Razzia in der Redaktion: Wie die Bundesregierung das Politische aus dem Netz vertreiben will

Unter dem Tarnwort Transparenz baut die Bundesregierung aus einer EU-Vorgabe ein noch härteres Zensurregime, das Diktaturen gefällt: Die Bundesnetzagentur soll so zur Zensurzentrale mit Zugriff auf Plattformen und Redaktionen werden – bis hin zur Durchsuchung ohne Richterbeschluss. Willkommen in Deutschland 2026.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Karsten Wildberger (CDU), Bundesminister fuer Digitales und Staatsmodernisierung

Die Bundesregierung will eine EU-Verordnung in nationales Recht umsetzen. Das ist nichts Ungewöhnliches. Aber gemeine Münze ist dabei auch, dass das Bundesgesetz die EU-Verordnung an Schärfe noch einmal deutlich übertrifft. So scheint es auch in diesem Fall zu werden. Man bekommt den Eindruck, als befände sich eine Regierung im Krieg mit ihrem Volk, mit der einheimischen Publizistik, aber auch mit den neuen öffentlichen Marktplätzen, als da wären Facebook, Instagram, Google oder X. Den Eindruck konnte man schon beim Gesetz über digitale Dienste (GdD, auch Digital Services Act genannt, DSA) haben. Er wird gerade härter.

Seit dem 10. Oktober letzten Jahres gilt die EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO, nach dem Englischen „Transparency and Targeting of Political Advertising“ auch TTPA abgekürzt). Beobachter sagten schon zu diesem Zeitpunkt mögliche Turbulenzen voraus. Die Verordnung könne „für Parteien, Verbände, NGOs und Werbetreibende große Konsequenzen“ haben, schrieb das nicht gerade hyperkritische Online-Medium Table.Media. Auch Abgeordnete der Kartellparteien fragten im Bundestag besorgt nach den Auswirkungen auf Ortsverbände, Werbetreibende und Medien (Frage 77 der Grünen Anna Lührmann). Was passiert mit dem Ortsverband, der ein politisches Faltblatt veröffentlicht? Was mit einem Medium, das politische Inhalte darstellt und dann dafür wirbt? Die Frage der Grünen zeigt schon, dass TTPA grundsätzlich alle politischen Seiten betreffen kann.

Ein Hauptproblem an der Sache ist: Politische Werbung ist in dem Verordnungstext nur sehr vage definiert. Im Interview mit TE hat Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel daraus abgeleitet, dass nicht nur die Eigenwerbung politischer Parteien auf Online-Plattformen und in sozialen Medien verhindert werden soll, sondern nebenbei auch die Bewerbung politischer Inhalte – etwa durch Zeitungen, politische Magazine und Online-Medien – deutlich erschwert wird.

Bald nur noch offizielle Statements auf Youtube?

Einige große Plattformen haben auch selbst diesen Schluss aus der Sache gezogen, weil die Risiken (sechs Prozent des globalen Jahresumsatzes als Strafe) auf sie nicht attraktiv wirken. Wen könnte es wundern? Meta und Google haben angekündigt, wegen der „undurchführbaren Anforderungen und rechtlichen Unsicherheiten“ gar keine Anzeigen zu „politischen, wahlbezogenen und sozialen Themen“ mehr zulassen zu wollen. „Zu viele Vorgaben, zu viel Unsicherheit, zu viel Brüssel“ – so werden Sprecher der Konzerne auf der Rechts-Seite LTO zitiert.

Auf Youtube (gehört zu Google) sollen künftig nur noch „offizielle Stellen von EU-Mitgliedstaaten, die EU selbst oder andere öffentliche Einrichtungen“ für sich werben können, Parteien oder einfache Politiker ohne solches Amt dagegen nicht mehr. Das ist sozusagen der nächste Akt der Installierung neuzeitlicher Majestäten, nachdem in Deutschland ja auch deren Kritik erneut strafbar geworden ist. Für Steinhöfel greift die Verordnung damit in die Meinungs- und Informationsfreiheit, aber ebenso in den politischen Wettbewerb der Parteien und die Berufsfreiheit von Journalisten ein.

