Koalition nutzt Hochwasserhilfe aus, um Corona-Maßnahmen durchzusetzen

Die Bundesregierung hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes in einem Antrag mit der Fluthilfe gebündelt. Also mussten Abgeordnete den Flutopfern die Hilfe verweigern, wenn sie die Verlängerung der Corona-Maßnahmen ablehnen wollten. Wolfgang Kubicki spricht vom "Verlust moralischer Maßstäbe".

IMAGO / Political-Moments
Wolfgang Kubicki im Bundestag

30 Milliarden Euro für die Opfer der Flutkatastrophe dieses Sommers: Da sind sich alle Parteien, von AfD bis Linke, einig. Doch die Bundesregierung vollführt ihren letzten Akt im Parlament so, dass die Opposition am Ende geschlossen gegen den Fluthilfefonds stimmt. Was ist passiert? Die Bundesregierung will das Infektionsschutzgesetz ändern – und packt diese Änderung kurzerhand mit der Fluthilfe in einen Antrag. Wer Ja zum Hilfsfonds sagen wollte, musste so auch ja zur Infektionsschutzgesetz-Novelle sagen – beides passiert den Bundestag am Ende bloß mit Koalitionsmehrheit.

Die SPD verteidigt das Vorgehen der Koalition: Das „Hauruck-Verfahren“ sei nötig gewesen, um die Gesetzesänderung noch vor Ende der Legislatur durchzubekommen. „Diese Regelungen sind ausgewogen, notwendig und richtig“, verteidigt die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion (nicht Karl Lauterbach, sondern Sabine Dittmar) die Novelle.

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Die Opposition hingegen ist empört – von AfD bis Linke haben alle unterschiedliche Gründe dafür. Wolfgang Kubicki sprach als Abgeordneter für seine FDP-Fraktion: „Die Regierung lässt uns im Dunkeln, wann der bestehende Ausnahmezustand beendet und der Normalzustand wieder hergestellt wird. Die massiven Grundrechtseinschränkungen lassen sich nicht mehr begründen.“ Nach der Abstimmung gab Kubicki außerdem eine schriftliche, persönliche Erklärung zu Protokoll: „Dass die Koalitionäre die absolute Notlage der Hochwasserkatastrophe für politische Geländegewinne ausnutzen wollen, um die Oppositionsfraktionen unter moralischen Druck zu setzen, der Novelle des Infektionsschutzgesetzes ebenfalls zuzustimmen, zeugt vom Verlust moralischer Maßstäbe.“

Linke und AfD schlossen sich Kubickis Kritik inhaltlich an. Gesine Lötzsch von der Linken stimmte dem Bundestagsvizepräsidenten ausdrücklich zu, und der AfD-Abgeordnete Detlev Spangenberg kritisierte, durch die Verknüpfung von Fluthilfe und IfSG wolle man die Opposition dazu zwingen, Gesetzen zuzustimmen, denen sie sich sonst verweigern würde. Der Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer nannte es „absurd“, diese Verknüpfung vorzunehmen. Die Grünen kritisieren, dass gemäß der Novelle die Bundesländer mehr Hoheit über ihre Coronapolitik zurückerhalten sollen, und befürchten einen „Flickenteppich“ von Regelungen.

Die Gesetzesänderung sieht die Abkehr von der Inzidenz als einzigem Maßstab in der Pandemiepolitik vor: Künftig sollen auch die Hospitalisierungsrate, die Intensivbettenkapazität und die Impfquote bei Entscheidungen berücksichtigt werden. In Kitas, Schulen und Pflegeheimen sollen Arbeitgeber künftig außerdem Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine Corona-Genesung verlangen können. Vor allem aber macht Novelle die Fortsetzung der erklärten Notlage und damit der Grundrechtseinschränkungen möglich. Die Fortsetzung der Pandemiepolitik auch nach der Wahl – dagegen begehren zumindest FDP und AfD vor allem auf. Das Verfahren, welches von der Opposition als Instrumentalisierung der Flutopfer gewertet wird, setzt dem Ganzen die Krone auf.

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Kommentare ( 48 )

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ketzerlehrling
2 Jahre her

Klar doch. Der Blödmichel, dem das Haus davongeschwommen ist, bekommt von seinen Steuergeldern ein paar Taler zurück. Dafür muss er einen hohen Preis bezahlen, denn die Steuern sind nicht dafür gedacht, dass sie Deutschen zugute kommen. Sie sind zur Verteilung nach aussen und nach oben da.

