Vergewaltigungsfall erregt die Gemüter: Union und AfD fordern Abschiebung des Afghanen von Neustrelitz

Der Neustrelitzer Fall der Vergewaltigung einer Elfjährigen erregt weiter die Gemüter. Der afghanische (?) Täter profitiert von zahlreichen Ausnahmebestimmungen, seit er von einem Spezialinstitut auf 16 Jahre geschätzt wurde. Auch abgeschoben wird er deshalb nicht. Scharfe Kritik kommt aus Union und AfD.

imago Images/Alexander Pohl
Symbolbild

Vergewaltigungsfälle wie dieser fristen leider zu oft ihr Dasein in Lokalblättern und regionalen Nachrichtenportalen. In diesem Falle hat der Nordkurier die Aufgabe übernommen, einen Fall seit Beginn dieses Jahres journalistisch zu dokumentieren und so dem Vergessen zu entreißen. Die Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens im mecklenburgischen Neustrelitz entsetzt dabei noch heute die Öffentlichkeit – soweit sie Bescheid weiß.

Es geschah im Januar im Schlossgarten der einstigen Residenzstadt Neustrelitz. Der Täter war ein allein, „unbegleitet“ nach Deutschland gekommener Afghane, laut Expertenschätzung 16 Jahre alt, dessen Asylverfahren noch immer nicht abgeschlossen ist. Das Amtsgericht Waren sprach ihn im Juli schuldig und verurteilte ihn zu einem Jahr auf Bewährung. Dem Afghanen wurde ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt und vorerst der Aufenthalt in der Jugendgerichtshilfe Neubrandenburg zur Auflage gemacht.

Urteil sorgt für Empörung
Bewährungsstrafe für Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens
Für Vergewaltigung gibt es im Regelfall eine Mindeststrafe von zwei Jahren, möglich sind bis zu 15 Jahre. Der Ausschöpfung dieses Rahmens stand das von Sachverständigen geschätzte Alter des Täters entgegen. Damit aber nicht genug: Aus der Antwort auf die parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion ging hervor, dass der Afghane zuvor schon in Bulgarien einen Asylantrag gestellt hatte. Bulgarien wäre folglich auch für sein Asylverfahren zuständig.

Der klassische EU-Sekundärmigrant wurde aber nicht in das Balkanland zurückgeführt. Auf eine Nachfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Jan-Phillip Tadsen hin sagte Innenminister Christian Pegel (SPD), dass der Afghane aufgrund des „besonderen Minderjährigenschutzes innerhalb des Dublin-III-Abkommens“ noch in Deutschland sei. Auch die Staatsangehörigkeit des Mannes sei nicht geklärt. Es gebe hier „rechtliche Bedenken“, was immer das bedeuten mag, denn seine Identität als Afghane scheint gesichertes Wissen zu sein.

Schlupfloch für Minderjährige, aber auch Untätigkeit bei Erwachsenen

Zusammengefasst, bleibt zu sagen: Deutsche Bundesländer führen minderjährige Sekundärmigranten innerhalb der EU nicht zurück, weil es ein Schlupfloch im geltenden Dublin-Abkommen gibt. Warum alleinreisende Minderjährige anders behandelt werden sollten als erwachsene Zweifach-Antragsteller, bleibt rätselhaft – ist aber auch egal. Denn auch wenn Dublin greift, wird es in Deutschland schon längst nicht mehr angewandt, weil Rückführungen in südeuropäische Länder irgendwie nicht als opportun, vielleicht gar als unnütz gelten. Bekanntlich wollen die Asylmigranten ja ohnehin nach Deutschland oder in ein vergleichbares Land. Man nimmt sie lieber freiwillig auf, das spart Druckertinte und Papier.

Hinzu kommt in diesem Fall: Der junge Afghane, dessen wahres Alter niemand kennt, beging eine sehr ernstzunehmende und folgenreiche Straftat, wurde aber nicht zu einer realen Haftstrafe verurteilt, ebensowenig abgeschoben, beides wiederum wegen seiner vermuteten Minderjährigkeit. Könnte es sein, dass Sachverständige in diesen Fragen unter Druck stehen, Tatverdächtige nicht zu alt zu schätzen? Denn dann gerieten sie ja in die Gefahr, für ein strengeres Urteil verantwortlich zu sein.

