Wie die Wegzugsteuer zur Fußfessel für Auswanderer wird

Nichts braucht der deutsche Staat so sehr wie das Geld seiner Bürger. Doch immer Menschen wollen einfach nur noch weg. Um sie zu halten, ist der Politik keine Zwangsmaßnahme zu schäbig.

picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Fangen wir mit Fake News an. Die Falschinformationen, um die es hier geht, kommen vom Zweiten Deutschen Fernsehen ZDF. Das ist für erfahrene TV-Zuschauer nicht weiter verwunderlich.

Bei „Aspekte“, dem selbsternannten „Kulturmagazin“ im Zweiten, interessiert sich Moderatorin Salwa Houmsi erkennbar eher wenig für Kultur, dafür aber umso mehr für linke Gesellschaftsideologie. Deshalb behelligt sie ihre Zuschauer mit der Frage: „Sind mehr Superreiche ein Problem?“.

Dazu spricht die 30-jährige Tochter eines syrischen Vaters als Expertin ausgerechnet mit Martyna Linartas. Die ist auch erst 36, gebürtige Polin und hat während des Bundestagswahlkampfs 2017 eine Ausbildung als Pressereferentin bei den Grünen gemacht. Danach arbeitete sie drei Jahre im Bundestagsbüro von Annalena Baerbock.

Frau Linartas erzählt, mit Verlaub, Stuss. Ihre Darstellung, was die sogenannte Wegzugsteuer alles erfasst, ist überwiegend schlicht falsch. Auch das verwundert nicht weiter, denn die Dame ist promovierte Politologin. Was will man da erwarten? Und doch verbirgt sich hinter ihren Fake News eine unangenehme Wahrheit:

Das Milieu, für das die Aktivistinnen Linartas und Houmsi und so viele andere Schwestern und Brüder im Geiste stehen, entwirft gedanklich längst eine neue, große rechtliche Mauer, um die Deutschen am Verlassen des Landes zu hindern.

Austrittsgebühr

Das populäre Instrument der Stunde, um die Menschen mit ihrem sauer verdienten Vermögen in Deutschland einzusperren, ist die Wegzugsteuer. Darüber verbreitet Frau Linartas in ihrem „Interview“ zwar allerlei Unsinn. Das entlarvt die Absicht dahinter aber nur umso deutlicher.

Tatsächlich gibt es die deutsche Wegzugsteuer seit 1972. Geregelt ist sie im Außensteuergesetz (§ 6 AStG). Das Gesetz behandelt den Wegzug von Anteilseignern an Kapitalgesellschaften ins Ausland wie einen Verkauf dieses Unternehmens. Stark vereinfacht gesagt, wird ein fiktiver Verkaufserlös berechnet – und dieser Erlös wird dann zu 60 Prozent besteuert.

Das Problem liegt auf der Hand: Wenn der Unternehmer seinen Wohnsitz verlagert, aber das Unternehmen nicht verkauft wird, nimmt der Unternehmer ja gar kein Geld ein. Er muss aber trotzdem Steuern zahlen, als ob er Geld eingenommen hätte. Man kann zwar allerlei anrechnen lassen, und der Zahlbetrag hängt vom persönlichen Steuersatz des Unternehmers ab.

Da überlegt man sich den Umzug zweimal. Mindestens.

Einzelunternehmer sind gekniffen

Wie immer in Deutschland, bevorzugt der Staat die Großen. Bei den Kleinen langt er erbarmungslos zu.

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften greift nicht die Wegzugsbesteuerung, sondern die sogenannte Entstrickungsbesteuerung nach dem Einkommensteuergesetz (§ 16 Abs. 3a EStG). Wer sein gesamtes Unternehmen physisch ins Ausland verlagert (wodurch Deutschland das Besteuerungsrecht verliert), muss alle im Betrieb steckenden stillen Reserven fast immer sofort voll versteuern

Und zwar nicht, wie bei den Kapitalgesellschaften, nur 60 Prozent – sondern alles: 100 Prozent. Und alles zum normalen Einkommensteuersatz des Einzelunternehmers.

