Überfall auf Team der ZDF-„heute-show“: Milde Strafen – die Täter waren links

Ein Angriff auf das Team der ZDF-„heute-show“ 2020. Nun kommen die Täter mit Bewährungsstrafen davon. Aber die Aufregung dürfte ausbleiben. Die Täter waren links.

IMAGO
Symbolfoto

Rechte Demonstranten greifen Journalisten an. Das darauffolgende Szenario lässt sich leicht vorstellen. SPD, ARD, Grüne, ZDF, Linke und Süddeutsche Zeitung würden den Notstand ausrufen. Brennpunkt würde auf Brennpunkt folgen. Frank-Walter Steinmeier würde mit bedröppeltem Blick seine Betroffenheit erklären und Konzerte mit den „Bullen“-Verprüglern von Feine Sahne Fischfilet organisieren – um die Demokratie zu stärken.

Doch die Täter waren links. Also fällt alles zehn Nummern kleiner aus. 2020 haben die Täter im Alter zwischen 28 und 34 Jahren auf einer Corona-Demonstration in Berlin das Team der ZDF-„heute-show“ angegriffen und deren Mitglieder so stark verletzt, dass einer ins Krankenhaus musste. Drei Jahre hat sich das Amtsgericht Tiergarten für den ersten Verhandlungstag Zeit gelassen und dann gleich das Urteil raugehauen: zwei Jahre Haft auf Bewährung für drei Männer und eine Frau.

Das Berliner Gericht hielt ihnen zugute, dass die Täter geständig und nicht vorbestraft waren. Außerdem hatten sie eine Entschuldigung abgeben. Um zu unterstreichen, wie sehr sie persönlich dahinterstehen, ließen sie die Entschuldigung von ihren Anwälten verlesen. Das reichte der Richterin. Dass die Entschuldigung eher taktischer Natur war, die Täter sich nicht von Gewalt als politischem Mittel distanziert und auch an der weiteren Aufklärung des Falles nicht mitgewirkt haben, störte die Richterin offensichtlich nicht. Sie räumte laut DWDL ein, dass die weiteren Hintergründe des Angriffs somit unaufgeklärt blieben. Bei linken Tätern ist das anscheinend kein Problem für ein Berliner Gericht.

Nach den Erfahrungen im Umgang mit den Tätern der letzten Generation können Beobachter schon zufrieden damit sein, dass das Amtsgericht Tiergarten nicht die richtige Gesinnung der Täter gelobt hat. Oder Tipps gegeben hat für den nächsten Übergriff. Denn die Täter sagten vor Gericht, dass alles nur ein Missverständnis war. Sie wollten eigentlich keine ZDF-Mitarbeiter verletzen. Sie hielten das Team von Oliver Welke nur für Rechte. Kleiner Irrtum. Kann ja mal passieren. Schwamm drüber. Das nächste Mal die Richtigen verprügeln. Auf Bewährung frei.

Die Journalistengewerkschaft DJV gibt dazu eine bemerkenswerte Erklärung ab: „Klar war, dass sie nicht Journalisten verletzen wollten, sondern es offenbar auf Querdenker abgesehen hatten. Es habe eine Verwechslung gegeben, hieß es im Gerichtssaal. An den Schmerzen, die die Kollegen davontrugen, ändert das nichts.“ Das Problem sieht der Verband also eher darin, dass es Journalisten getroffen hat – bei „Querdenkern“ wäre das wohl überhaupt kein Problem gewesen.

Bei linken Tätern meldet sich nicht mal der Vorstand oder die Geschäftsführung des DJV zu Wort. Bei rechten Tätern hätten sie sich vermutlich überschlagen und im Steinmeierschen Sinn das Ende der Demokratie postuliert. Minimum. So aber sagt der DJV über die linken Täter: „Die Täter sollten ernsthafte Reue zeigen. Alles andere ist nicht akzeptabel.“ Klingt ein wenig nach ohne Nachtisch ins Bett.

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Kommentare ( 44 )

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Hans Castorp
11 Monate her

Ein wahrlich salomonisches Urteil. In der Milde des Strafmaßes spiegelt sich die Milde der öffentlich-rechtlichen Berichterstattung hinsichtlich linksextremistischer und linksradikaler Gewalt wieder. Linke Straftaten sind bekanntlich gar nicht so schlimm, sie sind sogar gut, da gut gemeint. So entnehme ich es seit langem dem ÖRR. Insofern passt das Urteil.

alter weisser Mann
11 Monate her

Ich lese das Urteil positiv: Körperverletzung gegen ÖRR-Propagandaleute ist ein minder schwerer Fall und wird nur mit Bewährung bestraft. Man muss nur klar machen, dass man eigentlich „Rechte“ klatschen wollte und dass man a Opfer einer Verwchslung ist.

In diesem Land braucht man Galgenhumor.

Teiresias
11 Monate her

Das ZDF hatte sich wohl nicht eindeutig als ZDF zu erkennen gegeben, weil es den Demontranten suggerieren wollte, auf deren Seite zu sein.

Auf diese Weise hat man offenbar gehofft, Aussagen von Demonstranten mit der Kamera einzufangen, die man ausserhalb des Zusammenhangs als „Beleg“ für den rechtsradikalen, fremdenfeindlichen Charakter der Demonstranten hätte nutzen können.

Dumm gelaufen.