Zahlreiche Politiker aus Union und AfD forderten die sofortige Abschiebung des Täters, darunter der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und der AfD-Landesvorsitzende Leif-Erik Holm. Die Entscheidung sei „ein fatales Signal an alle Kriminellen, denn ihre Taten hätten keinerlei Konsequenzen, solange sie als Jugendliche gelten“, so Holm. Auf seiner Website schrieb der Politiker:

„Dieses Urteil bedeutet ganz sicher ein zweites Trauma für das elfjährige Mädchen und seine Eltern. Und es ist erneut ein fatales Signal an alle Kriminellen. Ihre Taten haben keinerlei Konsequenzen, solange sie als Jugendliche gelten. Wer ein Kind vergewaltigt, muss die ganze Härte des Rechtsstaats zu spüren bekommen. Und dazu gehört bei den Tätern, die illegal zu uns einreisten, um angeblich selbst ‚Schutz‘ zu suchen, die sofortige Ausweisung.“

Zum Urteil äußerte sich auch die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Andrea Lindholz (CSU) („vollkommen unverständlich“), ebenso der CDU-Abgeordnete aus dem vorpommerschen Torgelow, Philipp Amthor („im Rechtsempfinden vieler zu milde“).

Der frühere Neubrandenburger Amtsgerichtsdirektor und heutige AfD-Landtagsabgeordnete Horst Förster kommentierte das Urteil: „Der Erziehungsgedanke darf nicht dazu führen, dass letztlich der Täterschutz Vorrang vor dem Opferschutz einnimmt. Die Strafe muss auch im Jugendstrafrecht noch in einem vertretbaren Verhältnis zum Gewicht der Straftat stehen.“ Letztlich bleibe so „die Würde des Opfers“ auf der Strecke. In der deutschen Rechtsprechung sollen Jugendstrafen laut Bundesgerichtshof „nicht auf Abschreckung“ ausgerichtet sein, wie der Nordkurier bemerkt. Doch auch solche Prinzipien sind nicht unwandelbar und müssen oft einer veränderten Realität weichen.

Zuwanderer fallen vor allem durch Körperverletzungen und Sexualdelikte auf

Das „Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ aus dem vergangenen Jahr macht deutlich, dass solche Taten keinesfalls „Einzelfälle“ sind. Aus dem Jahr 2016 ist noch eine bequellte „Einzelfall“-Liste aufrufbar, die auf mehr als 2.000 Taten durch Zuwanderer im Bereich Sexualdelikte kam. Die Verbindung von Zuwanderung und Sexualdelikten bestätigt sich immer wieder in Zeitungsmeldungen und Statistiken. Laut dem „Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2021“ begingen Zuwanderer im vergangenen Jahr 20 Prozent mehr Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung als noch 2020. Daneben stiegen auch die von „Deutschen“ begangenen Sexualstraftaten, wobei unklar bleibt, ob es sich um Deutsche mit oder ohne Migrationshintergrund handelt – und wenn ja, mit welchem.

Zeit zum Lesen
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Bekannt ist ebenfalls die Epidemie der Gruppenvergewaltigungen, an denen meist ausländische oder migrantische Täter beteiligt sind. Bei den gewissermaßen als verwandt anzusehenden Rohheitsdelikten – meist Körperverletzungen, daneben Nötigung, Bedrohung, Raub – bemerkt das Lagebild 2021 einen „deliktischen Schwerpunkt“, der etwa für Zuwanderer aus Somalia, Afghanistan und dem Irak gilt: „Annähernd jeder zweite tatverdächtige Zuwanderer“ aus diesen Ländern beging mutmaßlich ein Rohheitsdelikt.

Im April konnte eine 49-jährige Deutsche sich im vorpommerschen Torgelow erfolgreich gegen einen 22-jährigen Asylbewerber aus Guinea zur Wehr setzen. Die versuchte Vergewaltigung misslang. Bei dem Tatverdächtigen wurde die synthetische Droge Spice gefunden. Die Staatsanwalt beantragte Haftbefehl. Seitdem hat man wenig von dem Fall gehört. Übrigens sind wieder laut dem „Bundeslagebild 2021“ Syrer und Afghanen für die meisten Rauschgiftdelikte durch Zuwanderer verantwortlich. Auch das hätte man nicht unbedingt gedacht.

„Als ich in Frankreich ankam, kannte ich Ihre Gesetze nicht“

Schon im letzten Jahr hat – erstmals seit 2015 – die illegale Zuwanderung nach Deutschland wieder zugenommen. Für dieses Jahr wird ein neuer Anstieg, ja ein Höchststand erwartet, auch dank einer neu aufblühenden Balkanroute, auf der es auch aus der Türkei erneut Nachschub gibt.

Es gab keine Pressemitteilung
Österreich: Fünf Verhaftungen nach Massenvergewaltigung
Die gesellschaftliche Realität wird immer stärker von dem wachsenden Zuwandereranteil geprägt, der laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) bei 10,8 Prozent erwachsenen Zuwanderern liegt. Das heißt in klassischem Deutsch: Ausländer, die nicht hier geboren wurden und folglich viele der geltenden Gesetze und Regeln nicht kennen. Zusammen mit den in Deutschland geborenen Kindern lebten zum Jahreswechsel 12,9 Prozent Ausländer im Lande.

Die Website Unser Tirol berichtet von einem interessanten Fall aus Frankreich, noch aus dem Jahr 2018, der letztes Jahr durch eine Gefängnisstrafe von 15 Jahren seinen Abschluss fand: Ein 32-jähriger Afghane hatte einen zwölfjährigen Jungen vergewaltigt, nachdem er schon verschiedene Mädchen belästigt hatte. Die tapferen Mädchen alarmierten – leider erst nach erfolgter Tat – die Polizei. Der Afghane erklärte vor Gericht: „Als ich in Frankreich ankam, kannte ich Ihre Gesetze nicht, aber seitdem habe ich erfahren, dass es verboten ist.“ In seinem Land sei es normal, sexuelle Beziehungen zu Jungen zu haben, solange Frauen nicht zugänglich seien.

Demselben Täter wurde ein weiterer Fall von sexueller Belästigung vorgeworfen. Durch den Widerstand des Opfers scheiterte eine Vergewaltigung in seinem Zimmer. Der Afghane rechtfertigte seine Taten: „Ich wollte sie ein bisschen berühren, aber sie wollte nicht. Wenn sie ein anständiges Mädchen wäre, wäre sie nicht in mein Zimmer gekommen.“ Andere Länder, andere Sitten. Aber insofern sollte man sich Menschen- und Kulturimport doch eher zweimal überlegen.

Das französische Urteil von 15 Jahren Haft dürfte auch hierzulande viele eher zufriedenstellen. Darin zeigt sich die größere Erfahrung der französischen Gesellschaft mit der fremden Kultur vieler Zuwanderer. Außerdem macht man im Hexagon generell weniger Kompromisse mit dem Anderen der eigenen Kultur – dafür hatten wir in Deutschland schon immer eine Schwäche, die mit den Jahren immer fataler wird. Wie sagte noch François-René de Chateaubriand zu einem türkischen Pascha auf seiner Reise durch Griechenland, die ihn ins Heilige Land führen sollte: Ein Franzose bleibt immer und überall Franzose.

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Kommentare ( 43 )

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Helfen.heilen.80
1 Jahr her

Wenn die jungen Männer das bei ihrer Crew in den sozialen Medien posten, sorgt die Reaktion des deutschen Staates vermutlich für rege Heiterkeitsausbrüche.
Den immer vergleichbar verlaufenden Reaktionsablauf von Vollzugsbeamten, Justiz und Resozialisierungssektor eingedenk fragt man sich doch wirklich wozu sollte man denn überhaupt die Behörden alarmieren, wenn sowas passiert?

Deutscher
1 Jahr her

Für das Mädchen ist das Alter des Täters vollkommen unerheblich – sie leidet immer gleich. Aber für das Gericht ist offenbar das Alter des Opfers unerheblich.

