Erneute Niederlage von Correctiv vor Gericht

Sie rühmen sich als "Faktenchecker" - und müssen vor Gericht immer wieder Niederlagen einstecken: Diesmal sogar besonders peinlich - das Portal hat mit Hilfe der FAZ ein Gerichtsurteil falsch wiedergegeben, um von den eigenen Schwindeleien abzulenken.

IMAGO
Es war vermeintlich der Scoop des Jahrhunderts, orgelte ein Juristen-Netz über die Recherchen des Fakten-Checker-Portals „Correctiv“, nachdem dort über ein „Geheimtreffen“ in einer Wannseevilla berichtet worden war, wo angeblich die „Deportation“ von vielen Deutschen mit Migrationshintergrund verabredet worden sein sollte. Demonstrationen mit insgesamt hunderttausenden Teilnehmern in allen größeren Städten mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Außenministerin Annalena Baerbock sowie weiteren Politikern und Haltungsprominenten waren die Folge der vermeintlichen Sensation.

Schrittweise entpuppte sich die „Recherche“ aber immer mehr als „Meinung“; sukzessive wurden still Beiträge auf der Seite um allzu leicht juristisch angreifbare Begrifflichkeiten bereinigt. Der Begriff „Deportation“ stellte sich als ebenso irreführend heraus wie der Ort des Geschehens, der sich sieben Kilometer entfernt an einem anderen See befindet. In einer Serie von Prozessen wehrten sich die Betroffenen erfolgreich mit Klagen, in deren Zusammenhang Correctiv eingestehen musste, dass es sich bei den vermeintlichen Fakten nur um „Meinung“ und „Wertung“ handelte, nicht aber um eine faktenbasierte Sachdarstellung.

Jetzt holten sich die selbsternannten „Faktenchecker“ eine weitere, besonders peinlich Ohrfeige vor Gericht: Das Landgericht Hamburg verbietet Geschäftsführer David Schraven eine irreführende Behauptung über das vorhergehende Gerichtsurteil, das die angeblichen Fakten als bloße Meinungsäußerung abgekanzelt hatte. Das LG Hamburg hat David Schraven nun sogar die Falschbehauptung verboten, es habe den Kern des Correctiv-Artikels „bestätigt“, wonach bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen worden sei, mit dem „Remigration“ betrieben werden sollte, und dass das auch Menschen mit Migrationshintergrund betreffen sollte. Und weiter: Auch die FAZ müsse sich jetzt Fragen hinsichtlich ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht gefallen lassen. Denn durch die unkritische und einseitige Wiedergabe der Falschbehauptungen Schravens hat sie zur Manipulation der Öffentlichkeit beigetragen. Aus dem Jahrhundert-Scoop scheint ein Jahrhundert-Flop geworden zu sein, mit dem die Öffentlichkeit manipuliert werden sollte und auch irregeleitet wurde. Ebenso wie rotgrünen Politik eine Grundlage für weitreichende Handlungsmaßnahmen gegen die politische Opposition geschaffen wurde.

Wir dokumentieren im Folgenden die Erklärung von Carsten Brennecke der Anwaltskanzlei Höcker (hier geht es zur Pressemitteilung):

„Landgericht Hamburg verbietet irreführende Litigation-PR des Correctiv-Geschäftsführers David Schraven! Das Gericht stellt erneut klar, dass es die Kernaussagen des Correctiv-Berichts zur Remigration nicht bestätigt hat:

Der Staatsrechtler und Rechtsanwalt Dr.@UlrichVosgerau
(CDU) ist vor dem Landgericht Hamburg erfolgreich gegen irreführende Litigation-PR des Correctiv-Geschäftsführers  David Schraven in einem Interview mit der FAZ vorgegangen. Correctiv ist nach seinem Bericht zum Potsdam-Treffen auch durch kritische Medienjournalisten unter Druck geraten, da durch manipulative Wertungen bei Lesern und Medien die Fehlvorstellung geweckt wurde, auf dem Treffen sei die Ausweisung deutscher Staatsbürger geplant worden.

