KIVI heißt die Software, mit der die Landesmedienanstalten das offene Netz nach möglichen Verstößen durchforsten. Vier Thüringer Regierungsantworten beschreiben den Ablauf: erst die maschinelle Suche, dann der Vorgang, notfalls das BKA. Betroffen ist jede öffentlich sichtbare Äußerung, auch journalistische. Die Ermächtigung dafür fehlt, sie wird erst nachgereicht.
IMAGO
Mitte August hat die Thüringer Landesregierung vier Kleine Anfragen unter anderem vom Landtagsabgeordneten MdL Jens Cotta (AfD) zum Aufsichtssystem KIVI beantwortet. Darin geht es um automatisierte Suche in öffentlich zugänglichen Internetinhalten, um besondere Kategorien personenbezogener Daten, um technische Betriebswege einschließlich Diensten von Amazon und um die Weiterleitung von Verdachtsfällen an die Zentrale Meldestelle des BKA.
Zugleich verweist die Regierung auf den geplanten neuen § 109a Medienstaatsvertrag, der den Einsatz technischer Mittel zur automatisierten Prüfung erstmals ausdrücklich regeln soll.
Die vier Antworten sind zuerst vollständig auf alexander-wallasch.de veröffentlicht worden. Rechtsanwalt Dirk Schmitz hat die Antworten ausgewertet. Im Gespräch mit Alexander Wallasch ordnet er ein, was die Landesregierung bestätigt, wo die Aufsichtskette zur Thüringer Staatskanzlei verläuft und warum aus seiner Sicht eine allgemeine Aufgabennorm keine Grundlage für anlasslose maschinelle Rasterung öffentlicher Kommunikation ist.
Es geht weniger um einzelne Beanstandungen als um die Frage: Darf Medienaufsicht zuerst suchen und daraus den Verdacht erzeugen – und was bedeutet das für journalistische Angebote, die technisch im selben Suchraum liegen wie jedes andere Telemedium?
Alexander Wallasch: Sie haben als erster vier Antworten der thüringischen Landesregierung analysiert und veröffentlicht – Antworten auf Anfrage Thüringer AfD-Abgeordneten. Um was ging es dabei?
Dirk Schmitz: Es ging unter anderem um die Fragestellung, in welchem Umfang und wie das Staats-KI-System KIVI im Rahmen der Landesmedienanstalten genutzt wird. Und es ging um Datenschutz.
Die Landesmedienanstalten wollen staatsfern sein. Was hat die thüringische Landesregierung damit zu tun?
Staatsferne heißt nicht staatsfern. Die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) ist nach § 40 Abs. 2 ThürLMG unabhängig und hat das Recht der Selbstverwaltung. Sie unterliegt aber dem Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG, § 52 Abs. 1) der Rechtsaufsicht der obersten Landesbehörde. Und „Oberste Landesbehörde“ ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 ThürLMG) das für Medienrecht zuständige Ministerium.
Tatsächlich wird diese Funktion derzeit von der Thüringer Staatskanzlei wahrgenommen. Dort liegt Medienrecht insbesondere im Referat 32. Aktuell zuständig sind insbesondere der Chef der Staatskanzlei Stefan Gruhner sowie der Staatssekretär für Medien und Europa Stephan König. Und die TLM selbst bezeichnet ausdrücklich die Thüringer Staatskanzlei als ihre Rechtsaufsichtsbehörde.
Nach § 52 Abs. 3 ThürLMG kann die Staatskanzlei die TLM schriftlich auf eine rechtswidrige Maßnahme oder Unterlassung hinweisen, sie auffordern, die Rechtsverletzung zu beseitigen, wenn dies nicht geschieht, der TLM anweisen, innerhalb einer bestimmten Frist „im Einzelnen festgelegte Maßnahmen“ durchzuführen, und bei Nichtbefolgung sogar die Maßnahme anstelle der TLM selbst durchführen oder durch einen anderen durchführen lassen.
Jetzt müssen wir über KIVI sprechen. Das ist keine Frucht, sondern die Abkürzung für ein KI-System, das ein privates Unternehmen entwickelt hat, das offensichtlich von irgendjemandem beauftragt wurde, das für die Landesmedienanstalt zur Verfügung zu stellen.