Ein gegen das wahrhaft Politische desinfizierter öffentlicher Online-Raum scheint sich anzukündigen, in dem sich die eingeschüchterten (?) Groß-Tech-Konzerne gerade noch trauen, offizielle politische Bulletins zu veröffentlichen. Unklar ist freilich, wie Google und Meta Politisches wasserdicht aus ihren Inhalten herausfiltern wollen. Das scheint nur sehr grob mithilfe von Stichwörtern möglich zu sein. Ein journalistischer Text politischen Inhalts kann von der KI und ihren Logarithmen kaum von politischer Werbung unterschieden werden. Das scheint klar. Und eben daraus resultiert eine umfassende Austrocknung des Politischen im Netz – jedenfalls auf den genannten Plattformen.

Eine EU, die sich ständig neue Kontrollpflichten ausdenkt

Nun geht es aber weiter. Die Bundesregierung plant ein flankierendes Bundesgesetz zur TTPW-Verordnung. Mit dem Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG), eingebracht vom Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Karsten Wildberger (CDU), soll TTPA einen Abdruck im Bundesrecht bekommen. Gemäß dem Gesetzentwurf sollen die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und vor allem die Bundesnetzagentur und deren Koordinierungsstelle für digitale Dienste zu einer Art Polizei, Staatsanwaltschaft und Vorab-Justiz in einem werden. Die vom grünen Habeck-Vertrauten Klaus Müller geleitete Bundesnetzagentur würde damit immer mehr zur Zentrale der politischen Zensur in Deutschland. Schon der DSA teilte der Bundesnetzagentur diese Rolle in Fragen der digitalen Nachrichtenverbreitung in sozialen Medien und Online-Plattformen zu. Man kann das so verliehene Amt freilich auch „Digital Services Coordinator“ oder „zentrale Plattformaufsicht“ nennen – der Inhalt bleibt der gleiche.

Im DSA ging es angeblich um ein „sicheres digitales Umfeld“, was allerdings dazu führt, dass die EU-Kommission gerade auf irgendeinem Weg versucht, Elon Musk am Zeug zu flicken. Denn auf seiner Plattform X gilt noch (und endlich!) Meinungsfreiheit. Im Entwurf für ein Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz in Deutschland geht es nun – so wie im TTPA – um eine Offenlegungspflicht für Plattformen, was die Autorschaft und Finanzierung „politischer Anzeigen“ angeht. Wie gesagt, ist das ein rechtlich unscharfer Begriff, der vermutlich am Ende politische Inhalte insgesamt betreffen oder beeinträchtigen wird. Die EU in der TTPW-Verordnung und die Bundesregierung im PWT-Gesetz fordern, dass bei jeder politischen Werbung erkennbar werden müsse:

  • wer sie mit wie viel Geld finanziert,
  • welchen Zweck die Anzeige verfolgt und welche Gruppen dadurch angesprochen werden sollen (als ob man das immer so leicht angeben könnte),
  • wer die „Anzeige“ erstellt hat,
  • zu welcher Kampagne sie gehört,
  • wie viel Geld für diese Kampagne insgesamt ausgegeben wurde,
  • ob die Ersteller im Lobbyregister stehen und
  • woher, aus welchen Quellen das Geld für die Anzeige am Ende stammt.
  • Hinzu kommen Informationen über eventuelle mehrfache Schaltungen von „politischen Anzeigen“; deren Entwicklung dargestellt werden soll (laut Table.Media).

Das ist an sich schon eine abenteuerliche Liste. Damit hat sich die EU wieder einmal etwas Feines ausgedacht, das mit sinnloser Bürokratie das Leben der Bürger erschwert und erstickt. Vergleichbar – in freilich viel kleinerem Maßstab – ist der Cookie-Consent-Button, den jede Website aufgrund einer EU-Regelung einführen musste und der nicht wirklich irgendetwas verbessert hat.

