Als die staatlich mitfinanzierte Plattform 2024 mit Falschbehauptungen eine gewaltige Kampagne lostrat, übernahmen viele Redaktionen die Desinformation blindlings. Aber eben nicht alle: ein Hinweis in eigener Sache.
picture alliance / dpa | Britta Pedersen, dts - Collage: TE
Nach dem finalen Kollaps der „Correctiv“-Potsdam-Konstruktion vor dem Landgericht Berlin, das dem „Medienhaus“ nicht nur zentrale Behauptungen des Textes „Geheimplan gegen Deutschland“ verbot, sondern den Verantwortlichen auch Manipulation und bewusste Täuschung der Öffentlichkeit bescheinigte, herrscht bei vielen Medien zunächst verbissenes Schweigen. Wer 2024 die lautesten Beiträge zu der politisch-medialen Kampagne beisteuerte, ließ jetzt, 2026, mehrere Tage lang keinen Mucks verlauten. Das gilt vor allem für die Öffentlich-Rechtlichen, also jene Anstalten, die sich das Siegel „Qualitätsjournalismus“ bei jeder Gelegenheit selbst verleihen. Als das Hamburger Landgericht 2025 Klagen gegen „Correctiv“ in bestimmten Punkten ablehnte, machte die ARD umgehend eine Meldung daraus.
Jetzt, nachdem Richter in Berlin einen vorläufigen Schlusspunkt hinter die ausgedachte Geschichte von einem angeblich in Potsdam ausgeheckten „Masterplan“ zur massenhaften Vertreibung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund setzten, herrschte erst einmal Funkstille. Und dann mit Zeitverzug: ein merkwürdiger Beitrag, in dem das ARD-Hauptstadt-Studio aus der Urteilsbegründung des Berliner Gerichts zitiert, wobei es wesentliche Passagen weglässt, etwa die Feststellung, die Behauptung des „Masterplans“ zur Vertreibung von Staatsbürgern sei „aus der Luft gegriffen“.
Dafür lässt die ARD einen Vertreter von „Correctiv“ umfangreich zu Wort kommen, der sein „Unverständnis“ über die Gerichtsentscheidung zu Protokoll geben darf. Aus der Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Höcker, die das Urteil erstritt, zitiert der Sender dagegen kein einziges Wort. Ganz am Schluss des ARD-Beitrags steht der Hinweis: „Anmerkung der Redaktion tagesschau.de hatte 2024 ebenso wie viele andere Medien über die ‚Correctiv‘-Recherche zum Treffen in Potsdam sowie über die Reaktionen darauf berichtet.“
Abgesehen einmal davon, dass es eben nie eine „Correctiv-Recherche“ gab, sondern nur ein Potpourri von irreführenden und faktisch falschen Formulierungen, lässt die ARD in der Fußnote den entscheidenden Punkt weg: Die Tagesschau „berichtete“ damals eben nicht einfach, sondern übernahm die „Correctiv“-Darstellung ohne jede Nachprüfung. Mehr noch: Was „Correctiv“ nur geschickt suggerierte, verkaufte die Tagesschau ihrem Publikum als harte Fakten.
Die jetzt als Erfindung enttarnte Mär vom Vertreibungs-Masterplan kolportierten damals viele Medien. Der SPIEGEL etwa bezeichnete das Treffen von etwa zwei Dutzend Leuten ohne staatliche Ämter, also einflusslosen Leuten allen Ernstes als „Deportationsgipfel“. „Correctiv“-Anwälte trugen schon 2025 vor dem Landgericht Hamburg eine bemerkenswerte Aussage vor: Man habe ja nie einen Masterplan zur Vertreibung deutscher Staatsbürger als Faktum behauptet, die entsprechende Formulierung stelle lediglich einen Kommentar der Autoren dar, also eine Meinung. Wer den „Correctiv“-Text anders verstanden habe, hätte ihn eben nicht richtig gelesen.
