Wenn das Verfassungsgericht woke Amtsrichter abwatscht

Göttingen ist die Herzkammer der woken Juristerei. Die Staatsanwaltschaft hier kämpft verbissen gegen die Meinungsfreiheit. Jetzt haben Deutschlands oberste Richter dem örtlichen Amtsgericht eine demütigende Ohrfeige gegeben.

picture alliance/dpa | Swen Pförtner

„Das Amtsgericht hat sich (…) nicht hinreichend mit der Rechtslage auseinandergesetzt.“

So ein Satz steht nur äußerst selten in einer Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts. Er ist so vernichtend, wie er klingt: eine juristische Komplettdemontage. Wen die Karlsruher roten Roben so zurechtweisen, der hat quasi die höchstrichterliche Bestätigung, dass er in unserem Justizapparat wohl am falschen Ort ist.

So eine demütigende Arbeitsbeurteilung hat sich gerade das Amtsgericht Göttingen gefangen. Das ist, wie wir gleich sehen werden, kein Zufall.

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Um das zu verstehen, sollte man wissen, dass in Göttingen in den späten 1970er-Jahren ein gewisser Jürgen Trittin studierte. Für den Kommunistischen Bund wurde er in den “Allgemeinen Studenten-Ausschuss“ (AStA) gewählt.

Schon daran sieht man: Die Universität war damals strukturell linksradikal, und sie ist es bis heute. Göttingen ist ein typischer Studentenort, nicht viel mehr als eine Universität mit eigener Postleitzahl. Jeder vierte Einwohner ist Student, und wenig verwunderlich ist die ganze Stadt so links wie die Uni. Bei der letzten Bundestagswahl holten SPD, Grüne und „Linke“ zusammen jede zweite Wählerstimme.

"Sind wir die Bösen?"
Wie Deutschland seine Zensur normalisiert und die Welt schockiert
Besonders das örtliche Justizwesen ist inzwischen komplett dem autoritären Wokismus verfallen. Das führt, auch wenn es paradox klingt, zu einer stramm linken Rechtsauslegung. Die Staatsanwaltschaft Göttingen ist heute für den woken Kampf gegen die Meinungsfreiheit ein bisschen das, was früher die Inquisition für die Katholische Kirche im Kampf gegen „Ketzer“ war.

Es ist die Staatsanwaltschaft Göttingen, die gegen Vanessa Behrendt wegen angeblicher „Volksverhetzung“ ermittelt: weil die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete eine Gruppe Pädophiler als kriminell bezeichnet haben soll.

Es ist die Staatsanwaltschaft Göttingen, die gegen Anabel Schunke seit drei Jahren einen regelrechten Feldzug wegen angeblicher „Volksverhetzung“ führt: weil die Bloggerin sich auf der Plattform X kritisch mit dem Sozialverhalten vieler Sinti und Roma auseinandergesetzt hat.

Wegen ihres rüden Kampfs gegen die Meinungsfreiheit hat es die Staatsanwaltschaft Göttingen inzwischen sogar zu internationaler Bekanntheit gebracht. Der linke (!) US-Sender CBS hatte im Rahmen seines enorm populären Reportage-Formats „60 Minutes“ die staatliche Zensur- und Repressionsstruktur in Deutschland untersucht. Im Mittelpunkt der Sendung: die Staatsanwaltschaft Göttingen.

Selbst US-Vizepräsident J.D. Vance zeigte sich empört: „Das ist Orwell, und jeder in Europa und den USA muss diesen Wahnsinn ablehnen.“

Die Richter in Göttingen sind ähnlich.

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Es begab sich also in der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag im Jahre des Herrn 2024, dass eine Diskothek in Göttingen geöffnet hatte und die Gäste tanzen ließ.

Gründonnerstag und Karfreitag sind aber nach dem „Niedersächsischen Gesetz über die Feiertage“ (NFeiertagsG) in dem Bundesland sogenannte stille Feiertage: Das heißt, dass Tanzveranstaltungen da verboten sind. Die Stadt Göttingen verhängte gegen den Betreiber ein Bußgeld. Dagegen legte der Mann Einspruch ein, der Fall ging vor das Amtsgericht Göttingen.

Wir wissen nicht, ob das linkslastige Gericht dort sich über die Gelegenheit freute, ein religionsskeptisches Fass aufzumachen. Jedenfalls zweifelte es daran, dass das „Niedersächsische Gesetz über die Feiertage“ überhaupt mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist – denn da steht ja drin, dass der Staat in Religionsdingen neutral sein muss. Mit der Ansicht, dass ein Tanzverbot an christlichen Feiertagen gegen dieses Neutralitätsgebot verstößt, gingen die Göttinger Richter nach Karlsruhe: Damit dort das Bundesverfassungsgericht das NFeiertagsG für grundgesetzwidrig erkläre.

Wir wissen nicht, ob die Verfassungsrichter sich über die Gelegenheit freuten, ein Fass gegen schlechtes juristisches Handwerk aufzumachen. Jedenfalls taten sie es – und verpassten den Göttinger Amtsrichtern eine amtliche Abreibung.

Karlsruhe nahm die Frage aus Göttingen erst gar nicht zur Entscheidung an. Zitate aus der Urteilsbegründung:

„Die Vorlage des Amtsgerichts ist unzulässig… Die Vorlage genügt jedenfalls nicht den Anforderungen… Es fehlt insbesondere an einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der (…) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts… Die Darlegungen lassen die gebotene Auseinandersetzung mit dem Karfreitagsbeschluss des Ersten Senats (…) vermissen… Die Ausführungen verfehlen die vom Bundesverfassungsgericht bisher entwickelten Maßstäbe… Damit setzt sich das vorlegende Gericht nicht auseinander… Das Amtsgericht auch versäumt, (…) eine verfassungskonforme Auslegung (…) zu erörtern… Es hätte nahegelegen zu prüfen, ob… Das Amtsgericht hat seine Annahme nicht hinreichend begründet.“

Rumms. Feinschmecker mit Freude an juristischen Vernichtungen können das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvL 2/25) hier nachlesen. Die schier endlose Reihe an fachlichen Zurechtweisungen gipfelt in dem Satz:

„Das Amtsgericht hat sich (…) nicht hinreichend mit der Rechtslage auseinandergesetzt.“

Mit anderen Worten: setzen, sechs.

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Richter mit vermeintlich richtiger „Haltung“ sind selten gute Richter. Sie sind auch keineswegs zwangsläufig gute Juristen. Das zeigt sich jetzt in seiner ganzen Pracht.

Wer etwas über den Zustand des deutschen Rechtswesens erfahren will, der sollte nach Göttingen schauen. Um noch einmal das Bundesverfassungsgericht zu zitieren:

„Diese Entscheidung ist unanfechtbar.“

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Kommentare ( 59 )

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Unglaeubiger
2 Monate her

Geistesenuchen sind schon arme Schw…, sie möchten mit aller Gewalt und können doch nicht. Aus diesem Frust heraus zerschlagen sie alles was mit Hirn und Verstand zu tun hat! Es wird Zeit, dass man ihnen „medizinisch“ zu Hilfe eilt, um ihnen zumindest zu ein bisserl geistig Gelassenheit zu veschaffen. Beruhigen und dämpfen mit starken Dosen Psychopharmaka wäre eine schnelle Lösung!?

Van der Graf Generator
2 Monate her

Ich wohne 40km von Göttingen entfernt in Thüringen, kenne diese furchtbare Stadt aber sehr gut. Eine unerträglich dumme, bornierte linkswoke Stadtgesellschaft, wie Berlin oder Köln im kleinen, wahrscheinlich noch schlimmer. Es wundert mich gar nicht, dass Göttinger sich wirklich in jeder Hinsicht als die Oberar……..er Deutschlands gerieren. Bei unserer Gedenkveranstaltung in Leinefelde waren es GÖTTINGER,die extra hierher kamen und störten. Alles Göttinger. Es waren hunderte Göttinger, die am Sonntag darauf in Friedland auftauchten und quasi Partei für den Mörder von Liana nahmen. Und den Rest hat dieser Artikel beschrieben. Göttingen ist keine Stadt, sondern eine Krankheit. Wirklich. Aber der gesamte… Mehr

ceterum censeo
2 Monate her

Ob Freislers Gerichtshof oder die Göttinger Amtsrichter: es waren und sind jeweils Ideologen, die nur ihrer Ideologie verpflichtet waren/sind. So etwas hat grundsätzlich nichts an Gerichten zu suchen!