Den Wert berechnet das Finanzamt in den meisten Fällen auf Grundlage des „Nachhaltigen Jahresertrags“. Das ist eine perfide, ja obszöne Erfindung des deutschen Steuerstaats in fünf Schritten:

  1. Der Durchschnitt aus dem steuerlichen Gewinn der letzten drei Wirtschaftsjahre vor dem Wegzug wird gebildet.
  2. Ein angemessener, branchenüblicher „fiktiver Unternehmerlohn“ wird abgezogen (weil Inhaber von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften kein steuerliches Gehalt beziehen). Was angemessen und branchenüblich ist, entscheidet das Finanzamt.
  3. Vom verbleibenden bereinigten Gewinn werden pauschal 30 Prozent für Ertragsteuern abgezogen.
  4. Das Ergebnis ist der schon erwähnte „Nachhaltige Jahresertrag“. Der wird per Gesetz starr mit dem Faktor 13,75 multipliziert. Kein Schreibfehler. In Worten: mal dreizehnkommasiebenfünf.
  5. Da wird dann auch noch „nicht betriebsnotwendiges Vermögen“ draufaddiert (z. B. verpachtete Immobilien oder freie Wertpapiere) – natürlich mit dem vollen Verkehrswert.

Im Ergebnis entsteht für ein Einzelunternehmen im Wert von einer Million Euro eine Steuerbelastung von etwa 450.000 Euro. Also knapp doppelt so viel wie bei der Kapitalgesellschaft.

Einzige Ausnahme: Bleibt eine Betriebsstätte mit dem Vermögen in Deutschland aktiv zurück, fällt vorerst keine Steuer an. Aber dann bleibt ja auch die Steuerpflicht in Deutschland, was den ganzen Umzug ins Ausland unsinnig machen würde.

Für bestimmte Fondsanteile besteht inzwischen ebenfalls eine Wegzugsbesteuerung: unter anderem bei Anschaffungskosten von mindestens 500.000 Euro je Fonds oder bei einer entsprechenden Beteiligung von mindestens einem Prozent.

Reichsfluchtsteuer

Nicht alles Böse unter der Sonne haben wirklich die Nationalsozialisten erfunden. Die Reichsfluchtsteuer zum Beispiel wurde schon im Dezember 1931 per Notverordnung erlassen – gut ein Jahr vor der Machtergreifung.

Verantwortlich dafür waren der damalige Reichskanzler und Zentrumspolitiker Henrich Brüning zusammen mit Reichspräsident Paul von Hindenburg. Der damalige politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Hintergrund kommt uns heute recht bekannt vor: Während der Weltwirtschaftskrise drohte dem Deutschen Reich durch massive Kapitalflucht der Staatsbankrott. Die Regierung wollte wohlhabende Bürger durch die Abgabe von der Auswanderung abschrecken.

Schon vor 1933 galt also: Wer sein Vermögen ins Ausland verlagern wollte und mehr als 200.000 Reichsmark besaß oder über ein Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Reichsmark verfügte, musste 25 Prozess seines Vermögens an den Staat abführen. Nach der Machtübernahme behielten die Nationalsozialisten die Steuer nur bei – aber sie senkten die Vermögensgrenze drastisch auf 50.000 Reichsmark. Das machte auch für weniger betuchte Deutsche eine Auswanderung faktisch unmöglich.

Abschoss und Abzugsgeld

Schon unter Kaiser Wilhelm II. wurde im Juli 1918 das „Gesetz gegen die Steuerflucht“ verabschiedet: um die enormen Finanzlasten der Kriegswirtschaft abzusichern.

Ein Jahr später verschärfte die Weimarer Nationalversammlung dieses Gesetz. Erst im August 1925, als sich die wirtschaftliche Lage vorübergehend stabilisiert hatte, wurde es wieder abgeschafft.

Die historischen Vorgänger sind noch viel älter.