Genau diese Strategie endete vor dem Landgericht Berlin: Laut Urteilsbegründung sei die Passage als Tatsachenbehauptung falsch, aber auch als Meinung rechtswidrig – weil es keine Fakten gebe, auf die sie sich stützen kann.
Nicht alle Medien ließen sich 2024 und danach von dem suggestiven und raunenden „Correctiv“-Text beeindrucken. Der WELT- und Politico-Herausgeber Ulf Poschardt schrieb am Sonntag: „Leider war es ausschließlich Sache einzelner, überwiegend dem bürgerlichen oder konservativen Spektrum zugeordneter Stimmen, Zweifel zu formulieren.“ Nur: Um welche Stimmen es sich handelte, erfahren die Leser leider nicht. Deshalb muss TE hier selbst in die Bresche springen und auf seine eigenen Texte hinweisen. Denn die nahmen schon 2024 vorweg, was das Landgericht Berlin jetzt feststellte. Außerdem warf dieses Medium auch die Frage auf, wer hinter der Inszenierung steckte – und förderte dazu auch manche Erkenntnisse zu Tage.
Schon am 21. Januar 2024, also elf Tage nach der „Correctiv“-Publikation, die alles auslöste, veröffentlichte TE einen Text unter dem Titel „Der Moralputsch der Wohlgesinnten“, der den „Correctiv“-Beitrag erstens einer Analyse mit dem Ergebnis unterzog, dass er für die zentrale Behauptung des Vertreibungs-Masterplans keinerlei Belege enthielt. Stattdessen fabrizierte „Correctiv“ mit dem Hinweis auf die räumliche Nähe des Hotels in Potsdam zum Ort der Wannseekonferenz einen suggestiven, aber völlig abstrusen Bedeutungsrahmen.
Pseudodokumentarische Einsprengsel wie „Schnee auf den Autodächern“ täuschten dort eine Recherche vor, wo sie keine Rolle spielt, während die Autoren bei allen gewichtigen Punkten die Belege schuldig blieben. Zweitens beschäftigt sich der TE-Text mit dem schnellen und gerade generalstabsmäßigen Aufbau der Kampagne, der vermuten ließ, dass eine ganze Reihe von Medienleuten und Politikern schon vorab Bescheid wussten. Die Sache roch also für den distanzierten Beobachter von Anfang an nach einer sorgfältig geplanten Operation.
In einem weiteren TE-Text vom August 2024 ging es genau darum: Wer wusste wann und aus welchen Quellen Bescheid? Wie konnte es sein, dass sich der „Correctiv“-Mitarbeiter Jean Peters zu einem Zeitpunkt in das Hotel einmietete, als die schriftlichen Einladungen an die Teilnehmer noch gar nicht in der Post waren? Welche Rolle spielte der Verfassungsschutz? Was besprach die Geschäftsführerin von „Correctiv“ vor der Veröffentlichung mit dem Kanzler? „Correctiv“ ließ die Frage des Autors, ob und wem sie vorab Informationen gaben, unbeantwortet. Der Verfassungsschutz erklärte auch auf Fragen von Bundestagsabgeordneten, er äußere sich nicht zu seiner eventuellen Beteiligung. Auf die Anfrage an den Bundeskanzler antwortete ein Regierungssprecher: „Wir haben Ihre Bitte zur Kenntnis genommen und weisen darauf hin, dass der presserechtliche Auskunftsanspruch kein direktes Fragerecht an einzelne Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter bzw. den Behördenleiter vermittelt.“
Das mutet außerordentlich seltsam an – schließlich handelt es sich beim Bundeskabinett um keine Behörde. Außerdem: Scholz hätte einfach antworten können, er habe von der Geschichte am 10. Januar 2024 durch die Lektüre des „Correctiv“-Textes und/oder Meldungen anderer Medien erfahren – wenn das tatsächlich zutreffen sollte. Genau das antwortete übrigens die damalige Innenministerin Nancy Faeser auf die entsprechende Anfrage. Und Scholz eben nicht. Die Beteilung des Nachrichtendienstes und des Regierungschefs sind bis heute nicht aufgeklärt. Andererseits: Keine Antwort ist auch eine Antwort.
