Immobilien: Bundeskabinett öffnet Pforte zu leichteren Enteignungen

Kommunen sollen künftig ungenutzte und nicht sanierte Immobilien leichter enteignen können. Mit dieser strategischen Linie versucht die Politik, die Symptome des darbenden Immobilienmarktes zu bekämpfen, den sie selbst schwer beschädigt hat.

picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz (SPD), Berlin, 27.05.2026

Es ist tragisch, dass die deutsche Politik über Jahrzehnte hinweg ihren ideologischen Furor an der Immobilienwirtschaft ausgelebt hat. Wohnraumpolitik ist gesellschaftspolitisch zu wichtig, als dass man sie den Ideologen überlassen dürfte. Auch ist der Immobilienmarkt ökonomisch zu komplex, um nicht bereits durch feinste Interventionen, regulatorisch bedingte Verteuerung von Baustoffen oder künstliche Renditezerstörung, wie sie die Mietpreisbremse mit sich bringt, ein Fiasko zu provozieren. Das Fiasko ist längst sichtbar: 400.000 neue Wohneinheiten erklärte die Bundesregierung zur jährlichen Zielmarke – und verfehlt diese um 50 Prozent. Anders gesagt: Der Sozialismus bricht sich Bahn, Mangelwirtschaft wird zur Regel.

Mieten und Häuserpreise sind in Deutschland aus dem Ruder gelaufen. Nicht zuletzt ist dies Folge einer weiteren ideologischen Schicht, die sich über die manische Detailregulierung gelegt hat: die Politik des Multikulturalismus und der offenen Grenzen. Angela Merkel nahm dem Markt 2015 die Luft zum Atmen und half mit der Grenzöffnung, die flexiblen Kapazitäten des Immobilienmarktes zu verstopfen. Hinzu kommt, dass Maßnahmen wie das Heizungsgesetz sicherstellen, dass die deutsche Bauwirtschaft ihren Zustand der Paralyse auf absehbare Zeit nicht mehr verlassen wird.

Politische Fehlsteuerung
Die Mietpreisbremse macht alles nur noch schlimmer
Gerade die Bauwirtschaft liefert ein idealtypisches Beispiel einer politischen Interventionsspirale. In der vergangenen Woche drehte Bundesbauministerin Verena Hubertz ein weiteres Mal an eben dieser Spirale. Die Sozialdemokratin präsentierte einen Beschluss des Bundeskabinetts, wonach Kommunen in Zukunft wesentlich unbürokratischer Immobilienbesitz enteignen können, sofern Wohnraum über längere Zeit ungenutzt bleibt. Die Sozialdemokratin kann sich auch bei diesem tiefen Eingriff in das Privateigentum der Unterstützung der Unionsfraktion und des Bundeskanzlers gewiss sein.

Gemeinsam nähern sich Union und SPD steuerpolitischen und regulatorischen Maßnahmen, die im Kern auf den Substanztransfer privater Vermögenswerte zur Staatskasse hin abzielen. Debatten wie die jüngste Erbschaftsteuer- oder Vermögenssteuer-Diskussion zeigen unmissverständlich, wohin die Reise in Deutschland geht: Die starken sozialistischen Kräfte stellen sicher, dass das Brandmauer-Kartell immer weiter in die sozialistische Falle abdriftet.

Im Falle der Immobilienenteignung soll eine Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) helfen, die von der Politik medientaktisch geschickt als „Schrottimmobilien“ rhetorisch entwerteten Objekte in einem einfacheren Verfahren in kommunalen Besitz zu überführen. Die Politik baut eine Drohkulisse auf und versucht damit, Investoren und Hausbesitzer trotz der katastrophalen Lage am Bau zu Investitionen zu zwingen. Man wolle das akute Wohnraumproblem auf diesem Weg bekämpfen, so heißt es beschwichtigend.

