fraktion stimmt für das Sonderrecht. Das ist die CDU pur. Große Worte, ohne jedes Rückgrat.

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Andersum wird ein Schuh draus ! Die A f D muss die “ Beibehaltung“ fordern , wenn sie etwas abschaffen will !
Ich halte den Tatbestand der Beleidigung generell für abschaffungswürdig. Die Strafbarkeit von Verleumdung und übler Nachrede ist völlig ausreichend.
Für die AfD ist das effektivste Vorgehen zur Machterlangung damit in naheliegender Weise vorgezeichnet: Man muß nur weiterhin vernünftige Vorschläge machen, welche dann von der Gesamtheit der derzeitigen Machthaber zwingend abgelehnt werden müssen. Die Initiative liegt immer bei der AfD, die vorhersehbare falsche Reaktion immer auf der Gegenseite. Die größte Oppositionspartei hat es somit in der Hand, die Regierungsparteien jedesmal zu jeweils falschen Entscheidungen zu veranlassen. Einfacher kann Oppositionsarbeit nicht mehr sein, insbesondere weil die AfD ein deutliches Alleinstellungsmerkmal als einzig ernstzunehmende Oppositionspartei erlangt, einfach weil die angeblichen Oppositionsparteien Grüne und Kommunisten sich bei Abstimmungen wieder und wieder als Kartellparteien… Mehr
Wenn ich könnte, würde ich mir auch einen Paragraphen „Arbeiterbeleidigung“ oder „Bürgerbeleidigung“ zurechtschustern, mit verschärftem Strafmaß für Politiker.
Wenn man mal nachdenkt, warum wir diese sich selbsterhöhenden gewählt , besser wofür wie diese gewählt haben , müsste man eigentlich vor Scham in den Keller gehen.
groooooossse Überraschung 🙂
wer hätte anderes erwartet? die „Bundestagspräsidentin“ lebt doch bei jeder Debatte genau dieses Gehabe vor
Das war doch von Anfang an so klar wie Kloßbrühe: eine weitere Nebelkerze. Ungefähr so glaubwürdig, wie wenn die CDU die Reduktion der Ministerbezüge beantragte…
Der Paragraph ist faktisch die „Brandschutzmauer“ gegen die verfassungsrechtlich garantierten Bürgerrechte, hier die Meinungsfreiheit. Der 188 ist erst der Anfang. Weiter geht es damit, dass man die alternativen Medien in die Zange nehmen wird, jedenfalls alles versuchen wird sie mundtot zu machen. Die Angst vor der AfD ist unfassbar groß. Und, dass man zu Recht befürchtet, dass mit der AfD die große Abrechnung kommt – mit dieser Clique von Verantwortungslosen und Bürgerfeindlichen und der „UnsereDemokratie“ gnadenlos abgerechnet wird.
Es ist so, dass man so manche Menschen gar nicht beleidigen kann, weil am meisten beleidigen sie sich schon selbst. Dass die CDU an diesem Paragrafen mit dem Zweck des sinnlosen Terrors gegen die Bürger festhält, sagt diesbezüglich alles über sie aus. Es stellt sich wirklich die Frage, womit man die CDU-Vertreter jetzt überhaupt noch beleidigen könnte. Was sollte das sein?
Gute Strategie der AfD: Einfach die CDU bei deren Wort nehmen und als Antrag einbringen und schon wird wieder ein Stück Glaubwürdigkeit der CDU eingerissen, denn die „Brandmauer“ ist ja wichtiger, als alles andere.Hoffentlich reissen sie den CDU Sozialisten noch ein paar Mal mit ihren Anträgen die Maske herunter.