Kritik des Staatsrechtlers Dr. Ulrich Vosgerau und der Kanzlei HÖCKER Rechtsanwälte an der manipulativen Berichterstattung hat Correctiv versucht, als „Litigation-PR“abzukanzeln (Prozess-PR, TE) . Nun beweist ein Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Hamburg, dass ausgerechnet Correctiv-Chef David Schraven versucht hat, Leser und Medien mit irreführender Litigation-PR hinters Licht zu führen:

In seinem Interview mit der @faznet vom 03.03.24 hat Correctiv-Chef David Schraven die Falschbehauptung verbreitet, das Landgericht Hamburg habe die im Correctiv-Bericht vom 10.01.2024 „Geheimplan gegen Deutschland“ enthaltenen Schilderungen zu Gesprächen über einen Masterplan, mit dem „Remigration“ betrieben werden sollte und dass das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft, als „prozessuale Wahrheit“ bestätigt. Konkret lautet die Aussage Schravens im Interview wie folgt:
„Der Kern unseres Artikels ist damit bestätigt worden: dass bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen wurde, mit dem ‚Remigration’ betrieben werden sollte, und dass das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft. Das Gericht hat mehrmals gesagt, dass das, was von uns vorgetragen worden ist, die „prozessuale Wahrheit“ ist.“.

Die LitigationPR Schravens ist falsch: Das Landgericht Hamburg hat in seiner Pressemitteilung vom 27.02.2024 genau das Gegenteil davon klargestellt. Es sagt schon in seiner Pressemitteilung, dass der Inhalt der Correctiv-Berichterstattung, ob, durch wen und in welchem Umfang die „Remigration“ von Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Aufenthaltsstatus oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, auf der Veranstaltung diskutiert wurde, nicht Gegenstand der Entscheidung ist. Zitat:
Alle weiteren Inhalte der Correctiv-Berichterstattung, insbesondere ob, durch wen und in welchem Umfang die in dem Artikel thematisierte „Remigration“ von Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Aufenthaltsstatus oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, auf der Veranstaltung in Potsdam diskutiert wurde, sind nicht Gegenstand der Entscheidung. Für keinen der äußerungsrechtlichen Angriffe des Antragstellers kam es darauf an.
Der Text der Pressemitteilung ist hier abrufbar:
Das Landgericht Hamburg hat David Schraven nun die Falschbehauptung verboten, es habe den Kern des Correctiv-Artikels, dass bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen worden sei, mit dem „Remigration“ betrieben werden sollte, und dass das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft, gerichtlich bestätigt.

Das Gericht hat das Verbot gegen Schraven mit Beschluss vom 07.05.24 wie folgt begründet:

„Der … Durchschnittsleser entnimmt der streitgegenständlichen Passage aus dem Antrag zu 1.a., dass das Gericht sich in seiner Entscheidung zu dem näher beschriebenen „Kern des Artikels“ geäußert und diesen bestätigt hat. Auch wenn die Frage, was konkret der Kern eines Artikels ist, und auch die Frage, ob ein solcher durch eine Gerichtsentscheidung Bestätigung gefunden hat, wertende Elemente beinhalten, wird insbesondere durch den sich anschließenden Verweis auf die prozessuale Wahrheit die Behauptung transportiert, das Gericht habe sich mit dem näher beschriebenen Kern des Artikels beschäftigt, diesen bestätigt und eine Aussage darüber getroffen, ob der diesbezügliche Vortrag von Correctiv der prozessualen Wahrheit entspricht. Die so verstandene Tatsachenbehauptung ist unwahr. Das Gericht hat in der hier thematisierten Entscheidung hierzu keine Aussage getroffen.“

Der Geschäftsführer von Correctiv, David Schraven, hat versucht, das Bild der Öffentlichkeit durch ein reichweitenstarkes Interview in der FAZ zu manipulieren. Dieser Versuch der Desinformation ist ein weiter Beleg dafür, wie das „System Correctiv“ funktioniert.

Man muss sich dabei auf der Zunge zergehen lassen, dass ausgerechnet Correctiv Herrn Dr. Vosgerau und mir [Anm. TE: Höcker-Anwalt Carsten Brennecke] vorwarf, die Öffentlichkeit durch Litigation-PR beeinflussen zu wollen. Dass tatsächlich Correctiv nachweislich irreführende Litigation-PR betrieben hat, ist nun auch gerichtlich bestätigt worden.

Die FAZ hat sich für eine irreführende Litigation PR Correctivs vor den Karren spannen lassen. Die FAZ muss sich die kritische Fragen gefallen lassen, wie es denn um ihre journalistische Sorgfalt steht: Sie wurde darüber informiert, dass das Interview Falschbehauptungen enthält, war aber vor dem Erlass einer gerichtlichen Entscheidung nicht bereit, von der Weiterverbreitung der Falschbehauptungen abzusehen. Hätte sich der FAZ-Redakteur Harald Staun, der das Interview mit Schraven offensichtlich völlig unkritisch geführt hat, die Mühe gemacht, die Aussagen Schravens auch nur ansatzweise kritisch zu hinterfragen, dann hätte er feststellen müssen, dass die Aussagen falsch sind. Bei Einhaltung der üblichen journalistischen Sorgfalt hätten die Falschbehauptung im Interview nicht veröffentlicht werden dürfen.“

So weit die Stellungnahme der Anwälte von Ulrich Vosgerau. TE hat in der Vergangenheit ebenfalls Verfahren gegen Correctiv zu bestehen gehabt. Mit Erfolg konnte sich TE gegen Falschbehauptungen von Correctiv zur Wehr setzen. Correctiv hatte im Auftrag von Facebook als angeblicher „Faktenchecker“ Unwahrheiten über TE behauptet und war in einem langwierigen Verfahren damit vor Gericht gescheitert.

