In Niedersachen dürfen mehrere Abgeordnete und AfD-Politiker nicht zur Wahl antreten. Einer von ihnen ist der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert. Sein Anwalt, Dr. Christian Wirth, spricht im Interview mit Tichys Einblick über das absurde Verfahren, das politische Gegner von demokratischer Teilhabe ausschließen soll.
„Das Volk entscheidet, wer gewählt wird, und nicht die Verwaltung, die ja selber nur gewählt wird. Es kann nicht sein, dass die Exekutive – wie das Innenministerium, der Verfassungsschutz, die Kommunalaufsichtsbehörde – dem Wähler vorgibt, wen sie wählen dürfen. Das ist in der Demokratie nicht vorgesehen.“ – Christian Wirth im Interview mit Tichys Einblick.
In Niedersachen dürfen mehrere Abgeordnete und AfD-Politiker nicht zur Wahl antreten. Einer von ihnen ist der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert. Sein Anwalt, Dr. Christian Wirth, spricht über einen Skandal, der weit über die Landesgrenzen hinausreicht.
Was hier als „Schutz der Verfassung“ deklariert wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als gezielter Ausschluss politischer Konkurrenten. Wirth legt offen, wie SPD und Grüne in Niedersachsen das Kommunalwahlrecht zur „Lex AfD“ umgebaut haben. Das Ergebnis: Laien in Wahlausschüssen entscheiden nun im vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem Innenministerium darüber, wer überhaupt auf dem Stimmzettel stehen darf.
Die Vorwürfe gegen Sichert zeigen die ganze Absurdität des Verfahrens: Wer offizielle Statistiken zur Tuberkulose zitiert oder den Begriff „Kartellparteien“ verwendet, soll nach Ansicht der niedersächsischen Behörden die Eignung für ein kommunales Mandat verloren haben. Wirth entlarvt dieses „Beamten-Paradoxon“: Wie kann ein Mann, der als Bundestagsabgeordneter Gesetze verabschiedet und als Beamter zur Verfassungstreue verpflichtet ist, auf kommunaler Ebene plötzlich zum Sicherheitsrisiko erklärt werden?
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Es wurde ja nicht die ganze AfD verboten. So kann man immer noch, oder jetzt erst recht die AfD wählen und so bekunden, welche Demokratie man möchte. Die getürkte der CDU/SPD oder die Echte.
Wann wohl das in der Zwickmühle sitzende Gericht in Oldenburg entscheiden wird?
Viel Zeit haben die nicht mehr. Wäre gut, wenn das noch vor den Wahlen passieren würde.
Die stecken sicherlich nun alle mit den Köpfen zusammen und suchen eine Lösung, die es nicht gibt.
MS gewinnt. Begründung schwerer Verstoß gegen die Menschenwürde i. S. d. GG. Wer wird bestraft und wie sieht die Strafe aus? Ministerium, Verfassungsschutz und Kommunalaufsicht werden sich rauswinden, denn es war ja nur eine „Empfehlung“. Den letzten beißen die Hunde, also die Mitglieder der Wahlausschüsse, die die Vorgabe abgenickt haben. Das waren sicherlich keine Selbstdenker, sondern UnsereDemokraten. Wir haben Mist gebaut wird keiner der Beteiligten sagen, sondern jeder auf den anderen verweisen. Kakistokraten
Wenn das Gericht in Oldenburg das mitmacht und nicht scharf verurteilt und Maßnahmen für die Oma in Aussicht stellt, ist die gesichert politisch extrem.
Abenteuerliche Begründung für Wahlausschluss eines AFD-Politikers
7. 08. 2026 | In ihrer geheim gehaltenen Empfehlung zum Ausschluss von Thorsten Paul Moriße von der Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven, die Stefan Homburg vorliegt, stützt sich die niedersächsische Kommunalaufsicht im Innenministerium von Daniela Behrens auf dessen aktive Mitgliedschaft in der AfD und, laut Homburg, auf im wesentlichen zwei Äußerungen. Seine Argumentation gegen ein AfD-Verbot wird als staatsdelegitimierend gewertet und die — von vielen Mainstream-Medien geteilte — Kritik an Sozialleistungen von 1,5 Mio. Euro im Jahr für einen Nigerianer mit 24 Kindern und vielen Verwandten als menschenfeindlich.“ |https://norberthaering.de/news/52150/
Danke Merkel.
Zitat „Wirth entlarvt dieses „Beamten-Paradoxon“: Wie kann ein Mann, der als Bundestagsabgeordneter Gesetze verabschiedet und als Beamter zur Verfassungstreue verpflichtet ist, auf kommunaler Ebene plötzlich zum Sicherheitsrisiko erklärt werden?“….da würde ich jetzt als „unsere Demokratie® “ hergehen und das Argument herumdrehen: „wie kann jemand noch als Bundestagsabgeorneter tätig sein, wenn er auf kommunalter Ebene von einem niedirgen Gremium sogar schon as Sicherheitsrisiko erklärt wurde“….
Ein Bundestagsabgeordneter der im höchsten deutschen Parlament nicht verhindert werden kann, soll nun die Macht der Sozilisten in Niedersachsen zu spüren bekommen, wo man nur noch dazu sagen kann, das ist ein Gaunerstück erster Güte und solange eine legal gewählte Partei durch das Bundesverfassungsgericht aus welchen Gründen auch immer nicht verboten ist, können sich andere nicht anmaßen, das Gesetz auszuhöhlen um einen Gegner unterhalb der Schamgrenze auszuschalten. Das ist ein Stück aus dem Tollhaus und belegt die Gefährlichkeit unserer Musterdemokraten und wenn jemand sofort ausgeschlossen werden sollte, dann sind es jene, die von unserer Demokratie sprechen und darunter was ganz… Mehr
Mal eben was Anderes: Über Schöneberg kreist schon länger ein Hubschrauber. Hier ist zwar Protokollstrecke, aber um 4.09 h muß auch Mattz nicht in Länder, die 100k km entfernt liegen. – Irgendwas ist los.
Die Polizeimeldungen hinken den Ergeignissen hinterher. Hier wird noch nichts publik gemacht: https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/
Glaubt ja auch keiner mehr, dass das alles wäre, was in Berlin angerichtet ist, was die dort veröffentlichen.
Meiner Meinung nach begehen die Mitglieder des Wahlausschusses Verleumdung im Amt. Hier sollte der §188 greifen, der hier endlich mal angebracht wäre. Herr S. wird verleumdet, nicht verfassungstreu zu sein, was ihn erheblich in seiner politischen Aktivität beeinträchtigt.