So verlieren Online-Plattformen ihre Nützlichkeit

Was bedeutet aber die neue TTPW-Verordnung praktisch für ein Online-Medium? Nehmen wir ein konkretes Beispiel. Sagen wir, in wenigen Wochen oder auch Monaten finden Wahlen in einem Bundesland statt, was in Deutschland ja fast immer der Fall ist. Oder es ist ein Referendum geplant, egal ob dasselbe nun bindend oder nicht bindend ist. Dann dürfen in diesem Moment und Zeitraum Online-Plattformen und Nachrichtenseiten – wie etwa Tichys Einblick – keine Beiträge mehr bringen, die unter Umständen als politische Werbung für eine der Parteien bei einer anstehenden Abstimmung erscheinen könnten.

Wenn die Plattform oder Website (etwa auch Facebook oder X) einen Beitrag, der sich so verstehen lässt, dennoch veröffentlichen will, dann müsste sie die möglichen Sponsoren samt der Höhe der aufgewendeten Mittel, den Zweck der Anzeige oder Veröffentlichung usw. offenlegen. Das alles ist bei journalistischen Artikeln unmöglich, weil sie keine Sponsoren haben. Aber das muss nicht bedeuten, dass nicht trotzdem Schritte gegen Plattformen eingeleitet werden könnten aufgrund politischer Texte, die plötzlich eben doch als „Anzeigen“ oder „Werbung“ interpretiert werden.

Und diese Schritte können auch die Plattformen selbst in einer Mischung aus Verweigerung und vorauseilendem Gehorsam gehen. Bei Facebook und Google steht schon heute der Verdacht im Raum, dass sie politische Inhalte – darunter auch Nachrichten – in übermäßiger Art und Weise herausfiltern und versuchen, sie eben nicht anzuzeigen – was das Gegenteil ihres eigentlichen Sinns, ihrer Nützlichkeit ist. Durch Plattformen wie Facebook und Suchmaschinen wie Google sollte – nach dem Willen ihrer Gründer – ein möglichst breites Bild der online veröffentlichten Realität entstehen. Die Unterdrückung eines Teils dieser Realität ist eine Verarmung des öffentlichen Raums, den die Brüsseler und Berliner Kontrollfreaks billigend in Kauf nehmen.

Solche Offenlegungspflichten greifen daneben offenkundig in die schon angesprochene Berufsfreiheit ein, etwa auch in den Quellenschutz, der lebensnotwendig für einen unabhängigen Journalismus ist. Genauso wichtig ist es freilich, die eigenen Produkte zu bewerben und sie – über Suchmaschinen – auffindbar zu machen. Wenn diese Möglichkeit zur Werbung für politische Texte zunehmend versperrt wird, leidet das politische Leben eines Landes.

Bundesnetzagentur als Durchsuchungsbehörde

Und nun kommt die Krönung des neuen, geplanten „Politische-Werbung-Transparenz-Gesetzes“: Wenn die geforderten Unterlagen nicht vorgelegt werden, sollen der Bundesnetzagentur Durchsuchungen von Räumlichkeiten der Anbieter erlaubt werden. Das soll dann gelten, wenn „Gefahr im Verzug“ sei. Dann dürfen die mit der Nachprüfung beauftragten Personen, also Mitarbeiter der Bundesnetzagentur, „während der Geschäftszeit die erforderlichen Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung vornehmen“. Und damit wäre das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt, wie der Gesetzestext selbst feststellt. Das dürfte auch für Medien gelten, wie die Nachrichten-Seite Nius vermutet.

Joachim Steinhöfel fragt sich dazu, wann „überhaupt bei einer Plattform ‚Gefahr im Verzug‘ bestehen“ soll, und zwar in einem Ausmaß, dass „eine Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss zulässig“ würde. „Bürokraten erlassen eine Anordnung, Richter werden ausgehebelt, Grundrechte zur Verfügungsmasse von Machtinteressen.“ Zunächst betrifft die Razzia-Androhung die Plattformbetreiber wie Google (Youtube), Meta (Facebook) oder X. Aber auch deutsche Medienhäuser wie Zeit, Spiegel und so weiter könnten betroffen sein – etwa, wenn sie wirklich „politische Werbung“ veröffentlichen (als bezahlte Anzeige) oder wenn einer ihrer Artikel als solche angesehen wird. Dann wäre eine Redaktionsdurchsuchung möglich, ohne dass daran ein Richter beteiligt wäre.