Und für diese Industrie von Bewährungshelfern, Sozialpädagogen und dergleichen zählt nach jedem Verbrechen doch nur die Frage: „Geht es dem Täter gut?“. Von denen gibt es viel zu viele! Und ihre Erfolgsquote liegt doch näher bei 0 als bei 100.

Die Eltern trifft in solchen Fällen m.E. auch eine Schuld, wenn sie ihre Töchter nicht über potenzielle Gefahren aufklären.

Last edited 1 Jahr her by Deutscher
Alrik
1 Jahr her
Antworten an  Deutscher

Das schöne für die Industrie aus Bewährungshelfern und Sozialpädagogen: selbst wenn der „Minderjährige“ für den sie verantwortlich sind Verbrechen begeht hat das für sie keine Folgen. Vieleicht brauchen wir härtere Strafen für Beamte wenn die Jugendämter ihre Aufsichtspflicht verletzten.

Prodigy
1 Jahr her

In dieser Wohlstandslethargie in der sich breite Teile der deutschen befinden und denen alles am A…vorbeigeht so lange es einen selbst nicht betrifft kann und darf ich kein Mitleid für realitätsferne Wähler und das sind die meisten, empfinden. Der heutige gesellschaftliche Zustand ist den Leuten geschuldet die in den letzten Jahren stockblind auf eine Politik vertraut haben welche schon lange nicht mehr im Interresse des Volkes handeln. Gewählt wird nur noch nach Optik (Wahlplakate) und hohlen Phrasen. Nicht den Politikern ist es anzulasten wo wir gelandet sind es ist die grenzenlose Dummheit der Wähler.

Mausi
1 Jahr her

Ich dachte immer, über die Knochen der Hand sei das Alter zuverlässig festzustellen… Aber hier gilt bestimmt, Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Und im Zweifel für die Minderjährigkeit. Im übrigen ist es in meinen Augen widerlich, die Vergewaltigung eines Kindes -von mir aus – durch ein Kind so zu verhöhnen, wie ea diese Urteile tun. Aber die Richter sind entweder Überzeugungstäter, ohne Gefühl für Gerechtigkeit oder haben Angst vor der Presse, die ihnen Rassismus nachsagen könnte. Eine Frau Faeser, die mit ihrem „muss“ gegenüber dem Fussball, befeuert das noch. Dabei ist ihre Aussagemaps staatstragendes Organ verfassungswidrig. So etwas müsste… Mehr

Aljoschu
1 Jahr her

Ein perverser Täter, der seine Triebe nicht im Griff hat, wird geschützt durch diese korrupte Politik, durch Richter, die nicht Wert sind, so genannt zu werden, durch Pressevertreter, die nur Anwanzer sind an die Herrschenden, weil sie auf deren Zuspruch vertrauen können, derweil ihnen der Zuspruch ihrer Leserschaft längst abhanden gekommen ist. Schließlich ein höchstes Gericht, dessen höchster Repräsentant sich darin hervortut, eine Politnomenklatura vor den Klagen und Vorwürfen der durch sie Geschundenen zu verfolgen und mundtot zu machen. Gibt es einen Staat, der sich in kürzester Zeit noch massiver de-legitimiert hat als dieses Shit Hole Deutschland?

BKynast
1 Jahr her

Dieser Typ würde hier in Bulgarien gar keinen Fuß auf den Boden bekommen. Hier werden diese Typen erst gar nicht ins Land gelassen. Erst recht nicht, seitdem vor 2 Wochen hier bei uns in Burgas ein Reisebus von einem angeblich 15 jährigen afghanischen Migranten (bei dem jetzt im Gerichtsverfahren rauskam dass er über 18 ist) mit 50 illegalen Migranten in der Stadt über 2 Polizeiwagen fuhr und 2 Polizisten tötete! Der Typ hat eine lebenslange Haftstrafe vor sich, und keine angenehme! Die ist hier mit recht eindrucksvollen körperlichen Maßregelungen verbunden.