KIVI ist wirklich etwas Böses. KIVI ist eine Mischung von Palantirs US-Spionagesoftware, die versucht, Profile und deren Inhalte über das gesamte Internet zu finden sowie GROK oder ChatGPT. Und es ist die abgefederte Version dank einer deutschen Unfähigkeit, derzeit etwas professionell umzusetzen. Aber Unfähigkeit heißt nicht dauerhaft unfähig, sondern das System wächst und lernt dramatisch.
Lassen Sie uns über das Recht an sich sprechen: Warum nicht mal nachschauen, wer irgendwo etwas Böses schreibt? Das ist Prophylaxe, bevor sich etwas Schlimmes ungehindert verbreitet …
Es gab ursprünglich Landespressegesetze, und in denen war auch geregelt, was journalistische Sorgfalt ist. Und wenn einer nicht damit einverstanden war, konnte er dagegen klagen: Strafrecht, Unterlassungsklage, Widerruf – das komplette Programm. Ich habe also einen konkret Betroffenen und dieser muss in der Lage und willens sein, seine individuellen Rechte wahrzunehmen.
Heute blicken wir auf ein komplett neues System. Es geht in der Sache um eine flächendeckende Internetüberprüfung per KI. Und zwar nicht konkret einzelne Rechtsverletzer, die etwa Kinderpornos gut finden oder die böse strafrechtliche Geschichten machen. Nein, es wird ohne Anlass das gesamte Internet auf Kritisches geprüft. Und als kritisch gelten heute unerwünschte Meinungsäußerungen. Volksverhetzung und Politikerbeleidigung – mein aktueller Fall: Baerbock – dumm wie Brot.
Gehen wir mal zurück auf die Metaebene. Es gibt ja ganz wenige absolute Wahrheiten. Wasser ist nass – könnten wir vielleicht als so eine bezeichnen – By the way: wie nass ist ein Eiswürfel? Vieles befindet sich in einer fortlaufenden Debatte. Es gibt mehrheitsfähige Positionen und weniger mehrheitsfähige Positionen. Und es geht auch um journalistisch kritische Sichtweisen, die plötzlich strafbar sein sollen?
Was kann die Landesmedienanstalt qua Medienstaatsvertrag aufgreifen? Das sind Jugendschutzverstöße, das sind strafrechtliche Verstöße. Es sind aber auch – siehe die Fälle Ben Berndt von {ungeskriptet} und Alexander-Wallasch.de – Dinge, bei denen eine Behörde meint, das verstoße gegen die journalistische Sorgfalt oder Wahrheitspflicht.
Das war aber in der Vergangenheit nicht dramatisch meinungstötend. Es gab eine Nachfrage, es gab einen Dialog. Das ist wie bei zu schnellem Autofahren: Wenn 100 Leute zu schnell fahren, dann blitzt Du zwei oder drei, und das war’s.
Aber die neue Logik heißt – um es auf den Straßenverkehr zu übersetzen – alle deutschen Straßen und Autobahnen werden flächendeckend zu jeder Sekunde, an jedem Meter überprüft, ob jemand zu schnell fährt oder einen anderen Fehler beim Autofahren macht.
Das Gleiche beanspruchen die Landesmedienanstalten mittels KIVI. Die flächendeckende Überwachung des gesamten Internets – nicht nur in Deutschland, sondern auch über Deutschland hinaus in Europa, theoretisch auch in den USA. Deren einzige faktische Grenze ist derzeit mangelnde Kapazität. Aber Kapazitäten kann man sehr schnell dramatisch ausbauen.
Zurück zum Anfang des Gesprächs: Jetzt haben wir vier Antworten der thüringischen Landesregierung an Abgeordnete der AfD, welche Sie in eine Alarmstimmung versetzt haben. Was steht denn drin, was so alarmierend war, was man vorher noch nicht wusste? Oder geht es nur um die Bestätigung des Geahnten?
Es geht tatsächlich um mehrere Dimensionen. Zum einen um die formalrechtliche Bestätigung des Erahnten: Wir wollen das unumschränkte Recht haben, das flächendeckend zu machen. Zweitens: Es ist offensichtlich, dass die Medienanstalten derzeit rechtswidrig handeln, weil es für diese anlasslose Überprüfung datenschutzrechtlich derzeit keine Legitimationsgrundlage gibt.
