Bewährungsstrafe für Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens

Ein Afghane, der ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt hatte, wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der minderjährige Täter kam im Zuge der Flüchtlingswelle nach Deutschland. Die Zahl der Vergewaltigungen und Gruppenvergewaltigungen steigt besorgniserregend an.

IMAGO / Panthermedia

In Neustrelitz wurde ein afghanischer Vergewaltiger gerade einmal zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt und läuft damit wieder frei herum. Der selbst erst sechzehnjährige Täter hatte vor einem halben Jahr im Schlosspark ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt. Vor sechs Monaten soll der Täter sein Opfer kennengelernt haben, direkt einen Tag später soll es zur Vergewaltigung gekommen sein.

Der Täter kam im Zuge der Flüchtlingswelle aus Afghanistan nach Deutschland. Sein Alter und Herkunft konnten damals aufgrund fehlender Unterlagen und widersprüchlicher Aussagen seinerseits nicht genau festgestellt werden. Ein Gutachten des Amtsgerichtes musste nun sein echtes Alter prüfen. Das Urteil ruft Empörung und Unverständnis hervor: Immerhin fällt der Tatbestand Vergewaltigung unter den Bestand einer schweren Sexualstraftat und wird mit mindestens zwei Jahren Haft bestraft.

Doch das ist nicht der erste Fall, in dem ein Vergewaltigungstäter mit Bewährung davonkommt. Strafverteidiger Burkhard Benecken sagte der Bild: „Ein Schuldspruch wie dieser ist in solchen Fällen nicht ungewöhnlich. In der Altersstruktur ist dieses milde Urteil nicht ungewöhnlich“. Weiter steht in dem Beitrag: „Tatsächlich wurde auch der aus Afghanistan geflüchtete Khodai R. (23) im vergangenen Jahr zu zwei Bewährungsstrafen verurteilt. Im September 2018 hatte R. mit zwei Komplizen ein Mädchen (11) vergewaltigt. Abscheulich: Nur einen Monat vor Beginn seines Prozesses verging er sich im Februar 2020 an einer schlafenden 13-Jährigen.“

Solche Urteile stehen in krassem Gegensatz zum Anstieg der Vergewaltigungen in Deutschland, insbesondere der Gruppenvergewaltigungen. Allein im Jahr 2020 zählte das Bundeskriminalamt 704 Strafverfahren wegen Gruppenvergewaltigung, und in den Vorjahren waren es nur sehr geringfügig weniger Vorfälle dieser Art: 2019 wurden 710 und 2018 insgesamt 659 solcher im internationalen Sprachgebrauch von Soziologen als “Gang Rape” bezeichneten Verbrechen gemeldet. Über eine potenzielle Dunkelziffer lässt sich nur mutmaßen.

Die Datenbank des deutschen Bundeskriminalamts bringt aber noch weitere brisante Fakten zu Tage: Demnach hatte jeder zweite Tatverdächtige in diesen Fällen keine deutsche Staatsangehörigkeit, und viele kamen aus islamischen Ländern wie Afghanistan, Syrien oder dem Irak. Gemessen an ihrem im Vergleich geringen Bevölkerungsanteil sind hier Afghanen als Täter überproportional stark vertreten: Im Jahr 2018 waren sechs Prozent der Tatverdächtigen Afghanen, obwohl sie damals nur 0,3 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung ausmachten. Auch die Zahlen von Vergewaltigungen generell stiegen die letzten vier Jahre kontinuierlich. Waren es 2015 noch 8,6 Fälle von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung, waren es 2021 knapp 12 pro 100.000.

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Kommentare ( 107 )

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StefanZ
1 Jahr her

Was würde wohl passieren, wenn 10 Bio-Deutsche, eine verschleierte 11jährige Muslimin vergewaltigen würden? Die Seite 1 aller Zeitungen, wären sicher täglich mit Berichten über die Täter gefüllt. Die Tagesschau und alle hinlänglich bekannten Talk-Shows mit ihren „Experten“, würden uns täglich „unsere“ Schuld und „unseren“ Rassismus um die Ohren hauen. Die Familie des Opfers würde blutige Rache fordern und vollstes Verständnis bekommen. Der Zentralrat der Muslime und die unterworfenen deutschen Politiker, würden die Tat auf das schärfste verurteilen und drakonische Strafen für die Täter fordern. Das die Täter aus dem „rächten“ Milieu stammen müssen, wäre sowieso klar. Über die Themen Integration,… Mehr

Robby1966
1 Jahr her

Noch ein kleiner Zusatz: Wenn doch einmal der Zuwanderer das Opfer ist, ist in den meisten Fällen auch ein Zugewanderter der Täter. Ganz selten sind es gem. der Kriminalstatistik Deutsche.

