Cum-Ex-Kronzeuge auf Bewährung frei

Mehr als 500 Millionen Euro Schaden und trotzdem ist der Cum-Ex-Kronzeuge Dr. Kai-Uwe Steck auf Bewährung frei. Und: Bundestagspräsidentin Julia Klöckner droht der AfD mit dem Rauswurf aus dem Bundestag. Heute in TICHYS Rechtsstaat

 

Kai-Uwe Stecks mildes Urteil wurde durch eine Revolution des Kronzeugen-Rechts möglich, die Stecks Strafverteidiger Gerhard Strate vor dem Bundesgerichtshof erstreiten konnte. Darüber diskutiert Rechtsanwältin Annette Heinisch mit ihm in dieser Folge von TICHYS Rechtsstaat.

Im zweiten Teil kommentiert Michael Moser die zunehmende „Sprachpolizei“ im Bundestag. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner nimmt sich heraus, die Rede des AfD-Abgeordneten Martin Sichert zu bewerten – und der ganzen AfD-Fraktion mit Ausschluss aus dem Bundestag zu drohen. Moser stellt die Frage: „Ist der Bundestag noch ein Ort, wo über Politik gestritten wird, oder müssen sich alle lieb haben unter der Reggenbogen-Flagge?“


TICHYS Rechtsstaat: Debatte für unsere Freiheit. „Seit Politiker die Bürger verklagen und abgewählte Parlamente noch rasch die Verfassung ändern, werden juristische Streitfragen in der Öffentlichkeit immer stärker diskutiert“, sagt TE-Videochef Maximilian Tichy zum Start des neuen Debattenformats Tichys Rechtsstaat. Jeden Donnerstag um 13:00 Uhr diskutiert ein Jurist der Redaktion mit einem Gastjuristen aktuelle Fragestellungen. Anschließend wird eine weitere Entwicklung der Rechtspflege kommentiert.

Das neue Sendungsformat ist wöchentlich auf der Webseite von Tichys Einblick zu sehen und auf allen Podcast-Plattformen, sowie dem YouTube-Kanal „TICHYS Rechtsstaat“ zu hören. „Uns geht es darum, juristische Fragestellungen auch für Normalbürger leicht verständlich zu beleuchten“, so Maximilian Tichy. Dazu hat die Redaktion fünf Volljuristen gewonnen, die verschiedene Rechtsgebiete abdecken und die Gespräche im Wechsel führen.

Tobias Gall
Der renommierte Arbeitsrechtler führt die Anwaltskanzlei Gall in Berlin. Er vertrat u.a. die Professorin für Europapolitik Ulrike Guérot in ihrem Arbeitsrechtsverfahren gegen die Universität Bonn. Gemeinsam mit Dirk Sattelmaier gehörte er zu den Gründern der Initiative „Anwälte für Aufklärung“, die gegen rechtswidrige Corona-Strafen vorging.

Annette Heinisch
Die selbstständige Anwältin und Beraterin ist spezialisiert auf Mergers & Acquisitions, Unternehmens- und Wirtschaftsrecht. Außerdem ist sie Moderatorin des Podcasts „Macht & Markt“.

Michael R. Moser
Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Arbeitsrecht ist zugelassen in Deutschland und der Schweiz. Er betreibt Kanzleien in Zürich, Karlsruhe und Lindau am Bodensee. Moser führte 2022 das erste „Gender-Verfahren“ in Deutschland vor dem Bonner Arbeitsgericht wegen der fristlosen Kündigung eines Mannes, der sich weigerte, in Geschäftsschreiben zu gendern. Moser verteidigte Spitzensportler in Dopingverfahren gegen die NADA.

Dirk Sattelmaier
Der bundesweit bekannte Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Köln ist spezialisiert auf Straf- und Verwaltungsrecht. Sattelmaier vertritt unter anderem einen Beschuldigte im Reichsbürgerprozess und in zahlreichen Straf- und Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen.

Artur Terekhov
Der Rechtsanwalt mit Kanzlei in Regensdorf bei Zürich hat ein breites Tätigkeitsfeld, indes eine Vorliebe für öffentliches Recht. So hat er als Parteivertreter kantonale Regelungen zur präventivpolizeilichen Videoüberwachung erfolgreich angefochten. In „Tichys Rechtsstaat“ berichtet er über Entwicklungen aus der Schweiz.

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