In der „Correctiv“-Affäre – der größten politisch-medialen Täuschungsoperation, die es je in der Bundesrepublik gab – stehen die Öffentlich-Rechtlichen bis auf die Knochen blamiert da, dazu eine lange Reihe anderer Haltungsmedien, außerdem Institutionen, die „Correctiv“ für ihr manipulatives Werk mit Preisen überschütteten, etwa die Carlo-Schmidt-Stiftung, die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig und der Verein „Netzwerk Recherche“.
TE berichtete auch über alle Klagen von Beteiligten an dem Potsdam-Treffen gegen „Correctiv“ und Kolportagemedien. Nach und nach brachen diese Prozesse einen Stein nach dem anderem aus dem Schwindelgebäude der staatlich mitfinanzierten Plattform und ihrer willigen Unterstützer.
Wann immer künftig ÖRR-Intendanten oder Politiker wie Daniel Günther von „Qualitätsmedien“ sprechen, gibt es in Zukunft eine Wiedervorlage der Affäre „Correctiv“ & Helfer. Gerade deshalb, weil die Beteiligten am liebsten alles mit Schweigen zudecken würden.


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Warum greift der Verfassungsschutz nicht ein?
Es handelt sich auf Seiten von Korrektiv und der Öffentlich-Rechtlichen zweifelsfrei um den Tatbestand der vollendeten Volksverhetzung.
Das wird durch den erfolgreichen Aufruf wenn nicht Auftrag an tausende von „Omas gegen Rechts“ belegt, welche definitiv verhetzt wurden (abgesehen davon ob und daß sie sich willig verhetzen ließen, und ihrer antidemokratischen Einstellung in hetzerischer Stimmungsmache freien Lauf liessen) und keine Demonstrationen sondern Aufmärsche unter verleumderische Parolen gegen gesellschaftliche Gruppen, vollführten.
Bei den ÖR besteht die Pflichtverletzung im wohlwollenden Unterlassen der Prüfung bzw Suspendierung der Prüfungspflicht zugunsten Volks-verhetzender Tätergruppen.
Schln, wenn die Correktivgeschuchte jetzt tum Phyrussieg für die Mainstreampresse wird.
Alles gut und schön. Bei der links-grün gehirngewaschenen Deppen-Mehrheit ist aber nur der vom links-grünen Bankrottkartell inszenierte Demonstrations- und Medienzirkus im Gedächtnis hängen geblieben. Das ist ja das Infame an dieser offenkundigen Lügengeschichte, sie wurde geglaubt, aber die späteren Enthüllungen über dieses erbärmliche Propagandamärchen wurden doch nur von denen wahrgenommen, die der Inszenierung ohnehin keinen Glauben schenkten.
Correktiv ist nachweisliche eine linksextreme, vom linken Staat finanzierte NGO, die im Namen der schwarzrotlinksgrünen Kartellbande vorsätzlich Lügen über die liberal-demokratische AfD und andere Andersdenkende in aller Öffentlichkeit verbreitet um Umfragen und Wahlen zu manipulieren. Das Lügenportal Correktiv ist schon lange reif für ein endgültiges Verbot. Ein so verlogenes und hinterhältiges Portal hat in der Medienlandschaft nicht verloren. Da reichen ARD, ZDF, der Spiegel, die Süddeutsche und andere.
Zwei Sachen sollten nach meiner Meinung noch mal deutlich gemacht werden: erstens gibt es offensichtlich Strukturen, die vermeintliches Kompromat auf Vorrat produziert. Tiefer Staat trifft das ganz gut. Zum anderen zeigt es, welche Angst offensichtlich die Systemmächtigen vor den Bauernprotesten hatten, dass sie sich gezwungen sahen, diese Chose loszulassen. Daraus sollten wir lernen. Sie fürchten vor allem den öffentlichen Protest, weil dieser in der neuen Medienwelt nicht mehr verheimlicht werden kann. Ganz nebenbei, wer Figuren wie Schraven und Dowideit für vertrauenswürdig hält, stellt auch das Familiensilber vor die Tür.
