Wenn Sozialdemokraten die Nationale Front des demokratischen Deutschland wiederbeleben

In Ludwigshafen wird das Grundgesetz für den Machterhalt der SPD ausgehöhlt. Demokratie bedeutet hier nicht Wahlfreiheit, sondern Ausschluss eines unliebsamen Konkurrenten – mithilfe einer willkürlich entscheidenden Justiz. Wenn aber das Recht zu einer Funktion der Macht wird, wird die Grenze zum Unrechtsstaat überschritten.

picture alliance / Andreas Arnold/dpa, Boris Roessler/dpa - Collage: TE

Die Tat von Ludwigshafen ist inzwischen in aller Munde: Ein Wahlausschuss hat entschieden, dass der Kandidat der politischen Konkurrenz nicht zur Kommunalwahl antreten darf. Klar ist damit, dass, wer auch immer in Ludwigshafen als Oberbürgermeister auserwählt wird, demokratisch nicht legitimiert ist, weil erstens einem Bürger willkürlich, wie das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ungewollt bestätigt, das passive Wahlrecht entzogen wurde, und zweitens die Bürger Ludwigshafen an der freien Ausübung ihres grundgesetzverbürgten Wahlrechts gehindert werden. Das darf man vermutlich nur deshalb nicht einen eklatanten Verfassungsbruch nennen, weil ein Verwaltungsgericht den Verfassungsbruch zu Recht erklärte.

Der Eid, den ein Beamter ablegen muss, lautet: „Ich schwöre, dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und allen in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetzen Treue zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ Es ist auch möglich, den Eid ohne den Zusatz „so wahr mir Gott helfe“ zu leisten. Wichtig ist, dass der Beamte schwört, dem Grundgesetz die Treue zu halten. Das hat der Lehrer Joachim Paul getan. Er ist Beamter und er ist Landtagsabgeordneter, doch diese Tatsache interessiert das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße nicht, es setzt sich mit dem Argument der puren Macht über die Rechtsposition des Bürgers hinweg und bestätigt den Entzug des grundgesetzverbürgten passiven Wahlrechts.

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Im Artikel 38 Absatz 2 GG heißt es dazu unmissverständlich: „(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ Im Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße heißt es über die Zweifel an der Treue zum Grundgesetz des Beamten Joachim Paul: „Diese Zweifel sind auch nicht alleine dadurch ausgeräumt, dass der Antragsteller im Beamtenverhältnis steht. Zwar unterliegen Beamte der Pflicht, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzustehen. Daraus folgt jedoch nicht, dass jeder Beamter nach seiner Verbeamtung dieser Pflicht auch zu jeder Zeit genügt.“

En passant und mit allzu leichter Hand reißt das Verwaltungsgericht eine der tragenden Säulen unserer Rechtsordnung ein, die Unschuldsvermutung, wenn es klausuliert: „Die Zweifel an der Verfassungstreue werden nicht dadurch ausgeschlossen, dass es bisher – soweit für die Kammer ersichtlich – keine disziplinarischen Maßnahmen gegen den Antragsteller gab.“ Der Mann hat sich zwar nichts zu Schulden kommen lassen, keinerlei „disziplinarische Maßnahmen“ wurden gegen ihn in der Vergangenheit eingeleitet, dennoch wird ihm das grundgesetzverbriefte passive Wahlrecht entzogen. Warum? Weil er nicht den Parteien des rotgrünen Komplexes angehört?

Aber es kommt noch willkürlicher: „Auch der Umstand, dass der Antragsteller Landtagsabgeordneter ist, vermag an der Einschätzung der o.g. Umstände durch den Wahlausschuss nichts zu ändern.“ Joachim Paul ist freigewählter Abgeordneter und ist Beamter, der sich nach Einlassung des Gerichtes nichts zu Schulden kommen ließ, dennoch rechtfertigt und bestätigt das Gericht den Rechtsbruch des Wahlausschusses. Und es kommt sogar noch absurder: „Ob diese Zweifel an der Gewähr dafür, dass der Antragsteller jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt, begründet sind und die Prognose des Wahlausschusses tragen und ob die Feststellungen des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz hierfür ausreichen, bedarf einer eingehenden und – aufgrund der potenziell zahlreichen Prognosetatsachen – umfangreichen Prüfung, die so kurz vor der Wahl nicht abschließend geklärt werden kann und zum Schutz der Beständigkeit von Wahlen dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten bleiben muss.“