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Kommentare ( 35 )

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Frau U.
8 Tage her

Vosgerau muss jetzt in allen Medien Gegendarstellungen, möglichst auf der 1. Seite erwirken!
Mühsam, aber wirksam, weil damit die „Deportations“ Lüge nicht weiter erzählt werden kann.

Last edited 8 Tage her by Frau U.
Andy Malinski
9 Tage her

Wer ist der leitende Richter gewesen? Wäre sicher interessant, seine weitere Tätigkeit zu verfolgen und zu schauen, wie lange es dauert, bis entweder gegen ihn „Vorwürfe laut gworden sind“ oder aber er still und leise „anderweitige Aufgaben“ übernimmt.

giesemann
9 Tage her

Das Erste ist wohl: Nicht mitmachen. Ihnen die kalte Schulter zeigen. Den Habeck machen, nach dem Motto: ich kann mit euch nichts anfangen. Zudem: Wir leben in einem Juristenstaat, manche meinen, das sei – deswegen! – ein Rechtstaat. Irrtum, Euer Ehren. Sie sind eifrig dabei, die Bürger mundtot zu machen: Beispiel. § 130 StGB, also „Volksverhetzung“. Sehr gut geeignet, um Kritik ab zu bügeln. Wird weidlich genutzt. Fazit: Ohne Juristen geht es nicht, weder in der einen, noch in der anderen Richtung. Ich mache derzeit einen Versuch, aus purer Neugier, bisher: //openjur:/u/2396606.html oder Az.: 824 Cs 112 Js 101229/18 im ww-net… Mehr

Protestwaehler
9 Tage her

Am schlimmsten zu ertragen ist der Zustand, dass das alles keine strafrechtlichen Konsequenzen haben soll. Man verbreitet übelste Lügen über jemanden, tut das dann anschließend einfach alles als „Meinung“ ab, und gut ist?
Ein Bericht folgt dem nächsten, immer mehr Migranten überlegen die AfD zu wählen… und dann diese gezielte staatlich finanzierte Lügenkampagne um dem entgegenzuwirken… und dann über angebliche Desinforationskampagnen aus Russland zu schwadronieren die nichts anderes sind als Ablenkungsmanöver um vom eigenen perfiden Handeln abzulenken. Wie anders könnte man sowas benennen als REGIME ?

Sabine W.
9 Tage her

Möchten sich die öffentlich-rechtlichen Medien, die kritiklos fast wochenlang über diese ‚Wannsee-Konferenz‘ berichtet haben, auch jetzt zu DIESEN Urteilen äußern? Nein? Machen sie nicht? Möchten sie nicht? Keine ‚Correctiv‘-Korrektur? Keine öffentliche Abbitte für die Fake-News, die sie immer wieder verbreiten und dann empört reagieren, wenn man sie als ‚Regierungs-‚ oder sogar ‚Lügenpresse‘ betitelt? Wenn jemand Schei*** baut und nach Widerlegung des Mists, den er veranstaltet/verbreitet hat Einsicht zeigt und sich entschuldigt, kann man ggf. nochmal ‚drüber reden‘. Aber dieses inzwischen jahrelange mediale Schweigen nach den aufgeblasenen Fakes, die sie immer wieder unreflektiert (oder absichtlich) verbreiten, ohne danach auch nur die… Mehr

Ananda
9 Tage her

Das Prinzip „Correctiv“ ? Unwahrheiten, einseitige Wunsch Wahrheiten, Verleumdung. Und wenn die Falschbehauptungen dann vor Gericht zu ihren Ungunsten klargestellt werden interessiert es die breite Mehrheit sowieso nicht mehr, bzw. dringt kaum in die Öffentlichkeit.
Ähnelt ziemlich dem Verhältnis der Kartellparteien gegenüber der einzigen Oppositionspartei.