Last edited 11 Monate her by Teiresias
Andreas A.
11 Monate her

Es wäre einfach nur furchtbar, wenn jetzt jemand auf die Idee käme, schadenfroh zu sein, oder gar behaupten zu wollen, es hätte nicht völlig die Falschen getroffen.

pcn
11 Monate her

Wir sind mitten drin – im Linksfaschismus. Solche Urteile kannte man nur aus dem Unrechtsstaat DDR. Richterinnen sind anscheinend besonders empfänglich für linksgrünen ‚Mind Set“, empfänglich für linksideologische Begeisterung. In diesem Denken hat Unabhängigkeit in der Rechtsprechung keinerlei Bedeutung. Die Frage an Rechtsexperten: Ist dies noch ein Rechtsstaat, so wie er uns von der Verfassung versprochen ist? Wie rechtsstaatlich ist ein Labd noch, in dem Rechtssprechung von der Politik beeinflusst werden kann? Gibt es nicht schon genug Beispiele, wie Ballweg, Paul Brandenburg und mittlerweile viele andere, die Urteile als politische belegen könnten? Kampf gegen Rechts, was in Wirklichkeit ein Kampf… Mehr

imapact
11 Monate her
Antworten an  pcn

Die Rechtssprechung ist an das sie tragende System gebunden. In einer funktionierenden, pluralistischen Demokratie gilt der Gleichheitsgrundsatz. In einem System, in dem nur noch eine politische Ausrichtung als akzeptabel gilt und alle anderen verdammt werden, fallen auch die Urteile diesem gleichgeschalteten System entsprechend aus, d.h., es wird mit zweierlei Maß gemessen, je nachdem, welcher Personengruppe der Täter angehört. Die Urteile der letzten Zeit sprechen da eine deutliche Sprache.

Spyderco
11 Monate her
Antworten an  pcn

,,Solche Urteile kannte man nur aus dem Unrechtsstaat DDR.“
Diesen Satz sollte man sich nochmal durch den Kopf gehen lassen ?

pcn
11 Monate her
Antworten an  Spyderco

Sie meinen, dass in der DDR Gewaktkriminelle milder bestraft wurden, als politisch motivierte Straftaten.. Damit haben Sie sicher recht. Der Unterschied liegt darin, dass hier Gewaltkriminelle dann milder bestraft werden, wenn Linke sie begehen.

Jens Frisch
11 Monate her
Antworten an  pcn
  • Es war auch eine Richterin die 8 von 9 Gruppenvergewaltigern mit Bewährungsstrafen davon kommen ließ und es war eine Journalistin, die weibliche Vergewaltigungsopfer als „Erlebende“ verhöhnte.

Meine Schwägerin hat es einmal auf den Punkt gebracht:
Männer sind brutal, Frauen grausam.

Last edited 11 Monate her by Jens Frisch
Alrik
11 Monate her
Antworten an  pcn

Das Problem liegt nicht nur am Richter, sondern auch am Staatsanwalt. Wenn der nach den Ermittlungen nur Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhebt und gerade einmal 2 Jahre als Strafmass fordert (die Grenze bei der noch Bewährung möglich ist) kann der Richter kaum eine höhere Strafe verhängen. Und die Staatsanwälte sind Weisungsgebunden – die machen das was der Vorgesetzte verlangt, und an oberster Stelle stehe der Justizminister. In Berlin wäre das Lena Kreck (Linke/antifaschistische Mauernmörderpartei) und ab April 2023 Felor Badenberg (parteilos) die laut Kai Wegner (CDU/DDR-Blockpartei) „die größte AfD-Jägerin aus ganz Deutschland“ ist und deswegen Justizsenatorin wurde.Muß man sich bei… Mehr

Cimice
11 Monate her

Zweierlei Maß eben. Oder gar dreierlei? Wären die Schläger auch noch Migranten gewesen, hätte es vermutlich einen Freispruch gegeben. „Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse .

Sam99
11 Monate her

Das Urteil ist doch prima. Wenn ich jetzt also so ein paar Antifa-Typen auflauere und die verprügele, brauche ich nur zu behaupten, ich sei Linksextremist und habe mich leider geirrt. Eigentlich wollte ich ja ein paar AfD-lern und ähnliche Volksfeinden mal eine Lektion erteilen.
Das hätten vielleicht auch die Vollpfosten behaupten sollen, die vor einigen Jahren mittels Polenböller einen leichten Sachschaden an der Tür einer Hinterhof-Moschee verursacht hatten. Die wurden nämlich so um die 10 Jahre in den Knast geschickt.

Bissiger Wolf
11 Monate her

Als ich neulich durch Göttingen ging..:

An der Schaufensterscheibe eines kleinen Bio-Laden in der City steht: :“Keine Crossaints für Nazis“ (Querdenker zählen auch dazu).

  • Plakate, die auf eine Gegendemo zu einer Querdenkerdemo im Januar hinweisen (von der Bürgermeisterin Broistedt offen unterstützt): Querdenken einfrieren!
  • Im blauen Turm der Uni hängt seit Wochen unbehelligt ein Plakat, was einen von der örtlichen AntiFa geposteten „Aktionsgruppe “ („Burschis angreifen! ) fordert.

Die Unileitung reagiert nicht auf eine Anfrage darauf.

Tja…was soll man dazu nur sagen! Deutschland im Jahr 2024.

Last edited 11 Monate her by Bissiger Wolf
Dr. Meersteiner
11 Monate her

Das war wohl ein Unfall durch Friendly Fire, oder warum sollte die Antifa ihr eigenes Sprachrohr verprügeln?
Von daher sind die geringen Strafen nachvollziehbar.

Alrik
11 Monate her

Tja, jetzt müssen nur noch die Opfer auf das Schmerzensgeld verzichten und die Geldstrafe von einer linken NGO übernommen werden die zu 90% aus Steuergeldern für den „Kampf gegen Rechts“ bezahlt wird, und alle sind glücklich.
Vielleicht sollte Tichys Einblick auch mal die Opfer um ein Interview bitten?