Bundesrepublik Steuerhölle: Wie man den Bürger doppelt und dreifach schröpft

Steuern, Abgaben, Beiträge, Umlagen, Gebühren: Die Bürokratie greift uns mit vielen Namen in die Tasche. Wir zahlen viele Male – für immer denselben Staat, für immer dieselben Strukturen und oft sogar für immer dieselben Leistungen.

IMAGO - Collage: TE

Dreihundert. In Zahlen: 300. So viele verschiedene Arten von Zwangszahlungen des Bürgers an den Staat gibt es in Deutschland. Mindestens.

Und das allein auf der Bundesebene. Auf den Verwaltungsebenen darunter – Länder, Kommunen, Gemeinden – kommen noch viele weitere Arten dazu. Viel zu viele für einen lesbaren Text. Bleiben wir deshalb auf der Bundesebene. Die reicht schon, um aus einem handelsüblichen, leicht untertänigen deutschen Michel mit Schlafmütze einen rasenden Wutbürger zu machen.

Steuern

Könnten Sie, lieber Leser, alle Bundessteuern aufzählen, die Sie zahlen müssen? Kein Problem, ich konnte es vor dieser Recherche auch nicht. Hier ist die Liste in der Aufteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF). Da sind zunächst einmal die sogenannten „Gemeinschaftssteuern mit Bundesanteil“, die zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt werden:

• Einkommensteuer
• Lohnsteuer (Erhebungsform der Einkommensteuer)
• Kapitalertragsteuer / Abgeltungsteuer (dito)
• Körperschaftsteuer
• Umsatzsteuer.

Dazu kommen die Bundessteuern sowie die bundesrechtlich erhobenen Verbrauchs- und Verkehrssteuern, als da sind:

• Alkoholsteuer
• Alkopopsteuer
• Biersteuer
• Einfuhrumsatzsteuer
• Energiesteuer
• Feuerschutzsteuer
• Kaffeesteuer
• Kraftfahrzeugsteuer
• Luftverkehrsteuer
• Rennwett- und Lotteriesteuer
• Schaumweinsteuer
• Solidaritätszuschlag
• Stromsteuer
• Tabaksteuer
• Versicherungssteuer
• Zwischenerzeugnissteuer.

Die Schaumweinsteuer hat eine besonders aparte Biografie: Sie wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. eingeführt, um den Ausbau der kaiserlichen Kriegsmarine und den Bau des Nord-Ostsee-Kanals zu finanzieren. Ursprünglich hieß sie deshalb „Flottensteuer“. Der Zweck, dem sie dienen sollte, hat sich natürlich längst erledigt. Aber weil sie so schönes Geld in die Verfügungsgewalt unserer politischen Kaste spült, hat man sie behalten. Bis heute.

Und falls Sie sich das gerade fragen: Ja, auch die Zwischenerzeugnissteuer gibt es wirklich.

Die Mindeststeuer gilt inzwischen auch als eigene Steuerart. Zu den Steuern zählen dann noch die Zölle. Sie sind eine Art Einfuhrsteuer – aber natürlich nicht zu verwechseln mit der Einfuhrumsatzsteuer, Gott bewahre, das ist ja etwas völlig anderes.

Nicht in dieser Liste finden sich reine Länder- und Kommunalabgaben wie Erbschaftssteuer, Getränkesteuer, Grundsteuer, Grunderwerbssteuer, Hundesteuer, Schankerlaubnissteuer, Schenkungssteuer und Zweitwohnungssteuer.

Aus demselben Grund fehlt auch das, was ich nach dem Recherchieren des Materials ganz sicher nicht zahlen werde: die Vergnügungssteuer.

Abgaben

Im Juristendeutsch heißen diese Zwangszahlungen „bundesrechtlich geregelte Pflichtbeiträge und Umlagen“. Dazu gehören:

• Arbeitslosenversicherung
• Insolvenzgeldumlage
• Krankenversicherung
• Pflegeversicherung
• Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung
• Rentenversicherung
• Winterbeschäftigungsumlage.

Arbeitgeber zahlen zusätzlich die sogenannte U1-Umlage (für Krankheitsaufwendungen) und die U2-Umlage (für Mutterschaftsaufwendungen).

Gebühren

Hier wird es besonders unübersichtlich. Eine vollständige Liste aller Bundesgebühren lässt sich seriös kaum erstellen.

Das Bundesgebührenrecht ist auf mehrere Rechtsgrundlagen aufgeteilt: das Bundesgebührengesetz (BGebG), die Allgemeine Gebührenverordnung und zahlreiche besondere Gebührenverordnungen der Bundesministerien. Allein die besondere Gebührenverordnung des BMI bündelt „etwa 200 Gebühren- und Auslagentatbestände“.