Unter dem griffigen Titel „Baugesetzbuch-Upgrade“ sollen die angedachten Änderungen zügig durch das parlamentarische Verfahren, durch Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat, gebracht werden. Kern des Updates wird ein stärkeres Vorkaufsrecht für die Kommunen sein, das greift, wenn Immobilien über längere Zeit verfallen oder dem Wohnungsmarkt entzogen bleiben. Zudem soll es den Kommunen ermöglicht werden, vereinfachte Instandsetzungsgebote zu erlassen, also Eigentümer zur Sanierung ihrer Immobilien zu verpflichten.

Es wird immer grotesker: Der Gesetzgeber verteuert durch seine andauernden Markteingriffe und Regulierungen Bauen und Sanieren in Deutschland so massiv, dass sich immer weniger in diesen Markt vorwagen. Nun sollen offene Drohgebärden des Staates dafür sorgen, dass Investoren in Objekte investieren, die unter den gegebenen Rahmenbedingungen offensichtlich keine ausreichende Rendite abwerfen. Es ist klar, worauf das hinausläuft. Das Sahnehäubchen auf dieser Regulierungstorte lautet nämlich folgendermaßen: Im Falle „extremen Missbrauchs“, so heißt es in der Gesetzesvorlage, soll als letztes Mittel eine Enteignung durch die jeweilige Kommune möglich sein. Voraussetzung für diese Ultima Ratio wäre, dass der Eigentümer wiederholt und nachweislich gegen behördliche Sanierungsauflagen verstößt, erhebliche Verwahrlosung über einen längeren Zeitraum zulässt und alle milderen Zwangsmittel zuvor erfolglos ausgeschöpft wurden.

Der rechtliche Trick hinter diesem Manöver: Wohnungsbau wird angesichts der angespannten lokalen Wohnungsmärkte zum „überragenden öffentlichen Interesse“ erklärt. Damit erhält er einen rechtlichen Vorrang gegenüber anderen Nutzungsinteressen.

Das Baugesetzbuch-Upgrade bringt nicht nur diesen weiteren politischen Sündenfall im Kampf gegen das Privateigentum mit sich. Auch medienpolitische Klassiker wie die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, typische politische Prosa ohne jede Konsequenz, finden sich in dem Reformpaket wieder.

Umweltprüfungen in bestimmten Verdichtungsräumen sollen, wie es heißt, stärker pauschalisiert und standardisiert werden, um Genehmigungsverfahren zu verkürzen. Auch die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit bei urbanen Bauprojekten sollen in Teilen digitalisiert und zeitlich so gestrafft werden, dass lange Einwendungs- und Abwägungsprozesse verkürzt werden.

Gut möglich, dass das deutsche Baurecht durch die Stärkung der Kommunen einen Spin hin zu subsidiären Lösungen erfahren könnte, was angesichts genereller Zentralisierungstendenzen in der Politik wünschenswert wäre. Generell sollen die Kommunen größere Handlungsspielräume erhalten. Wohnraumangelegenheiten werden künftig etwas flexibler gehandhabt. Schnelles Nachverdichten und Umwidmen von Flächen soll helfen, die Mangelsituation zu überwinden.

Doch können diese medientaktischen rhetorischen Nebelkerzen nichts an dem grundsätzlichen Befund ändern: Wohneigentum in Deutschland wird zunehmend zu einem politisch aufgeladenen Risiko. Und es zeichnet sich ab, dass die Erhöhung der Grundsteuern, die Anwendung des CO₂-Extraktionsmechanismus auf den Gebäude- und Wärmesektor, nur die beiden letzten Schachzüge der Politik gegen das Eigentum waren. Setzt die Politik den Pfad zunehmender fiskalischer Belastung und der ostentativen Relativierung des Eigentumsrechts fort, werden in einer späteren Phase der Wirtschaftskrise die noch verbliebenen Hemmungen fallen. Regelmäßiger Zugriff auf das Vermögen der Bürger wird dann zur politischen Pflichtübung.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 0 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

0 Comments
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen