Irritierendes Auswahlverfahren bei der Einstellung von Richtern und Staatsanwälten in Berlin: Im Zentrum der Kritik steht eine Quoten-Regelung für die Aufnahme von Migranten oder von Bewerbern mit Migrationshintergrund.
picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
Ausgangspunkt ist eine Regelung des sogenannten „Gesetzes zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft“ (PartMigG), das im Juli 2021 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen wurde. Dieses Gesetz sieht unter anderem vor, dass Bewerber mit Migrationshintergrund zu Auswahlgesprächen in einem Umfang eingeladen werden sollen, der ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht. Da dieser Anteil aktuell bei 40 Prozent liegt, bedeutet dies praktisch, dass fast jeder zweite eingeladene Kandidat einen entsprechenden Hintergrund haben soll.
Gunnar Schupelius kritisiert nun aktuell in der Berliner Zeitung, dass diese Vorgabe in der Praxis zu einer systematischen Verzerrung führen könnte. Berichten zufolge würden Bewerber mit Migrationshintergrund teilweise auch dann zu Gesprächen eingeladen, wenn ihre Examensnoten unter denen anderer Kandidaten liegen. Damit, so der Vorwurf, werde das im Grundgesetz verankerte Prinzip der „Bestenauslese“ unterlaufen, das für den Zugang zu öffentlichen Ämtern maßgeblich ist. Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes legt fest, dass allein Eignung, Befähigung und fachliche Leistung über die Vergabe solcher Positionen entscheiden dürfen.
Bereits während der Entstehung des Gesetzes sollen innerhalb der Verwaltung Bedenken geäußert worden sein: Juristische Experten warnten demnach davor, dass eine feste Quote im Auswahlverfahren verfassungsrechtlich problematisch sein könnte. Dennoch wurde die Regelung unter der damaligen politischen Führung umgesetzt.
Auswahl der Bewerber müsse wieder „strikt leistungsorientiert“ erfolgen
Die aktuelle Justizsenatorin Felor Badenberg hat diese Praxis nun öffentlich infrage gestellt: Sie betont zwar ausdrücklich die Bedeutung von Integration und Vielfalt im öffentlichen Dienst, sieht jedoch klare Grenzen dort, wo verfassungsrechtliche Prinzipien berührt werden. Der Zugang zu Richter- und Staatsanwaltsstellen müsse strikt leistungsorientiert erfolgen. Alles andere, so ihre Position, gefährde die Neutralität und Glaubwürdigkeit der Justiz.
„Natürlich müssen die besten Juristen eingeladen werden, um Richter oder Staatsanwalt zu werden“, kommentiert dazu Gunnar Schupelius in der Berliner Zeitung. Und: „Die Auswahl nach Migrationshintergrund diskriminiert außerdem alle Bewerber ohne Migrationshintergrund. Sie werden ihrer Chancen beraubt, weil sie als Deutsche geboren wurden. Wo gibt es denn so etwas? Das Gesetz muss sofort geändert werden.“

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Na da sind wir von der Scharia doch gar nicht mehr weit weg. Wir werden immer schneller Fremde im eigenen Land. Offenbar hat sich die Regierung (ob jetzt Berlin, Bund oder anderswo) ihr eigenes Volk schon gesucht. Wann endlich ist es soweit, dass wir uns eine neue Regierung suchen?
Also wenn, man sich in Berlin auf das Grundgesetz bezieht, dann ist das natürlich vollkommener Nonsens!
Denn dort heisst nicht (wie im Kommentar gemeint), daß bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Und das ist dann doch ein erheblicher Unterschied…!
Würde ich auch als Migrationshintergrund zählen, da meine Vorfahren aus Schlesien vertrieben wurden und damit auch Migranten wider Willen waren? Oder zählt ein Migrationshintergrund durch die Vertreibung von deutschen Vorfahren grundsätzlich nicht in dem Staat, der sich Deutschland nennt?
Was kommt als nächstes? Ein arabischer Scharia-Richter wird in den Staatsdienst übernommen? Deutschland schafft sich ab….
Ob Migrationshintergrund oder nicht. Wichtig ist, dass der Kandidat nur den deutschen Pass hat und sich damit der Verantwortung nicht in die zweite Heimat entziehen kann. Außerdem soll er als Beamter oder im ÖD keine Loyalität einem anderen Staat gegenüber haben und nur für deutsche Bürger arbeiten.
Quote vor Qualifikation? Das da eine Negativauslese bei Bewerbungen in „Amt und Würden“ stattfand und stattfindet, sieht und hört man tagtäglich!
Ich warte jetzt noch auf die prozentuale Quotenregelung der LGBTQ on Top zur Migrantenregelung. Nichts ist unmöglich in diesem Land, in dem sich zumindest von dem Teil der Biodeutschen, der in Politik und Verwaltung strebt, selbst aufgeben.
Die Praxis Zugang zu Ämtern nur nach Ethnie zuzulassen ist rassistisch und faschistoid: sie widerspricht dem Selbstbestimmungs- und Selbstverwaltungsrecht des Völkerrechts.
Berlin ist also wieder einmal Vorreiter faschistoiden, rassistischen Denkens und Handelns, das gegen das Völkerrecht steht.
Ja, poltzblitz, wo gibt es denn so etwas? Keine Vertrauen in die Rechtssprechung? Das grenzt ja an Delegitimierung des Staates…
Da könnte man ja gleich mit Tucholsky kommen:
»Richter, wir sehen euch mit Grauen / Richter, wir haben zu kein Vertrauen.«
Wo es sowas gibt? Na wo wohl? In Berl:In.