Imanuel
2 Monate her

Ich bin nur juristischer Laie. Aber für mich ist es durchaus fragwürdig, warum am Karfreitag ein Tanzverbot herrscht. Warum soll ich nicht tanzen, weil manche daran glauben, dass an dem Datum irgend mal etwas stattgefunden hat, auf das sich eine Religion beruft? Wenn das Verfassungsgericht meint, es wäre von der Verfassung her möglich, dass der Staat per Gesetz fordern kann bestimmte Handlungen an bestimmten Tagen zu unterlassen, warum könnte der Gesetzgeber dann nicht alle Menschen zwingen etwa am Ramadan tagsüber auf essen und trinken zu verzichten? Man kann auf die Idee kommen, dass das Verfassungsgericht bestimmte politisch sehr unbequeme Fragen… Mehr

MfS-HN-182366
2 Monate her

„Die Staatsanwaltschaft Göttingen“
„Das Amtsgericht Göttingen“

Wäre es nicht besser, einmal zum Ross auch den Reiter zu nennen? Zum Beispiel: Adam Schulze, Richter am Amtsgericht, eingesetzt durch den XYZ (Innenminister, Grüne);
Gisela Hubrich, Staatsanwältin, berufen durch XYZ (Justizminister des Bundesland X, SPD)
Deutschland hatte schon immer furchtbare Juristen, wie Freisler (NSDAP) oder Benjamin (SED). Diese Liste kann man fortschreiben, bis zum heutigen Tag. Aus dem Land der Dichter und Denker wurde ein Land der Richter und Henker.

M. Stoll
2 Monate her

„Die Universität war damals strukturell linksradikal, und sie ist es bis heute.“
Welche Uni ist es denn nicht?

Stephan Stahl
2 Monate her

Ich bin dafür „Das gleiche Recht für Alle“ nicht für einen juristischen Kniff wie: „Schutz des Tages, nicht der Religion“ Mein Vorschlag zur Gleichstellung: Artikel 1 – Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage § 2a – Stille Zeit im Ramadan: (1) Der Fastenmonat Ramadan wird als stille Zeit anerkannt. (2) Während der 29 bis 30 Tage des Ramadan gelten folgende Einschränkungen:   a) Öffentliche Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter sind täglich zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang untersagt.   b) Werbung für gastronomische Sonderaktionen, die das Fastenbrechen the matisieren, ist im öffentlichen Raum zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang untersagt.   c) Tanzveranstaltungen sind in diesem Zeitraum… Mehr

woderm
2 Monate her
Antworten an  Stephan Stahl

Na, das ist doch perspektivisch völlig klar!

M.Peter
2 Monate her

Danke liebes Verfassungsgericht !

Umso wichtiger, dass die „linke“ Frauke Brosius-Gersdorf nicht zur Verfassungsrichterin gewählt wurde; ansonsten hätte sich auch dieses Gericht etwas weiter nach „links“ bewegt.

Sonny
2 Monate her

Das Verfassungsgericht würde sich ja selbst delegitimieren, wenn es solche offensichtlich linksradikalen Anmaßungen aus dem verseuchten Göttingen unterstützen würde.
Wenn noch mehr linksgrüne Botschafter das Richtergremium „aufstocken“, könnte es aber durchaus sein, dass deren Urteile künftig anders ausfallen.
Zumindest ist eine der blinden sozialistischen Aktivistinnen (faeser) schon mal weitestgehend entmachtet. Hoffen wir mal auf eine ausgewogene und kompetente Richterschaft. Sicher sein können wir uns aber nicht.

Last edited 2 Monate her by Sonny
Karlito
2 Monate her

Angelehnt an das von Anglizismen strotzende Regelwerk um Gebäudeenergie (Beispiel „NT-ready“) werden Islam-ready-Regelungen bei uns bald zu Einschränkumgen von Volksfesten führen, wie sie bisher nur durch kaum noch leistbare Sicherheitsauflagen erzwungen werden. Denn unseren Muslimen ist es nicht zuzumuten, wenn andere während des Ramadan das Fastenbrechen feiern, zu allem Überfluss mit haram Speise und Trank. Ans Verfassungsgericht mögen (noch) fachlich bessere Richter berufen sein, als an Amtsgerichte linksgrüner Keimzellen. Zu Gesinnungsurteilen sind sie aber genauso fähig, und sowieso könnte es unklug sein, Musiklärm-Verbote zum Karfreitag in Frage zu stellen, wenn es alsbald gilt, aufgebrachte Muslime durch Verbote von Festivitäten unseres… Mehr