Die Bundesregierung äußert sich auf eine Anfrage der Linken zum Fall Maja T. Er sitzt seit Juni 2024 in Ungarn in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, an Angriffen auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextreme beteiligt gewesen zu sein. Ein Fall, der Berlin nun zu ungewöhnlich deutlichen Antworten zwingt.
picture alliance / ZUMAPRESS.com | Daniel Alfoldi
Maja T. wurde im Dezember 2023 in Berlin auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls aus Ungarn festgenommen. Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit dem sogenannten Budapest-Komplex und beziehen sich auf Fälle schwerster Körperverletzung rund um den „Tag der Ehre“ im Februar 2023. Ungarn wirft Maja T. vor, an diesen Angriffen beteiligt gewesen zu sein. Laut den ungarischen Behörden lauerten die Täter bei vier Angriffen auf insgesamt neun Personen im Hinterhalt und griffen sie unter anderem mit Metallstangen, Gummihämmern und Pfefferspray an. Auch Schlagstöcke und Kubotane sollen zum Einsatz gekommen sein. Die Täter haben nach Videoaufnahmen auch auf bereits am Boden liegende, bewusstlose Personen eingeschlagen. Sechs Personen erlitten bei den Angriffen schwere Verletzungen. In deutschen Medien findet eine Beschönigung der Verbrechen statt, sodass man von „Übergriffen“ spricht statt vom Versuch, andere Menschen schwerstens zu verletzen. Außerdem wird von „Neonazis“ gesprochen, um zu suggerieren, dass die keinen rechtlichen Schutz besäßen.
Der Fall Maja T. ist ein Beispiel für eine Umwertungskampagne, mit der linke Gewalt bis hin zum Mord verharmlost und gerechtfertigt werden soll.
Der sogenannte Tag der Ehre findet jedes Jahr am 12. Februar in Budapest statt. Rechtsextreme und Neonazis erinnern dabei an einen Ausbruchsversuch von Soldaten der deutschen Wehrmacht und der Waffen-SS sowie ihrer ungarischen Verbündeten während der Schlacht um Budapest.
Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin wurde Maja T. im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert. Ein Eilantrag der Verteidigung beim Bundesverfassungsgericht konnte die Überstellung nicht mehr verhindern. Später stufte das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung als rechtswidrig ein.
Keine Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen
Vor diesem Hintergrund stellte die Linksfraktion eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Darin fragte sie nach den Haftbedingungen von Maja T., nach der Betreuung durch die deutsche Botschaft und nach der Haltung der Bundesregierung zu einer möglichen Rücküberstellung nach Deutschland.
Die Bundesregierung teilte daraufhin mit, ihr lägen keine Hinweise auf systematische Menschenrechtsverletzungen in ungarischen Haftanstalten vor. Zur Begründung verwies sie auf mehrere Besuche von Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Budapest. Diese hätten Maja T. in der Haft besucht und Gespräche mit ihm, den Angehörigen, seinem Anwalt sowie mit ungarischen Stellen geführt.
Weitere Angaben zu den konkreten Haftbedingungen machte die Bundesregierung nicht und verwies auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Maja T. Zudem erklärte die Bundesregierung, Ungarn habe zugesichert, Maja T. im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung zur Strafvollstreckung nach Deutschland zu überstellen. Diese Zusicherung sei völkerrechtlich verbindlich.
Eine Entscheidung mit Folgen
Unabhängig davon hatte sich auch das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall befasst. Es beanstandete im Januar 2025 den Auslieferungsbeschluss des Kammergerichts Berlin. Nach Auffassung des Gerichts habe das Kammergericht vor der Überstellung nicht ausreichend geprüft, welchen konkreten Haftbedingungen Maja T. in Ungarn ausgesetzt sein könnte.
Das Bundesverfassungsgericht verwies dabei auch auf die besondere Situation von Maja T., die der als Mann geborene Simeon nach Beginn der Haft angenommen hat. Seither bezeichnet er sich selbst als non-binäre Person und ordnet sich damit weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zu.
