Deutschland macht dicht – Beschluß Kanzlerin/Ministerpräsidenten

Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die 16 Ministerpräsidenten heute in ihrer Telekonferenz beschlossen. Die zuletzt am 25. November durchgesetzten „einschneidenden und befristeten Maßnahmen“ reichen ihnen schon wieder nicht mehr aus.

picture alliance/dpa/dpa-Pool | Bernd von Jutrczenka

Was nach dieser Verschärfungsrunde droht, steht am Schluss: Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen.

Merkels Beschlussliste:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Wie bereits auf der regulären Konferenz am 2. Dezember vereinbart, werden die Länder die bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängern, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft.

2. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. (Schleswig-Holstein hält vor dem Hintergrund des landesweiten Infektionsgeschehens an den geltenden Kontaktbeschränkungen fest.)

3. Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden können. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich möglich sein. In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen können die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen Treffen mit nur noch 4 Personen (Im Entwurf waren noch 5 erlaubt, die Red.) Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre im engsten Familienkreis, also mit Angehörigen desselben Haushaltes, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).

4. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.

5. Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken undSparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.

6. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

7. Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

8. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office- Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.

9. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

10. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen. In den kommenden Tagen werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.

11. Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.

12. Bund und Länder betonen erneut, dass über die gemeinsamen Maßnahmen hinaus gemäß der Hotspotstrategie in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden muss. Bei weiter steigendem Infektionsgeschehen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Insbesondere sollen in Regionen lokale Maßnahmen nach § 28a Abs. 2 InfSchG spätestens erwogen werden, darunter auch weitgehende Ausgangsbeschränkungen, wenn die Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche überschritten wird.

13. Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine Beendigung der Quarantäne nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde.

14. Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel undanderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.

15. Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs- ) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.

16. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen.

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Kommentare ( 345 )

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moorwald
3 Jahre her

Menschen können viel an Ungemach ertragen, solange sie einen Funken Hoffnung haben, es werde ihnen irgendwann wieder bessergehen. Wie man so sagt: „Die Hoffnung stirbt zuletzt“. Diese Hoffnung dürfte sehr viele Bürger geduldig und ohne Aufbegehren die derzeitigen Schikanen der Regierung ertragen lassen. Aber diese Hoffnung wird sich für sehr viele nicht erfüllen. Die deutsche Volkswirtschaft wird massenhaft unwiederbringliche Verluste erlitten haben. Arbeitslosigkeit ,Kurzarbeit, Insolvenzen werden eine Spur der Verwüstung zeichnen. In der Folge werden dann die gesellschaftlichen Schäden erst so richtig durchschlagen. „Der eine fragt: Was kommt danach? Der andre fragt nur: Ist es recht? Und also unterscheidet sich… Mehr

Detlef.Dechant
3 Jahre her

Warum werden eigentlich die Baumärkte geschlossen? Wo soll ich, der ich zu Hause nahezu alle Reparaturen selbst durchführe, bzw. aus Kostengründen selbst durchführen muss, ggf. Ersatzteile bekommen? Und was machen all die Mieter, deren Mietverhältnisse Ende 2020 auslaufen, die derzeit dabei sind, Umzug und Renovierungen zu planen? Wohnen die ab 01.01.2021 auf der Straße? Oder lassen die den Nachfolger nicht rein, bleiben einfach wohnen? Da sieht man, wie abgehoben diese Kaste ist. Und wenn man auf deren Familien- und Wohnverhältnisse schaut, erklärt das auch die Besuchsregelung zu Weihnachten. Ich muss überlegen, welche meiner in der nachbarschaft lebenden Kinder ich nun… Mehr

moorwald
3 Jahre her

Man liest gar nichts mehr von Klagen gegen all die Rechtsbeschneidungen ( =Brüche) – Da muß doch einiges anhängig sein…
Ohne jeden Beweis werden Friseurläden u.ä. geschlossen, weil dort angeblich ein besonders hohes Infektionsrisiko besteht. Ebenso Hotels, Gaststätten.
Feuerwerksverkauf verboten, wobei das Geschäft fast ausschließlich auf wenige Tage im Jahr fällt. Begründung?
Aber wer fragt in diesen Zeiten allgemeiner Verblödung anch Begründungen?

