Dämpfer für den ÖRR: Zwangsgebühr soll weniger stark ansteigen

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) will, dass die Rundfunkgebühr erst zwei Jahre später als geplant erneut ansteigen soll – um 30 Cent weniger als ursprünglich angesetzt. Diese Empfehlung ergeht, während eine neuerliche Skandalwelle durch die öffentlich-rechtlichen Sender rollt.

picture alliance / HMB Media | Marco Bader

Die Zwangsgebühren, die den ÖRR pro Jahr mit 8,74 Milliarden Euro mästen, bleiben ein Ärgernis. Gleichwohl hat der gefräßige öffentlich-rechtliche Rundfunk in jüngster Zeit einige Schlappen einstecken müssen:

Mit seinem Urteil vom 15. Oktober 2025 (BVerwG 6 C 5.24) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig einen Spalt dafür geöffnet, dass Zwangsgebührenzahler bei Nachweis der Einseitigkeit der ÖRR die Zwangsgebühren anfechten können. Mit dem Urteil stellen die Leipziger Richter fest: Bei „gröblicher Verletzung“ des Programmauftrags gibt es keine Rechtfertigung für den Rundfunkbeitrag.

In der Folge ließ der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 18. Dezember 2025 Revisionen gegen Pro-Zwangsgebühren-Urteile von Verwaltungsgerichten zu.

Damit hat sich das ZDF am 15. Februar 2026 mit seiner skandalös manipulativen Berichterstattung über die Tätigkeit der US-Einwanderungsbehörde ICE einen Bärendienst erwiesen, ebenso die ARD mit als „Schnittfehler“ getarnter Manipulation in der Berichterstattung zum CDU-Parteitag nur wenige Tage später.

Die Sender konterkarieren mit derartigen inakzeptablen Fälschungen die eigenen Forderungen nach immer noch mehr Geld.

Nun veröffentlichte die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) mit ihren 16 von den deutschen Länderchefs benannten Mitgliedern am 20. Februar 2026 eine neue Empfehlung für die Höhe des Rundfunkbeitrags: Statt der 2024 von der KEF vorgesehenen Erhöhung von 18,36 Euro (geltend seit 2021) auf 18,94 Euro im Monat ab Januar 2025 hält die Kommission nun „nur“ eine Erhöhung auf 18,64 Euro im Monat ab Januar 2027 für notwendig. Die 16 deutschen Landtage werden dieser Empfehlung, die Einstimmigkeit unter den 16 Ländern erfordert, wohl zustimmen.

Das heißt: Es gibt pro Zwangszahler 30 Cent weniger als geplant, und das Ganze zwei Jahre später als bisher empfohlen. Anders gerechnet: Die Zwangsgebühr wird nicht um 3,18 Prozent, sondern nur um 1,53 Prozent erhöht. Der ÖRR muss sich also mit einer Steigerung seiner Zwangseinnahmen von 8,74 Milliarden Euro pro Jahr um 133 Millionen Euro pro Jahr auf dann 8,87 Milliarden „begnügen“. Das sind zwar immer noch mehrere Milliarden zu viel, aber immerhin würden der ÖRR-Gefräßigkeit erstmals gewisse Grenzen aufgezeigt.

Der im Sinne der Zwangszahler besonders positive Effekt der aktuellen KEF-Empfehlung ist: Die im November 2024 eingereichte Klage des ÖRR gegen die bislang von Sachsen-Anhalt und Bayern blockierte Einigung auf 18,94 Euro pro Monat ist hinfällig und chancenlos. Gottlob: Denn Karlsruhe ist dafür bekannt, dass es den öffentlich-rechtlichen Sendern sehr gewogen ist und den ÖRR als Stabilitätsanker der Demokratie betrachtet. Immerhin stand bereits eine entsprechende Entscheidung (Az.: 1 BvR 2524/24 u.a.) für 2025 an. Diese Entscheidung hat „Karlsruhe“ offenbar in Erwartung einer neuen KEF-Empfehlung verschleppt.

Dass das BVerfG dem ÖRR sehr zugeneigt ist, hat es u.a. im Juli 2021 (BVerfGE 158, 389) gezeigt. Es entschied, dass die damalige Blockade der Beitragserhöhung durch Sachsen-Anhalt verfassungswidrig sei. Begründung: Die Nichtzustimmung verletzte die Rundfunkfreiheit (Art. 5 I 2 GG), da Länder die von der KEF festgestellte Finanzierung nicht aus inhaltlichen Gründen blockieren dürfen. Der Beitrag stieg rückwirkend denn auch von 17,50 auf 18,36 Euro.