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Im Klartext, ein Wahlausschuss dominiert von der SPD und der CDU entzieht einem Kandidaten der politischen Konkurrenz das passive Wahlrecht aufgrund von „Prognosen“, die sich auf Kontaktschuldargumenten gründen, wie man sie aus den deutschen Diktaturen kennt? Nichts liegt beamtenrechtlich gegen den Kandidaten vor, doch die Behauptungen des Wahlausschusses werden vom Verwaltungsgericht unter Cancelung der Unschuldsvermutung in der Wirkung zu Tatsachen erhoben, weil man in der Kürze der Zeit bis zu den Wahlen, die Vorwürfe nicht prüfen kann? Weil man die Vorwürfe nicht prüfen kann, gelten sie? Es gilt inzwischen also die Schuldvermutung? Schuldig durch Verleumdung?

Das Recht wird nicht dadurch recht, weil es durch Richter gesprochen wird, sondern dadurch, dass Richter weltanschaulich neutral Recht auf der Grundlage des Rechtes sprechen. Wenn aber nicht das Argument des Rechts, sondern das Argument der Macht gilt und das Recht zu einer Funktion der Macht wird, dann wird die Grenze vom Rechts- zum Unrechtsstaat überschritten. Als Friedrich der Große eine Mühle beseitigen wollte, die seine Aussicht in Sanssouci beeinträchtigte, drohte er dem Müller, die Mühle abzureißen. Doch der Müller antwortete unerschrocken dem König: „Das könntet Ihr wohl tun, Sire, wenn es das Kammergericht in Berlin nicht gäbe.“ Könnte sich ein Müller heute auf das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße berufen? Nach diesem Beschluss, könnte er mit Dante nur denken: „Lasst, die Ihr eintretet, alle Hoffnung fahren.“

Inzwischen legte der Rechtsbeistand des Kandidaten Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht ein. Man darf gespannt sein, mit welcher Kasuistik das Oberverwaltungsgericht den Beschluss des Verwaltungsgerichts bestätigt. Wir sind schließlich in Rheinland-Pfalz. Vor einem guten Monat fiel der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Michael Ebling, mit der Ankündigung auf, dass künftig, wer in den Staatsdienst möchte, unterschreiben muss, dass er keiner extremistischen Organisation angehört und das in den letzten fünf Jahren auch nicht getan hat. Auf der Liste steht jedoch nicht nur Al Quaida, sondern auch die AfD, was heißt, dass wer der AfD angehört oder in den letzten fünf Jahre angehört hat, in Rheinland-Pfalz nicht in den Staatsdienst übernommen wird. Nicht auf der Liste fand ich die Partei Die Linke oder die Antifa.

Nachdem Ebling dafür Kritik auf sich zog, weil es doch allzu penetrant nach der Errichtung einer roten Diktatur roch, ruderte Ebling zurück und redete über Kommunikationsfehler und, dass natürlich der Einzelfall überprüft wird. So, wie der Einzelfall vom Verwaltungsgericht Neustadt von Joachim Paul überprüft wurde? Nämlich gar nicht, weil in der Kürze der Zeit die Überprüfung nicht möglich wäre?
Kam der Anstoß für den Ausschluss Joachim Pauls von der Wahl und für den Entzug des passiven Wahlrechts gar von Ebling, aus dem Innenministerium? Hat Ebling die Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen, Jutta Steinruck, gebeten, eine Einschätzung des Innenministeriums des Mannes, der AfD-Mitgliedern den Eintritt in den Staatsdienst verwehren will, einzuholen, um Joachim Paul von der Liste der Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters auszuschließen?

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So weit hergeholt klingt das nicht, wenn man in die Begründung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts schaut, in der es heißt: „Darüber hinaus folgen aus dem Schreiben des Ministeriums des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz vom 29. Juli 2025 weitere Anhaltspunkte, die zumindest eine weitere Prüfung erforderlich machen, ob der Antragsteller die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.“ Doch zur weiteren Prüfung kann es leider aus Zeitgründen nicht kommen. Was für ein sozialdemokratischer Circulus vitiosus.

Doch das Ganze besitzt ein „Hautgout“. Eine SPD-nahe Oberbürgermeisterin bittet das Ministerium des Mannes, der AfD-Mitglieder den Eintritt in den Staatsdienst verwehren will, um ein fragwürdiges Dossier, das dann dazu dient, den AfD-Kandidaten von der Wahl auszuschließen, das übrigens nach Einlassung des Verwaltungsgerichtes aus Gründen der „Kürze der Zeit“ nicht überprüft werden kann, aber dennoch die Grundlage für den Wahlausschluss bildet. Aus der Unschuldsvermutung, die in Rheinland-Pfalz wohl nicht mehr gilt, würde zwingend resultieren, der Beschwerde stattzugeben und Joachim Paul wieder auf die Wahlliste zu setzen, denn solange keine Schuld nachgewiesen werden kann, keine „weitere Prüfung“, die „erforderlich“ wäre, stattgefunden hat, darf der Mann kandidieren.

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Die SPD-Stadträtin und Rechtsanwältin Julia-Caterina May, Mitglied des Wahlausschusses, behauptet: „Politisch hätte ich anders entschieden, denn eine wehrhafte Demokratie muss sich mit Menschen wie Joachim Paul in einer Wahl befassen.“ Dazu hätte sie die Gelegenheit gehabt, doch tat sie das Gegenteil davon, was politisch geboten war. Zumindest plauderte sie aus: „Als wir in den Wahlausschuss gingen, wussten wir nicht, dass uns dort ein Verfassungsschutz-Dossier über Joachim Paul vorgelegt werden würde.“ Da mussten sie dann halt so brav entscheiden, wie man es von ihnen erwartet hat. Oder nicht? War in diesem Fall der Wahlausschuss nur das Vollzugsorgan von Eblings Verfassungsschutz?

In einem ungewollten, verräterischen Satz kassiert das Verwaltungsgericht seinen Beschluss sogar selbst, wenn es sagt: „Die Entscheidung des Wahlausschusses, den Antragsteller von der Wahl auszuschließen, erfolgte nicht offensichtlich willkürlich.“ Wenn die Entscheidung also nicht o f f e n s i c h t l i c h willkürlich erfolgte, so erfolgte sie, wie hier schwarz auf weiß steht, dennoch willkürlich, denn dort steht nur, dass sie nicht offensichtlich willkürlich erfolgte, nur eben antonym: verdeckt, geheim, versteckt, undurchsichtig, nicht offensichtlich.

Auf dem Weg in den judikativen Staatsstreich
„Unsere Demokratie“ – Für rotgrüne Macht ist der Bürger das größte Risiko
Im Beschluss findet sich auch der berüchtigte Satz, der so unscheinbar daherkommt, aber den auch Walter Ulbricht, Erich Honecker unterschrieben hätten und von Hilde Benjamin und Ernst Melsheimer zum Grundsatz sozialistischer Rechtspflege erhoben worden wäre: „Der Beständigkeit von Wahlen wird daher in der Regel besser Rechnung getragen, wenn es dem übergangenen Wahlbewerber zugemutet wird, das Ergebnis eines Wahlanfechtungsverfahrens abzuwarten, nachdem die von ihm beanstandete Wahl stattgefunden hat.“ Dem übergangenen Wahlbewerber ist der Ausschluss von Wahlen zuzumuten, wenn dadurch die Wahlen die gewünschten Ergebnisse bringen? Oder wie Walter Ulbricht laut Wolfgang Leonhardt sagte: „Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ Denn dem Verwaltungsgericht müsste klar sein, dass im Wahlprüfungsverfahren der Beschwerde möglicherweise stattgegeben, aber eine Wahlwiederholung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit abgelehnt werden würde.

In Rheinland-Pfalz geht man anscheinend nach der von Eblings Genossen Otto Grotewohl getroffenen Unterscheidung von der formalen zur „realen“ Demokratie über. Blickt man auf das Agieren der SPD von Rheinland-Pfalz entstehen Zweifel, ob der Begriff der Zwangsvereinigung für das Zusammengehen von SPD und KPD in Ostberlin am 21./22. April 1946 den Charakter der Fusion trifft. Der SPD-Funktionär Grotewohl wies in seiner Rede zum Vereinigungsparteitages daraufhin, dass das Problem der Demokratie gewöhnlich dadurch verwirrt werde, weil man es mit zwei Arten von Demokratie zu tun habe, der formalen und der realen. Und da die SED nicht viel von der formalen Demokratie hielt, die sich auf die organisatorischen und rechtlichen Strukturen einer Demokratie, wie Wahlen und Verfassungen bezog, sondern, wie Grotewohl meinte, die reale Demokratie die tatsächliche Teilhabe und Einflussnahme der Bürger auf politische Entscheidungen organisieren wollte, und die Definition des Bürgers nicht formal, sondern inhaltlich geschah, schuf die SED die Nationale Front, in der unter Führung der SED die Kandidatenliste als gemeinsamer Vorschlag festgelegt wurde, den man wählen konnte oder auch nicht, doch besser was es für das eigene Wohlergehen, man wählte den gemeinsamen Vorschlag. Wenn ein Wahlausschuss aber willkürlich die politische Konkurrenz ausschließt, dann hat man es mit einem gemeinsamen Vorschlag des Wahlausschusses zu tun, der dem der Nationalen Front sich annähert. Warum hat die SPD in Rheinland-Pfalz eigentlich Angst davor, die Bürger frei wählen zu lassen?

Immer deutlicher wird, dass die SPD und die Grünen ihre Macht nicht auf demokratischem, sondern auf judikativem Weg verteidigen. In demokratischen Wahlen verlieren sie außer in München, Berlin, Bremen und Hamburg, sie verlieren im Osten wie im Westen. Der Trend ist eindeutig. Die 68er und ihre Nachfahren, die das Land in den Abgrund ideologisieren, haben zwar den Marsch durch die Institutionen gewonnen, doch zunehmend an demokratischer Legitimation eingebüßt. Die Mischung aus absolutem Wissen, wohin die gesellschaftliche Entwicklung zu gehen hat, ob mit oder gegen den Willen der Bürger, und dem absoluten und unbegrenzten Willen zur Macht, die das Alpha und Omega für jede rote und grüne Bewegung darstellt, akzeptiert Bürgerrechte und Demokratie nur dann, wenn es dieser politischen Bewegung dienlich ist. Die Rotgrünen suspendieren die Demokratie auf judikativem Weg.

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Ob es der Versuch ist, zwei Kandidatinnen für das Verfassungsgericht durchzusetzen, die, wie man es in der DDR erlebt hat, die Verfassung nicht als Abwehrrecht der Bürger gegen den Staat begreifen, sondern umgekehrt, das Grundgesetz als Rohrstock gegen den aufmüpfigen Bürger anzuwenden gedenken, sprich in sein Gegenteil zu verkehren, oder einfach den Kandidaten der politischen Konkurrenz zu streichen und ihm damit willkürlich das passive Wahlrecht zu rauben, immer geht es dabei um puren Machterhalt und brutalen Machtausbau – und wenn dafür die Demokratie auf scheinjuristischem Weg auszuhebeln wäre. Wieder einmal handelt es sich um die gute Sache, die Deutschland verlässlich alle paar Jahrhunderte oder Jahrzehnte ruiniert.

Bei all den Nebelkerzen und dem Wutgeheul, das einige Rote und Grüne anstimmten, wird der Widerstand gegen Brosius-Gersdorf und Kaufhold daher demokratisch notwendig, weil beide Kandidatinnen die Einschränkung von Grundrechten der Bürger so leicht über die Lippen geht wie einst Hilde Benjamin und Ernst Melsheimer. Was sich in Ludwigshafen abspielt, einen Kandidaten willkürlich von der Wahlliste zu streichen und diesen Anschlag auf die demokratischen Prinzipien dieses Landes, auf die freiheitlich demokratische Grundordnung durch ein Gericht absegnen zu lassen, möchte man gern auf allen Instanzen der Justiz bis hin zum Verfassungsgericht durchsetzen.

Was sich in Ludwigshafen ereignet, hat Frauke Brosius-Gersdorf einst so definiert: „Wir sind eine wehrhafte Demokratie (…) Wir haben Schutzvorkehrungen gegen verfassungsfeindliche Parteien. Wir haben die Möglichkeit, Einzelpersonen Grundrechte zu entziehen.“ Dabei ist die wehrhafte Demokratie die letztlich verwehrte Demokratie, wie wir jetzt beobachten können, weil sie nicht mehr formal, also als Wahlverfahren, an dem alle Bürger gleichberechtigt teilnehmen können, sowohl passiv als auch aktiv, sondern inhaltlich, gesinnungsdefiniert gehandhabt wird.

