Berliner Landeswahlleiterin legt Einspruch gegen Wahlergebnis ein

In zwei Berliner Wahlkreisen habe es am 26. September Wahlrechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, teilte Landeswahlleiterin Petra Michaelis mit. Deshalb will sie beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen Ergebnisse einlegen.

Blick auf Berlin von der Siegessäule

Die Berliner Landeswahlleiterin Petra Michaelis hat angekündigt, sie werde beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen Ergebnisse der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September einlegen. Das melden verschiedene Medien unter Berufung auf die Nachrichtenagentur DPA.

Michaelis hatte wegen der zahlreichen Unregelmäßigkeiten „ihr Amt zur Verfügung“ gestellt und den Senat gebeten, „mich nach den Sitzungen des Landeswahlausschusses am 11. und 14. Oktober 2021 unverzüglich abzuberufen und einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu bestimmen„. Offenbar ist sie aber noch im Amt. Nun sagte sie am Donnerstag bei einer Sitzung des Landeswahlausschusses, in zwei Wahlkreisen habe es Wahlrechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten.

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Es geht dabei offenbar nur um die Ergebnisse der Abgeordnetenhauswahl, nicht um die der gleichzeitig stattgefundenen Bundestagswahl, bei der es ebenfalls zu zahlreichen gravierenden Fehlern kam. Da die „Linke“ durch ihre in Berlin erreichten Direktmandate trotz Nichterreichen der Fünfprozenthürde in Fraktionsstärke in den Bundestag einzieht, könnte auch eine Korrektur der Bundestagswahl in Berlin gravierende Folgen für die Zusammensetzung des Bundestages haben.

Nach Angaben von Michaelis kam es in 207 von 2257 Wahllokalen zu Unregelmäßigkeiten. „Das ist eine Zahl, die uns alle erschrecken muss und auch ärgern muss“, wurde Michaelis zitiert – allerdings hielt sie es auch für erwähnenswert, dass die Wahl in über 2000 Wahllokalen problemlos abgelaufen sei. Was Michaelis als konkrete Unregelmäßigkeiten vortrug, war aus Presseberichten schon bislang bekannt: Verzögerungen bei der Zusendung von Briefwahlunterlagen, falsche oder fehlende Stimmzettel, eine zeitweise Unterbrechung des Wahlgeschehens in 73 Lokalen oder lange Schlangen vor Wahllokalen.

Wie der Staatsrechtler Rupert Scholz in der Talkshow „Tichys Ausblick“ klarstellte, kann jeder Bundesbürger, auch außerhalb Berlins, sich beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages über Wahlmängel beschweren: mit einem schriftlichen Einspruch bis zwei Monate nach der Wahl.


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Kommentare ( 19 )

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ReneKall
2 Jahre her

In Berlin war die Stasi zu Hause und ist es immer noch.

Milton Friedman
2 Jahre her

Ich hoffe Frau Michaelis stellt sich schon mal den Wecker um ein paar Stunden vor — die Staatsanwaltschaft schickt ihre Rollkommandos meist vor 7 Uhr vorbei.

Anklagepunkt: Zuspruch aus der falschen Ecke.

Nibelung
2 Jahre her

Wie man hier sehen kann gibt es noch Bürger mit Gewissen und Hirn und deshalb ist noch nicht alles verloren und weiterso, denn dieser linken Bagage kann man nicht das Feld überlassen, weil sie es mißbrauchen und das kann man dutzendfach belegen um der eigenen Vorteile willen und das muß unterbunden werden, weil wir sonst alle vor die Hunde gehen und das ist kein Spaß mehr, hier geht es um das eigene Überleben und wem das noch was wert ist, sollte alle Gegner der Linken stützen, egal in welcher Form, hauptsache es hilft. Unsere Demokratie ist schon lange in Gefahr,… Mehr

Protestwaehler
2 Jahre her

„Nach Angaben von Michaelis kam es in 207 von 2257 Wahllokalen zu Unregelmäßigkeiten. „Das ist eine Zahl, die uns alle erschrecken muss und auch ärgern muss“, wurde Michaelis zitiert“ – Hahaha… „Nun sagte sie am Donnerstag bei einer Sitzung des Landeswahlausschusses, in ZWEI Wahlkreisen habe es Wahlrechtsverstöße gegeben“ (Es geht dabei offenbar nur um die Ergebnisse der Abgeordnetenhauswahl).. Für mich klingt das wie, die versucht vom Wahlbetrug noch zu retten was zu retten geht hahaha…
BABYLON BERLIN !

