Formfehler bei neuem schärferen Bußgeldkatalog

Gegen bereits ausgesprochenen Fahrverbote auf Basis des neuen Bußgeldkataloges sollte man klagen. Einem Formfehler ist zuzuschreiben, dass der neue Bußgeldkatalog nicht in Kraft treten kann und vorerst weiterhin die alten Bußgeldregeln gelten.

imago Images/Future Image
Der neue Bußgeldkatalog wird vorerst nicht angewendet. Der Bund hat die Länder dazu aufgefordert, nachdem ein juristischer Fehler des Bundesverkehrsministeriums bekannt wurde.

Die Bild-Zeitung verschaffte sich einen Überblick über die Praxis in den einzelnen Ländern. Ergebnis: Alle Länder haben die neuen Vorschriften erst einmal auf Eis gelegt und handeln nach dem alten Bußgeldkatalog. Das Saarland hatte als erstes Bundesland erklärt, nach den alten Regeln zu verfahren. Lediglich in Bremen will sich die grüne Verkehrssenatorin Maike Schaefer (»In der Sache finde ich es nach wie vor richtig, dass man zu schnelles Fahren strenger sanktioniert.«) mit der Innenbehörde abstimmen und in Baden-Württemberg hat der grüne Verkehrsminister (»Eine Rücknahme der schon seit langem fälligen Verschärfungen wäre ein Rückschlag für die Verkehrssicherheit und ein völlig falsches Signal an Raser.«) dann schließlich am Freitagabend auch die neuen Fahrverbots-Regeln gestoppt.

Gegen bereits ausgesprochenen Fahrverbote auf Basis des neuen Bußgeldkataloges sollte man klagen. Einem Formfehler ist zuzuschreiben, dass der neue Bußgeldkatalog nicht in Kraft treten kann und vorerst weiterhin die alten Bußgeldregeln gelten. Der Leiter der Rechtsabteilung des ADAC, Markus Schäpe, sagte, dass die drastisch verschärften Fahrverbote unwirksam seien.

Der über die Länder rot-grün dominierte Bundesrat hatte am Schluss noch einmal kräftig draufgelegt und eine Reihe erheblicher Verschärfungen in den neuen Bußgeldkatalog hineingeschrieben. Allerdings wurden diese Vorschriften am Parlament vorbei in Form einer Verordnung erlassen. Schäpe: »Dabei wurde allerdings vergessen, auch die Präambel der Änderungsverordnung entsprechend anzupassen.« Denn für die gelte ein »Zitiergebot«. Danach muss die Ermächtigung, eine neue Verordnung zu erlassen, dediziert aufgeführt werden. Für die erheblich verschärften Fahrverbote, die der Bundesrat Verkehrsminister Scheuer aufs Auge gedrückt hatte, vergaßen die Juristen offenbar, die Rechtsgrundlage für die Fahrverbote zu nennen.

Verkehrsminister Scheuer wollte den neuen Bußgeldkatalog bekanntlich kurz nach Einführung nach heftiger Kritik wieder teilweise kippen und vor allem jene neue Vorschrift abmildern, nach der Fahrverbote schon dann drohen, wenn man in geschlossenen Ortschaften 21 und außerhalb 26 Stundenkilometer zu schnell war.

Den neuen Katalog hatte der Automobilclub »Mobil in Deutschland« als eine »Führerschein-Vernichtungsmaschine« bezeichnet. Automobilclubs wie »Mobil in Deutschland«, ADAC, AfD und FDP hatten die Regeln ebenfalls als teilweise überzogen massiv kritisiert. Tenor: Die verschärften Bußgelder seien unverhältnismäßig und ohne Not entstanden. Vor allem die neue Tempoverordnung sei »unverhältnismäßig«, so hieß es in Kommentaren aus dem Verkehrsministerium.

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Kommentare ( 32 )

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Matthias Aschermann
3 Jahre her

Liest man die Kommentare zu diesem Artikel, gerät man ins Staunen, in welchem Ausmaß die Leserschaft von Tichys Einblick Probleme mit simplen Regeln wie Tempolimits hat. Am IQ liegt es hoffentlich nicht.?
Gruß Matthias Aschermann

The_Gumbo
3 Jahre her
Antworten an  Matthias Aschermann

Das ist nicht der Punkt.

Aber eine Sanktion mus VERHÄLTNISSMÄSSIG zum Vergehen sein.

Wenn ich um 0400 morgens auf der leeren Autobahn 21 km/h zu schnell bin, dann sollte ich weniger hart bestraft werden als ein Serienvergewaltiger.

