Back Dir Dein eigenes Grundgesetz

Das Grundgesetz ist auch nicht mehr das, was es einmal war. Neuerdings ist es gestaltbar, kann einkassiert, vorübergehend gewährt und variiert werden. Das ruft nach einem Preis, der den „kreativsten“ Umgang damit auszeichnet.

Back Dir Dein eigenes Grundgesetz – und die dazu passenden Richter. So könnte man den Umgang der Politik mit dem Grundgesetz verspotten. Tatsächlich ist das Grundgesetz fast so etwas wie Knetmasse in den Händen der Politik. Während der Corona-Phase wurden im Handumdrehen angeblich unveräußerliche Grundrechte einkassiert: die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Bewegungsfreiheit, das Recht auf Selbstbestimmung in Bezug auf den eigenen Körper, und viele andere mehr.

Später, als man das nicht mehr für nötig befand, konnten sie wieder „gewährt“ werden, wie der Bayerische Ministerpräsident und Deutschlands bekanntester Food-Blogger Markus Söder formulierte. Wir haben also keine unveräußerlichen Rechte mehr, kein Grundgesetz, das uns vor den Übergriffen der Politik schützt – vielmehr werden uns die Grundrechte, festgelegt in Artikel 1 bis 19 mit angeblicher Ewigkeitsgarantie, zugestanden. Oder auch mal einkassiert.

Richter, die darüber entscheiden, werden von einer Koalition von Parteien im Hinterzimmer ausgekungelt. Die Wahl erfolgt ohne Debatte, ohne Information über Befähigung und Eignung. Aus dem Bundesverfassungsgericht wird so eine Art Parteiengericht zur Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln. So kann man es sehen. Jetzt gibt es einen Preis, der diesen Umgang würdigt.

Künftig wird der „1bis19-Preis für den kreativsten Umgang mit den Grundrechten“ jährlich an den- bzw. diejenigen verliehen, die die Grund- und Freiheitsrechte nach Einschätzung einer Jury nicht angemessen respektieren. Preisträger können Personen oder Institutionen sein, die durch ihr Handeln einen besonders „kreativen“ Umgang mit den Grundrechten gezeigt haben. Die Jury hat getagt – ihr gehören an:

– Prof. Volker Boehme-Neßler
– Carlos Gebauer
– Prof. Stefan Homburg
– Vera Lengsfeld
– Prof. Michael Meyen
– Roland Tichy

Die Bekanntgabe findet am 25.10.2025 um 17:00 Uhr in Köln ab 17.00 statt. Seien Sie live dabei, wenn von Mitgliedern der Jury die Preisträger – zusammen mit einer fundierten Begründung – bekannt gegeben werden. Der Eintritt ist kostenfrei, wobei der Verein vor Ort um eine Spende bitten wird. Es sind nur 50 Plätze frei – noch reichen die Mittel nicht, um eine große Halle anzumieten, wie es der Anlass rechtfertigen würde.

Daher gilt:
Jetzt anmelden, Plätze werden nach Datum des Eingangs vergeben. Anmeldung unter https://1bis19.de/preis/

Die Preisreden halten Carlos Gebauer, Prof. Volker Boehme-Neßler und Roland Tichy.

Beeilen Sie sich mit der Anmeldung. First come, first serve.

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