Last edited 2 Jahre her by Protestwaehler
Mikmi
2 Jahre her

„Um diese organisatorische Herausforderung erfolgreich zu meistern, ist das Land Berlin auf rund 34.000 Wahlhelfende angewiesen, also ca. 14.000 mehr, als bei nur einer Wahl an einem Tag. Zusätzlich ist es möglich, dass ein Volksentscheid stattfindet, dessen Ergebnis ebenfalls ausgezählt werden muss“. „Für Ihre Tätigkeit in einem Wahllokal erhalten Sie ein Erfrischungsgeld. Dieses beträgt 60 €, beziehungsweise 50 € bei der Biefwahlauszählung. Zusätzlich erhalten Sie 20 Euro bei Schulungsteilnahme für Vorstehende und Schriftführende und jeweils 12,50 Euro bei Abholung und Rücklieferung von Wahlunterlagen durch die Vorstehenden oder Schriftführenden“. Das ist kein Stundenlohn. 10 Sunden sind die Wahllokale auf, plus Vor-… Mehr

Hieronymus Bosch
2 Jahre her

Giffey und Konsorten halten nach wie vor eine Neuwahl für überflüssig. Das zeigt das wahre Politikverständnis dieser Leute: Mach zwei Kreuze und verpiss dich! Ob genug Wahlscheine vorhanden, ja zulässig waren, ob die Wählerschaft überhaupt wählen konnte oder durfte ist dabei nebensächlich! Selbst bei gefälschten Wahlen leitet man einen Regierungsauftrag ab, obwohl Stimmen nicht oder falsch ausgezählt wurden. Die Arroganz dieser Polit-Clique ist wirklich grenzenlos!

Biskaborn
2 Jahre her

Wir können das Thema beenden, es wird keine Korrektur geben. Warum, weil man in diesem Land auf strammen Linkskurs ist und niemand riskieren wird das die Linken aus den Bundestag fliegen. Auch für Berlin selbst muss es unbedingt bei dem Ergebnis R2G bleiben, das wollen alle Parteien, außer einer und auch die Berliner so. Das Thema sollte hier jetzt abgeschlossen werden so interessant es auch erscheint! !

Schiffskoch
2 Jahre her

„Offenbar ist sie aber noch im Amt. Nun sagte sie am Donnerstag bei einer Sitzung des Landeswahlausschusses, in zwei Wahlkreisen habe es Wahlrechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten.“

Die Begründung finde ich immer so ulkig:
Wer im Supermarkt eine Flasche Schnaps klaut, kann der dann auch sagen: ist unerheblich, ist nur eine Flasche, hat keine Auswirkungen auf das Geschäftsergebnis, erst ab einem geklautem LKW wird es relevant….?

Britsch
2 Jahre her

Das ist ja Wohl „Augenwischerei“
um vom tatsächlichem Umpfang abzulenken.
Abzulenken davon, wie anderst die offiziellen Wahlergebnisse durch unfähige Organisation und wohl auch bewußte Wahlfälschung anderst ist, als wenn die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt worden wäre.
Ich denke bei einer ordentlichen Wahlwiederholung in allen Wahlkreisen würde es eventuell zu entscheidend anderen Ergebnissen kommen. Das will man natürlich verhindern und hat zur „Beruhigung wir machen was“, diese eigentlich am Gesamtumpfang gemessen, lächerliche Maßnahme gemacht

Protestwaehler
2 Jahre her
Antworten an  Britsch

„Ich denke bei einer ordentlichen Wahlwiederholung in allen Wahlkreisen würde es eventuell zu entscheidend anderen Ergebnissen kommen“ … da würde ich mich an Ihrer Stelle nicht zu viele Hoffnungen machen, eine Neuwahl würde immerhin von den selben Gestalten ausgeführt.
In Stendal gabs nach erwiesenen Wahlbetrug ebenfalls Neuwahlen bei denen dann abermals betrogen wurde… dagegen sind die Gerichte dann nicht mehr vorgangenen. In Berlin werden es „Die Demokraten“ und ihre Befehlsempfänger in der Justiz also auch nicht anders abtun.

MeHere
2 Jahre her

Ich hatte mich gestern per Kontaktformular beim Bundeswahlleiter beschwert und ein Standartanschreiben ohne Inhalt zurück erhalten. Ich befürchte Schlimmstes. Denke er muss jetzt mal seine Chefs fragen (die, welche ihn ins AMT gehoben haben ?), ob er nochmals NEU wählen lassen darf. Aus der laufenden Berichtserstattung entnehme ich, dass mehrere 10.000 Wahlunterlagen zur BT Wahl nachgedruckt wurden … angesichts der Tatsache, dass angeblich 0,4 % weniger Berechtigte wählten als 2017, frage ich mich wo die ganzen Wahlzettel verschwunden sind ? Sind wirklich tausende dieser Zettel im Stau aufgrund der Marathons versandet ? Alles lächerlich … diese einst großartige Stadt mit… Mehr