„Jugend führt Jugend“ – Gießener Staatsanwälte suchen passende Anklage

Gießener Staatsanwälte haben den AfD-Politiker Kevin Dorow angeklagt. Es geht um das Verwenden von Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation, bei seiner Rede der AfD-Jugendgründung in Gießen. Ob seine Äußerung überhaupt strafrechtlich relevant ist, bezweifelt Rechtsanwalt Dirk Schmitz.

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Wussten Sie, dass „Jugend führt Jugend“ als Motto der Hitlerjugend angeblich verwendet wurde? Ich nicht. Jedenfalls war mir der Satz nicht als deren Kennzeichen geläufig. Also fragte ich ChatGPT. Die Maschine nannte zunächst andere Parolen. Erst auf meine konkrete Nachfrage bestätigte sie „Jugend führt Jugend“. Weitere Nachfragen waren notwendig, bis aus selbstbewussten Behauptungen überprüfbare Fundstellen wurden.

Keine wissenschaftliche Untersuchung. Aber ich wette: Wer morgen in einer Fußgängerzone fragt, welcher Organisation dieser Satz zuzuordnen sei, erntet Schulterzucken. Vielleicht nennt jemand die Pfadfinder. Oder die „Wandervögel“. Vielleicht die FDJ. Wie viele spontan „Hitlerjugend“ antworten, müsste eine wirkliche Umfrage zeigen. Meine Vermutung: ausgesprochen wenige.

Die heutigen Kondor-Pfadfinder stehen schon mit einem Bein im Gefängnis, auf ihrer Website heißt es:

„Pfadfinderei ist eine Jugendorganisation im wahrsten Sinne des Wortes. Das Prinzip ‚Jugend führt Jugend‘ haben die Pfadfinder*innen in Deutschland von der Jugend- und Wandervogel-bewegung des 20. Jahrhunderts übernommen. Damals formulierten die Jugendlichen den Wunsch, ihr Leben ’nach eigener Bestimmung, vor eigener Verantwortung und innerer Wahrhaftigkeit‘ … zu gestalten … Im Stamm Kondor ist die Idee ‚Jugend führt Jugend‘ konsequent umgesetzt: Zum Selbstverständnis der älteren Pfadfinder*innen gehört daher auch, dass sie sich nicht als … eher passive ‚Leiter*innen‘ der Kleingruppe fühlen, sondern als ‚Führer*in‘“.

Hat die linkswoke Staatsanwaltschaft Gießen hier schon Haftbefehle umgesetzt?

Jedenfalls hat sie gegen den 28-jährigen AfD-Jungpolitiker Kevin Dorow Anklage wegen des „Verwendens von Kennzeichen“ einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation nach § 86a Strafgesetzbuch erhoben. Anlass ist seine Rede bei der Gründung der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ am 29. November 2025. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss das Amtsgericht noch entscheiden.

Man sieht die Szene: Ein verfolgungsgeiler Staatsanwalt (m/w/d) findet die blaue Truppe verdächtig. Schon beginnt die strafrechtliche Suche nach einem Satz über NS-Jugendarbeit. Ob die Ermittler tatsächlich bei der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) fündig wurden, weiß ich nicht. Dort steht: „Unter dem Motto ‚Jugend führt Jugend‘ bot sich Jugendlichen die Gelegenheit, Leitungsfunktionen zu übernehmen.“ – Michael Wildt, „Volksgemeinschaft“, Bundeszentrale für politische Bildung, 24. Mai 2012, Abschnitt „Jugend“, Informationen zur politischen Bildung, Heft 314.

Dummerweise hat Dorow nach dem veröffentlichten Redewortlaut gerade nicht diese drei Wörter gesagt. Seine Formulierung lautete: „Jugend muss durch Jugend geführt werden“. Dabei bezog er sich auf eine vorherige Äußerung Björn Höckes.

Das ist gegenüber der bpb-Fassung eine sprachliche Abwandlung: Aus dem Aktivsatz wird eine Passivkonstruktion, ergänzt um „muss“. Die Bedeutung ist ähnlich, der Wortlaut nicht identisch. Daraus folgt wohl, dass Dorow die Abwandlung selbst erfunden hat. Vielleicht findet man in irgendeiner historischen Mülltonne die längere Fassung.

Nun ist Jura komplizierter als historische Wortsuche. § 86a StGB verbietet nicht jeden Satz, den Hitler, Schirach oder irgendein anderer Nationalsozialist einmal ausgesprochen hat. Er erfasst Kennzeichen bestimmter Organisationen, darunter Parolen. Ein historisch belasteter Gedanke ist nicht automatisch ein strafrechtlich relevantes Organisationskennzeichen.

Nach der Rechtsprechung kommt es darauf an, ob sich die Organisation das Zeichen als eigenes Symbol angeeignet hat, um auf ihre politischen Ziele oder die Zusammengehörigkeit ihrer Anhänger hinzuweisen. Das kann durch ausdrückliche Festlegung geschehen, aber auch durch breite tatsächliche Übung. Die spätere Bezeichnung als „Motto“ durch einen Historiker kann ein Anhaltspunkt sein. Sie ersetzt nicht die Prüfung der historischen Funktion, so der Bundesgerichtshof, Beschluss vom 1. Oktober 2008 – 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364, Rn. 24 f.

Der Ursprung eines Spruchs in der älteren Jugendbewegung schließt seine spätere Aneignung als HJ-Kennzeichen nicht aus. Ebenso wenig verlangt der Bundesgerichtshof, dass heute jeder Passant die historische Zuordnung kennt. Wer allein aus der geringen Bekanntheit auf Straflosigkeit schließt, macht es sich zu einfach, BGH, Beschluss vom 20. August 2025 – 3 StR 484/24, Rn. 20–24.