Bereits im Feudalismus und der Frühen Neuzeit gab es bis ins 19. Jahrhundert hinein das sogenannte Abzugsgeld – auch Abschoss, Nachsteuer oder Emigrationssteuer genannt. Wer aus einem Fürstentum, einer Grafschaft oder einer Stadt auswandern oder sein Vermögen in ein anderes Herrschaftsgebiet mitnehmen wollte, musste eine Abgabe leisten. Das waren meist etwa zehn Prozent des Vermögens.

Und schon damals war der Zweck exakt derselbe wie heute: Der Landesherr forderte einen Ausgleich dafür, dass ihm ein steuerzahlender Untertan und dessen Kapital verloren gingen. Erst mit der Einführung der allgemeinen Freizügigkeit im 19. Jahrhundert verschwand diese Praxis schrittweise.

Jetzt kommt sie zurück. Mit Macht.

Linke Märchen

Das ZDF hat bei seiner „Aspekte“-Sendung nicht umsonst auf einen Faktencheck verzichtet. Denn würde verheerend ausfallen.

Politologin Linartas sagt mit ihrem dubiosen Sachverstand: „Wenn eine sehr, sehr reiche Person das Land verlassen würde, müsste sie auf einen Schlag sehr hohe Steuern zahlen.“ Das ist allenfalls die halbe Wahrheit. Entscheidend ist nicht das Vermögen, sondern die Vermögensstruktur. Im Regelfall erfasst § 6 AStG Anteile an Kapitalgesellschaften, bei denen innerhalb der vergangenen fünf Jahre eine Beteiligung von mindestens einem Prozent bestand.

Auch ein vergleichsweise kleiner GmbH-Gesellschafter ist also blitzschnell betroffen.

Dass BMW-Großaktionärin Susanne Klatten bei einem Wegzug sofort ungefähr 6,5 Milliarden Euro zahlen müsste, ist reine Spekulation. Die geht auf eine „Modellrechnung“ der linken NGOs Oxfam und „Netzwerk Steuergerechtigkeit“ zurück. Da wurde Klattens geschätztes Gesamtvermögen, nun ja, geschätzt. Schlicht falsch ist die Behauptung von „Expertin“ Linartas, Klatten müsste welche Summe auch immer zwingend sofort beziehungsweise auf einen Schlag zahlen. Die festgesetzte Wegzugsteuer wird auf Antrag in sieben gleichen, unverzinsten Jahresraten entrichtet.

Und privates Barvermögen, das nicht in Unternehmensanteilen oder Fonds steckt, ist nicht von der Wegzugsteuer betroffen. Bisher jedenfalls nicht. Wer also Taler im Geldspeicher oder Gemälde oder Wein oder Ähnliches hat, kann die mitnehmen. Bisher jedenfalls.

Linke Verachtung

Die entscheidende Aussage in diesem ganzen Gespräch zweier erkennbar von Neid zerfressener junger Frauen ist aber diese:

„Auch überreiche Menschen (…) haben hier ihr Zuhause; haben hier ihre sozialen Strukturen (…). Und das alles werden sie nicht mal so eben aufgeben, um Steuern zu sparen.“

Ein X-Nutzer hat das sehr schön übersetzt:

„Wir (die vom Sozialneid zerfressenen linken Minderleister) haben sie (die fleißigen Wohlhabenden) einerseits bereits mit autokratisch-sozialistischen Regeln hier eingemauert; andererseits haben die das Pech, dass sie ihre Heimat lieben. Das können wir echt geil ausnutzen, um sie richtig schön auszupressen.“

Da treffen sie sich, die linken Menschenverächter und die aktuelle Bundesregierung: In ihrer Gier nach dem Geld der Bürger bauen sie eine neue Mauer – diesmal um ganz Deutschland.

Die Steuergesetze sind der Bundesrepublik das, was der DDR die Selbstschussanlagen waren.