Sonny
1 Jahr her

Wir haben uns den Krieg nach Deutschland geholt. Seit 2015 sind über 11 Millionen Menschen nach Deutschland migriert. So gut wie keine Prüfungen, keine Leumundszeugen, kaum Strafen bei Straftaten. 11 Millionen Menschen. Was für Menschen? Der Krieg des archaischen Islam gegen die Grundordnung in unserem Land hat begonnen. Oder sind unter den massenweise auftretenden Straftätern etwa auch Bhuddisten, Juden oder Konfessionslose? Und zusätzlich führt die eigene Politik Krieg gegen die freiheitsorientierten Deutschen. Die meisten von uns haben das alles nur überhaupt noch nicht bemerkt. Oder sie schließen ganz fest beide Augen. Wie schrieb Herr Sarrazin so wahr? Deutschland schafft sich… Mehr

Last edited 1 Jahr her by Sonny
Innere Unruhe
1 Jahr her
Antworten an  Sonny

Doch, es haben einige gemerkt. Sie haben festgestellt, dass Menschen ungleich sind und dass man schauen muss, wen man zum Nachbarn hat.
Das war nicht politisch korrekt und wurde niedergeschrieben.
Man muss ich die Frage stellen, warum viele Migranten unbedingt in den deutschen Vierteln leben wollen und nicht in den bunten internationalen Quartieren.

RS
1 Jahr her

„Wenn sie ein anständiges Mädchen wäre, wäre sie nicht in mein Zimmer gekommen.“ Er hat vollkommen recht, aber anders als er meint. Hätte sie gewußt, b.z.w. sich eingestanden, daß er aus einer völlig anderen Kultur kommt und deshalb ganz anders ist als die Einheimischen, wäre sie natürlich nicht allein mit in sein Zimmer gegangen. Daß alle Menschen (vor dem Gesetz) gleich sind, wird bei uns von Menschen, die nichts gesehen haben von der Welt dahingehend mißverstanden, daß sie auch alle die gleichen Sitten, Gepflogenheiten, Werte, Denk-, Gefühls- und Verhaltensmuster hätten. Vor allem werden Kinder und Jugendliche in diese Richtung indoktriniert.… Mehr

Waldorf
1 Jahr her

Unklares Alter, unsicheres Herkunftsland, lachhaft milde Strafe für ein Verbrechen Auf dieser Grundlage gibt es schlicht keine Basis mehr, dem Staat das Gewaltmonopol zu belassen, da er es scheinbar nicht mehr „Im Namen des Volkes“ ausüben kann oder will. Durch Urteile soll auch Rechtsfrieden wiederhergestellt werden. Bei schweren Verbrechen zum Nachteil von Kindern kann eine Bewährungsstrafe niemals angemessen oder ausreichend sein, die Würde des Opfers zu repräsentieren. Sie wurde zu Justizramsch. Man kann diesen Richtern oder Richterinnen leider nur wünschen, dass es ihre eigenen Kinder vergleichbar trifft, wie schrecklich es auch schon ist, das zu schreiben – bei uns zerfällt… Mehr

Polarstern 43
1 Jahr her

Wie sagte der Präsident der Tschechischen Republik Milos Zeman vor Jahren: „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für den illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“

Waldorf
1 Jahr her
Antworten an  Polarstern 43

Ja, jedes Augenmaß ist verloren gegangen. Park- oder Angelscheinverstöße werden vermutlich überwiegend von Einheimischen begangen – da funktioniert Rechtsordnung scheinbar noch. Bei „den Neuen“ wurde diese scheinbar teilweise suspendiert, da „unsere“ Standards bei „den Wilden“ offensichtlich nicht anwendbar sind, da nicht einmal deren Identität oder deren Alter sicher bekannt oder feststellbar sind. Irgendein „ungefähr“ muß scheinbar genügen. Damit ist die sog Zweiklassengesellschaft Realität geworden, die sog Doppelstandards. Das kann auf Dauer einfach nicht gutgehen, weil es schlicht eine Form von Ungerechtigkeit ist. Entweder gilt gleiches Recht für alle oder es ist schlicht wertloses Recht und zwar nicht nur theoretisch, sondern… Mehr

Prodigy
1 Jahr her
Antworten an  Waldorf

Hier in Offenbach und Umgebung traut sich das Ordnungsamt nicht mehr an agressive osteuropäischer Angler ohne Erlaubnis heran, als Ausgleich hat man die alten weissen Männer, die brechen einem nicht den Kiefer soviel zum Rechtsstaat.