Eine Eigentümergruppe um prominente Journalisten muss dem Land Berlin rund 3,1 Millionen Euro zurückzahlen. Hintergrund ist ein Vergleich vor dem Verwaltungsgericht: Ein in den 90ern gefördertes „Selbsthelferprojekt“ soll Förderbedingungen verletzt haben.
IMAGO / Markus Matzel
Vor dem Verwaltungsgericht Berlin ist ein Verfahren beendet worden, das ein unangenehmes Licht auf ein früher öffentlich gefördertes Wohnprojekt wirft: Das Land Berlin erhält rund 3,145 Millionen Euro zurück. Die Summe fließt aus einem Mietshaus in der Oranienstraße 169 in Berlin-Kreuzberg – und sie kommt nicht zufällig, sondern nach einer Klage des Landes und einem Vergleich. Das berichtet die Berliner Zeitung.
Die Eigentümergruppe hatte in den 1990er-Jahren Fördermittel in Höhe von 1,78 Millionen Euro für ein sogenanntes Selbsthelferprojekt erhalten. Nach Angaben der Senatsverwaltung sollte damit sozial gebundener Wohnraum geschaffen werden. Doch genau an diesen Förderbedingungen entzündete sich der Streit: Es gibt Vorwürfe, die Auflagen seien nicht vollständig eingehalten worden – unter anderem mit Blick auf Vermietung und die Ausgestaltung von Mietverhältnissen.
Der Vergleich verpflichtet die Eigentümer zur Rückzahlung der ursprünglichen Fördersumme plus rund 1,35 Millionen Euro Zinsen; eine angesetzte mündliche Verhandlung entfällt, ein Urteil gibt es nicht. Mit dem Deal ist das Verwaltungsverfahren abgeschlossen. Brisant ist die Zusammensetzung der Gruppe: Es zählen mehrere Journalistinnen und Journalisten dazu, die unter anderem für Die Zeit, Süddeutsche Zeitung, Spiegel, Berliner Zeitung sowie taz tätig waren oder sind – darunter Brigitte Fehrle (ehemals Chefredakteurin der Berliner Zeitung) und Annette Ramelsberger (Süddeutsche Zeitung). Strafrechtliche Vorwürfe seien verjährt, zivilrechtlich aber konnte das Land die Rückforderung durchsetzen – am Ende eben per Vergleich.
1991 kaufte Brigitte Fehrle mit fünf Partnern den Altbau Oranienstraße 169 für 1,2 Millionen D-Mark. Zum Kreis zählten auch Matthias Geis; 1995 stiegen Petra Bornhöft und Annette Ramelsberger ein. Die Käufer traten als „Selbsthilfegruppe“ auf, weil damit staatliche Förderung in großer Höhe möglich war, bis zu 85 Prozent Zuschuss für Sanierungskosten, dazu Erstattungen für Mietausfälle, Umzüge und Mieterentschädigungen.
An die Förderung waren Bedingungen geknüpft: Mindestens fünf der „Selbsthelfer“ sollten im Haus wohnen; später sollte das Objekt genossenschaftsähnlich genutzt werden, freie Wohnungen sollten gemeldet werden, damit Bedürftige zugewiesen werden können. Bis 2017 hätten diese Regeln gegolten; danach seien die Mieten deutlich gestiegen. Als Größenordnung werden 3,4 Millionen D-Mark bis 1997 genannt, plus „einige hunderttausend Euro“ für Erstattungen rund um die Sanierung.
Beschrieben werden zudem konkrete Vorwürfe zur Praxis im Haus: Ein Mieter habe sich nicht in seiner Wohnung anmelden dürfen, andere Konstellationen seien über Meldungen und angebliche Wohngemeinschaften „passend“ gemacht worden; Mieten seien auf verschiedene Konten gestückelt überwiesen worden, Nebenkosten teils bar. Der Strafverteidiger Ehssan Khazaeli wird mit der Einschätzung zitiert, der Straftatbestand des besonders schweren Betrugs könne erfüllt sein und die Eigentümer könnten „als Bande gewerbsmäßig“ gehandelt haben; zugleich wird auf mögliche Verjährung nach zehn Jahren hingewiesen.


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