PulsarOperator
9 Tage her

Gerichtsurteile hin oder her. Erfahrungstatsache ist, wenn mit Dreck geworfen wird, bleibt immer etwas hängen. Soll heißen, das beiläufige, unwidersprochene Wiederholen der Correctivbehauptungen im öffentlichen Raum wird noch lange bleiben.

Kassandra
9 Tage her
Antworten an  PulsarOperator

Wie die „Hetzjagden“ ja auch immer noch geglaubt werden.
Oder dass Putin nicht liefern wolle. Und dass nur einer der Bösewicht ist.
Oder dass die Schießerei dort um die Frontlinie im Donbass keinesfalls durch Diplomatie zu einem Ende gebracht werden könnte.
Oder dass Pfizer-Seren wie Masken Ansteckung gegen ein Virchen verhindern hülfen.
Oder dass CO2, für die Photosynthese und damit für Pflanzenwuchs unabdingbar, uns umzubringen im Stande wäre – wo doch erwiesen ist, dass ohne das Nutzgas Leben auf der Erde gar nicht möglich wäre.
Von Invasoren, die daran denken würden, Renten an Deutsche zu zahlen, gar nicht gesprochen.

Lotus
9 Tage her

Und nu? Von diesem Gerichtsurteil erfährt die überwältigende Mehrheit der Bürger NICHTS! Oder ist die FAZ verdonnert worden, die Richtigstellung abzudrucken? Millionen Bürgern ist das Märchen vom üblen „Geheimtreffen“ wochenlang verklickert worden. Auf allen Kanälen, in allen Printmedien. Wannsee 2.0, „mehr Verfassungsfeindlichkeit geht nicht!“, usw. Es wurde den Leuten so intensiv eingeredet, dass die Lügen heute gar nicht mehr wiederholt werden müssen. Die Erwähnung des Wortes „Geheimtreffen“ reicht völlig, um den zugehörigen Film im Kopfkino des Publikums ablaufen zu lassen. So war es geplant, so wurde es vom polit-medialen Komplex durchgezogen. Das Urteil gegen Correctiv ist doch höchstens noch eine… Mehr

Theobald Tiger
9 Tage her
Antworten an  Lotus

Die Aktion von Correctiv und die orchestrierten Reaktionen darauf (Theaterstücke, Demonstrationen gegen „Rechts“, etliche Kommentare im Fernsehen und in den Zeitungen) waren ein Lehrstück in politischer Propaganda. Edward Bernays wäre stolz auf die Durchführung. Das Deprimierende an der Geschichte ist, dass diese Propaganda nicht in der DDR stattgefunden hat, nicht in der Sowjetunion, sondern im „besten Deutschland, das wir je hatten“. Das zeigt, welches Maß an Gleichschaltung wir bereits erreicht haben. Die „Fakten“ von Correctiv sind in den Köpfen, den Medien sei Dank, da helfen die ganzen Gerichtsentscheide nicht, die finden öffentlich nämlich nicht statt! Die gesamtgesellschaftliche Entwicklung deutet leider… Mehr

Last edited 9 Tage her by Theobald Tiger
Sonny
9 Tage her

Correctiv ist anscheinend ein Teil der neuen „Staatssicherheit für Medien und Propaganda“.
Wer davon noch irgendetwas glaubt, was die so absondern, ist selber schuld. Gut, dass sich seriöse Menschen noch vor Gericht gegen solche Provokateure und Lügner zur Wehr setzen.
Dieses ganze Theater war und ist doch nur ein Ablenkungsmanöver gewesen, weil der Unmut in der Bevölkerung über die hiesige Politik ungeahnte Ausmaße angenommen hat. Und vordergründig hat es ja auch eine Zeitlang funktioniert.

Last edited 9 Tage her by Sonny
fakky
9 Tage her
Antworten an  Sonny

Vor Gericht? Diesmal war es wohl noch !!! Glück, eine gerechte Gerichtsbarkeit vorzufinden. – Ich habe in meinem tiefen Fall das Gegenteil erlebt. Die Richterin im LG Brandenburg, Frau Königsmann, schreibt in ihr Urteil, dass unsereins „vermeintliche“ Tatsachen verbreitet habe und verknackt mich zu 6 Monaten Haft a.B. Die Prüfung meiner Behauptung hat sie jedoch ausgelassen. Auch eine Dame der AfD, Frau Kaiser, darf in 2. Instanz keine Statitikfakten der Regierung wiedergeben. So ignorant und selbstsicher ging es schon damals bei Herrn Galilei zu, als die Herren der Inquisation sich weigerten, mal eben selbst in den Himmel zu schauen.

Fred Katz
9 Tage her

Ich kann den Artikel bei FAZ in der App unverändert abrufen.
Scheint nicht so wild zu sein.