Bleibt gefälligst hier

Und es geht immer weiter. Inzwischen wird den deutschen Unternehmern durch immer neue und umfangreichere Regeln sogar das Entsenden von Mitarbeitern ins Ausland systematisch erschwert.

Dabei liegen die Hürden selten in einem expliziten Verbot, sondern in einer massiven Zunahme von Bürokratie-, Kontroll- und Haftungsrisiken:

Meldepflichten ab Tag 1
Jede noch so kurze Dienstreise oder Entsendung innerhalb der EU muss im Vorfeld elektronisch im jeweiligen Gastland gemeldet werden.

A1-Bescheinigung
Um zu verhindern, dass Mitarbeiter im Ausland sozialversicherungspflichtig werden, muss für jeden Auslandseinsatz vorab eine A1-Bescheinigung beantragt und vom Mitarbeiter mitgeführt werden.

Digitalisierung
Informelle Grauzonen („kurze Dienstreisen ohne Meldung“) verschwinden völlig. Fehler werden für Unternehmen sofort sichtbar und sanktionierbar.

Steuerliche Risiken
Wenn hochrangige Mitarbeiter oder Führungskräfte im Ausland (selbst im Homeoffice oder auf Geschäftsreise) Verträge unterzeichnen oder geschäftlich weitreichend agieren, droht ab dem ersten Tag die unbeabsichtigte Begründung einer Betriebsstätte im Ausland. Das kann immense steuerliche Nachforderungen für das deutsche Mutterunternehmen nach sich ziehen.

Pflicht zur digitalen Bescheinigung für Drittstaaten
Seit Januar 2026 müssen auch Entsendedokumente und Ausnahmevereinbarungen für Staaten mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen (außerhalb von EU/EWR, z.B. USA oder Japan) zwingend rein digital (z. B. über das SV-Meldeportal) beantragt werden. Dies zwingt HR-Abteilungen zu deutlich strengeren Vorlaufzeiten und Prüfprozessen.

Vorversicherungszeiten
Die beschlossene Revision der EU-Entsenderichtlinien sieht vor, dass Mitarbeiter vor einer Entsendung mindestens drei Monate im Entsendestaat vorversichert sein müssen. Zudem wird nach zwei Jahren eine erneute Entsendung in denselben Staat erst nach einer verbindlichen Unterbrechung von mehr als zwei Monaten zulässig.

Alles in allem macht der Staat nach und nach die Grenzen zu. Noch nicht für die Bürger insgesamt, aber in jedem Fall schon mal für ihr Geld. Und wir sind in der Geschichte der Bundesrepublik an dem Punkt, an dem wir auch in der DDR-Geschichte schon waren.

Wenn ein Land seine Bürger mit Zwang daran hindern muss, das Land zu verlassen – was sagt das über das Land?

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Kommentare ( 15 )

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15 Comments
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Marc Greiner
21 Minuten her

Ist das nicht Gesetzt/Vefassungswidrig so eine „Steuer“ zu erheben?

Demächst wird der virtuelle Antifaschistische-Schutzwall errichtet werden. Die neuen Computer mit Rädern, auch Autos genannt, werden einfach an der Staatsgrenze anhalten und erst weiterfahren, wenn alle Erfordernisse erfüllt sind. Analog dazu Flug- und Zugreisen. Kein Boarding ohne Ausreisegenehmigung.

Umgekehrt gilt das natürlich nicht. Jeder mit/ohne Ausweis kann mit dem Passwort „Asyl“ einreisen.

Klaus D
29 Minuten her

Das hat man sich von den USA (Trump) abgeschaut….

