Fall Liebich, Bauernproteste: Vor Gericht sind alle Menschen gleich – und manche gleicher

Das Selbstbestimmungsgesetz untergräbt den Rechtsstaat. Denn Gerichte wenden das Gesetz ungleich an. Und: Zwei Jahre dauerte der Kampf eines Journalisten gegen die Staatsanwaltschaft, weil er bei den Bauernprotesten auf der falschen (Straßen-)Seite stand.

 

Nicht alle in Deutschland sind gleich – zumindest nicht vor Gericht. Marla-Svenja Liebich zum Beispiel: Die wegen Volksverhetzung verurteilte und zwischenzeitlich flüchtige Liebich hatte ihren Geschlechtseintrag von „Mann“ zu „Frau“ ändern lassen. Doch das schert die Gerichte nicht. Auch im Fall der Bauernproteste soll das Recht anders gelten – zumindest nach Auffassung der Staatsanwaltschaft. Diesen Fällen widmet Rechtsanwalt Tobias Gall (Kanzlei Gall) diese Folge von TICHYS Rechtsstaat.

Liebich wurde vom Frauengefängnis JVA Chemnitz in eine Haftanstalt für Männer verlegt. Gleichzeitig musste ein Häftling, der wegen Kindesmissbrauchs in Haft ist, in eben jenes Frauengefängnis verlegt werden. Das entschied ein Gericht, denn der betreffende Häftling hatte seinen Geschlechtseintrag zu „Frau“ geändert. Eine derartige Ungleichbehandlung zweier vergleichbarer Fälle, so kommentiert Michael R. Moser (MOSER Rechtsanwalt), führt ins Unrecht. Und es ist bei Weitem nicht das erste Mal, dass Gerichte im Fall Liebich anders urteilen als in vergleichbaren Fällen anderer Transfrauen.

Im Interview mit Viktoria Dannenmaier (Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH) erörtert Gall den Fall eines Journalisten, den die Staatsanwaltschaft zwei Jahre lang wegen Nötigung verfolgte. Hintergrund: Er hatte 2024 auf Bauernprotesten gegen die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fotografiert.


TICHYS Rechtsstaat: Debatte für unsere Freiheit. „Seit Politiker die Bürger verklagen und abgewählte Parlamente noch rasch die Verfassung ändern, werden juristische Streitfragen in der Öffentlichkeit immer stärker diskutiert“, sagt TE-Videochef Maximilian Tichy zum Start des neuen Debattenformats TICHYS Rechtsstaat. Jeden Donnerstag um 13:00 Uhr diskutiert ein Jurist der Redaktion mit einem Gastjuristen aktuelle Fragestellungen. Anschließend wird eine weitere Entwicklung der Rechtspflege kommentiert.

Das neue Sendungsformat ist wöchentlich auf der Webseite von Tichys Einblick zu sehen und auf allen Podcast-Plattformen, sowie auf dem YouTube-Kanal „TICHYS Rechtsstaat“ zu hören. „Uns geht es darum, juristische Fragestellungen auch für Normalbürger leicht verständlich zu beleuchten“, so Maximilian Tichy. Dazu hat die Redaktion fünf Volljuristen gewonnen, die verschiedene Rechtsgebiete abdecken und die Gespräche im Wechsel führen.

Tobias Gall
Der renommierte Arbeitsrechtler führt die Anwaltskanzlei Gall in Berlin. Er vertrat u.a. die Professorin für Europapolitik Ulrike Guérot in ihrem Arbeitsrechtsverfahren gegen die Universität Bonn. Gemeinsam mit Dirk Sattelmaier gehörte er zu den Gründern der Initiative „Anwälte für Aufklärung“, die gegen rechtswidrige Corona-Strafen vorging.

Annette Heinisch
Die selbstständige Anwältin und Beraterin ist spezialisiert auf Mergers & Acquisitions, Unternehmens- und Wirtschaftsrecht. Außerdem ist sie Moderatorin des Podcasts „Macht & Markt“.

Michael R. Moser
Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Arbeitsrecht ist zugelassen in Deutschland und der Schweiz. Er betreibt Kanzleien in Zürich, Karlsruhe und Lindau am Bodensee. Moser führte 2022 das erste „Gender-Verfahren“ in Deutschland vor dem Bonner Arbeitsgericht wegen der fristlosen Kündigung eines Mannes, der sich weigerte, in Geschäftsschreiben zu gendern. Moser verteidigte Spitzensportler in Dopingverfahren gegen die NADA.

Dirk Sattelmaier
Der bundesweit bekannte Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Köln ist spezialisiert auf Straf- und Verwaltungsrecht. Sattelmaier vertritt unter anderem einen Beschuldigte im Reichsbürgerprozess und in zahlreichen Straf- und Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen.

Artur Terekhov
Der Rechtsanwalt mit Kanzlei in Regensdorf bei Zürich hat ein breites Tätigkeitsfeld, indes eine Vorliebe für öffentliches Recht. So hat er als Parteivertreter kantonale Regelungen zur präventivpolizeilichen Videoüberwachung erfolgreich angefochten. In „TICHYS Rechtsstaat“ berichtet er über Entwicklungen aus der Schweiz.

Unterstützung
oder

Kommentare ( 0 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

0 Comments
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen