Bundesverfassungsgericht: Merkel hat mit Kemmerich-Äußerungen Rechte der AfD verletzt

Mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 hat die damalige Bundeskanzlerin Merkel Rechte der AfD verletzt. Das stellt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fest.

IMAGO / IPON

Mit ihren Äußerungen im Nachgang der Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 hat die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel die Rechte der Alternative für Deutschland (AfD) verletzt. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes verkündeten heute Morgen in Karlsruhe ihr Urteil zu einer entsprechenden Klage der AfD. Die Partei hatte sowohl gegen Merkel als auch gegen die Bundesregierung geklagt.

Nachdem der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Februar 2020 im thüringischen Landtag auch mit AfD-Stimmen zum Ministerpräsidenten gewählt wurde, verkündete Merkel während eines Staatsbesuchs aus dem fernen Südafrika: Die Wahl sei „unverzeihlich“ und müsse „rückgängig gemacht“ werden. Damit hat die damalige Kanzlerin ihre Neutralitätspflicht verletzt, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Merkel habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen, entschieden die Richterinnen und Richter im nun verkündeten Urteil. Die Sätze der Kanzlerin waren rechtswidrig.

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