„Wir können den Grundrechtsschutz in Deutschland vergessen“

Argumente wie beispielsweise die überbewertete Schutzwirkung der mRNA-Impfungen und ihre unterschätzten Nebenwirkungen wurden jetzt vom Verfassungsgericht allesamt vom Tisch gewischt. Anwalt Uwe Lipinski im Gespräch mit Holger Douglas.

 

Eine Impfpflicht im Gesundheitswesen sei rechtmäßig. Das erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag und wies sämtliche Beschwerden gegen das sogenannte Infektionsschutzgesetz zurück. Dieses immerhin höchste deutsche Gericht unter seinem Präsidenten, dem ehemaligen CDU Bundestagsabgeordneten Harbarth, wischte sämtliche Beschwerden vor allem gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht vom Tisch. Es führte die scheinbar unantastbaren Aussagen der beiden tonangebenden Institute, Robert-Koch- und Paul-Ehrlich-Institut ins Feld, die nach Auffassung des Verfassungsgerichtes die wissenschaftlich korrekten Grundlagen liefern würden.

Sogenannte vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen, verfolge einen legitimen Zweck, meinte das Verfassungsgericht, ohne zu prüfen, ob die sogenannte Impfung mit einer gentechnischen Substanz dies auch erfülle. Nebenwirkungen der neuen Impfstoffe spielten keine Rolle, auch nicht, dass diese nicht nach geltenden Regeln ausreichend getestet und untersucht wurden. An der Impfung Verstorbene sind demnach billigend in Kauf zu nehmen, gewissermaßen Kollateralschäden.

Eine inhaltliche Auseinandersetzung und mündliche Verhandlung fand nicht statt. Dr. Uwe Lipinski ist Rechtsanwalt in Heidelberg und vertritt 57 Personen, die sich vor dem Verfassungsgericht gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht wehren wollten, darunter Ärzte, Zahnärzte, Hebammen, Medizinstudenten, Reinigungspersonal verbeamtete Rettungssanitäter. Die sind alle Ungeimpfte und wollen dies auch bleiben und haben deswegen geklagt. Ihn hat der Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes überrascht. Sein wesentliches Ergebnis: ‚Wir können den Grundrechtsschutz in Deutschland vergessen.‘

Er hatte gehofft, dass sich das Bundesverfassungsgericht zumindest im Hauptsacheverfahren wirklich mit allen Argumenten fundiert auseinandersetzt: »Und das ist, mit Verlaub, noch nicht einmal ansatzweise geschehen. Der Beschluss umfasst zwar knapp 99 Seiten, da könnte man auf den ersten Blick denken, ‚ja, da müssen die doch eigentlich auf alles eingegangen sein‘. Das relativiert sich aber, wenn man bedenkt, dass da allein fünf bis zehn Seiten dabei sind, auf denen das Verfassungsgericht über die damals im Dezember und jetzt seit März geltenden Rechtsnormen wörtlich wiedergibt. Im Ergebnis ist auf sehr, sehr viele Einwände überhaupt nicht eingegangen worden. Die findet man auch nicht im Beschluss.«

Das Verfassungsgericht schreibe praktisch wortwörtlich immer nur das Paul-Ehrlich-Institut ab und sagt, die seien halt so kompetent. »Wenn die sagen, ernsthafte Nebenwirkungen sind nur so extrem selten, dann ist das quasi ein Gottesurteil.«

Lipinski habe sich nie träumen lassen, dass das Bundesverfassungsgericht auch im Hauptsacheverfahren den alten ehernen juristischen Grundsatz aufgehoben hat, Leben gegen Leben aufzurechnen. Bisher galt: »Leben gegen Leben ist nicht abwägbar«. Doch: »Nach diesem Urteil ist es jetzt abwägbar.«

Das gab es noch nie, dass mit einem nicht nach den geltenden medizinischen Standards getesteter Impfstoff Millionen von Menschen geimpft werden. Auf die Frage: »Was sagt denn dies für Sie über einen Staat aus, der so mit der körperlichen Unversehrtheit seiner Bürger umgeht?« antwortet Lipinski: »Da sprechen Sie einen sehr, sehr wichtigen Punkt an. Ich hätte mir das jedenfalls im Hauptsacheverfahren nicht träumen lassen. Letztlich hat das Verfassungsgericht das bisherige Abwägungsverbot ‚Leben gegen Leben‘, das ja bislang laut Luftsicherheitsurteil des Verfassungsgerichts unzulässig war, aufgehoben. Das Gericht räumt immerhin ein, sogar das Paul-Ehrlich-Institut erkennt ein paar Todesfälle durch die Impfung an – mal unabhängig davon, ob diese Zahl realistisch ist.«
Argumente wie beispielsweise die überbewertete Schutzwirkung der Impfung und die unterschätzten Nebenwirkungen wurden jetzt vom Verfassungsgericht allesamt vom Tisch gewischt.

Lipinski: »Das ist, wenn überhaupt, eine Ergebnis-Jurisprudenz. Man wollte ganz offensichtlich ein bestimmtes Ergebnis haben. Man sagt, OK, ein Musterverfahren wählen wir aus. Das werden wir zumindest überwiegend als zulässig erachten. Aber im Ergebnis weisen wir alles ab.« Die Kläger hatten auch im letzten Schriftsatz eine offizielle Studie der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC vorgelegt mit dem Ergebnis eines katastrophal schlechten Impfschutzes, der zudem sehr schnell nachlasse. An dem fünften Monat schlage er in sein Gegenteil um, in einen sogenannten negativen Impfschutz. »Das heißt, ab da steigt das Risiko für Geimpfte, selber infiziert zu werden.«

»All das finden Sie hier in dem Beschluss nicht. Da kommen Sie nie drauf, dass die Kläger so etwas vorgetragen hätte. Und das ist für mich auch nicht seriöse Wissenschaft.« Argumente müssen vorgetragen werden, und man sollte sich ansatzweise auch mal damit befassen, und nicht einfach so tun, als ob nichts vorgetragen worden wäre.

Jetzt müssen Kliniken, Arztpraxen und andere Einrichtungen in der Pflege den Gesundheitsämtern melden, wenn Mitarbeiter nicht geimpft sind. Danach entscheidet das Gesundheitsamt, ob diejenigen dann weiter arbeiten dürfen – oder nicht. Voraussichtlich tun sie dies je nach Notlage und Mangel an Arbeitskräften. Eine staatliche Willkür?

Lipinski bestätigt: »In der Tat … Immerhin ist das Gericht ansatzweise darauf eingegangen, dass es eine Ermessensnorm gibt, die aber weder aus der Gesetzesbegründung noch zwingend aus der Systematik hervorgeht. Nach welchen Kriterien wird denn dann entschieden? Arzt eins, zwei, vier bekommt ein Tätigkeitsverbot? Arzt drei und vier hören: Nee, euch lassen wir mal für drei Monate noch und dann sehen wir weiter. Arzt fünf und sechs: euch lassen wir vielleicht sogar mal für sechs Monate noch unbehelligt? Wir wissen es nicht.«

»Ich bin gespannt, wie die Verwaltungsgerichte diese vielen oder mutmaßlich relativ vielen Einzelfälle entscheiden werden.«
Lipinski: »Das Problem ist, dass selbst die Verwaltungsgerichte, die bislang etwas regierungskritisch waren, dass die jetzt natürlich alle an diese Entscheidung formal gebunden sind, selbst wenn sie innerlich sagen, das ist ja eine ganz merkwürdige Entscheidung.«

Wichtig werde die Frage, ob dieses Gesetz verlängert wird oder nicht. »Der Beschluss des Verfassungsgerichts stellt an mehreren Stellen darauf ab und sagt so sinngemäß: ‚Na ja, das gilt ja nur bis 31.12.. Die Maskenpflicht wurde im März 2020 beschlossen, und sie gilt zumindest in Teilen des öffentlichen Lebens auch heute noch. Sie wurde immer wieder verlängert, ein bisschen modifiziert. Wenn man bedenkt, dass in den USA teilweise schon die fünfte Impfung verabreicht wird, aber bedenkt, dass Herr Lauterbach sehr klar gesagt hat, dass für ihn die vierte Impfung eigentlich der absolute Mindeststandard ist, dann kann ich mir fast nicht vorstellen, dass dieses bereichsbezogene Impfpflichtgesetz nicht verlängert wird.«

Die Mandanten müssen laut Lipinski jetzt überlegen, ob sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Dort sitzen wenigstens keine deutschen Richter. Lipinski kommt schließlich zu einer bemerkenswerten Schlussfolgerung. Das Bundesverfassungsgericht misst den beiden Instituten eine erstaunliche Korrektheit und Fehlerfreiheit zu. Beide sind jedoch weisungsabhängige Behörden. Aus Gleichheitsgründen müsse dies jetzt auch für alle anderen Behörden angenommen werden.

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Kommentare ( 58 )

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Stef
2 Jahre her

Davon bin ich ebenso überzeugt. Mit Klkma hat das so viel zu tun wie der Irakkrieg mit Massenvernichtungswaffen.