Kassandra
3 Jahre her
Antworten an  moorwald

Es ist eh inzwischen wichtiger die Themen im Auge zu behalten, die politisch wie massenmedial unter den Tisch fallen.
Es gibt noch den §en 826 BGB hinsichtlich vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, nachzusehen in Sitzung 31 ab min 23:00, Prof. Martin Schwab berichtet kurzweilig. RA Fuellmich und der Corona-Ausschuss klagen – wie auch gegen Drosten und seinen PCR-Test, durch den nachweislich gar keine Krankheit festgestellt werden kann.
Geschädigte können sich dort der Sammelklage wohl immer noch anhängen.

AlNamrood
3 Jahre her

Ich sehe eher immer noch zu viele Leute auf der Straße. So schlimm kanns dann ja auch nicht sein. Selbes Bild im Nahverkehr.

Edit: Oh es ging um Protest, nicht allgemein rausgehen, bitte ignorieren

Last edited 3 Jahre her by AlNamrood
moorwald
3 Jahre her

Man muß aus dem Riesenberg an verbalem Müll von Politikern die eine Perle heraussuchen, die den Geisteszustand wahrhaftig offenbart:
Merkels Kniebeugen und Händeklatschen
Altmaiers Empfehlung, Geschenkgutscheine zu basteln

Carlos
3 Jahre her

Na Super. CDU-Wahl des PV per Briefwahl? Ich ahne Böses. Geheime Auszählung im Hinterzimmer vom Kanzleramt.

Karli
3 Jahre her
Antworten an  Carlos

Das selbe Personal, das auch die Inzidenzen für das RKI ausküngelt.

spindoctor
3 Jahre her

„You
With your masquerading
And you
Always contemplating
What to do
In case heaven has found you
Can’t you see
That it’s all around you
So follow me

Hey come on, babe
Follow me
I’m the Pied Piper
Follow me
I’m the Pied Piper
And I’ll show you where it’s at
Come on, babe
Can’t you see
I’m the Pied Piper
Trust in me
I’m the Pied Piper […]“
(Crispian St. Peters, 1966)

moorwald
3 Jahre her

Krisenzeiten sind eigentlich Bewährungsproben für die politische Führung. Aber zur Zeit haben wir es mit einer Bewährungsprobe für das Volk zu tun.
Wird das deutsche Volk noch einmal versagen angesichts ganz offenkundiger diktatorischer Pläne und Maßnahmen der Machthaber?
Vielleicht haben 70 Jahre Demokratie, Rechtsstaat und nicht zuletzt wirtschaftliches Wohlergehen doch etwas im allgemeinen Bewußtsein bewirkt.
Der Notstand ist von einer ganz anderen Seite über uns gekommen als gedacht.

jansobieski
3 Jahre her

Alles, was zu diskutieren ist, ist gesprochen. Die Analysen liegen seit Monaten auf dem Tisch. Es gibt keine neuen Erkenntnisse. Die notwendige Maßnahme ist die sofortige Amtsenthebung, sowohl der Bundes- als auch der Landesregierungen, die als willige Helfer aufgetreten sind. Umgehende.Durchführung eines rechtsstaaatlichen Verfahrens durch eine Institution, in deren Macht es liegt, auch ein angemessenes Urteil zu sprechen.

thinkSelf
3 Jahre her

Ich finde das gut. Vor allem sollten die mal das Arbeiten verbieten. Auch über Internet. Schließlich drohen da höchst gefärhliche Computerviren.
Menschen lernen nicht nur durch Schmerzen, sondern sie lernen ausschließlich durch Schmerzen. Und die sind aktuell noch lange nicht hoch genug. Umso schneller der Laden hier so richtig vor die Wand fährt, umso besser.