Impfpflicht kommt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem die Impfpflicht im Gesundheitswesen zulässig sei, ziehen die Kläger jetzt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

IMAGO / viennaslide
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird noch einmal vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüft. Gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, eine Impfpflicht im Gesundheitswesen sei rechtmäßig, gehen die Kläger jetzt mit einer Einlegung einer Menschenrechtsbeschwerde vor. Wie TE berichtete, wies das Bundesverfassungsgericht Argumente wie beispielsweise die überbewertete Schutzwirkung der mRNA-Impfungen und ihre unterschätzten Nebenwirkungen allesamt vom Tisch. 

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Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski, der die Beschwerdeführer vertritt, teilte gestern Abend mit, dass die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit eine zentrale Rolle spielen werden. Er vertritt 57 Personen, die sich vor dem Verfassungsgericht gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht wehren wollten, darunter Ärzte, Zahnärzte, Hebammen, Medizinstudenten, Reinigungspersonal, verbeamtete Rettungssanitäter. Die sind alle Ungeimpfte, wollen dies auch bleiben und haben deswegen geklagt. Lipinski hatte der Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes überrascht – vor allem, wie die Entscheidung zustande kam. Sein wesentliches Ergebnis: „Wir können den Grundrechtsschutz in Deutschland vergessen.“

Er hatte gehofft, dass sich das Bundesverfassungsgericht zumindest im Hauptsacheverfahren wirklich mit allen Argumenten fundiert auseinandersetzt: »Und das ist, mit Verlaub, noch nicht einmal ansatzweise geschehen«, betonte er gegenüber TE. »Der Beschluss umfasst zwar knapp 99 Seiten, da könnte man auf den ersten Blick denken, ‚ja, da müssen die doch eigentlich auf alles eingegangen sein‘. Das relativiert sich aber, wenn man bedenkt, dass da allein fünf bis zehn Seiten dabei sind, auf denen das Verfassungsgericht über die damals im Dezember und jetzt seit März geltenden Rechtsnormen wörtlich wiedergibt. Im Ergebnis ist auf sehr, sehr viele Einwände überhaupt nicht eingegangen worden. Die findet man auch nicht im Beschluss.«

Das Bundesverfassungsgericht habe sich mit einem Großteil der Argumentation überhaupt nicht auseinandergesetzt. Eine Vielzahl an Studien, die belegten, dass die natürliche Immunität viel robuster sei als die durch eine Impfung vorübergehend erzeugte Immunität, sei komplett vom Verfassungsgericht ignoriert worden.

Das Gericht habe zudem noch nicht einmal das Robert-Koch-Institut korrekt zitiert. Es habe sich mit einer Vielzahl an vorgelegten Nachweisen und Argumenten, die eine extreme Untererfassung von Impfkomplikationen belegen, überhaupt nicht befasst.

Verfassungsrecht
Die Impfpflicht-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zerbröselt den Grundrechtsschutz
»Die acht Richter des Ersten Senats haben sich jedenfalls im Ergebnis bei einigen medizinwissenschaftlichen Fragestellungen offenbar auch selber für hinreichend kompetent gehalten, so zum Beispiel hinsichtlich des extrem langen Zeitraums von 28 Tagen bis zum Beginn der juristischen Genesung, der bislang weder vom PEI noch vom RKI ›wissenschaftlich‹ fundiert begründet worden ist, wobei alle anderen ausländischen Gesundheitsbehörden hier zu deutlich anderen Zeiträumen kommen.

Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht auch viele juristische Argumente schlicht übersehen wollen, auch solche, betreffend die Verletzung der EMRK und anderen internationalen Rechts, wie zum Beispiel dem Art. 7 S. 2 des internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte. Man muss sich wirklich fragen, ob die Richter die umfassende Beschwerdebegründung überhaupt gelesen haben.«

Die Beschwerdeführer sehen sich ferner durch die aktuelle Entwicklung im Musterprozess beim Bundesverwaltungsgericht, wo derzeit eine umfassende Beweisaufnahme stattfindet, bestätigt. Der ähnliche Vortrag im Verfassungsbeschwerde-Verfahren wurde vom Bundesverfassungsgericht noch nicht einmal in den Beschluss-Tatbestand aufgenommen, geschweige denn folgte in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts irgendeine inhaltliche Auseinandersetzung. Lipinski: »Ein Grund mehr, warum der Straßburger Gerichtshof sich dieses Gesetz und die Fehlentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.4.2022 gründlich anschauen sollte.«

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) trat 1953 in Form eines völkerrechtlichen Vertrages des Europarats in Kraft. Sie soll die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Menschen in den Europarat-Mitgliedstaaten schützen und wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg überwacht.

TE-Podcast: Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski im Gespräch mit Holger Douglas >>> 


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Kommentare ( 43 )

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RomyD
1 Jahr her

Der Impfirrsinn wäre zu Ende, wenn keiner mehr mitmachen würde. Eine Parallelgesellschaft wäre die Lösung. Man kann nicht alles und überall zu jeder Zeit überwachen oder unterbinden. Udn alle die doch mitmachen konsequent boykottieren. Alle Politiker, die hier im Wahn mitmachen, den Zutritt zu rEstaurants und weiteren Freizeiteinrichtungen und Shops verweigern. All das wären Ansatzpunkte. Doch dafür leben hier in diesem Land viel zu viele deutsche Michels.