KorneliaJuliaKoehler
2 Jahre her

Jeder einzelne Tag zeigt uns, dass diese skrupellosen Politiker vor nichts mehr zurückschrecken und sich, dank konspirativ wirkenden Stastsmedien, dabei auch noch sehr sicher fühlen. In finanzieller Notlage befindliche wehrlose Flutopfer als Geisel zu nehmen, passt gut zu diesen Erpressern. Auch die schwammig formulierten „Bedingungen“ beweisen, dass kein Ende der „Pandemie“ geplant ist. Ob Impfquote, Intensivbettenbelegung oder positiv Getestete und Corona-Tote, alle Zahlen sind mit Lug und Betrug durchsetzt. Die Impfung hält auch nicht im Entferntesten dass, was uns vorgegaukelt wird. Die Herrschenden benötigen (noch?) keine Panzer, Gewehre und Gefängnisse, um die totale Macht über uns auszuüben. Die gezielte Schürung… Mehr

Lastesel
2 Jahre her

Ich kann nur jeden empfehlen sich bei den Landesmedienanstalten zu beschweren. Langsam müssen die auch mal ihre Pflichten erfüllen.
Ich habe mal wieder Barzahlung bei der GEZ beantragt. Natürlich weiß ich, dass es keinen Erfolg hat. Sie haben aber Arbeit. Außerdem zahle ich nur mit Überweisungen in Cent-Beträgen über einen längeren Zeitraum. Man muss sie beschäftigen und ärgern.

Heike2018
2 Jahre her

Ich versuche das gerade nachzuvollziehen. Quellenangabe wäre hilfreich. Auf der Webseite des Bundestages gibt es eine Menge Verknüpfungen zu den Drucksachen, aber welche davon betrifft genau diese Änderung des Infektionsschutzgesetzes?

Juergen P. Schneider
2 Jahre her

Die Mehrheit unserer Landsleute kriegt das alles entweder nicht mit, oder es interessiert sie nicht. Die Demokratie scheitert am Ende immer an der Gleichgültigkeit der Massen. Viele wollen sich einfach nicht die Mühe machen, sich zu informieren, um sich anschließend eine Meinung zu bilden. Man glaubt unbesehen der staatlichen und mainstreammedialen Propaganda. Die große Mehrheit im Lande ist geprägt von unkritischem Mitläufertum, Gedankenlosigkeit, Untertanengeist und Freiheitsverachtung. Sie werden am Ende das kriegen, was sie sich selbst verdient haben und werden sicherlich wieder erstaunt fragen: Wie konnte es denn so weit kommen?

Eco
2 Jahre her

„Dass die Koalitionäre die absolute Notlage der Hochwasserkatastrophe für politische Geländegewinne ausnutzen wollen, um die Oppositionsfraktionen unter moralischen Druck zu setzen, der Novelle des Infektionsschutzgesetzes ebenfalls zuzustimmen, zeugt vom Verlust moralischer Maßstäbe.“
Genauso ist es. Es geht einfach nur darum die eigene Politik auf Teufel komm raus durchzudrücken und dabei werden alle Grundsätze demokratischen Handelns über den Haufen geworfen. Damit sollten die Regierungsparteien und auch die Grünen nicht davon kommen.

Oekoverweigerer
2 Jahre her

Langsam wird immer deutlicher, dass sich unsere „Politiker“ immer weiter von unserer Verfassung (Grundgesetz) entfernen, bzw. diese missachten. Der Masse der Bürger in dieser Republik scheint das aber egal zu sein. Wenn ich meine Bekannten darauf anspreche winken sie nur ab und lassen sich nicht auf eine Diskussion ein. Wenn ich Artikel 20 GG anspreche und sie auffordere diesen mal zu lesen, stehe ich alleine da. Ich bin der Meinung, dass die Zeit des zuhörens und zuschauens vorbei ist. Das Grundgesetz ist KEIN Spielball.

Mausi
2 Jahre her

Unredlichkeit ist die neue deutsche Tugend. Auch diese Verknüpfungen gehören verboten.

„Die SPD verteidigt das Vorgehen der Koalition: Das „Hauruck-Verfahren“ sei nötig gewesen, um die Gesetzesänderung noch vor Ende der Legislatur durchzubekommen.“ Ach, keine Zeit für 2 Abstimmungen? Über 2 völlig verschiedene Themen?

„Diese Regelungen sind ausgewogen, notwendig und richtig“, verteidigt die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion (nicht Karl Lauterbach, sondern Sabine Dittmar) die Novelle.“ Das mag sein. Die Beurteilung liegt aber beim Parlament. Und zwar für jedes einzelne Vorhaben. Ein Konglomerat dieser beiden Themen ist genauso unredlich wie das Aushebeln des GrundG über das Privatrecht.

Frau U.
2 Jahre her

Die 16 Jahre Merkelei und ihrer fetten Speckschicht mit NGO‘s, Instituten und Stiftungen im vorpolitischen Raum gehen dem Ende zu. Niemand mehr übrig, der den Karren noch ziehen will, gut zu beobachten im Ahrtal.
Selbst bei TE neiden Foristen den Opfern Steuergelder, weil die doch selbst „Schuld sind“ ohne Versicherung, zahlen aber ungerührt 600 M an Taliban oder China.
Gesunde, äh Ungeimpfte werden ausgeschlossen.
Spaltung, wohin man schaut.

Last edited 2 Jahre her by Frau U.
John Beaufort
2 Jahre her

Nein, die haben Angst, dass der Staatsanwalt ihre Praxis durchsuchen lässt und ihre Patientenakten beschlagnahmt, wodurch sie wochenlang nicht arbeiten können. Solche Dinge passieren, wenn man z.B. Maskenatteste ausstellt.