Den Weg, ihre Macht zu erhalten, wofür Ludwigshafen nun ein anschauliches Beispiel liefert, und auszubauen, bis sie die alleinige Macht in ihren Händen halten und die nützlichen Idioten der Union nicht länger benötigen, führt nicht über den plebiszitären, sondern über den judikativen Weg. Oder wie der Grüne Benedict Lux vor Jahren schon am Beispiel von Berlin erläuterte: „Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“ Wie man in Ludwigshafen und in Rheinland-Pfalz besichtigen kann, hat es sich bemerkbar gemacht.

Der lange Marsch durch die Institutionen einer im Kern linkstotalitären Bewegung, die Eroberung der Bildung, der Kultur, der Medien, in dieser Hinsicht vor allem der Universitäten und Hochschulen führte auch dazu, dass nicht wenigen Juristen das Gefühl der Freiheit abhanden kam, dass eine ganze Reihe von Juristen eine neue Lust des Entmündigens der Bürger, der Schreibstubenselbstermächtigung, wie man in der Pandemie besichtigen konnte, empfinden, eine ganze Reihe von Juristen, denen das Böckenförde Diktum fremd, überholt oder rechts vorkommt. Sie verstehen das Recht und die Demokratie nicht als formalisierte Verfahren, die unabhängig von Gesinnung und Ideologie funktionieren, sondern als Mittel zur Durchsetzung parteipolitischer und ideologischer Ziele. Im Osten weiß man, was das bedeutet und wohin das führt.


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Kommentare ( 98 )

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Gerhart
3 Monate her

müsse „gegenüber der Notwendigkeit zurücktreten, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern in einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen“
—> Finde den Satz eigenartig. Eigentlich ist eine Wahl ja eine Entscheidung über den Einzelnen, hier der Kandidat Paul

Juergen Waldmann
3 Monate her

Und brav wird der ÖRR dies wohlwollend komentieren , wer riskiert schon eine große Lippe , wenn 10 Milliarden GEZ Zwangsgebühren auf dem Spiel stehen ! Ob aber alle Gazetten da mit machen , denn bei den meisten kommt nichts an , von den GEZ Gebühren , nur wenige Zeitungen stehen in der Gunst der Politik und erhalten wohlwollende Gelder zum Kampf ums überleben . Wer glaubt dass der ÖRR zur neutralen Meinungsbildung beiträgt , der irrt sich .

Herbert K.
3 Monate her
Antworten an  Juergen Waldmann

Das stimmt. Deshalb, mit demokratischen Mitteln kann man dieses Kartell in Deutschland und auch bei uns in Österreich nicht mehr bekämpfen. Da muss man mittlerweile andere Geschütze auffahren. Wir Österreicher haben’s zwar ein bisserl leichter, aktuelle Umfragen bescheinigen unserer FPÖ 35/37%, Tendenz steigend. Es müssen allerdings mindestens über 40% werden, sonst bremsen uns die Kartelle (Parteien, Medien, Justiz) aus. Weiterer Vorteil, die gesamte Polizei ist weitestgehend FPÖ-affin, Polizisten wählen bei uns blau. Das ist überaus wichtig wenn’s klingelt auf den Straßen und in den Institutionen…………

F. Hoffmann
3 Monate her

Auszug aus dem Kommunalwahlgesetz von RLP: „§ 4Wählbarkeit (1) Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat. (2) Nicht wählbar ist, 1. wer nach § 2 infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt, 2. wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt, 3. wer nach dem Recht des Mitgliedstaates der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit nicht besitzt.“ Mehr steht da nicht. Das ist eigentlich unmissverständlich. Ich frage mich, was es da zu deuteln gibt. Einen Richterspruch zur Wählbarkeit selbst gab… Mehr

Last edited 3 Monate her by F. Hoffmann
Liesel Weapon
3 Monate her

Wer Ludwigshafen etwas kennt weiß, dass diese Stadt, wenn dereinst die BASF die Segel streicht, ein lost Place sein wird. Probleme ohne Ende! in der unmittelbaren Umgebung des Hbf sieht es aus wie in der Dritten Welt. Eingeschlagene Fenster in aufgegebenen Kiosken, deprimierend und dystopisch. Aber Frau Steinruck glaubt, dass ein AfD-OB das größte Problem wäre. Sie hat auch in einer kleineren Spendenaffäre eine unglückliche Rolle gespielt. Da ging es um Spenden für die Hinterbliebenen der beiden Handwerker, die von einem Somalier ermordet wurden. Frau Steinruck verteilte das Geld dann nach eigenem Gusto auch an die Freundin des Mörders. Bezeichnend!… Mehr