Dabei handelt es sich um eine strategisch vorgenommene, eigenwillige Geschlechtsumbenennung, die in Deutschland zwar möglich, in diesem Fall aber nicht formal vorgenommen wurde. TE verwendet trotzdem den Namen Maja, weil damit sein Fall insbesondere von der Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt bekannt gemacht wurde. Maja T. behauptet, Hinweise auf mögliche Risiken für selbsternannte queere Inhaftierte im ungarischen Strafvollzug seien vom Kammergericht nicht ausreichend berücksichtigt worden. Die angeblich verfolgte sexuelle Orientierung ist bislang nur als Schutzbehauptung zu werten, mit der Maja T. und ihre linksradikalen Unterstützer um die frühere Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags Göring-Eckardt von den ekelhaften Taten ablenken und die Öffentlichkeit mobilisieren wollen.
Nach Berichten des MDR und der Legal Tribune Online befand sich Maja T. angeblich über mehrere Monate in Isolationshaft und stand unter ständiger Videoüberwachung. Im Sommer 2025 trat er aus Protest gegen die von ihm geschilderten Haftbedingungen in einen 40-tägigen Hungerstreik. Diesen beendete er, nachdem sich sein Gesundheitszustand deutlich verschlechtert hatte und Ärzte vor akuten gesundheitlichen Risiken gewarnt hatten.
Der Strafprozess in Ungarn ist noch nicht abgeschlossen. Das zuständige Gericht in Budapest hat die Fortsetzung des Verfahrens auf Januar 2026 vertagt. Die nächsten Verhandlungstage sind für den 14., 16., 19. und 22. Januar 2026 angesetzt. Im Falle einer Verurteilung droht Maja T. eine Freiheitsstrafe von bis zu 24 Jahren. Mehrere Mitglieder der „Hammerbande“ wurden in Deutschland wegen schwerer Körperverletzung bereits verurteilt oder haben sich den Behörden gestellt. Sie haben ihre Opfer mit gezielten Schlägen mit Hämmern auf Gelenke und Kopf teils schwer verletzt und dauerhafte Gesundheitsschäden und Behinderung hervorgerufen. Dabei kam es nur zu geringfügiger Bestrafung, da der Richter die brutalen Anschläge auf das Leben anderer als „achtbares Motiv“ bezeichnete. TE hat mehrfach darüber berichtet. Ziel dieses Vorgehens ist es, Angriff auf politisch nicht links stehende Menschen zu legitimieren und das Strafrecht nur noch eingeschränkt gelten zu lassen.


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Nennt man sowas nicht Rechtsbeugung sowie Unterstüzung Krimineller?
Der Fakt, dass bis heute kein Richter Opfer eines Hammers wurde lässt vermuten, dass kein rechter Richter zu finden ist? Oder dass alle Richter links sind? Oder dass rechte Richter ihre Tarnung perfektioniert haben?
Verurteilen, ausliefern und dann sofort ab in die Klapse und nie wieder raus. Solche Spinner sind eine Gefahr für alle. Da iss nix mehr zu reparieren. Der oder die ist fertig.
Wieder ein Richter, der seine Macht missbraucht und mit seinem Spruch vom „achtbaren Motiv“ der „Hammerbande“-Schläger jeglicher Barbarei Vorschub leistet. Einst waren es Juden, heute sind es offenbar alle, die nicht links sind, die zu Freiwild erklärt werden…
„Er sitzt seit Juni 2024 in Ungarn in Untersuchungshaft.“
Es müsste heißen: Es sitzt …
Schade das sich die Ungarn darauf einlassen, es, nach dem Urteil nach Deutschland zu überstellen. Hier wird es doch sich noch während dieser Legislatur begnadigt.
Finis Germania
Die einzig richtige Entscheidung der Ungarn. Wer wiill den solche Chaoten im Land haben. Bei den Grünen ist er oder sie gut aufgehoben. Primus inter pares. KGE hat ja viel Verständnis für solche Existenzen. Sie leben ja alle auf Staatsknete. Da entwickelt sich solche Gehirndiarrhoe..
