Kreisverwaltung Pinneberg erlaubt: Syrer dürfen Zweitfrauen nachholen.
© Louisa Gouliamaki/AFP/Getty Images
Behörde erlaubt: Syrer dürfen Zweitfrauen nachholen. Kreisverwaltung Pinneberg spricht von Härtefällen für Kinder, die andernfalls ohne ihre leibliche Mutter hätten aufwachsen müssen.
Die BILD schreibt hierzu:
„Grund dafür ist, dass der Mann bereits die vier Kinder, die er mit seiner Zweitfrau hat, nach Deutschland holen durfte. Und diese Kinder sollen hier nun nicht ohne ihre Mutter aufwachsen. Im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein gibt es zwei bestätigte Fälle, in denen die Zweitfrau nachreisen durfte. Das „Hamburger Abendblatt“ hatte zuerst über einen der beiden Fälle berichtet.“
Zum Artikel des Hamburger Abendblatts gelangen Sie hier.
Ein Präzedenzfall nach dem anderen gegen die Werte- und Rechtsordnung in Europa? Begriffe im Grundgesetz einfach anders deuten, bedeutet die notwendige Grundgesetz-Änderung austricksen. Auf Verwaltungsebene das Prinzip der Ein-Ehe suspendieren und so weiter und so weiter. Wer setzt dem wann ein Ende?

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