Die schmutzgien Methoden des Bundeskriminalamts

Fünf Monate saß der Publizist Oliver Jahnich in einem philippinischen Gefängnis – weil das BKA ihn so zwingen wollte, einen Strafbefehl zu akzeptieren. Verfassungswidrig, so das Urteil, das Markus Haintz erreichen konnte. Und: Tobias Gall kommentiert den Umgang der Gerichte mit dem Sachsen-Anhalt-Wahlsieger AfD.

 

Das Bundeskriminalamt (BKA) bedient sich illegaler Mittel, um unliebsame politische Kommentatoren in seine Fänge zu bekommen. Der Publizist Oliver Janich lebt auf den Philippinen. Allerdings wird von dort nicht ohne Weiteres nach Deutschland ausgeliefert. Also belog das BKA die philippinischen Behörden und behauptete, Janich sei auf der Flucht vor den deutschen Behörden und sein Reisepass sei deswegen entzogen worden. Folglich wurde Janich festgenommen und in Abschiebehaft genommen.

Dort verblieb er für fünf Monate – denn er würde erst wieder auf freien Fuß gesetzt (oder abgeschoben), wenn das Verfahren in Deutschland abgeschlossen sei, so die Vorgehensweise vor Ort. Eine Nötigungssituation für Janich: Um aus der Haft unter schlechtesten Umständen zu kommen, musste Janich einen deutschen Strafbefehl akzeptieren. Die Strafe: zehn Monate Haft auf Bewährung. Eine Strafe, die verhängt wurde, ohne dass Janich das Recht auf Gehör oder ein Verfahren gewährt wurde.

Das Bundesverfassungsgericht entschied: Das ist rechtswidrig. Janichs Fall wird nun vor dem Amtsgericht neu verhandelt. Diesen Erfolg konnte Rechtsanwalt Markus Haintz (Haintz Legal) erringen; Dirk Sattelmaier interviewt ihn dazu.

Den Kommentar dieser Sendung spricht Tobias Gall. Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt müssen die Institutionen nun ihr Verhältnis zur Partei überdenken. Die Übergriffe auf Politiker und Unterstützer der AfD müssten ein Ende finden.

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TICHYS Rechtsstaat: Debatte für unsere Freiheit. „Seit Politiker die Bürger verklagen und abgewählte Parlamente noch rasch die Verfassung ändern, werden juristische Streitfragen in der Öffentlichkeit immer stärker diskutiert“, sagt TE-Videochef Maximilian Tichy zum Start des neuen Debattenformats TICHYS Rechtsstaat.
Jeden Donnerstag um 13:00 Uhr diskutiert ein Jurist der Redaktion mit einem Gastjuristen aktuelle Fragestellungen. Anschließend wird eine weitere Entwicklung der Rechtspflege kommentiert.

In einer ersten Testsendung wurde mit dem renommierten Staatsrechtler Prof. Rupert Scholz diskutiert, ob es rechtlich zulässig ist, einen möglichen Landesinnenminister der AfD von den Konferenzen der Innenminister auszuschließen. Dirk Sattelmaier erläuterte im Anschluss, warum Kanzler Friedrich Merz im „Lügenfritze“-Skandal flunkert, wenn er behauptet, keine Bürger mehr wegen „Majestätsbeleidigung“ verfolgen zu wollen.

Das neue Sendungsformat ist wöchentlich auf der Webseite von Tichys Einblick zu sehen und auf allen Podcast-Plattformen, sowie dem YouTube-Kanal „Tichys Rechtsstaat“ zu hören.

„Uns geht es darum, juristische Fragestellungen auch für Normalbürger leicht verständlich zu beleuchten“, so Maximilian Tichy. Dazu hat die Redaktion fünf Volljuristen gewonnen, die verschiedene Rechtsgebiete abdecken und die Gespräche im Wechsel führen.

 

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