„Zudem erklärte die Bundesregierung, Ungarn habe zugesichert, Maja T. im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung zur Strafvollstreckung nach Deutschland zu überstellen. Diese Zusicherung sei völkerrechtlich verbindlich.“
Da hofft man glatt, dass Ungarn so rechtstreu ist wie die EU Kommission…und Simeon die nächsten 20 Jahre in Ungarn verbringt.
Auf jeden Fall sollte er über die USA ausgeliefert werden. Dort könnten die Geschädigten auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens oder eine Klage wegen Schadensersatz wegen ihrer gesundheitlicher, seelischer wie körperlicher Art in 8stelliger Dollarhöhe erheben. Die Verhaftung wegen Fluchtgefahr des Gewalttäters wäre angebracht. Damit wäre dann gewährleistet, dass dieser Typ erst einmal 20+Jahre in einem US-Knast verschimmelt.
Zitat: „Mehrere Mitglieder der „Hammerbande“ wurden in Deutschland wegen schwerer Körperverletzung bereits verurteilt oder haben sich den Behörden gestellt.“ > Abgesehen von dem feigen Hammerbandenmitglied „Maja T.“ bzw. „Simeon Ravi Trux„, sollte hier aber nicht auch das Hammerbandenmitglied und Mittäterin, die italienische grüne Politikerin Ilaria Salis, vergessen werden die zwar auch in Ungarn angeklagt wurde, doch nun „dank“ Immunität durch die Grünen in EU-Brüssel unbehelligt als grüne EU-Politikerin herumstolzieren kann. – – – – SO viel also dazu, wie auch bei den Grünen tatsächlich Recht & Gerechtigkeit am aussehen sind. Und abgesehen davon, dass wenn „Maja T.“ bzw. „Simeon Ravi… Mehr
Ungarn habe zugesichert, Maja T. im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung zur Strafvollstreckung nach Deutschland zu überstellen. Diese Zusicherung sei völkerrechtlich verbindlich.
Dann ist dieses A…..h bald wieder draußen.
Am besten in ein Nordkoreanisches Arbeitslager überstellen.
Was war der linksradikale Holger Meins noch eine Ausgeburt männlicher Standhaftigkeit. Da gab es kein Rumgejammer und Besuch von einer butterweichen Kaltmamsell die sich vom Geld anderer Leute durchfüttern lässt. Meins wäre niemals auf die Idee gekommen sich Lächerlich zu machen in dem er behauptete er wüsste sein Geschlecht nicht. Was für eine Generation linker Würstchen sich da aufgetan hat um unter der Kommunistenflagge (Antifa) Fremdgesinnte mit dem Hammer zu erschlagen. Meins hat seinen Hungerstreik erst beendet als er verhungert war. Das ist was man erwartet von jemand der eine große Klappe riskiert um konsequent sein Ziel zu erreichen. An… Mehr
Ich hoffe, er muss noch sehr lange in Ungarn bleiben und die Ungaren überstellen ihn nicht nach Berlin.
Kann er schon mal Ungarisch lernen, dort in Haft wird er sicher geerdet…
Es ist die Hoffnung noch sichtbar, dass die Ungarn auf eine schwere der Tat erkennen, die eine dauerhafte Wegschließung zum Schutz der Allgemeinheit erfordert
Amen!
Und diese unsägliche gelernte Küchenfachkraft spielt dabei eine besonders widerliche Rolle – we wählt sowas denn bitte schön, der noch halbwegs bei Verstand und mit einem funktionierenden Gewissen ausgestattet ist?
Wie man sieht, geht es der grünen Bestie immer noch zu gut.
Wäre es verwerflich, dem zuständigen Richter auch mit Hämmern die Gelenke zu zerschmettern? Ich fände das auch ein „achtbares Motiv“ im Kampf gegen totalitäre Machenschaften…
Was totalitär ist, bestimmen hier aber die Links-Grünen und die mit ihnen verbandelten Parteien, Richter und Staatsanwälte.