Nach dem Kabinettsbeschluss zur „Pflegereform“ alles von vorn

Das Ganze steht von nun an in der parlamentarischen Beratung im Bundestag. Wie lange die dauert und was am Ende dabei rauskommt, ist in Wahrheit so offen wie zu Beginn des Koalitionsstreits. Und parallel geht der Streit in einer Kommission weiter.

IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Im Streit um die Zukunft der Pflegeversicherung gab es nach Ansicht der Regierung keinen Anlass des Bundeskanzlers für ein Machtwort: „Das ist kein Werkzeug, das der Bundeskanzler leichtfertig anwendet“, sagte Regierungssprecher Kornelius auf Anfrage von dts.

 Wesentliche Streitpunkte seien in eine Kommission ausgelagert worden: „Die Koalition hat dieses Verfahren verhandelt, es wurde geeint und so beschlossen, da gab es keinen Grund für Richtlinienkompetenz.“ Bis zum Sommer 2027 sollen die Vorschläge der Kommission in ein Gesetz gegossen sein. Diese Lösung sei „sehr gut“, sagte Kornelius.

Während weite Teile der Union unverändert auf Leistungs-Kürzungen und Einengung des Kreises der Leistungsberechtigten setzen, will die SPD die Pflegeversicherung am liebsten zu einer Vollversicherung ausbauen. SPD-Generalsekretär Klüssendorf kritisiert die Inhalte des Kabinettsbeschlusses als nicht ausreichend: „Der Beschluss des Kabinetts kann zwar einen Beitrag zur Stabilität leisten, ist aber ganz sicher noch keine Reform und damit auch noch kein Erfolg … Wichtig ist uns für den Moment, dass die Kürzungsvorschläge zunächst weitgehend verhindert werden konnten. Jetzt wird es also umso mehr darauf ankommen, endlich echte Veränderungen auf den Weg zu bringen … Für uns ist und bleibt dabei besonders wichtig, einen fairen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung zu schaffen sowie die Eigenanteile in der Pflege wirksam zu deckeln … Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Wir werden die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die Pflegenden nicht im Stich lassen (RP).“

„Wir brauchen weitere Anstrengungen, um die Pflege auch für die Dreißigerjahre zukunftsfest zu machen. Deswegen wird eine Strukturkommission ab Oktober grundlegende Reformen erarbeiten“, sagte Gesundheitsminister Linnemann nach dem Kabinettsbeschluss.

Der nun beschlossene Entwurf sieht eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro pro Monat vor, analog zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ab 2028 soll ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern in Höhe von 0,52 Prozent erhoben werden, der Zuschlag für kinderlose Mitglieder ab 2027 um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent steigen. Die Pflegeversicherung übernimmt zudem weiterhin die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige in vollem Umfang. Ab 2029 soll eine jährliche, regelhafte Dynamisierung der SPV-Leistungsbeiträge auf Basis der Kerninflationsrate eingeführt werden.

Versicherte ab 60 Jahren sollen künftig einen Anspruch auf eine Früherkennungs-Untersuchung „Check-up 60+“ bekommen, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Bei der Pflegebegutachtung soll geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf senken kann. Familien, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, sollen durch eine präventionsorientierte Pflegebegleitung unterstützt werden.

Ein digitales „Pflege-Cockpit“ soll die Organisation der Pflege erleichtern, indem es alle relevanten Informationen an einem Ort bündelt. Zudem werden die zentralen Leistungen bei häuslicher Pflege erhöht, und ein Sozialraumbudget wird eingeführt, um die Unterstützung im Alltag zu verbessern. Für pflegerische Akutsituationen wird ein Überbrückungsbudget bereitgestellt, und die Begutachtungssystematik wird angepasst, um die Pflegegrade zielgenauer zu vergeben.

Das Ganze steht von nun an in der parlamentarischen Beratung im Bundestag. Wie lange die dauert und was am Ende dabei rauskommt, ist in Wahrheit so offen wie zu Beginn des Koalitionsstreits.

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