Nur noch neue Heizungen mit mindestens 65 % „erneuerbarer” Energien – TE-Wecker am 2. April 2023

Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten. An Wochenenden und Feiertagen erscheint der Wecker mit einer Schwerpunktsendung.

 

Nur noch neue Heizungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sollen ab 1. Januar 2024  eingebaut werden dürfen, die mit mindestens 65 % sogenannter „erneuerbarer” Energien betrieben werden. Was auch immer das heißt. 65 % – das ist nirgendwo genau definiert, ein weiteres Tor zu staatlicher Willkür. Neben einer Gasheizung soll auch eine zusätzliche Wärmepumpe eingebaut werden. Das ist im Prinzip insbesondere bei kalten Tagen eine elektrische Heizung, für die jedoch kein Strom vorhanden ist.

Ein weiterer Siegeszug des ökoindustriellen Komplexes und weitere gigantische Gewinne für Hersteller der weitgehend nutzlosen Wärmepumpen. Wird das Haus verkauft oder an Nachfolger übergeben, muss dieser innerhalb von zwei Jahren dann nachweisen, dass er mit mindestens 65% sogenannter „erneuerbarer” Energie heizt.
Raus aus euren Wohnungen und Häusern – das ist die Absicht der Ampel und der dahinter stehenden linksgrünen Interessensgruppen.

Ein Gespräch mit Roland Tichy über die wahren Gründe.

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Kommentare ( 79 )

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79 Comments
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Klaus D
1 Jahr her

„gigantische Gewinne“….vorallem wenn die nachfrage stark ansteigt werden die preise durch die decke gehen. Das „witzige“ an der sache ist eigentlich das die unternehmen gleichzeitig über die hohen energiekosten jammern und die steigenden steuern. Was denken die eigentlich woher das geld für die ganzen sozialen leistungen (subventionen) kommt. Hier zeigt sich das gier hirn frißt. Seit die konservativen-liberalen anfang der 1980 das ruder übernommen haben (bis heute) haben wir eine lobby-politik bekommen. Das fatale daran ist das es diesen lobbys (kapitalisten) nur ums geld geht und der rest, wie unser land, dabei keine rolle spielt….. Diese Wärmepumpen-Aktien profitieren von der… Mehr

Thorben-Friedrich Dohms
1 Jahr her

Referentenentwurf für § 72 GEG laut GEG-Info.de: (§ 73 sollte entfallen und mit § 72 Absatz 3 ersetzt werden) „(1) Heizkessel, die mit festem fossilen oder mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden, dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben werden. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Niedertemperatur- und Brennwertkessel, auf Heizkessel mit festem fossilem Brennstoff sowie auf heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt bis zum 31. Dezember 2026 für Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut oder aufgestellt wurden, 31. Dezember… Mehr

Petra G
1 Jahr her

Korrektur, eine Wärmepumpe funktioniert nur wirkungsvoll, wenn das Haus nicht nur voll gedämmt ist, sondern idealerweise eine Fußbodenheizung verbaut ist.
Die Vorlauftemperatur ist für Wandheizkörper zu niedrig. Weiterer Punkt ist die erforderliche, elektrische, Zuheizung, sobald die Außentemperatur weit unter den Gefrierpunkt sinkt und das sind dann bis zu 12KW!

Last edited 1 Jahr her by Petra G
fatherted
1 Jahr her

Bitte an TE: Eine WP läuft mit Strom. Der Strom muss ja dann zu 65% aus „Erneuerbaren“ stammen. Was wenn das nicht geht? Dann ist die WP ja nicht im Rahmen des Gesetzes….also der Neu-Einbau/Nachrüstung ab 2024 illegal. Was ist mit Fernwärme? Diese, z.B. aus Müllverbrennungsanlagen, entsteht als Abwärme bei der Müllverbrennung mit Gas oder Öl…..also auf keinen Fall zu 65% Erneuerbaren? Wird das dann verboten bzw. bei Neuverlegung nicht erlaubt? Der Einfamilienhaus-Besitzer kann dem letztlich nur durch Infrarot- oder Klima-Split-Anlagen relativ günstig entgehen….sollte aber hier auch die PV-Anlagen mit Speicher einplanen, da die Stromkosten sonst explodieren. Was aber ist… Mehr

J.Thielemann
1 Jahr her

  Erster Januar 2024. Es dürfen keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden. Ggf. wird der Schornstein versiegelt? Und dann?! Wird das Wohnhaus auch versiegelt? Schwer vorstellbar. Ich darf ja dann wohl ggf. noch- auch im eigenen Garten – zelten!? Wenn man im Zelt wohnen darf, dann wohl auch im theoretisch(!) fossil unbeheizten Haus. Dann muss es eben z.B. mit einem 3KW- Elektroheizer gehen. Nur ein beheiztes Zimmer, damit man das bezahlen kann?!  Der läuft ggf. sogar noch, wenn die Wärmepumpe vom Nachbarn schon aus der Ferne smart und intelligent schlafen geschickt wurde. Handwerklich begabt, gute Kumpels die was können?!… Mehr

Kassandra
1 Jahr her
Antworten an  J.Thielemann

Ein kleines Zelt, in der Wohnung aufgestellt, hilft auch, die Kälte in diesem ein wenig erträglicher zu machen?
Über was reden wir hier eigentlich – in einem hochindustrialisierten Land? Sind die alle krank, die uns zu solchem veranlassen?

Kuno.2
1 Jahr her

Nun haben wir ja knapp eine Million von Heizungseigentümern, welche die seit 30 Jahren angebotenen Wärmepumpen installiert haben. Nicht wegen dem „Klima“, sondern weil dies bares Geld einspart. Aber haben diese Leute einen Einfluß auf die Art der Stromerzeugung des im Ausland eingekauften Stroms? Natürlich nicht! Abgesehen vom Sonderfall Frankreich in 2022/23 beziehen deutsche EVU auch Atomstrom auch der Tschechischen Republik. Mir soll das recht sein, weil diese Energie extrem umweltreundlich ist.

Peter Pascht
1 Jahr her

Um das Volumen der gesamten klimawirksamen Luftmasse der Erde
um 1°C zu erhöhen
bei einer bekannten absorbierten „Treibhaus-Leistung“ von 350 W/m2
https://www.zamg.ac.at/cms/de/klima/informationsportal-klimawandel/klimasystem/umsetzungen/energiebilanz-der-erde
braucht es 29.500 Jahre.
Kann jeder leicht errechnen.
Soviel zum phantasierten „Treibhaus-Effekt“, denn es tatsächlich gibt,
aber in einem unsäglich kleinen Effekt.

Sachsenjunge
1 Jahr her

Heizungen müssen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden? Was das sein soll steht nicht fest. Wird wahrscheinlich später festgelegt,was das sein soll. Hat den Vorteil,man definiert es dann so,wie man es braucht und will.

GWR
1 Jahr her

Die neuen Heizungen müssen also mit 65 % „erneuerbaren“ Energien betrieben werden.
Eine Wärmepumpe braucht viel Strom, den wir nicht haben wenn die Ziele von Habeck tatsächlich erreicht würden.
Und was passiert mit Wärmepumpen, wenn der zur Verfügung stehende Strom nicht zu 65 % „erneuerbar“ ist sondern aus Kohle, Gas oder Atom (aus dem Ausland) kommt?
Werden dann die Wärmepumpen abgestellt, das wäre doch nur konsequent.

Sidetrack
1 Jahr her

„Nur noch neue Heizungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sollen ab 1. Januar 2024 eingebaut werden dürfen …“
Herr Tichy thematisiert auch die Mieter.
Gilt die Regelung jetzt auch für Mehrfamilienhäuser, oder meint er die Mieter von 1 … 2-F Häusern???

Kindermund
1 Jahr her
Antworten an  Sidetrack

Häuptling Windiges Märchen meint alle Häuser, in denen Menschen (m/w/d/x) eine Heizung haben, also auch Mieter in Mehrfamilienhäusern.

Für Mieter bedeutet es erstmal, dass der Vermieter den Mietvertrag kündigen muss, da der Mieter ja nicht während des Einbaus der Fußbodenheizung in der Wohnung bleiben kann. Und dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder er vermietet die sanierte Wohnung neu zu Preisen, in denen er die Sanierungskosten zeitnah wieder rein kriegt, oder er verkauft das ganze Haus/Grundstück unsaniert, das Haus wird abgerissen und es werden Sozialwohnungen für Neudeutsche gebaut.
https://www.welt.de/kultur/stuetzen-der-gesellschaft/article244453512/Don-Alphonso-Obdachlos-in-Habecks-Obrigkeitsstaat.html