2025 war kein gutes Jahr für den deutschen Rechtsstaat. Ermittlungen, Prozesse und Haussuchungen bei politisch Andersdenkenden sind mittlerweile deutscher Alltag.
picture alliance / dpa | Uli Deck
2025 war für den Rechtsstaat kein gutes Jahr. Prozesse, die eigentlich nie hätten geführt werden dürfen, Ermittlungen und Hausdurchsuchungen wegen Nichtigkeiten. Industriell ausgestellte Anzeigen von einigen Politikern wegen Bagatellen und Lächerlichkeiten. Auffallend dabei ist immer die Schlagseite. Während bestimmte Gruppen, selbst bei Kapitalverbrechen, mit größter Nachsicht, ja sogar Verständnis, durch Staatsanwaltschaft und Gerichte rechnen können, werden andere selbst bei Kleinigkeiten ohne jegliche Nachsicht verfolgt.
Hier eine unvollständige Zusammenfassung:
Der Fall Michael Ballweg
Er organisierte die Querdenker-Demonstrationen. Michael Ballweg saß wegen der Ermittlungen für neun Monate in Untersuchungshaft. Das Gericht lehnte zunächst die Eröffnung eines Verfahrens ab, wurde dann aber durch die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft per Gerichtsbeschluss dazu gezwungen. Ballweg stand viele Monate lang wegen versuchten Betrugs und Steuerhinterziehung vor Gericht. Das Landgericht Stuttgart hatte ihn vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen, hält ihn aber zugleich wegen Steuerhinterziehung für schuldig und verwarnte ihn deshalb. Es ging um einen niedrigen zweistelligen Betrag.
TE schrieb dazu: „Jetzt stellte sich in Stuttgart heraus: Das Finanzamt schuldet Ballweg noch 200.000 Euro. Nicht Ballweg hat Steuerschulden. Dies kommt aber nun erst heraus, nachdem das Gericht angeordnet hatte, dass das Finanzamt endlich eine Berechnung der Steuerschuld für das Jahr 2020 vorlegen solle. Scheibchenweise tritt zutage, wie das grün geführte Finanzministerium zunächst unter der vorherigen grünen Ministerin Edith Sitzmann und dann anschließend Danyal Bayaz die Steuerverwaltung ganz offensichtlich missbrauchte, um eine der Führungsfiguren von Demonstrationen gegen Coronapolitik aus dem Verkehr zu ziehen und zu desavouieren. Der grünen Landesregierung passte nicht, dass Ballweg und seine Mitstreiter Hunderttausende zu Anti-Corona-Demonstrationen motiviert hatten, unter anderem im Herzen Stuttgarts, auf dem Cannstatter Wasen. Er war das Gesicht der „Querdenken“-Bewegung und damit der Proteste gegen die Corona-Politik. Gerade in Baden-Württemberg, wo sich in Stuttgart und anderen Städten große Demonstrationen formierten, bestand bei den Grünen in der Regierung großes Interesse daran, die Proteste unter Kontrolle zu bringen.“
Ob es in diesem Fall einmal ein Verfahren wegen Freiheitsberaubung im Amt geben wird?
Der Fall Reuß
Der Reuß-Prozess in Frankfurt dümpelt nun schon über ein Jahr vor sich hin. Den Angeklagten wirft man dort die Gründung einer terroristischen Vereinigung und versuchten Staatsstreich vor. Es gibt Meinungen, die hier von einem politischen Prozess sprechen. Dagegen zu argumentieren wird, wenn man das Verfahren betrachtet, nicht einfacher.
Der Fall Bendels
Im Zentrum des Streits steht eine satirische Fotomontage, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit dem Spruch „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ zeigt. Veröffentlicht wurde das Bild im Februar 2024 auf der X-Seite des Deutschland-Kurier. Chefredakteur David Bendels wurde dafür wegen „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ verurteilt.
Am 7. April 2025 verurteilte das Amtsgericht Bamberg den Journalisten zu sieben Monaten Haft auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate ohne Bewährung gefordert. Nun geht sie in Berufung. In der Begründung heißt es, das Urteil werde der Schwere der Tat und der Persönlichkeit Bendels nicht gerecht.
Am 14. Januar 2026 wird nun das anstehende Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bamberg gegen David Bendels verhandelt werden.
Aber hätte wirklich ein Leser erwarten können, daß Nancy Faeser wirklich ein Schild mit den Worten „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ hochgehalten habe und dies nun mit ihrem Willen verbreitet werde? Oder ist diese Darstellung nicht von vornherein als Karikatur zu erkennen, die ironisch überspitzt und in der Zuspitzung verfälscht und damit der Kunst- oder Meinungsfreiheit unterliegt und insoweit nicht als (verfälschte) Tatsachenbehauptung zu werten ist? Deswegen hat selbst das Bayerische Justizministerium auf eine Kleine Anfrage hin im Landtag geäußert, man erwarte, daß in der Berufungsinstanz die Staatsanwaltschaft selbst nunmehr Freispruch beantragen werde.
Der „Schwachkopf“-Fall
Ebenso in Bamberg, allerdings schon 2024, wurde ein pensionierter Bundeswehrsoldat früh morgens von der Polizei aus dem Bett geklingelt. Sein Verbrechen: Er hat eine Meme über Robert Habeck geteilt.
Der Fall Weimer
Hier hat die, ebenso weisungsgebundne, Staatsanwaltschaft München ein Verfahren gegen Wolfram Weimer eingestellt.
Aber, da man ja immer optimistisch in die Zukunft blicken soll. 2026 kann es noch schlimmer werden.
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hatte über viele Jahrzehnte größte Bedeutung. Das ist vorbei. Unwürdige Kandidaten und Parteien, die aus der Wahl ein noch unwürdigeres Schauspiel gemacht haben, haben das Ansehen des Gerichts massiv beschädigt.










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Dies ist nur die Spitze des Eisbergs, und es erhebt sich die Frage, ob wir nicht doch sämtlichen Mut verlieren könnten, wenn wir das wahre Ausmaß des durch Politik und Medien verursachten Versagens unseres Rechtsstaates und die Auswirkungen auf die, „die hier schon länger leben“ nicht nur ahnten sondern wüssten. Diese Auswahl hier ist wahrlich schon alarmierend genug, und eine Wende ist kaum in Sicht.
Der Befund ist richtig und die genannten Fälle sind tatsächlich nur ein sehr kleiner Ausschnitt. Dabei geht es nicht nur um die Transformation der Justiz, insbesondere in den ideologisch relevanten Bereichen vom Strafrecht , das keines mehr ist, über das Verwaltungs-, vor allem Migrationsrecht bis zum neu kreierten Verfassungsrecht. Selbstredend gehört hier die Transformation der “ Gesetzgebung“ dazu, systemisch/ strukturell und inhaltlich. Der neue Gesetzgeber, die Kartellparteien resp das von ihnen getragene Regime, schaffen die formal legalistischen , aber materiell natürlich illegitimen Grundlagen ihres exekutiven Handelns selbst. Der Massstab dieser „Rechtsetzung“ sind allein Macht und Ideologie. Ein Klassiker jeder Machtergreifung… Mehr
Zum Fall Ballweg gehört der Fall seines Pflichtverteidigers Löffler. Er sitzt für die Blockpartei CDU im BW-Landtag. Die Genossen haben ihm die Wahl gelassen zwischen der Niederlegung der Verteidigung und der Niederlegung seines Landtagsmandats. Das ist ein Angriff auf die freie Rechtspflege wie zuletzt im dritten Reich. Ein Anwalt ist Organ der Rechtspflege und übt damit auch ein hoheitliches Amt aus wie ein Richter. Zudem kann ein Pflichtverteidiger nicht aus freien Stücke sein Mandat niederlegen. Er kann nur vom Gericht entbunden werden. Dies ist ein Fall für den Verfassungsschutz. – In Holland gibt es den vergleichbaren Fall des Anwalts van… Mehr
Wohin gehst du, das ist eine berechtigte Frage und ich bin als fröhliches Kerlchen auf die Welt gekommen und habe mich mit Erfolg durchgeschlagen und der Neider und Wiedersacher und Kopisten gab es genug, was nicht gerade die Ansicht über das Gute im Menschen bestärkt und nur der Wille die Befähigung mitgibt, alles unbeschadet bestehen zu können. Wenn man nun das ganze Desaster in der Justiz betrachtet, fühlt man sich dahin zurückgesetzt, über das die Alten berichtet haben und das ist keine Lapalie mehr, wenn sich erneut die politische Klasse des Rechts bemächtigt um darüber rechtlose Ziele durchzusetzen, was bei… Mehr
Und das sind nur die prominenten Fälle.
Alle anderen bleiben weiterhin im Dunkeln.
Wie viele haben wohl unrechtmäßige Geldbußen und Bewährungsstrafen akzeptiert, weil sie vor Angst nicht mehr weiter wußten?
Im Vergleich zu „echten“ Straftaten wie Messer-/Mördern, (Massen-) Vergewaltigern in der Migrantengruppe werden die Opfer praktisch verhöhnt und gegen die Täter nur Kleinststrafen ausgesprochen und für kurze Zeit in die Wohlfühl-Psychoanstalten verfrachtet. Nicht mal diese Monster werden abgeschoben.
Nein. Einen Rechtsstaat stelle ich mir völlig anders vor.
„daß Nancy Faeser wirklich ein Schild mit den Worten „Ich hasse die Meinungsfreiheit““ Das verfolgt „man“ vielleicht nur dann mit einer Anzeige, wenn „man“ sich getroffen fühlt? Nach dem Motto „Wehret den Anfängen“? Dem Anfang, die SPD und alles links von ihr offen mit Sozialismus in Verbindung zu bringen?
VOLLER WIDERSPRÜCHE Es ist bekannt und nachgewiesen (also nicht zu leugnen), dass das linksgrüne Politestablishment die sog. Frühsexualisierung schon in Kindergärten betreibt. Da werden Kleinkinder in Kontakt gebracht mit „drag queens“, Onaniertechniken, etc., kurz mit allem was früher als pervers galt. Gleichzeitig hat man bestimmte Pornoseiten für Erwachsene blockiert, verlangt nun eine sog. ID, also angeblich einen Altersnachweisweis, um sicher zu stellen, dass nicht Minderjährige Zugang zu diesen Pornoseiten haben (wobei „Minderjährige“ sich meist mit dem ganzen IT-Krempel so gut auskennen, dass sie eventuelle Sperren wohl eh umgehen können). Schon dieses eine Beispiel zeigt die totale staatliche Willkür, bei diametralem… Mehr
Einen Aspekt zum Bundesverfassungsgericht haben Sie vergessen.
Die Richter (und komplette Senate) fahren regelmäßig zu einer der Streitparteien und treffen sich ausserhalb des Gerichtes zum „Arbeitsessen“.
Die Klägerseite ist bei den Treffen „ausgeschloßen“.
Ich persönlich nenne das „Urteilsabsprache“, das Gericht sieht sich nicht befangen und parteiisch, sondern muß unbedingt für das Funktionieren des Verfassungsorgans sorgen …
Frohes Kotzen zum Neujahr, wenn diese Treffen sich wiederholen….
Solange gibt es keinen Rechtsstaat mehr in Deutschland!
Noch windiger die Tatsache, daß von diesen konspirativen Treffen keine Protokolle gefertigt wurden, obwohl sie zumindest einen Geschäftsvorfall darstellen. Dies könnte eine Befangenheit der Richter darstellen.
Dieses Prozedere ist im Übrigen, wie so viele Unfassbarkeiten, ein Erbe der IM-Erika CDU.
Wer hat uns verraten? Merkelkraten.
Die Frau, die aus dem Osten kam…
Dabei spielt die Bezeichnung einer Partei heute gar keine Rolle mehr. Schliesslich nennt sich eine Partei ja auch SPD und hat mit der Aufschlüsselung der Bezeichnung schon lange nichts mehr gemein!
Die „Klägerseite“ ist zunächst immer das (sog.) Grundgesetz. Von ganz alleine mahnt und klagt es an. So habe ich bislang die Aufgabe eines Verfassungsgerichtes verstanden. Schon die Möglichkeit, dort klagen zu können, ist für eine Demokratie eigentlich ein Unding! Was soll man also von der Intention so einer Institution halten, vom sog. Grundgesetz ganz zu schweigen.