Wir müssen unterscheiden, ob Tichys Einblick, Alexander-Wallasch.de, der Spiegel oder wer auch immer von ihrer Landesmedienanstalt wegen eines angeblichen Rechtsverstoßes angegriffen wird. Die Rechtsgrundlage gibt es heute schon. Aber es gibt keine Rechtsgrundlage für die anlasslose Überprüfung des deutschen und des internationalen Internets. Und genau das ist das, was derzeit passiert. Deshalb soll der Staatsvertrag auch geändert werden. Ich hoffe wegen der Einstimmigkeitspflicht der Länder auf Siegmund oder die letzte freiheitsliebende CDU-Landesregierung. Naiv das letzte – oder?
Es gab ja vor einiger Zeit eine Rechtsprechung – der eine oder andere Leser erinnert sich – zur Vorratsdatenspeicherung. Damals hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, es fehle eine gesetzliche Grundlage. Man kann nicht mit den normalen strafrechtlichen Fragestellungen Vorratsdaten grenzenlos speichern. Hier geht es nicht um Speicherung, sondern um flächendeckendes Crawling – das systematische, automatisierte Durchforsten des gesamten Netzes.
Wir schauen heute auf eine große Krisenlage nach der anderen: illegale Massenzuwanderung, die Coronajahre, obendrauf noch der Ukrainekrieg, die Zeitenwende usw. Ist die Sorge berechtigt, dass solche Vorhaben wie KIVI in Krisenzeiten „in Echtzeit“ durchzusetzen sind für Regierungen – und die Medien den notwendigen Protest verschlafen?
Wir sind heute bei der Frage der konkreten Planung der Abschaffung freier Meinungsäußerung. Es gibt einmal die Fragestellung „Was darf ich rechtlich?“ und die Frage „Was kann ich derzeit technisch?“ – davon zu unterscheiden: „Was geht denn schon technisch?“
Und bei der ersten Frage behaupten die Landesmedienanstalten, sie haben das Recht, komplett alles und immer zu überwachen, zu speichern oder als Sanktion auch abzuschalten. Eine Publikation, ein Blog oder eine private Homepage – oder die Aussperrung aus dem Ausland.
Nun wissen wir aus der deutschen Geschichte, dass Zensur heißt, dass meine Arbeit zur Freigabe vorgelegt und genehmigt werden muss. Bei KIVI geht’s um das Screenen von bereits veröffentlichten, also noch nicht zensierten Dingen. Sie haben erwähnt, dass das dennoch zu einer Selbstzensur führt.
Wir haben hier einen Chilling-Effekt – eine Selbstzensur dadurch, dass ich weiß, ich werde nachher auf jeden Fall vom Staat unsanft angefasst.
Aber es ist eine zweite Frage dabei: Wenn ich eine Radiosendung mache, hatte das früher die Komponente: Ich sende etwas, dann habe ich gesendet. Und wenn es etwas Rechtswidriges ist, müssen wir nachher darüber reden. Aber es ist ja schon draußen. Wir haben aber einen Perpetuierungseffekt.
Nehmen wir den Fall: Roland Tichy schreibt morgen einen Artikel. Wer liest ihn denn in den nächsten zehn Sekunden oder 20 Minuten? Viele Artikel werden erst Tage, Wochen oder Monate später wahrgenommen, insbesondere wenn plötzlich ein Kontext entsteht, der diesen Text wieder aktuell macht. Und hier geht es darum, dieses Gedächtnis nachträglich zu vernichten oder abzuändern.
Es geht ja nicht nur um publizistische Veröffentlichungen und Erzeugnisse, sondern auch um private Äußerungen. Früher galt der Stammtisch als Meinungsfreiraum. Nun sind die sozialen Medien, gerade was bestimmte Gruppen angeht, auch ein Stammtisch – Stichwort WhatsApp-Gruppen-Kontrolle, die jetzt durchgesetzt werden soll. Das ist im Grunde genommen die Auflösung von Gruppenfreiräumen.
Natürlich. Und zwar wieder durch die Landesmedienanstalten! Ich halte die für unmoralisch und verkommen. Denn die schreiben nicht „Wir werden auch vertrauliche und geheime Chats überprüfen.“ Sie sagen – zunächst im vermeintlich positiven Sinne: Die Kommunikation zwischen zwei Menschen wollen wir gar nicht prüfen. Sie sind dabei ganz großzügig. Früher hieß das Fernmeldegeheimnis.
Heute beanspruchen sie mit den neuen Gesetzesänderungen auch vertrauliche, geschlossene Veranstaltungen zu überprüfen. Was ist eine geschlossene Veranstaltung? Der AfD-, aber auch der SPD-Stammtisch, der BSW-Stammtisch, die Plattform irgendwelcher politischer Sonderaktivisten, auch wenn sie festlegen, hier dürfen nur Mitglieder rein. Auch da beanspruchen die Landesmedienanstalten eine Lufthoheit der Überprüfung und Zensur von Beiträgen.