Ibiza nicht vergessen, das die Regierung Kurz/Kickl sprengen konnte.
Ist das inzwischen eigentlich geklärt?
Ich fand gerade noch einmal im Webarchiv die ursprüngliche Site von Jean Peters, dem „Journalisten“ von Correctiv vom Februar 2024 in ihren zwei Versionen: https://web.archive.org/web/20240203183902/https://www.jeanpeters.de/tactical-media/ Oben rechts befindet sich ein Rechtspfeil auf den man klicken kann, um den 4.2.24 zu erhalten. Dann sieht man die schnellstens veränderte Site mit der „neuen Aussage“. Siehe besonders den ersten Satz der alten Version! Die Google-KI schreibt dazu:(Zitat) Die gesamte Einleitung wurde so umformuliert, dass der Fokus von der künstlerischen Fiktion hin zum journalistischen Handwerk verschoben wurde. Hier sind die wesentlichen Unterschiede im Textvergleich: Vom „Erfinden“ zum „Aufdecken“: Alt: „Ich entwickele Aktionen und erfinde… Mehr
Tja, nur leider interessiert das die Gutmenschen in diesem Land nicht die Bohne. Rechts ist bäh, fertig ist die intellektuelle Glanzleistung. Nur die Realität von Armut und Arbeitslosigkeit, von Messerkriminalität und Stromausfall hat eine kleine Chance, dieses dumme Wahlvolk zu einer Verhaltensänderung zu bewegen.
Auch von den Kanzeln der woken Kirchensteuerkirchen donnerten PARTEIstaatsgläubige Pfarrer & Pastoren* Hicks-Innen diese teuflischen Lügen herunter, auf den traurigen Rest, den sie noch nicht vertieben hatten.
Glückwunsch und Dank an TE für die Arbeit, nur sehe ich da leider keinen Erfolg oder Gewinn. Denn was ist denn schon passiert? Ein Gericht sagt, dass Correctiv gelogen hat. Und? Aufgeklärte Menschen wussten das auch schon vorher. Und die indoktrinierte Masse bekommt das Urteil überhaupt nicht mit, glaubt also immer noch der infamen Propaganda. Solange keine Gerechtigkeit wiederhergestellt wird -einen Monat Richtigstellung auf allen ÖRR-Kanälen und Haftstrafen für die Betrüger- herrscht immer noch das Unrecht. Die Hassprediger werden ganz einfach andere Märchen erfinden, während man deren alte Lüge bekämpft, haben die schon drei neue gebastelt und auf die Abschussrampe… Mehr
Ein Bekannter hat ARD und ZDF weitgehend gute Nacht gesagt. Sein Leib-und Magensender ist jetzt N T V ! Er ärgert sich über die 18,60€ die monatlich abgebucht werden .
Gut- es braucht ein wenig Mut, Widerspruch einzulegen und sich permanent mahnen zu lassen.
Aber wenn einem der Mut ausgeht, bzw. der Druck zu groß wird, kann man immer noch zahlen.
Bei mir stehen inzwischen um die 800 Euro offen – und bislang kostet es mich so alle 2 Monate nur ein wenig Schreiberei, sie auf Abstand zu halten.
Wenigstens die Einzugsermächtigung sollte man kündigen, um es solchen nicht all zu bequem zu machen: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/formulare
Ich habe mich noch nie gerne belügen lassen.
Hilfreich ist auch die erratische Überweisung von Kleckerbeträgen, deren Höhe sich am IQ der Verantwortlichen orientiert.
Ja. Man müsste betrachten, ob die Buchungsgebühr höher ist als der Centbetrag, der dann nur fließen dürfte.