Fulbert
2 Jahre her

Der Anwalt argumentiert in der Sache richtig und zugleich an der Sache vorbei. Es geht bei dem Urteil nicht um wissenschaftliche Erkenntnisse und deren Einbeziehung in juristische Entscheidungen. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Festlegung, wer in diesem Land das Recht zur Definition von Sachverhalten und den daraus resultieren Entscheidungen hat. Es wurde also in erster Linie über die Machtverteilung in diesem Staat entschieden. Mit dem Ergebnis, dass bestimmten staatlichen Institutionen allein die Festlegung dessen, was relevant ist, mithin also die Konstruktion der Realität, obliegt. Das Urteil gemahnt in dieser Hinsicht an das Unfehlbarkeitsdogma der katholischen Kirche. Mit dem Unterschied allerdings,… Mehr

Micha.hoff
2 Jahre her

Das ist per Definition keine Impfung, sondern nur ein mehr oder weniger wirksames Arzneimittel. Impfungen erzeugen sterile Immunität. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall. Im übrigen ist es barbarisch, Menschen direkt oder indirekt zu einem medizinischen Eingriff zu zwingen, wenn der Eingriff Schäden anrichten kann.

Ali
2 Jahre her

Zitat: „Das Bundesverfassungsgericht misst den beiden Instituten eine erstaunliche Korrektheit und Fehlerfreiheit zu. Beide sind jedoch weisungsabhängige Behörden. Aus Gleichheitsgründen müsse dies jetzt auch für alle anderen Behörden angenommen werden.“ Ich gehe noch einen Schritt weiter: Die Gewaltenteilung wurde durch Merkel mit dem derzeit Vorsitzenden Richter schlichtweg abgeschafft. Diesen als „hochgradig befangen“ einzustufen, kann als Untertreibung des Jahrhunderts angesehen werden. Schon nach dem Abendmahl im Kanzleramt hätte diese Person sofort abgesetzt werden müssen. Dieses Gericht ist aktuell „qualitativ“ als das dritte politisierte Gericht in der diesbezüglich nicht sonderlich rühmlichen Geschichte Deutschlands zu betrachten! Hier ist nicht einmal mehr die Hoffnung… Mehr

Cubus
2 Jahre her

Die Schlinge zieht sich zu. Die Judikative hat desertiert.

fischer
2 Jahre her

Man verbeißt sich gern in der Person des BVG-Vorsitzenden.
Aber werden die Entscheidungen nicht immer noch mit Mehrheit gefaßt ?
Wer sind die anderen Richter und Richterinnen ?

Kassandra
2 Jahre her
Antworten an  fischer

Ja. Wer war außer Harbarth in dem Flieger, der die werte Richterschaft mit der Flugbereitschaft zum Abendessen nach Berlin und wieder zurück flog?

reiner
2 Jahre her
Antworten an  fischer

wer hat denn im bundestag für die impfpflicht plädiert? denken sie richter ticken mit parteibuch anders??

Last edited 2 Jahre her by reiner
Wolfgang Richter
2 Jahre her

Was will man von einem Gericht an Entscheidung erwarten, das entsprechend befangen ist. Oder glaubte ernsthaft irgendwer, daß ein Mensch, der regierungsgläubig vertrauend sich und seine Familie mit dem Zeug hat spritzen lassen, mit der Zustimmung zu einem gegenläufigen Urteil sich selbst bescheinigt, beim Intelligenztest durchgefallen zu sein? Und dann kommt noch der Aspekt der möglichen Schadensersatzforderungen an diejenigen zig Tausende, die der Nötigung durch Staat und Arbeitgeber bereits zwangsweise gefolgt sind. Der klagende Rechtsanwalt Lipinkski sollte sich als erstes Mal Gedanken über ein unabhängiges Gericht machen. Vielleicht könnte er für einen indischstämmigen Pfleger in Delhi klagen, wo die Zwangsspritzerei… Mehr

Klarofix
2 Jahre her

Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird sicher nicht gegenteilig entscheiden.

Freigeistiger
2 Jahre her

Dieses BVerfG schützt die Regierung vor der Verfassung. Parteien und Exekutive dominieren Justiz und Legislative, womit die wichtigste Säule der Demokratie: die Gewaltenteilung, weitgehend aufgehoben ist. Hinzu kommt, daß die einflußreichen MS-Medien ebenfalls der Exekutive gefällig sind, statt deren Handeln kritisch zu kommentieren. Ferner wurde und wird korrumpierte wissenschaftliche Autorität zur (Pseudo-) Legitimation der Politik mißbraucht.
Dieser desaströse Sachverhalt hat es der Exekutive ermöglicht, das GG auszuhebeln und ihre an Staatsterror grenzende Corona-Politik gegen die eigene Bevölkerung zu exekutieren. Eine Demokratie, die nur noch auf dem Papier existiert, braucht kein Mensch. Das hatten wir schon in der Deutschen Demokratischen Republik.

Last edited 2 Jahre her by Freigeistiger
Alf
2 Jahre her

Die Mandanten müssen laut Lipinski jetzt überlegen, ob sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
Dann bitte nicht überlegen, sondern tun.
Das BVerfG kann nicht beantworten, warum die sog. Impfung, eine Impfung ist, keine ordentliche Zulassung hat und nie bekommen wird.