Landkreis Warendorf setzt die einrichtungsbezogene Impfpflicht faktisch aus

Der Landkreis Warendorf hat abgewogen: Zwischen Fachkräftemangel in der Pflege und dort geltender Impfpflicht. Und hat entschieden: Die Impfpflicht wird faktisch ausgesetzt, 50 ungeimpfte Pfleger dürfen weiterarbeiten.

IMAGO

In Deutschland gilt die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“. Sie betrifft vor allem Pfleger. Weisen sie nicht gegenüber ihrer Stadt oder ihrem Landkreis nach, dass sie geimpft sind oder als genesen gelten, muss ihre Kommune ihnen den Zugang zur Arbeit verwehren. Der Landkreis Warendorf – zwischen Münster und Bielefeld gelegen – hat nun Pfleger angeschrieben und sie auf dieses Gesetz hingewiesen, das der Bundestag zum Jahreswechsel verabschiedet hat. Und auch dass der Landkreis nicht beabsichtige, dieses Gesetz durchzusetzen.

TE hat den Landkreis angefragt und sich das Schreiben, das der Redaktion vorliegt, bestätigen lassen. Ein Sprecher antwortet: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist seit geraumer Zeit Gegenstand politischer Debatten.“ Kritiker würden argumentieren, so der Kreis, dass auch mehrfach geimpfte Personen das Virus übertragen. Deshalb müsse in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen ohnehin regelmäßig getestet werden und gelte dort die Maskenpflicht.

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Folglich habe sich der Kreis entschieden: „Angesichts des Fachkräftemangels in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen setzen wir Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen mit Augenmaß um.“ Für 50 betroffene Personen bedeutet das, Warendorf setzt das Betretungsverbot – faktisch ein Berufsverbot – nicht durch. Die 50 Ungeimpften können weiterarbeiten. Dies gelte „zum aktuellen Zeitpunkt“. Zumal in den Einrichtungen Hygienekonzepte umgesetzt würden, zu denen regelmäßige Tests und eine Maskenpflicht gehören.

Die Gewerkschaft Good Governance vertritt bundesweit Betroffene, die Repressalien ausgesetzt sind, weil sie nicht geimpft sind. Die Lösung in Warendorf sieht der GG-Vorsitzende Marcel Luthe als wichtigen Schritt an: „Es ist sehr erfreulich, dass nach Bayern nun auch in weiteren Bundesländern ein wenig Vernunft einkehrt.“ Die GG habe schon in mehreren tausend Verwaltungsverfahren genau darauf hingewiesen, „dass diese Regelung schon deshalb nicht verhältnismäßig ist, weil sie den angeblichen Zweck nicht erreicht“. Statt die Personalkapazitäten zu stärken, schwäche sie diese. Luthe kündigt an: „Deshalb werden wir weiter für jedes unserer Mitglieder gegen diesen gesundheitsgefährdenden Unfug kämpfen.“

Der Landkreis hat nach eigenen Angaben an Pfleger appelliert, die Impfpflicht einzuhalten. In über 200 Fällen habe das dazu geführt, dass die Betroffenen nachträglich eine Impfung oder ihren „Genesenen“-Status nachgewiesen hätten. In einigen dieser Fälle hätten sich die Betroffenen aber auch aus den entsprechenden Gesundheitsberufen zurückgezogen.

Der Landkreis Warendorf hofft in seiner Antwort an TE, dass sich das Problem politisch erledigt: „Kritische Stimmen aus Landes- und Bundespolitik vertreten die Ansicht, dass die Bundesregierung die Regelung auf den Prüfstand stellen solle und empfehlen keine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht über den 31. Dezember 2022 hinaus.“ Doch ob der Bundestag die einrichtungsbezogene Impfpflicht wirklich auslaufen lässt, ist offen.

In Talkshows auf das Thema angesprochen hat sich Justizminister Marco Buschmann (FDP) vor einer klaren Aussage gedrückt, dass er die einrichtungsbezogene Impfpflicht auslaufen lässt. Noch im Juni hat die Internetseite des Bundestags diese Meldung veröffentlicht: „Die Bundesregierung erwägt eine Fortführung der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht über das Jahresende 2022 hinaus.“ Die mögliche Verlängerung werde aktuell geprüft und in Kürze mit Ländern und Verbänden abgestimmt. Damit zitiert die Seite eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unions-Fraktion. Demnach seien nur vier Prozent des Krankenhauspersonals nicht vollständig geimpft. Deshalb gelte: „Der Bundesregierung sind nach eigenen Angaben keine problematischen Versorgungsengpässe infolge der Sektor-Impfpflicht bekannt. Es gebe derzeit keinen Anlass, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen.“

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Kommentare ( 15 )

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Georg J
1 Jahr her

„Es gebe derzeit keinen Anlass, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen.“
Doch die gibt es: die Einhaltung des Nürnberger Kodex. Es ist schlicht und ergreifend eine Schande, dass Menschen zur Teilnahme an einem medizinischen Experiment gezwungen werden. Nichts wurde aus der Geschichte gelernt, am Wenigsten von denen, die sie ständig wie eine Monstranz vor sich hertragen.