Leuchtet ein – oder ?

Korner
3 Jahre her
Antworten an  The_Gumbo

Sie haben bei Ihrer strengen Logik die PC vergessen, die heutzutage wesentlich wichtiger ist. Einem Serienvergewaltiger wird noch, da er i.d.R. 17 Jahre alt ist und unbekannter Herkunft, eine günstige Sozialprognose gestellt, wenn er in die richtigen Migrantifa-Hände kommt. Ein Raser ist i.d.R. im rechtsextremen Spektrum zu finden, dem man grundsätzlich jede soziale Kompetenz abspricht. Mithin ist ja nicht mehr das Delikt als solches und die daraus resultierende Schuld zu sehen, sondern die jeweilige Intension bei der Verurteilung. Eine wie von Ihnen geforderte Verhältnismäßigkeit, gab es nur bis 2015, wenn auch nicht durchgängig. Gerade ein Berlin, wo das Kammergericht sich… Mehr

Markus Gerle
3 Jahre her
Antworten an  Matthias Aschermann

Ich gebe offen zu, dass ich inzwischen Probleme mit den simplen Regeln habe. Ich bin beruflich viel mit dem Flieger, aber auch dem Auto unterwegs und habe mir tatsächlich erst in den letzten zwei Jahren meine ersten zwei Punkte überhaupt eingehandelt, von denen ich einen wieder weg klagen konnte. Das Problem besteht darin, dass Verkehrskontrollen zumeist nicht der Verkehrssicherheit, sondern der Sanierung des Stadtsäckels dienen. Falls Sie die Stadt Münster nicht kennen, biete ich Ihnen eine Fahrt durch die Innenstadt an. Und ich weise Sie darauf hin, wann Sie nach den neuen Regeln den Führerschein verloren hätten, wäre geblitzt worden.… Mehr

Johann Thiel
3 Jahre her
Antworten an  Matthias Aschermann

Liest man Ihren Kommentar, staunt man keineswegs, dass es in diesem Land Leute gibt, die jede noch so willkürliche und bürgerfeindliche Regel nur zu gern annehmen, um sie ihren Mitbürgern vorhalten zu können. Das allerdings, liegt auch nicht am IQ, sondern ist eher eine charakterliche Frage.
Gruss Johann Thiel

Matthias Aschermann
3 Jahre her
Antworten an  Johann Thiel

Lieber Herr Thiel,
ich halte Ihnen ja diese bügerfeindlichen Regelungen nicht vor. Hinter meiner überspitzten Frage steht die Überlegung, muss man unbedingt mit dem Kopf durch die Wand? Derjenige, der mit 26 außerorts über Limit fährt, wird das auch innerorts tun und auch andere Regeln nicht einhalten. Die gegenseitige Rücksichtnahme , wie sie in der Straßenverkehrsordnung gefordert wird und wozu auch das Einhalten der Regeln gehört, ist in der Tat ein eine Charaktereigenschaft.
Bei Fehlen der charakterlichen Eignung haben die zuständigen Behörden die Möglichkeit, den Führerschein einzuziehen.
Gruß Matthias Aschermann

Johann Thiel
3 Jahre her
Antworten an  Matthias Aschermann

Lieber Herr Aschermann, Ihre Ausführungen erscheinen doch wenig durchdacht und recht opportunistisch. Sie sprechen selbst von bürgerfeindlichen Regeln aber kritisieren deren Infragestellung. Das legt die Vermutung nahe, das Sie selbst, dem autofahrenden Bürger nicht wohlgesonnen sind. Da ist es schon recht billig, die mit der Macht des Staates dem Bürger aufgezwungenen Regeln als sakrosankt zu erklären, weil sie zufällig Ihren persönlichen Anschauungen entsprechen. Kritiker entweder als Dummköpfe oder rücksichtslose Verkehrs-Rowdys hinzustellen ist einfach nur unredlich und vermittelt lediglich ein Feindbild oder eine bedingunglose Staatshörigkeit, die in unserem Land schon zu viel weitreichenderen Problemen als Verkehrsregelverstösse geführt haben. Ergänzend hierzu nochmals… Mehr

Michael M.
3 Jahre her
Antworten an  Matthias Aschermann

Mensch Herr Aschermann, Sie wissen doch genauso gut wie ich, dass es einzig und allein geht nicht gleich den Führerschein einzukassierende wenn innerorts (da darf man nun mal 50 fahren) mal ein 30er Schild übersehen wurde.
Ich will hier keineswegs um Verständnis für notorische Schnellfahrer (über die komplett hirnlosen Raser, die mit > 70 durch die Stadt oder > 150 über Landstraßen „brettern“müßen wie eh nicht reden, diesen gehört der Führerschein auf Lebenszeit abgenommen) werben, aber man sollte die Kirche schon halbwegs im Dorf lassen.

