Teilnahme an Querdenker-Demo: Medien denunzieren Ordnungsamtsmitarbeiterin

Die Leiterin der Hagener Bußgeldstelle besuchte eine Demo von Querdenkern. Mehrere Medien berichten nun mit unverpixelten Fotos darüber, fragen den Arbeitgeber der Frau nach dienstrechtlichen Konsequenzen. Ihre verfassungsmäßigen Rechte? Egal.

Getty Images
Symbolbild

Die WDR-Nachrichten melden: „Leiterin der Bußgeldstelle in Hagen bei Querdenker-Demo“. Dazu ein Foto, das sie einem Fahndungsfoto ähnlich verfremdet in der Menge zeigt. Bild zeigt sie gar unverpixelt. Janina D., so hält man es für berichtenswert, ist die Leiterin der Bußgeldstelle und habe an einer 200-Teilnehmer starken „Querdenken“-Demo teilgenommen. Schlimm: Teilnehmer „polemisierten gegen die Maskenpflicht“ und kritisierten gar eine Zwangsimpfung „wo es gar keine gibt.“ BILD berichtete bereits zuvor: „Fotos zeigen eindeutig, dass Janina D. ohne Maske in den Reihen der Demonstranten steht.“

Die Stadt gab mittlerweile bekannt, dass die Mitarbeiterin aus Gesundheitsgründen von der Maskenpflicht befreit sei, das entsprechende Attest wurde überprüft.

Während Fahndungsfotos von echten Verbrechern oft zurückgehalten oder nur zaghaft veröffentlicht werden, schlägt der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk hier blitzschnell zu. Die Betroffene wurde natürlich auch direkt zur Rede gestellt. „Sie sei in ihrer Freizeit dort gewesen und ein freier Mensch. Sie dürfe bei solchen Demos mitmachen, weil ihr viele Corona-Maßnahmen widersprechen würden, sagt sie.“ zitiert sie der WDR lakonisch. Sie habe zu ihrer Teilnahme nicht viel zu sagen. Soll wohl bedeuten: Sehr fadenscheinige Ausflüchte!

„Die Demonstration war legal und es gibt ein Recht auf Versammlungsfreiheit. Aber gilt das auch für eine leitende Mitarbeiterin der Stadt, die beruflich auch noch tagtäglich mit dem Thema zu tun hat?“ fragt der WDR dann. Die Stadt Hagen sieht keine Bedenken: „Städtische Mitarbeiter können wie jeder andere Bürger in ihrer Freizeit an Demonstrationen teilnehmen“ heißt es. Was auch sonst? „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“, heißt es in Artikel 8 des Grundgesetzes.

Solange Beamte das Private und das Berufliche trennen, dürfen sie sich selbstverständlich auch an einer regulär angemeldeten Demonstration „unter freiem Himmel“ beteiligen und ihre Meinung äußern. Dass man als Beamter auch Maßnahmen umsetzen muss, die einem persönlich nicht gefallen, ist ebenso selbstverständlich. Aber dürfen jetzt Grünen-Mitglieder, die für die Cannabis-Legalisierung eintreten, nicht mehr Polizisten werden?

Wo liegt das Problem, dass sich eine Beamtin gemäß ihrer verfassungsgemäßen Rechte politisch engagiert? Sie wird dafür dennoch medial denunziert. Der WDR-Artikel endet mit der Feststellung, dass auch Kollegen von der Stadt die Teilnahme an der Demonstration „mitbekommen“ haben. Vielleicht kam hierher auch der Tipp, doch mal etwas genauer zu recherchieren. „Für die Stadt Hagen ist das ganz offensichtlich kein Problem“, heißt es beim WDR. Auch das ist nicht der Rede wert. Denn die Stadt Hagen darf damit überhaupt kein Problem haben.

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