Derzeit ist das noch nicht umgesetzt, aber wie das so ist in Deutschland: Sie schaffen erst die rechtliche Basis und dann schlagen sie zu. Um noch mal beim Verkehrsvergleich zu bleiben: Wir haben die gesamten LKW-Kontrollen zur Maut. Die kann ich aber auch morgen ohne großen Aufwand einsetzen für jeden deutschen PKW. Da wird zuerst die Technik geschaffen und dann die rechtliche Basis. Hier wird zuerst die rechtliche Basis geschaffen und dann eine ausreichende Technik dazu. Und hier steht schon die PKW-Maut zur Umsetzung an.
Nun stehen diese Landesmedienanstalten also mit KIVI an ihrer KI-Rampe und führen Selektionen durch. Aber die können ja nicht alles, was sie monieren, gleichwertig kritisieren. Dafür fehlen die Kapazitäten. Die Steigerung wäre dann, dass von Regierungsseite informell festgelegt wird: Hey, den müssen wir mal feinanalysieren! Und weil sich Einschätzungen zur Weltlage im Fluss befinden, kann man überall diskutieren, ob diese oder jene Aussage richtig ist. Ist das nicht auch ein gefährliches Instrument der Sanktionierung von Opposition?
Wir sind zwischenzeitlich schon bei Selenskyj und Erdogan angekommen: Es gibt innerhalb dieses Systems bereits heute eine sogenannte Whitelist, das heißt auf der Whitelist stehen jene drauf, die man nicht beobachten darf bzw. bei denen die Beobachtung technisch ausgeschlossen ist.
Erwähnt wird in dem Kontext etwa Yad Vashem, also eine zentrale jüdische Einrichtungen mit Internetauftritt, die man nicht beobachten möchte. Aber die vollständige Whitelist haben wir bis heute nicht gesehen. Tichy steht sicher nicht darauf. Es könnten darauf alle regierungsnahen Medien stehen. Und für die gegenüberliegende Seite heißt das: Alle Medien, die der Regierung nicht genehm sind, werden dauerhaft und flächendeckend überprüft. Nennen wir es eine selektive Zensur. Das soll stattfinden.
Die Landesmedienanstalten erklären: Ja, das ist zwar eine KI. Aber dahinter sitzt doch derzeit noch ein Mensch, der das am Ende bearbeiten muss. Und weil das Schlafmützen sind, halt langsam und nicht besonders effizient. Also macht Euch keine Sorgen. Im Moment gibt es über KIVI angeblich nur die Möglichkeit der Selektion und Meldung.
Ich kann aber KIVI – und das gibt das Rechtssystem derzeit her – komplett instruieren: Suche bitte bei den Herren Tichy und Wallasch alle Beiträge heraus, die wir für bedenklich halten, unter allen möglichen rechtlichen Kriterien, insbesondere der Sorgfaltspflicht. Schreibe bitte sofort eine Abmahnung und schicke sie mir in meinen Account.
Und dann? Dann muss ich als Sachbearbeiter nichts mehr prüfen! Ich drücke nur noch den Knopf, und der Brief an Herrn Wallasch oder Herrn Tichy geht raus. Jeder kennt es von seinem iPhone, Systeme kann man updaten. Updates der Systeme sind möglich, ohne dass sie durch Regierungs- oder Kontrollinstitutionen laufen müssen.
Sie sind als Rechtsanwalt nicht erst seit ein paar Tagen damit beschäftigt. Am Anfang stand mal eine Analyse, die Sie bei einem IT-Spezialisten beauftragt hatten. Der sollte sich KIVI genauer anschauen. Was aus dieser Analyse ist heute noch von besonderer Bedeutung? Gibt es da irgendeine Verbindung?
Wir hatten damals in der Analyse ein paar Tausend Kontrollen durch KIVI festgestellt. Ein paar Tausend sind nicht viel. Aber die kann ich natürlich selektieren, und es können morgen statt 10.000 zehn Millionen oder 100 Millionen sein. Und das unter der gleichen Rechtslage mit dem gleichen System – das haben wir damals schon prophetisch gesehen. Dieses System ist heute viel weiter.
Danke für das Gespräch!


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