Es geht aber noch weiter: Sogar Beschlagnahmen will die CDU-geführte Bundesregierung der grün-geführten Bundesnetzagentur erlauben, und ein Richter muss auch hier erst nachträglich zu Rate gezogen werden: „Die … zuständige Koordinierungsstelle für digitale Dienste kann Gegenstände, die als Beweismittel für die Ermittlung von Bedeutung sein können, beschlagnahmen. Die Beschlagnahme ist den davon Betroffenen unverzüglich bekannt zu geben.“ Die „gerichtliche Bestätigung“ des zuständigen Amtsgerichts kann auch im Nachhinein erbeten werden, sie ist aber ohnehin nur dann nötig, wenn die durchsuchte Zielperson nicht anwesend war oder „ausdrücklich Widerspruch erhoben hat“. Und all das, obwohl im Rechtsstaat Deutschland sowohl Durchsuchungen als auch Beschlagnahmungen an richterliche Entscheidungen VORAB gebunden sind.

Zerschlagung der Freiheitsrechte ist eingeplant

Im Namen der Informationskontrolle ist die schwarz-rote Bundesregierung offenbar bereit, Grundrechte zu schleifen, die seit fast 80 Jahren ununterbrochen Bestand hatten. Der Bruch, das wird hier offenbar, liegt nicht im Aufkommen einer neuen Oppositionspartei oder im weitverbreiteten Unmut über die Politik der etablierten Parteien, der Bruch, der heute droht, liegt im Selbstverständnis dieser Parteien begründet. Sie sehen sich und ihre politische Vision offenbar als unfehlbar an und fühlen sich daher berechtigt, jede grundsätzliche Kritik zu unterbinden. Und dann muss auch der Rechtsstaat nicht mehr gelten, und man darf sich nicht an seiner Zersetzung stören. Auch sie ist nur ein möglicher Schritt, um dem regierenden Kartell die Macht zu erhalten.

Übrigens werden die Redaktionsräume von Medienhäusern theoretisch sogar noch stärker durch das Grundgesetz geschützt als eine private Wohnung. Mit der Androhung von Durchsuchungen und Beschlagnahmen im Bereich der „Plattformbetreiber“ (zu denen man auch Medienanbieter zählen kann) wird also die Presse- und Medienfreiheit berührt. Und was man sich schon gedacht hatte: Wie das Bundesdigitalministerium gegenüber Nius erklärte, sehen auch das deutsche Kartellgesetz, das Telekommunikationsgesetz oder das Digitale-Dienste-Gesetz der EU (DSA) und das Bundesdatenschutzgesetz die Durchsuchung von privaten Räumen ohne Richterbeschluss vor. Die Zerschlagung der Freiheitsrechte ist also seit langem geplant, vor allem seitdem der DSA es auf digitale Plattformen als Nachrichtenverbreiter abgesehen hat.

Krieg und Propaganda

Und nun fällt einigen Beobachtern – die daneben fürchten, zu Betroffenen zu werden – auf, dass sich zwei Erzählungen immer mehr vereinigen: die Erzählung vom Kampf gegen missliebige Meinungen (alias „Desinformation“) und die andere vom Kriegszustand, in dem wir uns angeblich befinden. Beide verbinden sich dort, wo die Nato auf dem Gipfel von Vilnius 2023 eine engere Zusammenarbeit mit der EU ankündigte, in der es um das Vorgehen „gegen Desinformation und Fehlinformationen“ ging, unter anderem „durch positive und wirksame strategische Kommunikation“, was Norbert Häring als Propaganda übersetzt.

In der Tat ist die EU-Rede von „Desinformation“, die ein „Virus“ sei, klassische Propaganda. Das Entscheidende an propagandistischen Begriffen ist dabei ihre Vagheit und Ungenauigkeit. Das gilt auch für den flankierenden Begriff „Hassrede“, der jedenfalls kein juristisches Konzept und sicher nichts ist, wogegen ein Staatenbund sinnvoller Weise vorgehen könnte. Nicht anders verhält es sich mit politischen Meinungen. Auch sie sollten nicht der Gegenstand von Verfolgung sein, Aber in dieser Richtung scheint es heute zu gehen.