Tatbestand ist in diesem Zusammenhang ein schönes Wort.

Eine komplette Sammlung aller aktuell erhobenen Bundesgebühren würde eine eigene Datenbank erfordern. Man kann aber zumindest Bereiche und Behörden auflisten, in denen besonders viele oder hohe Gebühren erhoben werden. Dazu zählen Pass- und Ausweiswesen, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundesnetzagentur, Bundespolizei, Luftfahrt, Migration/Aufenthalt, Schifffahrt, Sprengstoffrecht, Straßenverkehr, Telekommunikation, Visa- und Konsularsachen, Waffenrecht und zahlreiche weitere Bereiche.

Die Gebühren sind hier jeweils in Ressortverordnungen und Spezialgesetzen geregelt. Das BMI bietet nur den Rechtsrahmen und Übersichten über die Gebührenregelungen an.

Die große Täuschung

Der deutsche Staat kassiert allein auf Bundesebene vom Bürger also:

• etwa 25 verschiedene Steuern
• etwa zehn verschiedene Abgaben und Umlagen
• mehrere hundert verschiedene Gebühren.

Insgesamt greift der Staat dem Bürger auf deutlich mehr als 300 verschiedene Arten in die Tasche. Man könnte da schnell auf die Idee kommen, dass das System absichtlich so fragmentiert und intransparent gehalten wird – damit der Bürger schwer bis gar nicht durchschauen kann, wie dreist er abkassiert wird.

Die wahre Abzocke entsteht durch das Zusammenspiel unzähliger kleiner Teile. In der Summe gibt das dann eine monströse Belastung.

Offiziell unterscheidet man fein säuberlich zwischen Steuern, Abgaben, Beiträgen, Umlagen und Gebühren. Verwaltungsjuristen lieben so etwas. Doch für den Bürger sind das alles nur Variationen desselben Prinzips, und das heißt: Zwangszahlungen an den Staat. Der Mechanismus ist überall derselbe: Wer nicht zahlt, wird bestraft.

Der Rest ist Semantik.

Der Bürger zahlt Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Energiesteuer, CO₂-Abgabe. Wenn er dann einen Pass beantragt, ein Auto anmeldet oder eine Schankgenehmigung braucht, hält der Staat wieder die Hand auf. Für nahezu jeden Verwaltungsakt wird inzwischen eine zusätzliche „Gebühr“ fällig.

Man verkauft das als Bezahlung einer konkreten Leistung. Doch was ist diese „Leistung“ anderes als die Ausführung staatlicher Aufgaben, die der Bürger längst über seine Steuern finanziert? Der Staat kassiert doppelt. Zuerst dafür, dass es die Behörden überhaupt gibt – und dann noch einmal dafür, dass diese Behörden irgendetwas tun.

In der freien Wirtschaft wäre das sittenwidrig. Beim Staat ist es normal.

Geradezu verbrecherisch wird es dort, wo der Staat dem Bürger vorschreibt, staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Wer angeln will, muss einen Angelschein haben – und für den extra zahlen. Wer ein Auto fahren will, muss es zulassen – und kann das nur beim Staat, natürlich gegen extra Kohle.

Weil der Staat nicht nur Monopolist ist, sondern seine „Kunden“ sogar dazu zwingen kann, bei ihm „einzukaufen“, setzt er Gebühren fest, die in keinem Verhältnis mehr zu den tatsächlichen Kosten stehen. Der Bürger bezahlt nicht nur doppelt, sondern auch viel zu viel.

Die Unersättlichen

Nirgendwo ist unser Staat so kreativ wie beim Hand aufhalten.

Ständig werden neue Wege entdeckt, den Bürger zur Kasse zu bitten. Die CO₂-Abgabe zum Beispiel ist nichts anderes als eine zusätzliche Steuer auf Energie. Offiziell nennt man das „Bepreisung“. In Wahrheit ist es eine Verteuerung der Lebenshaltungskosten durch staatliche Willkür.

Der Staat schlägt aus jeder Lebenslage des Bürgers gnadenlos Profit. Und dann faselt unsere politische Kaste irgendetwas von „Gemeinwohl“.

Es soll ja Menschen geben, die gar nicht verstehen können, weshalb immer mehr Leistungsträger diesem System den Rücken kehren und Deutschland verlassen. Aber mal ganz ehrlich:

Darüber kann man sich nur wundern, wenn man ziemlich doof ist.

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