In Rheinland-Pfalz sichern die Gerichte den SPD-Wahlsieg ab: Der AfD-Kandidat in Ludwigshafen darf nicht antreten. Die Politisierung der Gerichte zahlt sich für die SPD aus. Zusammen mit der CDU darf sie künftig Konkurrenten von der Wahl ausschließen und danach den Ausschluss bestätigen.
picture alliance/dpa | Arne Dedert
Der AfD-Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen, Joachim Paul, darf nicht antreten. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat seinen Eilantrag abgelehnt. Der Wahlausschuss hatte Zweifel an seiner Verfassungstreue.
Handreichung vom Verfassungsschutz
Dazu war dem Wahlausschuss vom Landesamt für Verfassungsschutz eine Handreichung erteilt worden, in der die Verfassungstreue Pauls bezweifelt wurde. Angeführt wurde, dass er sich in einer Bildungsveranstaltung um das Nibelungenlied gekümmert hat, von einem politisch fragwürdigen Kamerateam der Zeitschrift Compact beobachtet. Ähnliche, vermeintliche gegen die Verfassung gerichtete Indizien wurden zusammengetragen. Hauptargument ist, er fokussiere sich auf die „ethnokulturelle Identität“ als zentrales Zugehörigkeitsmerkmal zur Gemeinschaft. Mit anderen Worten: Deutsche stünden im Mittelpunkt seiner Bemühungen, nicht Zuwanderer und Ausländer.
Sein Wahlkreisbüro in Koblenz sei zu einer bedeutenden Veranstaltungs- und Vernetzungsörtlichkeit herangewachsen, in der Veranstaltungen der „Neuen Rechten“ stattfänden. Hier wird also mit Begriffen operiert, die einer Überprüfung nicht standhalten, wie der politische Kampfbegriff „Neue Rechte“. Es galt bislang als verfassungskonform, sich politisch nicht-links oder nicht-grün zu verorten. In Rheinland-Pfalz kann dies neuerdings zum Verlust des passiven Wahlrechts führen, indem der Begriff der Verfassungstreue ausgeweitet wird und jede kritische Position erfassen kann.
Wahlausschüsse als Instrument der Gegnerbekämpfung
Der Wahlausschuss Ludwigshafen hatte am 5. August 2025 entschieden, den AfD-Kandidaten nicht zur Oberbürgermeisterwahl am 21. September 2025 zuzulassen. Nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung kann nur ins Bürgermeisteramt gewählt werden, wer die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Der Wahlausschuss sah diese Gewähr bei Paul nicht gegeben. Paul, ein Beamter im Schuldienst und Mitglied des Landtags von Rheinland-Pfalz ist schon als Beamter zur Verfassungstreue verpflichtet; Verstöße sind nicht bekannt.
Der Wahlausschuss, so das Gericht, könne ja nach der Wahl seine Beschwerde verhandeln.
Ein zynisches Urteil
Es ist ein zynisches Urteil. Die politische Entscheidung wird auf Wahlausschüsse verlagert. Nach den Regelungen in Rheinland-Pfalz, ähnlich wie in allen Bundesländern, führen dort meist Landräte und Bürgermeister den Vorsitz; Mitglieder sind die Vertreter von Parteien und Wählergruppen, wenn „möglich, nach“ dem Verhältnis ihrer früher in Wahlen gewonnen Stärke. Mit anderen Worten: Im SPD-geführten Rheinland-Pfalz entscheiden SPD- und auch CDU-Mitglieder über Zulassung von Konkurrenten.
Im Tonfall ironisch und von oben herab verkündet das Gericht, die „Verfolgung der subjektiven Rechte Einzelner“ wie der Versuch von Paul, sich wählen zu lassen, müsse „gegenüber der Notwendigkeit zurücktreten, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern in einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen“. Das Recht des Individuums wird dem kollektiven Wunsch hintangestellt. Darüber entscheiden dann die Wahlausschüsse.
Die in der Vergangenheit gewählten Lokalpolitiker können sich also ihre Ämter und Pfründe dadurch sichern, indem sie Konkurrenz-Parteien einfach ausschließen. Denn Wahlmöglichkeit gefährdet offensichtlich „einheitliche Wahlentscheidungen“. Die Prüfung des Wahlausschusses sei zeitaufwändig, so das Gericht, das sich nicht mit der Sicherstellung freier und geheimer Wahlen beschäftigen will.
Erfolglos in die Zweite Instanz
Paul hat angekündigt, er werde die nächste Instanz anrufen. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim OVG Rheinland-Pfalz eingelegt werden, aber nur formal. Vermutlich kann Paul sich dieses Vorgehen sparen. Der Präsident des Landesverfassungsgerichts, Lars Brocker, habe sich für seine Wahl durch die SPD-geführte Landtagsmehrheit bereits gefällig gezeigt, kritisierte die Juristin Sylvia Kaufhold, Mitbegründerin der Werte-Union: Die frühere Ministerpräsidentin Manuela Dreyer darf seit einem Urteil des Gerichts gegen die AfD zum „Kampf gegen Rechts“ aufrufen; dies verletze nach Ansicht des Gerichts nicht das Neutralitätsgebot für Amtsträger.

Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Wer immer noch das Kartell wählt, der muss mit dem schlimmsten rechnen.
und wer nicht leider auch!
Müsste der Wahlausschuss nicht auch gewählt werden – jeder kann vorgeschlagen und muss nach Stimmenzahl berufen werden.
Die SPD ist eine untergehende Partei, alles was nach Kurt Beck kam hatte kein Charisma. Dreyer war die Marionette der Schwäger, Hering und Lewents bis der Eine nach der Flutkatastrophe an der Ahr zurücktreten musste. Dann wurde im stillen weiter gewurschtelt. Und nun kommt Schweitzer ein Parteisoldat der 2.Garde, der sich jetzt als Hardliner gegen die AfD aufspielt. Deshalb ist es nicht verwunderlich das die Zulassung zur Wahl abgeschmettert wurde. Von unabhängiger Justiz kann man in unserem Land nur noch bedingt sprechen. Dessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing.
So sieht Demokratie nach Definition der SPD heute aus. Wieder etwas gelernt. Andere haben vor mehr als 60 Jahren in Berlin eine Mauer gebaut um die Demokratie zu schützen. Mit Waffengewalt wurde dafür gesorgt, dass keiner vom Westen in den Osten rüber macht. Die Pfälzer sind da nach 60 Jahren schon viel weiter, die bemühen einfach das Verwaltungsgericht. Mal sehen was da noch kommt. Vielleicht sprengen sie als nächstes die Rheinbrücke bei Speyer, um ihre SPD-Demokratie vor den Schwarz-Grünen in „THE LÄND“ zu schützen. Mal davon abgesehen, um den Job des Oberbürgermeisters von Ludwigshafen ist keiner zu beneiden. Bei den… Mehr
Da helfen nur zwei Demonstrationen. Eine in Ludwigshafen von den Ludwigshafenern. Und eine in Neustadt vor dem Sitz des Gerichts, auch von den Ludwigshafenern. Wie bei den Montagsdemos 1989 in Leipzig. Anders lassen sich undemokratische Umtriebe der Herrschenden nicht beenden.
Das ist das Ende der zweiten deutschen Demokratie. Hoffentlich wird es eine dritte geben.
Ich empfehle den Joachim Paul-Wählern, den Kandidaten namentlich auf dem Wahlzettel zu ergänzen und dort sein Kreuz zu machen, um der bereits weit fortgeschrittenen Diktatur entgegenzutreten. Eine spätere Auswertung würde zumindest den Protest in den Akten sichtbar machen – für spätere Zeiten durchaus wichtig. Der Name des/der entsprechenden Richter sollte noch veröffentlicht werden.
Rheinland Pfalz – Ludwigshafen. Da möchte ich wirklich nicht zu Hause sein müssen.
Es ist einfach unfassbar, was in diesem Deutschland heutzutage passiert. Und die meisten wollen das immer noch nicht erkennen.
Wann laufen wieder die ersten Schergen durch die Straßen, die politisch Andersdenkende „einkassieren“?
Wie pervers ist das?
Ein Wahlausschuss, besetzt durch Parteimitglieder ist in der Lage einen aussichtsreichen Kandidaten auszuschliessen.
Das gsnze mit fragwürdigen Argumenten.
Das Nibelungenlied, deutsches Kulturgut, wird dafür heran gezogen.
Und zu guter letzt ein parteigeführtes Gericht, das dreist den Wahlausschuss beauftragt bzw. ermächtigt, nach der Wshl seine eigdne Entscheidung zu prüfen?
Sorry, das kann nicht richtig sein!
Da wurde vielen Ossis immer vorgeworfen, sie wünschten sich die DDR zurück. Jetzt kommt immer mehr heraus, viele Wessis wollen unbedingt einmal im ,,realen Sozialismus“ leben. Nun denn, ihr ,,Demokraten“ werdet eure helle Freude an der ,,Diktatur des Proletariats“ haben. Proleten sind die meisten Wähler ja schon.
Deutschland fortan nur noch eine Teildemokratie. Auf lokaler Ebene ist sie bereits eine Justizdemokratie. Von Gnaden einer Justiz, die von den politischen Machthabern gesteuert wird. Das hat DDR-Niveau. Dieses Urteil ist eine Zensur und die nächste historische Wegegabelung, an der Deutschland Demokratie und Rechtsstaat verlässt.
Für mich ist das eher „Dämonkratie“.