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Kommentare ( 58 )

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Martin Mueller
5 Stunden her

Was sind das für Typen heute, die in den Regierungen sitzen?

Unfassbar!

Johny
1 Tag her

Probehalber mussten wir ja schon mal bei Corona die Maulkörbe anlegen und jetzt wird es für dauerhaft geplant in „Deutschland“.

Fawlty
3 Stunden her

Um so absurder, als die Regierung in der C-Zeit die ihr genehmen Medien mit üppigen Werbeanzeigen>a:f Steuerzahlerkosten bei Laune gehalten hat, natürlich völlig uneigennützig, und jetzt der Stast aka die Regierung darüber wachen soll, dass niemand ohne größtmögliche Rechtfertigung politsche Werbung macht. Diese EU ist… [selber ausfüllen].

Martin Mueller
5 Stunden her

Die Trump-Administration muss Demokratie und Meinungsfreit in der EU wieder herstellen. Zur Not mit Druck.

Rasparis
8 Stunden her

Die Bruesseler Logen-Tyrannei wird noch zur Kenntnis nehmen muessen, dass das alte Zitat Talleyrands -„Sire, Sie koennen mit einem Degen zweifellos alles machen, ausser auf dessen Klinge zu reiten“- die Unterjocher der europaeischen Voelkerschneller einholen wird als diese auch nur ahnen Der „grosse ‚€U’ropaer“ P.H.Spaak, vormals NS-Kollaborateur. toente nach der „Unterzeichnung“ der „Roemischen Vertraege“1956: „Wir haben das Roemische Imperium [von woher Rom als Unterzeichnungsort der Logenfuersten] wieder hergestellt, ohne einen Schuss abgegeben zu haben.“ Das war schon damals eine rotzfreche, der Hybris geschuldete Luege; denn es waren 1956 gerade zwei Weltkriege voraus gegangen, ohne die diese „Union“ nie denkbar gewesen… Mehr

NurEinPhilosoph
10 Stunden her

Die Bundesnetzagentur wird zur Meinungspolizei ausgebaut, welche jederzeit Razzien durchführen darf bei Kritik an der Regierung. Das Ziel ist die Einschüchterung der alternativen Medien, deren Infrastruktur durch Razzien gezielt zerstört werden soll. Sie sollen lahmgelegt werden, den sie klären Missstände auf, das ist gefährlich. Es geht um Politische Quarantäne. Entweder die Journalisten huldigen devot der Regierung oder sie werden künftig vom Grünen Staat für Kritik an Regierung verfolgt und verlieren ihre Existenzgrundlage. Und damit all das viel schneller geht, braucht es keine Richter und Gründe mehr, es reicht, dass ein Müller am Grünen Hof der Bundesnetzagentur über die Berichterstattung nicht… Mehr

Michael W.
10 Stunden her

Linke/Sozialisten/Kommunisten hielten noch nie was von Freiheit. Sie beweisen das bis heute, seit über 100 Jahren. Die DDR-Regierung lies ihre Bürger, die versuchten, unerlaubt den Staat zu verlassen, erschießen. So weit sind wir zwar noch nicht, aber die Linken/Sozialisten/Kommunisten haben gelernt, dass man nicht gleich den großen Hammer auspacken darf, sondern dass man mit winzigen Schlägen auch zum Ziel kommt. Prinzip: Steter Tropfen hölt den Stein. Zwar nicht so schnell, aber viel unauffälliger. Und das begann schon über 10 Jahre vor der Wiedervereinigung, als die Grünen noch nicht existierten. Als Helmut Schmidt Bundeskanzler war. Als dann eine verhinderte Staatsratsvorsitzende Kanzlerin… Mehr

