Die TU Chemnitz hat nach einem Untersuchungsverfahren entschieden, CDU-Politiker und Thüringens Ministerpräsidenten Mario Voigt den Doktorgrad abzuerkennen. Voigt hält den Beschluss für rechtswidrig und kündigt Klage an.
picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Die Technische Universität Chemnitz hat dem thüringischen CDU-Politiker Mario Voigt nach Abschluss eines Untersuchungsverfahrens den Doktortitel aberkannt. Voigt kündigte an, die Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen. Seine Anwälte erklärten in einem Schreiben, der Beschluss sei rechtswidrig.
Voigt war 2008 mit der Arbeit „Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf. George W. Bush gegen John F. Kerry“ promoviert worden. Auslöser des Verfahrens waren Vorwürfe, er habe einzelne von ihm zitierte Quellen nicht im Original ausgewertet, sondern aus Sekundärliteratur übernommen. Die Anwälte bestreiten, dass es dafür Belege gebe.
Hinzu kommt eine öffentliche Dokumentation der Vorwürfe: Auf dem Blog „Plagiatsgutachten“ veröffentlichte Plagiatjäger Stefan Weber im August 2024 unter Bezug auf eigene Analysen und verlinkte Dokumentationen zahlreiche Text- und Quellenübernahmen in Voigts Dissertation sowie in weiteren Publikationen. Der Beitrag spricht von insgesamt „200 Plagiatsfragmenten“, darunter eine Aufschlüsselung in 140 Fundstellen in der Dissertation (in Buchfassung) und weitere 60 in fünf Veröffentlichungen aus den Jahren 2004 bis 2018; außerdem werden unter anderem Passagen genannt, die als Wikipedia-nahe Übernahmen bewertet werden.
Zur Bewertung der Vorwürfe hatte die TU Chemnitz im Dezember 2024 einen unabhängigen externen Gutachter beauftragt. Dieser kam im Februar 2025 zu dem Ergebnis, die Arbeit stelle eine selbstständige wissenschaftliche Leistung dar; Umfang und Qualität der beanstandeten Verfehlungen seien nicht ausreichend, um den akademischen Grad zu entziehen. Nach Darstellung der Anwälte setzte die Universität das Verfahren dennoch fort und leitete eine neue Untersuchung ein.
Nach Angaben der Verteidigung seien im März 2025 zudem neue Bewertungsregeln zum Umgang mit Plagiatsvorwürfen entwickelt und erstmals in diesem Verfahren angewandt worden. Voigt kritisierte, Bewertungsmaßstäbe seien im laufenden Verfahren verändert worden; er sehe deshalb kein faires Verfahren. Nach Darstellung aus dem Umfeld Voigts betreffen die beanstandeten Stellen 2,58 Prozent der Wörter der Dissertation; Voigt und die ursprünglichen Gutachter seien nicht persönlich angehört worden.

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Mein Mitgefühl mit Supermario hält sich in engen Grenzen, kann mir ein schelmisches Grinsen nicht verkneifen. Er kann sich dem Theodor anschließen, der wußte schon wie man s macht…Ein Tip: erstmal aus Murkselland raus, ab über den Großen Teich, dann Abkühlungsphase hier, und dann bei den Amnesiegeplagten Schlafschafen wieder aufschlagen und sich eine aus dem Kabinett angeln. Er kann mich mal da knutschen, wo die Sonne nicht lacht!
Warum muss eine TU Chemnitz ein Institut für Politologie haben? Inzwischen bildet fast jede Fachhochschule Soziologen und Politologen aus, meistens nur Bachelor (früher war das das Vordiplom), die dann in den politischen Gremien landen und hoch-unproduktiv sind. Diese Fachrichtungen laden ja geradezu ein zu plagiieren.
Nur 2,58 Prozent der Wörter betroffen??? Das bedeutet doch, dass jedes 40. Wort seines Textes beanstandet wurde. Voigt und seine Anwälte geben also zu, dass sich in jeder dritten Zeile seiner so genannten Doktorarbeit ein Fehler findet. Gut Quote.
tja,wenn man mit 20% meint,der „Demokratische Wahlsieger“ zu sein,während die andere Partei 38% einfährt und DANN noch einen Streit über Mett oder Gehacktes anfängt…ja DANN macht doch die wirklich zeitverzögerte Entscheidung der Uni richtig Freude 🙂
und,wie isses nun,Rücktritt oder Giffey?
und was wird aus der Professur?
Fragen über Fragen bei diesem „Edelgewächs“ der CDU-Elite
hätten die „edelmedien“ schon 2024 berichtet,wäre der Mann ein kleines Licht geblieben,aber man brauchte ja jemanden gegen Höcke und wie schmierig er agiert,konnte man bei der Eröffnung des Landtags sehen,als absolut regelwidrig agiert wurde
Die Aberkennung eines Doktortitels erfolgt durch die verleihende Hochschule bei Täuschung (z.B. Plagiate) oder nachträglich festgestellten Mängeln. Betroffene können innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Entziehungsbescheid einlegen. Dieser ist oft die letzte außergerichtliche Chance; bei Zurückweisung folgt die Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Warum klagen die schon ? Müsste nicht erstmal ein
Widerspruchsverfahren
durchgeführt werden ?
Oder war die jetzige Entscheidung schon der Abschluss nicht des Ausgangs- sondern des Widerspruchsverfahrens und das müsste im Sachverhalt klargestellt werden ?
Im Gegensatz zu seiner Parteigenossin Angie M. alias IM Erika reichte seine Machtfülle leider nicht aus, seine „Dissertatation“ rechtzeitig verschwinden zu lassen …
Schon bei dem Thema muss man sich doch fragen, worin hier die herausragende wissenschaftliche Leistung zu finden ist, die eine Promotion rechtfertigt.
Was war denn die wissenschaftliche Erkenntnis die durch Herr Voigt erforscht wurde. Scheinbar die dass der Doktortitel am Türschild wohl Eindruck erzeugen soll. Na dann.
Die wissenschaftliche Erkenntnis war das Bush mehr Spenden bekam als Kerry und so mehr Sende-Stunden in den Kanälen kaufen konnte. Außerdem hatte er ein Amtsbonus. Also alles bis dahin wie immer dort. Schon fertig die Dr.-Arbeit.