Werner Geiselhart
3 Jahre her
Antworten an  Matthias Aschermann

Sie sind bestimmt auch empört, wenn ein Handwerker für eine kleinere Tätigkeit 20€ „auf die Hand“ vorschlägt oder sich ein Supermarktbenutzer kurzzeitig auf weniger als 1,5m nähert, wie es Vorschrift ist.
Ich bin z.B. empört, wenn sich eine Kanzlerin, die einen Eid auf die Einhaltung des Grundgesetzes und anderer Gesetze, diese Gesetze dauernd bricht und dafür kein Fahrverbot erhält, von nichts und niemandem.
Dagegen habe ich durchaus Verständnis für einen Berufspendler, der nach einem Stau einfach nach Hause möchte und auf einer schnurgeraden Straße einfach mal 121 anstatt 100km/h fährt.

MSchwarz
3 Jahre her
Antworten an  Matthias Aschermann

Sehr geehrter Herr Aschermann, leider hat dies allzu oft nichts mit Ignoranz oder mangelndem IQ zu tun. Fahren Sie mal von Taunusstein kommend auf der B54 nach Wiesbaden hinein. Ca. 20-30 m. hinter dem Ortseingangsschild steht ein Tempo-30-Schild versteckt hinter einem Baum. Wenn da der Tacho nur geringfügig falsch misst, ist ein ortsunkundiger Autofahrer, der an sich nicht wirklich schnell fährt, sein Führerschein ganz schnell los. Das hat nun wirklich nichts mit Rasen zu tun. Raser sollte man wirklich härter bestrafen. M.f.G., M. Schwarz

Indigoartshop
3 Jahre her
Antworten an  Matthias Aschermann

Das Überschreiten der Tempogrenze um 21 Km/h bzw 26 Km/h als „Rasen“ zu bezeichnen ist absurd und entspricht dem Denken von Leuten, die Autofahren generell verbieten wollen.

In den meisten Fällen sind Tempoüberschreitungen in der Größenordnung von 21 km/h bzw 26 Km/h ein Vigilanzproblem, oftmals auch bewußt von der Poilzei provoziert, da der Hinterhalt bevorzugt an Ausfallstraßen gelegt wird oder an willkürlichen Tempobegrenzungen auf freier Strecke.

heifrilo
3 Jahre her

Aber man soll Autos kaufen, obwohl die Strafen immer drastischer werden, in der Stadt die Parkplätze für Radler weggenommen und Fahrspuren verengt, Benzin und Diesel verteuert und Steuern erhöht werden. Wenn man solche Ziele als Politiker verfolgt, wer soll da noch unbedingt ein neues Auto kaufen? Zeit wird es, dass bald die „notorischen“ Radbefürworter ihre Radwege mit einer Radlsteuer bezahlen müssen, wenn weniger Autosteuer aufgrund der Politik reinkommt. Ein kleines Nr.Schild reicht aus.

moorwald
3 Jahre her

Aus dem Verkehrsministerium kommen ja immer wieder die dicksten Klopse: Maut, Bußgeldkatalog…
Da fehlt es offensichtlich an Beratern. Sollten doch jetzt viele verfügbar sein nach Ursulas Abgang.

Korner
3 Jahre her
Antworten an  moorwald

Blinder Aktionismus, der dieser Merkelregierung ins Blut übergegangen ist, braucht keine Berater, außer man möchte diese finanziell unterstützen. Sehen Sie sich die Bundeswehr an. Hunderte Millionen für Berater verplempert mit welchem Erfolg? Was haben diese Berater nur beraten? Wie man die Bundeswehr wehrlos macht und sich dabei ordentlich die Taschen füllt? Einen anderen Schluss lässt das Ergebnis gar nicht zu. Und so ist es in allen Ministerien, weil kein Politiker weiß, worum es in seiner Behörde überhaupt geht. Ein wenig Labern, wenn auch substanzloses Gebrabbel, reicht. Alles andere ist nur hinderlich und wird nicht gerne gesehen.

moorwald
3 Jahre her
Antworten an  Korner

Ich frage mich immer, wie ich mich als kompetenter, hochbezahlter Sachbearbeiter fühlen würde, wenn mir da ständig fachfremde „Berater“ vor die Nase gesetztwürden – die es ja nach Meinung des Vorgesetztn so viel besser können.