Chrisamar
1 Jahr her

„Als Missbrauchsskandal von Rotherham wird der organisierte sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zwischen den Jahren 1997 und 2013 in Rotherham, Mittelengland, bezeichnet. Der Umfang des Skandals wurde deutlich, als 2014 ein Untersuchungsbericht erschien, der die Dimension der Verbrechen bilanzierte und Behördenmitarbeitern, der Polizei und Kommunalpolitikern Verschleierung und Versagen nachwies. 1400 Kinder und Jugendliche wurden in der Stadt Rotherham, deren Umgebung und anderen Orten in Mittelengland durch hauptsächlich britisch-pakistanische „Grooming“-Banden systematisch missbraucht und sexuell versklavt. Dabei kam es zu Gruppenvergewaltigungenerzwungener Prostitution und „Trafficking“[1] – einem Weiterreichen von einer Männergruppe zur nächsten. Wikipedia

Helfen.heilen.80
1 Jahr her

Müsst man direkt mal Herrn Schäuble um ein Statement bitten, denn er war es ja, der 2016 wörtlich sagte: „Abschottung würde uns in Inzucht degenerieren lassen.“

Sumpfdotterblume
1 Jahr her

Was bezweckt ein Richter mit einem solchen Urteil, was hofft/glaubt er damit zu erreichen? Einsicht? Schuldgefühle? Läuterung? Das Ablegen der kulturellen Erziehung? Absolut lachhaft! Nach den traurigen Erfahrungen der letzten Jahre mit einer Reihe von getöteten jungen Frauen und einer unüberschaubaren Zahl von Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen sollte mittlerweile jedem Robenträger bewusst sein, dass derartige Kuschelurteile NICHTS davon bewirken. Im Gegenteil, diese Klientel sieht sie eher als Aufforderung zum Weitermachen. Abgesehen davon, dass sich die Justiz in deren Augen lächerlich macht, denn solche Urteile werden als Schwäche betrachtet. Wenn es nach mir ginge, müssten bei jeder dieser Taten alle Politiker… Mehr

Kassandra
1 Jahr her

Das BKA hat ja wahrscheinlich selbst Verletzte durch solche in eigenen Reihen. Wie in den Reihen der Polizei allgemein, der Feuerwehr, bei Sanitätern im Notruf aber durchaus auch bei Ärzten und Krankenhauspersonal – von Menschen in der Verwaltung, die mit solchen zu tun haben, oder Pädagogen ganz zu schweigen.
Ist doch klar, dass solche, die nur ihres Gottes Gesetzen gehorchen dürfen ungehalten werden, wenn da solch Ungläubige kommen uns ihnen was ansagen wollen!

RS
1 Jahr her

Hadith. 2978 Nach Aisha (Abu Dawud) „Der Gesandte Gottes heiratete mich, als ich sieben Jahre alt war, und er trat zu mir ein, als ich neun Jahre alt war.“ 2945 Nach Aisha (Abu Dawud) „Der Prophet sagte: Wenn eine Frau ohne die Erlaubnis ihres Sachwalters (sic!) heiratet, so ist ihre Heirat ungültig…“ Koran 4,34 „Die Männer haben Vollmacht und Verantwortung gegenüber den Frauen…“ Das ist die Welt, aus der diese Typen kommen. Im Jemen z.B. hat man vor Jahren das Mindestalter von Mädchen für die Eheschließung auf 13 Jahre erhöht (sic!), nachdem ein Mann seine frisch angetraute Zwölfjährige (sic!) „Ehefrau“… Mehr

Zonen Gaby
1 Jahr her

Die Richter müssen zum Volk passen, nicht das Volk zum Richter. In unserem Namen werden Urteile gesprochen, nicht in eurem.

T. Pratchett
1 Jahr her

„Unsere Gesellschaft wird weiter vielfältiger werden, das wird auch anstrengend, mitunter schmerzhaft sein. Unser Zusammenleben muss täglich neu ausgehandelt werden.“ -Aydan Özoguz-

Nun, ich wüsste, was ich als Elternteil eines Opfers bei so einem Urteil mit dem Täter „auszuhandeln“ hätte!

alter weisser Mann
1 Jahr her

Dazu passt:
Wenn in der Bundesrepublik Gewalttaten zwischen Deutschen und Zuwanderern stattfinden, ist in den meisten Fällen der Zuwanderer der Täter und der Deutsche das Opfer. Dies geht aus einem kürzlich erstellten Lagebericht des Bundeskriminalamtes (BKA) zur „Kriminalität im Kontext der Zuwanderung“ hervor. Welt online 21.07.2022
Und bestimmt kommen gleich wieder die mit der angeblich permanenten strukturellen Gewalterfahrung der Zugewanderten gelaufen.