Sonny
1 Jahr her

Die Fakten liegen offen auf dem Tisch. Die Genspritze verhindert weder eine Ansteckung für sich selbst, noch die Weitergabe des Virus an andere. Auch ist es nicht bewiesen, dass diese Genspritze „schwere Verläufe“ verhindert und die Nebenwirkungen dieser Spritze haben mittlerweile Tausende getötet. Trotzdem wird mit dem Kopf durch die Wand so ein Blödsinn wie die Corona-Impfpflicht verordnet, um nicht das Gesicht zu verlieren und Tausende von Menschen mit einem Berufsverbot belegt. Es ist wie mit allem mittlerweile in Deutschland, egal um was es geht: Ideologie geht vor Fakten und Erfahrungswerten, vor Wissenschaft und Geschichte. Dieses Land wird mit voller… Mehr

Last edited 1 Jahr her by Sonny
Helfen.heilen.80
1 Jahr her

Erinnert an die prekäre Arbeitsmarktsituation in den USA. Dort arbeiten „Illegale“ (illegal eingereiste Personen) auf dem Schwarzmarkt, und müssen sich prekäre Arbeitsbedingungen gefallen lassen, weil sie wegen ihres juristischen Status jederzeit vom Arbeitgeber gemeldet, und in Folge ausgewiesen werden könnten. Eine prinzipiell vergleichbare Rechtslage wäre im Gesundheitswesen unerträglich. Wer investiert noch in Fortbildungen, Einrichtungen usw. wenn ihm „jeden Tag der Beruf entzogen“ werden könnte? Diese Mätzchen gehen direkt auf Kosten der einheimischen Bevölkerung und ihrer Versorgungssicherheit, denn die Ausbildung z.B. eines Arztes kostet den Staat 500.000 Euro. Praxismanagerinnen, Intensivpfleger, Hubschraubersanitäter wurden ebenso mithilfe von Steuergeldern zu dem gemacht was sie… Mehr

Wilhelm Roepke
1 Jahr her

So zerfällt der Rechtsstaat, wenn jeder Provinzfürst = Landrat wieder macht, was er will. Trotzdem der richtige Widerstand gegen ein offensichtlich grundgesetzwidriges Arbeitsrecht, der m.E. durch Artikel 20 IV GG zugunsten des Landkreises gedeckt ist.

Schiller
1 Jahr her

Mein Bruder arbeitet wegen der Impfpflicht seit Mai in der Schweiz als Pfleger.
Er hat dort einen Bruchteil der Patienten zu versorgen als auf einer deutschen Station. Verdienen tut er aber das Doppelte.
So kann man sich die wenigen jungen Fachkräfte auch noch vergraulen…

Nachdenkerin X
1 Jahr her

Diese Regelung ist zwar vernünftig und nur zu begrüßen (Realität schlägt Politiker-Wunschdenken), aber es darf in einem Rechtsstaat nicht sein, daß die Politik faktisch ein Berufsverbot verhängt, Pfleger rechtlich in der Luft hängen und dann von einem subalternen oder auch höheren Menschen in einem Landratsamt „gnädig“ die Erlaubnis bekommen, doch weiterzuarbeiten. Was ist dann der Arbeitsvertrag noch wert? Hü und hott, vielleicht hast du Glück, liebe Krankenschwester.
Das paßt doch eher in eine Bananenrepublik.

Fieselsteinchen
1 Jahr her

Wie sieht es eigentlich mit ungeimpftem Pflegepersonal aus, das sich auf andere Stellen bewerben möchte? Betroffene berichteten mir zwar von einer de facto „ausgesetzten“ Impfpflicht, die sie zum Spielball der Klinik- oder Heimbetreiber hat werden lassen. Keine Klinik würde mit Ungeimpften neue Arbeitsverträge begründen. Abgesehen von einem Schweizer Unternehmen, dort werden gezielt Ungeimpfte gesucht und vermittelt. „Einige“ junge, fast alle noch ohne Kinder, Angehörige des Berufsstandes haben sich schon informiert, sind bereits weg oder eruieren die Lage. Fakt ist, da die Bezahlung im Gegensatz zu Deutschland viel besser ist, teilweise mit Unterkunft vermittelt, gehen die Informierten und Standhaften, sicher und… Mehr

H. Priess
1 Jahr her

Das ist doch irre! Leute die nicht geimpft sind erfreuen sich bester Gesundheit und müssen teilweise Schichten übernehmen von Leuten die Geboostert und Doppelgeboostert sind. Die Geimpften und Geboosterten liegen alle paar Wochen flach, weil sie wegen jedem kleinen Schnupfen zu Arzt rennen oder sich einfach telefonisch Krank melden. Könnte mal jemand den wirtschaftlichen Schaden durch diese „Erkrankungen“ ermitteln? Vor allem die Frage, warum wird sowas überhaupt Vorschub geleistet. Ich hatte letztes Jahr zwei Spritzen, die zweite hat mir gereicht, eine Woche Schmerzen und der Impfarm war außer Funktion. Danach war ich unterwegs, auf Malta, in Bielefeld, in Prag, in… Mehr

Econ
1 Jahr her

Aber weiter auf diagnostisch sinnlose Tests und nutzlose Staubmasken setzen? Der Rubel muss ja weiter für die Aparatschicks der Parteien rollen, ob als Staubmasken und Stäbchen Importeur oder im Asylzirkus. Wer in Deutschland noch arbeitet und Steuern zahlt ist ein Trottel.

Kraichgau
1 Jahr her

tja,nur 4%?
in BW sind es über 10% und in den östlichen Ländern bis zu 30%!
aber man kann sich alles schönmalen,wie es Standard bei unserer „Regierung“ zu sein scheint.
Meine chwester ist noch ungeimpfte Krankenschwester und mit „Bussgeld“ unbekannter Höhe bedroht (BW)
was DAS mit langjährigen loyalen und professionellen MA’s macht,die seit Monaten die Lücken der mehrfach geimpften und trotzdem krank in Quarantäne stehenden füllen müssen,mag jeder selbst beurteilen.
Mit „Logik“ oder „Sachverstand“ hat es jedenfalls null zu tun.