Alf
3 Jahre her

Merkel und ihr Gefolge haben jedwede Bodenhaftung verloren: Während Horst noch stolz verkündet: „Man muss Gesetze kompliziert machen….Dann fällt es nicht so auf.“, schafft der Mautminister eine Verordnung, die zwar nicht kompliziert, aber unwirksam ist. Alle sind nach diesen Aussagen und Ergebnissen weiter im Amt. Aber auch das kann man noch toppen, wenn man ins Amt will: „Nur wer Krisen meistert, wer die Pflicht kann, der kann auch bei der Kür glänzen.“ „Wer die Pflicht kann“ wird sicher auch darlegen können, warum unser Land auf eine Pandemie nicht vorbereitet war und was er in Kenntnis der einschlägigen Unterrichtungen seit 2012… Mehr

Maria Jolantos
3 Jahre her
Antworten an  Alf

„…schafft der Mautminister eine Verordnung, die… unwirksam ist. “ Sie haben aber schon gelesen, dass dafür die Verschärfungen, die der Bundesrat am Bundestag vorbei „verordnen“ wollte, verantwortlich sind?

Alf
3 Jahre her
Antworten an  Maria Jolantos

Die handwerklichen Fehler – Formfehler – reichen aus.

Bernd Schulze sen.
3 Jahre her

Sind das schon die Auswirkungen, einer verfehlten Schulpolitik? Wo jeder studieren kann. Es scheint, auch die Juristen sind nicht mehr die klügsten, was wir ja von den Minister/in schon längst wissen. Entscheidend sind Parteibuch und die Ferkeltreue.

Nibelung
3 Jahre her

Wer Gesetze mit Formfehlern erläßt, sollte sich mal Gedanken machen, ob er das Regierungsgeschäft überhaupt beherrscht oder ob es ein Schnellschuß war um die Gemüter der Roten und Grünen zu beruhigen. Diese Art der Führung deuted nicht auf Qualität und Verläßlichkeit hin, es sieht eher nach Beliebigkeit aus, was ja seit ungefähr 15 Jahren hierzulande Hochkonjunktur feiert. Selbst wenn es den vielen Einfältigen in dieser Republik nicht auffällt wie sie verschauckelt werden, so ist es trotzdem völlig unverständlich, wie sich die geistige Elite, die ja nicht nur aus Linken besteht, und viele ihrer Wirtschaftsführer so passiv verhalten, wohlwissend wo die… Mehr

Sonny
3 Jahre her

Das alles ist so durchsichtig, warum lassen wir uns das alles gefallen?
Warum muss ein Formfehler in einem Gesetzesentwurf dafür herhalten, um ihn stoppen zu können? Warum können wir gemeinschaftlich nicht einfach „Nein“ sagen und dagegen wirksam vorgehen?
Wir leben in einer Zeit, in der wir 100%ig zu gehorchen haben, ansonsten wird die Existenz ruckzuck vernichtet. Woran erinnert mich das nur?

Ernst-Friedrich Behr
3 Jahre her

Es ist bei den Juristen heute offensichtlich nicht mehr anders als bei den Ingenieuren, Architekten und Naturwissenschaftlern. Diese können keine Flughäfen mehr fertigbauen (Willy-Brandt-Flughafen Berlin-Schönefeld), keine Bahnhöfe mehr tieferlegen (Stuttgart 21) oder Kraftwerke nur noch stilllegen, nicht mehr neu bauen. Jene beherrschen die Grundlagen des Formalismus von Verfassung und Recht nicht mehr, was früher in den ersten Semestern eines Jurastudiums oder sogar noch in den Abschlussklassen des Gymnasiums vermittelt wurde. Deutschland hat sich schon lange abgeschafft.

StefanB
3 Jahre her

Und die Moral aus der Geschicht: Selbst linksgrüner Terror funktioniert ohne Beachtung der Formalien nicht. Naja, zumindest in diesem Fall.

Andreas aus E.
3 Jahre her

Von der Sinnhaftigkeit mal abgesehen: Wer hat das denn nun verdaddelt, Scheuer bzw. sein Ministerium, wie Rotgrün dem laut Staatsfunk vorwirft, oder der Bundesrat? Mir als Laien ist das nicht ganz klar.