Der Terroranschlag gegen die Nord-Stream-Gaspipelines in der Ostsee – endlich herrscht Klarheit über die Täterschaft: In einem jetzt veröffentlichten Beschluss liefert der Bundesgerichtshof zentrale Ermittlungsergebnisse.
picture alliance/dpa | Uli Deck
Das Höchstgericht kommt zu dem Schluss, dass die Sabotage im Auftrag eines fremden Staates erfolgte und macht deutlich, dass damit die Ukraine gemeint ist. Zwar nennt das Gericht kein konkretes Land, doch aus dem Zusammenhang ergibt sich ein klarer Bezug zur Ukraine.
Ausgangspunkt der Entscheidung war eine Haftbeschwerde im Fall des ukrainischen Staatsangehörigen Serhij K., eines ehemaligen Mitglieds einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte. Der Mann war im vergangenen Jahr in Italien festgenommen und anschließend nach Deutschland überstellt worden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshof entschied nun, dass K. weiter in Haft bleiben muss.
Dem Beschuldigten wirft der Generalbundesanwalt verfassungsfeindliche Sabotage, die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie die Zerstörung von Bauwerken vor. Serhij K. bestreitet eine Beteiligung an den Taten. Seine Verteidigung argumentierte, selbst bei einer möglichen Tatbeteiligung stehe ihm sogenannte funktionelle Immunität zu. Der Anschlag sei Teil des bewaffneten Konflikts zwischen der Ukraine und Russland gewesen, zudem habe es sich bei den Pipelines um ein legitimes militärisches Ziel gehandelt.
„Anschlag hat die Souveränität Deutschlands berührt“
Dieser Sichtweise erteilte der Bundesgerichtshof eine klare Absage. In dem Beschluss heißt es, die Nord-Stream-Pipelines hätten vorrangig zivilen Zwecken gedient und seien kein zulässiges militärisches Ziel gewesen. Zudem gehen die Richter von einer geheimdienstlichen Operation aus, bei der die Beteiligten nicht als Kombattanten erkennbar gewesen seien. Besonders relevant ist aus Sicht des Gerichts auch die deutsche Dimension des Falls: Die Tat habe die Souveränität der Bundesrepublik berührt, da die Pipelines in Deutschland endeten und der Gasversorgung des Landes dienen sollten.
Die Explosionen ereigneten sich am 26. September 2022 in der Ostsee, nordöstlich der dänischen Insel Bornholm. Betroffen waren die Pipelines Nord Stream 1 und 2. Insgesamt wurden vier Leckstellen festgestellt. Seismologische Messstationen registrierten mehrere starke Unterwasserexplosionen, die Fachleute eindeutig als gezielte Sprengungen einordneten. Nach dem Stand der Ermittlungen wurden hochexplosive Sprengstoffe eingesetzt, die professionell an den Röhren angebracht worden waren.
Milliardenschaden durch die Sprengungen
Die Folgen des Anschlags waren gravierend. Große Mengen Erdgas entwichen in die Ostsee, die Pipelines wurden auf weiten Strecken zerstört. Der wirtschaftliche Schaden ging in die Milliarden, zugleich verlor Europa eines seiner zentralen Energieinfrastrukturprojekte. Für Deutschland hatte der Anschlag erhebliche energiepolitische Konsequenzen, da Nord Stream als wichtiger Bestandteil der Gasversorgung vorgesehen war.
Der aktuelle Beschluss des Bundesgerichtshofs gilt als Leitsatzentscheidung. Das voraussichtlich zuständige Oberlandesgericht Hamburg dürfte sich daran orientieren, sollte es zu einer Anklage und Hauptverhandlung kommen. Für die Verteidigung von Serhij K. ist die Entscheidung ein schwerer Rückschlag. Zugleich markiert sie einen wichtigen Schritt in der juristischen Aufarbeitung eines Anschlags, der Europa bis heute politisch und sicherheitspolitisch beschäftigt.
Fußnote: Sachkundige gehen bei den Nord-Stream-Sprengungen vom Management eines US-Geheimdienstes aus.

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Sofortiger Schadensersatzanspruch gegen die Ukraine. Sämtliche Zahlungszusagen stoppen und die Konten der Ukraine in der EU einfrieren lassen. Internationaler Haftbefehl gegen Selenski und seine Mittäter bzw. Beauftragten. Keinerlei Waffenlieferungen mehr in die Ukraine und STOP der EU- Unterstützung.
Ich halte die Seymour-Hersh-These unverändert für nicht widerlegt. Es bestand nie ein Zweifel, dass die Sprengung im Auftrag eines fremden Staates erfolgte. Ausführende Personen sind nicht notwendigerweise ihrem Heimatstaat zuzurechnen.
Auch die Ukraine nimmt die EU – vorneweg Deutschland – nicht ernst. Sonst hätte etwas so Tiefgreifendws wie Nordstream II – offenbar eine ukrainisch-amerikanische CO-Produktion – mit Sicherheit nicht passieren dürfen. Diese Verachtung kommt aktuell auch wieder zur Geltung: Der frühere ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba stört sich derzeit am Gesprächsangebot der Europäer an Moskau – man achte auf den Ton: Paris, London und Berlin müssten doch wissen, wie hoch die Verachtung aus Washington und Moskau in Wahrheit sei, wie man dennoch – „sogar in Berlin“ – auf die Idee käme, hier mit Moskau zu verhandeln. Sicher: Ohne Geld aus Europa,… Mehr
Wer sich nicht wehren kann, muss beim Verprügeltwerden stillhalten, nur logisch ist sodann, weiter Waffen für die Freiheitskämpfer in der Ukraine von unseren Gönnern in den USA kaufen, unsere Politics sind ja so schlau oder gleichgültig, oder?
Und unser lieber Staat kippt weiterhin massenhaft Steuermilliarden in dieses korrupte Terrornest….
Dann sollte die Ukraine zu Reparationen verpflichtet werden.
In früheren Zeiten hätte man die bestraft, indem man ein paar Panzer, Gewehre und Stahlhelme hingeschickt hätte.
Personen hätten sich auch bewegt.
Das ist heute nicht anders. Nur die Personen gehen die falsche Richtung.