Haba Orwell
16 Stunden her

> In der Tat ist die EU-Rede von „Desinformation“, die ein „Virus“ sei, klassische Propaganda. Das Entscheidende an propagandistischen Begriffen ist dabei ihre Vagheit und Ungenauigkeit. Es ist genau das, was die EUdSSR für „Desinformation“ erklärt. Noch gestern herrschte hier Begeisterung für den Standpunkt, mit Macht könne man sich alles erlauben. So wie hier: https://anti-spiegel.ru/2026/weisses-haus-die-ereignisse-in-venezuela-werden-die-beziehungen-zwischen-trump-und-putin-nicht-verschlechtern/ > „… „Was die Beschlagnahmung dieses Schiffes betrifft, so sprechen wir von einem Embargo gegen alle Schiffe der Schattenflotte, die illegal venezolanisches Öl transportieren. Nur legaler Handel wird erlaubt sein, und die Entscheidungen in dieser Angelegenheit werden von den USA getroffen“ …“ Ganz ähnlich handhabt… Mehr

Teiresias
20 Stunden her

Die Kriegspropaganda begann icht erst 2023: Schon 2014/2015 wurden NATO-weit Inhalt der Minsker Abkommen, die UN-Resolution 2022 sowie die gesamte Vorgeschichte des Ukrainekrieges systematisch verschwiegen – Genau diese Nachrichtensperre war und ist die Voraussetzung für das Propagandamärchen vom „unprovozierten russischen Angriffskrieg“, der wir den gesamten Kriegswahnsinn verdanken. Auch Tichy war diesbezüglich von Anfang an stramm auf Linie. Insofern haben die Krokodilstränen an dieser Stelle über die NATO-Zensur 2023 einen häßlichen Beigeschmack von „Haltet den Dieb!“. Solange nicht die Wahrheit auf den Tisch kommt, ist die Kriegstreiberei nicht aufzuhalten. TE sollte diese Scharte endlich auswetzen und die Nachrichtensperre über die wahren… Mehr

Michael W.
9 Stunden her
Antworten an  Teiresias

Hat bei mir nicht funktioniert. Ich kannte damals weder Tichy noch RT. Aber was in den ÖRR damals gezeigt und gesagt wurde und meine sowie meiner Frau Liebe zu Russland reichten, um 1 und 1 zusammenzuzählen. Leute, die in Odessa bei lebendigem Laib im Gewerkschaftshaus verbrannt wurden und das dröhnende schweigen des DGB und seiner Gieiderungen dazu reichten aus. Wichtiger war, was nicht gesagt wurde. Als wir Ende der 1980er Jahre das erste mal in Russland (damals noch UdSSR) waren, hat meine Schwiegeroma und gefragt, wie wir das machen könnten. Die Russen hätten schließlich in Deutschland die Frauen vergewaltigt. Aha,… Mehr

hoho
6 Stunden her
Antworten an  Michael W.

Ich hatte und habe jetzt auch keine Liebe zu Russland. Dafür hat mich 2014 der Staatsfunk überzeugt, dass man ihn nicht vertrauen kann. Seither höre ich selten Radio und schaue keine Glotze. Die Zeitungen kaufe ich auch nicht mehr. Das befreit gewissermaßen.

Montesquieu
22 Stunden her

Da der Durchschnittsbürger nichts anderes konsumiert als die kognitiv leicht verdaulichen Massenmedien und diese über solche „komplizierten“ Vorhaben nicht berichten, weil die zu bedienenden Schafe eh nicht umreißen würden, was da abgeht: gebt Euch hin, lasst es geschehen. Es ändert nichts mehr.

Gerhard_F_Mossmayr
1 Tag her

Karsten Wildberger (MfS), Minister fuer Staatsmodernisierung

Britsch
1 Tag her

Warum werden Verbrecher gegen das Volk nicht zum Teufel gejagt vom Volk
Durch Gerichte bzw „Rechtsorgane“ wird das ja nicht mehr getan. Klar kampf gegen Rechts ist ja ngesagt. Alles was nicht dem entsprich was früher als extrem links gekltende wollen ist rechts und wird verfolgt das offiziell noch getende „Recht“, ( fehlt ja nur ein s )gehört wie es scheint auch dazu. Auch geltendes Recht wird quasi verfölgt und nach und nach durch totalitäre Diktatur“gesetze“ ersetzt

Michael W.
9 Stunden her
Antworten an  Britsch

Tja, warum? Hat man doch gerade Live in Berlin erlebt.