BKF
3 Monate her

Die Vergleiche mit der DDR hinken immer etwas für einen ehemaligen DDR-Bürger. In Anbetracht der gesamten Rahmenbedingungen würde ich Vergleiche mit dem Übergang der Weimarer Republik von den Präsidialdiktatur zur offenen Diktatur treffender finden als Vergleichsbasis. Auch das war alles durch Gesetze und Verordnungen gedeckt.

F. Hoffmann
3 Monate her

Was wäre, wenn die AfD Wähler in Ludwigshafen wählen gehen und den Namen ihres Kandidaten auf den Wahlzettel schrieben? Es gäbe dann ja viele ungültige Stimmen und man könnte evtl. Rückschlüsse ziehen, oder? Das Verhalten der SPD und der OB erinnert doch sehr daran, dass man die Demokratie abschaffen will, um sie zu retten. Totalitärer Blödsinn.

F. Hoffmann
3 Monate her

Früher hieß es, als Richter werden die besten Juristen ausgesucht. Heutzutage könnte man manchmal den Eindruck bekommen, dass die ausgesucht werden, die am besten spuren.

BKF
3 Monate her

Etwas ähnliches wird auch gerade bei der OB-Wahl in Frankfurt/O. versucht:
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/08/brandenburg-frankfurt-afd-kandidat-ob-wilko-woeller-anklage.html

H. Priess
3 Monate her

Steht die Frage im Raum: Warum überhaupt noch wählen lassen? Ich meine wirklich LASSEN denn es scheint, so eine Wahl ist ein Gnadenakt der Herrschenden gegenüber den Beherrschten ihnen das Gefühl zu lassen sie hätten wirklich eine Wahl. Demokratie?? Ab in die Tonne!! Was da gemacht wird ist einfach nur der Beweis, daß Unseredemokratie gesiegt hat und wir Untertanen nicht mal mehr als Wähler gebraucht werden.

Monostatos
3 Monate her

„Unsere Demokratie“ bedeutet im Klartext:
„Unsere“ vier Gewalten, i.e.
„Unsere“ Exekutive, insbesondere Behörden, Polizei uvm.
„Unsere“ Volkskammer (aka Bundestag & Landtage)
„Unsere“ Iudikative, i.e. Gerichte, insbesondere Bundesverfassungsgericht, Verwaltungsgerichte, Bundesgerichtshof etc.
„Unsere“ Medien (ÖRR und Gazetten)

Wenn sich die Bürger nicht endlich wehren, z.B. durch Demonstrationen und Streiks, geben sie sich mit der Bestimmung als „unsere“ Untertanen zufrieden. Wer das nicht als seine Zukunft akzeptieren will, wird sehr bald mit diesem totalitären System anecken und womöglich in „unseren“ Erziehungsanstalten landen.

steadyrollingman
3 Monate her

Besser kann man unser Demokratiedefizit nicht darstellen, Herr Mai. Unerläßlich ist für mich, daß der Medienstaatsvertrag gekündigt wird, um dem linksgrünen Support das Wasser abzugraben. Da hoffe ich auf unsere Landsleute im Osten.

LF
3 Monate her

Frage an eine KI: Hat damals die NSDAP, die Partei SPD verboten? Antwort der KI: Ja, die NSDAP hat die SPD verboten – aber nicht direkt am Tag der Machtübernahme, sondern Schritt für Schritt. Kernpunkte: Februar 1933: Nach dem Reichstagsbrand wurde mit der Reichstagsbrandverordnung die Versammlungs- und Pressefreiheit stark eingeschränkt. SPD-Politiker wurden überwacht, verhaftet oder eingeschüchtert. März 1933: Das Ermächtigungsgesetz entmachtete den Reichstag, wodurch die Regierung unter Hitler Gesetze ohne Parlament beschließen konnte. Mai/Juni 1933: Zuerst wurden Gewerkschaften zerschlagen. Dann gingen die Nationalsozialisten gezielt gegen die SPD vor. 22. Juni 1933: Die SPD wurde offiziell verboten, ihre Vermögen beschlagnahmt, viele… Mehr