Juergen P. Schneider
1 Jahr her

Der Impfirrsinn wird, wenn überhaupt, dann von der US-Justiz gestoppt. Das dortige Justizsystem hat zwar wie alle Justizsysteme einige Mängel, aber die Unabhängigkeit der Richter dürfte größtenteils noch gegeben sein. Auf die deutsche Justiz braucht niemand mehr zu vertrauen, der für seine Grundrechte gegen einen amoklaufenden Staat per Klage kämpfen will. Der EGMR ist zwar noch ein kleiner Hoffnungsschimmer, aber viel Vertrauen habe ich da nicht. Spannend würde es, wenn von dort das Skandalurteil des Harbarth-Hobbyjuristen-Vereins zur Makulatur würde. Dann hätten unsere Parteibuchrichter einmal etwas zum Grübeln und der Glaube an die eigene Vortrefflichkeit erhielte einen empfindlichen Dämpfer.

Aufgewachter
1 Jahr her

Wurden die Richter des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schon nach Berlin zum Essen eingeladen? Ist mittlerweile eine der wichtigsten Fragen wenn es um das zu erwartende Urteil geht.

Meyer
1 Jahr her

Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist kein Gericht der EU, sondern des Europarates! Es ist zwar nur das zahnlose Gewissen Europas, aber trotzdem relativ unabhängig. Der Europarat hatte schon in einer Resolution vom 27. 01.2021 eine COVID-19-Impfpflicht abgelehnt.
https://gesetze-ganz-einfach.de/europarat-lehnt-covid-19-impfpflicht-ab/
Schaden tut diese Klage sicherlich nicht. Aber Dank der derzeitigen Gleichschaltung der Medien wird man wohl kaum davon Notiz nehmen!

Lepanto
1 Jahr her
Antworten an  Meyer

Diese Resolution kann ja jetzt schon als Makulatur angesehen werden. Nichts als schöne Worte, die – wenn es hart auf hart kommt – eben nichts weiter sind als: Papier. „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ In einem jüngeren Urteil hat der EGMR von einem großen »Ermessensspielraum« der Staaten in Bezug auf obligatorische Impfungen bei Kindern gesprochen (vgl. https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/strassburg-urteil-europarechtsgemeinde-gruende-impfpflicht/). Warum besteht die grosse Gefahr, dass der (von NGOs durchsetzte) EGMR diese Impfpflicht schützen wird, obwohl der EGMR sich sonst immer als Verfechter der „Freiheit“ proklamiert? Das ist im selben Grund zu finden, dass die viele Abtreibungsbefürworter („my body, my choice“), ebenfalls… Mehr

Karina Gleiss
1 Jahr her

Soweit ich mich erinnere, sitzen auch in diesem Gremium Leute mit Verbindungen zu. B. Gates. Man darf also gespannt sein.
Das wird nach hinten losgehen.

Last edited 1 Jahr her by Karina Gleiss
Homer J. Simpson
1 Jahr her

Ich orakel jetzt einfach mal: Dann scheitert man halt endgültig in dieser Instanz. Bei dem korrumpierten Gerichten ist schon lange kein Recht mehr zu erwarten. Hier muss endlich vom Volk gezeigt werden, was Sache ist. Legislative, Judikative und Exekutive sind lange weit weg von ihrem Auftrag, sich unabhängig und gegenseitig zum Schutz und Wohle des Souverän zu kontrollieren und zu arbeiten. Es werden nur noch irre Ideologien von NGOs und Lobbyisten vertreten und was an wissenschaftlichen Fakten und Rechtsrahmen existieren ist dabei völlig egal. Aber das kam nicht über Nacht. Wenn man eine aus dem Sozialismus und totaler Kontrolle kommende… Mehr

Micci
1 Jahr her

Wie Fachleute des Verfassungsrechtes mittlerweile auf zahllosen Medien nachweisen, begeht unser Verfassungsgericht inzwischen offenen Rechtsbruch.

Von daher gibt es nur zwei Möglichkeiten:

— Entweder, der Menschenrechtsgerichtshof kommt ebenso problemlos zu dem relativ einfachen Schluss jener Fachleute (die Ausführungen des VerfG spucken ja förmlich jedem denkenden Menschen mitten ins Gesicht!) und stoppen die politische Geisterfahrtder Harbarth-Combo,

— oder man mache sich rasch schlau, wie man zu einer britischen, schweizerischen oder sonstigen nichteuropäischen Staatsbürgerschaft kommt.

Nach beiden Varianten ist dann immerhin für einen persönlich die rasende Fahrt in den Abgrund vorbei!

Monostatos
1 Jahr her

Die letzte Hoffnung sind für mich US-Gerichte, insbesondere nach den Mid-Terms. Die EU ist mit all ihren Institutionen durch und durch korrupt und komplett undemokratisch und liefert ihre Bürger skrupellos der Allianz aus Plutokraten und Kommunisten. Die EU-Bürger haben nur noch wenig Zeit, ihre Freiheit zurückzuerobern. Sonst landen wir in einer dystopischen Sklaverei, in welcher Leute wie Yuval Noah Harari den Wert jedes einzelnen Menschenlebens taxieren dürfen, womit ein Genozid monströsen Ausmaßes gerechtfertigt wird.

Schwabenwilli
1 Jahr her

„Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht auch viele juristische Argumente schlicht übersehen“

Übersehen?
Sie gestatten das ich lache?
Übersehen wurde da gar nichts……….

haasel
1 Jahr her

Überwacht wird offensichtlich gar nichts! In D und AUT wird lustig immer noch über eine wie-bekommen-wir-es-doch-hin Impfpflicht gesprochen! Gegen alle Fakten und Dokumente, die natürlich aus dem Ausland kommen, weil hier nichts erhoben werden kann, und last but not least von den Pfizer Studien höchstselbst, werden immer noch die Messer gewetzt, obwohl das Schwein schon gegessen ist! Man kann es Dummheit nennen, besser Ignoranz und Hochmut! Und der kommt bekanntlich vor dem Fall.