Expatriation Tax: Wegzugsteuer bei Aufgabe der US-Staatsbürgerschaft

https://kpmg.com/de/de/themen/corporate-governance-und-compliance/kpmg-steuertipps/steuertipp-us-staatsbuergerschaft-ein-privileg-mit-steuerlichen-konsequenz.html

Koepenicker
30 Minuten her

Es ist bedauerlich zu sehen, wie ein eigentlich hochrelevantes wirtschaftspolitisches Thema hier für billige, populistische Stimmungsmache instrumentalisiert wird. Die deutsche Wegzugsteuer und die bürokratischen Hürden bei Auslandsentsendungen bieten wahrlich genug Angriffsfläche für sachliche und harte Kritik. Dass Alexander Heiden jedoch die steuerrechtliche Realität mit den tödlichen Selbstschussanlagen der DDR gleichsetzt, ist an manipulativer Rhetorik kaum zu überbieten. Wie bereits bei seinen letzten Artikeln auf TE zeichnet sich auch hier zwischen den Zeilen das Bild eines Publizisten, der rein gar nichts zu einem konstruktiven gesellschaftlichen Diskurs beitragen möchte. Stattdessen scheint diese Arbeit nur noch dazu zu dienen, den eigenen Frust in… Mehr

Haba Orwell
33 Minuten her

> Dazu spricht die 30-jährige Tochter eines syrischen Vaters als Expertin ausgerechnet mit Martyna Linartas. Die ist auch erst 36, gebürtige Polin

Laut Wikipedia als einjähriges Kind nach Schland gezogen, damit geht sie auf die Kappe Schlandiens – nicht Polens. Zum Teil sogar noch Mexikos, wo ein Teil der Sippe lebt und Frau Linartas bei Verwandten Superreiche erleben durfte.

hanussen
33 Minuten her

Nichts braucht der deutsche Staat???, so sehr wie das Geld seiner Bürger.

Siggi
35 Minuten her

Ein Wunder, dass der sich die Schuhe allein anziehen kann.

R. Scholl
36 Minuten her

Nun ist die Steuer alleine nicht die einzige Entscheidungsgrundlage für die Wahl des Fluchtlandes, zumindest dann nicht, wenn man ein Alter erreicht hat, in dem man nicht mehr wie ein Digitalnomade durch die Welt tingeln will. Wenn man also ganz genau weiß, dass man aus dieser Staats- und Steuernummer nicht herauskommt, dann wählt man einen Kompromiss und dieser kann bedeuten: eine möglichst lange Zeit des Jahres im Ausland zu verbleiben und einen Weg wählen, in Deutschland steuerpflichtig zu bleiben. Das KANN nämlich manchmal eine ganz gute Alternative sein, hängt von den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab und von den individuellen Gegebenheiten. Und… Mehr

humerd
37 Minuten her

„zweier erkennbar von Neid zerfressener junger Frauen „
tja, der Neid der Deutschen ist weltweit bekannt. Ohne diesen Neid könnten Politiker und Mächtige nicht so agieren, wie sie es tun. Die SPD und die Gewerkschaften verstehen es gut, den Neid der Leute zu kitzeln: aktuell mit der Forderung für eine Steuer für die sogenannten „Superreichen“ und das wirkt.
Es gab mal eine kurze Zeit, da war der Neid nicht ganz so präsent. Greta und die FFF Jünger entfachten das Feuer kurz vorm erlöschen aufs Neue. Den Superreichen wird die Yacht geneidet, den Rentnern die Rente – ausgerechnet von der Generation Erben

P. Pauquet
39 Minuten her

Der Begriff „Wegzugssteuer“ ist nicht neu und immer wieder in den Auswirkungen und Aktionen festzustellen.
Deutschland ist zu einem Meister im Erfinden und Kreieren von Wortungetümen geworden. Das Verschleiern von Absichten und Maßnahmen kann plumper nicht sein.
Das Recht auf Reisefreiheit, freie Wahl des Arbeits- und Wohnortes verkommen immer mehr zu massiven Einschnitten eines demokratischen Grundrechts. Was auch immer für „Gründe“ angeführt werden oder könnten, sind Nebelkerzen und dummes Geschwätz.
Es geht schlichtweg um Machtpotenziale und Generierung von weiterm Geld. … Das nannte man mal Ausbeutung. Wie nennt man das heute?

Schwabenwilli
41 Minuten her

Das man überhaupt darüber diskutieren muss ist doch der Skandal.