Genauso einfach darf es sich die Staatsanwaltschaft nicht machen. Sie muss klären, welche konkrete Formulierung als Kennzeichen nachweisbar ist. Sollte lediglich die Kurzfassung belegt sein, stellt sich für Dorows längeren Satz die zusätzliche Frage der Verwechslungsähnlichkeit. § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB erfasst nur zum Verwechseln ähnliche Kennzeichen. Bloße Sinngleichheit genügt nicht. Der Bundesgerichtshof unterscheidet zwischen einem ähnlichen Gedanken und einer Gestaltung, die den Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt, so jedenfalls BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 – 3 StR 60/05, NJW 2005, 3223; BGH, Urteil vom 13. August 2009 – 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61.

Und selbst wenn die Staatsanwaltschaft diese Hürden nimmt, bleibt die nächste: Was wusste Dorow im Augenblick seiner Rede? Es genügt nicht, dass er die Wörter absichtlich ausgesprochen hat. Sein Vorsatz muss auch die Bedeutung als Organisationskennzeichen umfassen. Das ist etwas anderes als die bloße Kenntnis, dass ein Satz irgendwann auch von einem Nationalsozialisten verwendet wurde. Eine nationalsozialistische Äußerung und ein Kennzeichen einer NS-Organisation sind keine austauschbaren Begriffe. § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB bestimmt: „Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich.“ Eine fahrlässige Begehung stellt § 86a nicht unter Strafe.

„Hätte er wissen müssen“ ist daher kein Ersatz für den Vorsatznachweis. Wer die Kennzeicheneigenschaft ernsthaft für möglich hält und die entsprechende Verwendung billigend in Kauf nimmt, kann sich nicht auf fehlende Gewissheit zurückziehen. Das Gericht darf Kenntnis aus Indizien erschließen. Es muss diese Indizien aber tragfähig würdigen. Die Parteizugehörigkeit ersetzt diese Prüfung nicht, ebenso wenig wie der Hinweis auf Höcke.

Gerade bei mehrdeutigen Konstellationen verlangt der Bundesgerichtshof eine besonders sorgfältige Prüfung des Bewusstseins, ein Kennzeichen einer verbotenen Organisation zu verwenden, BGH, Beschluss vom 20. August 2025 – 3 StR 484/24, Rn. 28.

Auf die Gefahr, mir mit folgender Polemik Ärger einzuhandeln, halte ich den Gießener Anklägern entgegen: „Recht ist, was der Staatsanwaltschaft Gießen nützt?“ Komme ich dafür jetzt ins Gefängnis?

Die Formulierung spielt auf den Hans Frank zugeschriebenen NS-Rechtsgrundsatz an, wonach Recht sei, was dem deutschen Volk nütze. – Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Schriftenreihe „Sächsische Justizgeschichte“, Band 4

Das Beispiel zeigt, warum man Wortlaut, historische Funktion, Aussagekontext und Vorsatz auseinanderhalten muss. Eine Anspielung ist nicht automatisch Organisationskennzeichen, ein provokanter Satz nicht deshalb strafbar, weil er einer Staatsanwaltschaft missfällt. Wird hier die AfD verfolgt und anschließend nach einem strafrechtlich passenden Grund gesucht?

Ich erkenne eine woke Staatsanwaltschaft, für deren Prioritätensetzung man sich in Deutschland schämen muss. Die Staatsanwälte in Gießen sind entweder von Natur aus defekt oder es aber mit der Zeit geworden. Man könnte auch behaupten, sie sind durch ihre Ausbildung vollendete Trottel geworden.

Wer jetzt zusammenzuckt, hat die Provokation verstanden. Solche Charakterisierungen stammen von Adolf Hitler, der über dumme Juristen ablästerte. So schreibt Werner Johe in Die gleichgeschaltete Justiz.

Über die Juristenausbildung ist seine Aussage überliefert, dabei müsse jeder vernünftige Mensch „ein vollendeter Trottel“ werden, zitiert nach Ingo Müller, Die Vertreibung des Rechts aus Deutschland, BRAK-Mitteilungen 3/2003, S. 109, Fußnote 15, unter Verweis auf Henry Picker, Hitlers Tischgespräche, Bonn 1951, S. 211, 213.

Historische Herkunft macht Ausdrücke nicht zu Organisationskennzeichen im Sinne des § 86a StGB. Für die Anklage bedarf es eines hinreichenden Tatverdachts; für eine Verurteilung müssen die Kennzeicheneigenschaft und der erforderliche Vorsatz feststehen. Bis heute hat es keine einzige Verurteilung in diesem Lande wegen „Jugend führt Jugend“ gegeben.

„Der Führer“ ist genau seit 81 Jahren, 5 Monaten und 21 Tagen tot. Aber „der Widerstand gegen Hitler wächst von Tag zu Tag“, so Johannes Gross.

Von Rechtsanwalt Dirk Schmitz M.A.


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Kommentare ( 2 )

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2 Comments
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Kraichgau
43 Minuten her

es geht darum,die passive Wählbarkeit abzuerkennen,steht jetzt neu im Gesetzentwurf,ein Verstoss gegen §130 und nicht mehr wählbar,Lex AFD

Teiresias
46 Minuten her

Es geht m.E. nur darum, mit Dreck zu werfen nach dem Motto: Irgendwas wird schon kleben bleiben.
Das ist gut für die Karriere im besten Deutschland aller Zeiten.

Haedenkamp
54 Minuten her

Wann wird die deutsche Sprache als Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation verboten?