Dennoch ist die berühmte Kuh auch ab 2027 nicht vom Eis. Bislang mussten die 16 deutschen Länder über die ÖRR-Finanzierung einstimmig abstimmen. Ab 2027 soll ein neues Widerspruchsmodell gelten. Gegen eine Steigerung der Zwangsgebühren bis zu zwei Prozent ist ein Widerspruch durch mindestens drei Länder erforderlich. Bei einer Steigerung von 2 bis 3,5 Prozent müssten mindestens zwei Länder widersprechen. Ab einer Erhöhung von 3,5 Prozent oder mehr würde – wie bisher – der Widerspruch eines Bundeslandes genügen, um die Erhöhung zu kippen.

Es geht um Milliarden

Unabhängig von der Höhe der Zwangsgebühr gilt: Der ÖRR ist erstens verfettet, er feudalisiert – zweitens – seine Intendanten und „Stars. Und er ist – drittens – der kostspieligste der Welt.

Rechnet man die 8,74 Milliarden Euro herunter, so ergeben sich pro Monat 728 Millionen, pro Woche 168 Millionen und pro Tag 24 Millionen Euro. Allein der „Beitragsservice“ mit seinen rund 930 Mitarbeitern verschlingt 172,4 Millionen Euro im Jahr (Stand: 2022).

Ein Apparat, der Unsummen verschlingt, und an dem sich einige wenige rücksichtslos bereichern – die Gehälter der Intendanten können sich sehen lassen:

Und auch einige Stars tun sich gütlich – nur einige Beispiele der bestbezahlten ÖRR-Aushängeschilder, wobei aus den folgenden Zahlen nicht hervorgeht, welche Summen an Produktionsfirmen fließen.

Jahresgehälter der ZDF-„Stars“ (Stand: 2024)
• Markus Lanz: 1,9 Mio. €; ab 2025 rund 2 Mio. €
• Horst Lichter: rund 1,7 Mio. €
• Oliver Welke: rund 1,18 Mio. €
• Johannes Kerner: 630.000 €
• Andrea Kiewel: 400.000 €
• Mai Thi Leiendecker: 349.000 €
• Maybrit Illner: 480.000 €
• Marietta Slomka: 393.750 €
• Jan Böhmermann: 651.000 € plus MWSt; ab 2025 dann 713.000 €.

Jahresgehälter der ARD-„Stars“ (Stand: 2024)
• Sandra Maischberger bekommt für ihre WDR-Runden pro Jahr 800.000 €. Insgesamt schlug „Maischberger“ indes mit 4,7 Mio. € zu Buche. Denn: Das Ganze läuft über Maischbergers Fa. Vincent Productions, deren Anteile zu 80 Prozent bei ihr liegen (die übrigen 20 Prozent hält ihr Mann).
• Die Gesamtkosten für „Hart aber fair“ (WDR) waren mit 6,6 Mio. € im Jahr angesetzt. Ex-Moderator Plasberg gemeinsam mit Jürgen Schulte die Firma Ansager & Schnipselmann. Laut Übersicht flossen von den Gesamtkosten in Höhe von 6,6 Mio. € jährlich 4,9 Mio. € an das Unternehmen, für Redaktion und Moderation, die Gästeakquise und Einspieler. Darin eingeschlossen: eine Gage von rund 21.500 € pro Sendung für Plasberg. Dagegen ist Louis Klamroth als Plasberg-Nachfolger bei „Hart aber fair“ mit 16.700 € pro Sendung fast schon preiswert. Nicht eingerechnet sind weitere Leistungen der Anstalten, Beträge für Kamera und Ton, Ü-Wagen, Veranstaltungstechnik oder Reisekosten …
• Die „Will Media GmbH“ (Alleingesellschafterin: Anne Will; Moderatorin der gleichnamigen NDR-Talkrunde von 2007-2013) bekam für ihre Talkrunde pro Jahr 7,5 Mio. €. 2021 wies die Produktions-GmbH einen Gewinn von 1,2 Mio. € aus. Anne-Will-Nachfolgerin Caren Miosga mit ihrer neu gegründeten und zu drei Vierteln von ihr gehaltenen Firma „MIO media TV Production“ ist kaum preiswerter. Der NDR kalkuliert für 30 Sendungen jährliche Produktionskosten in Höhe von 5,8 Mio. €. Als Moderatorin soll Caren Miosga jährlich 570.000 € für 30 Sendungen bekommen, pro Abend also 19.000 €.

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Kommentare ( 28 )

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CasusKnaxus
1 Tag her

Jeder Cent für diese Propagandadreckschleudern ist einer zuviel!

Kassandra
1 Tag her

„Die Sender konterkarieren mit derartigen inakzeptablen Fälschungen die eigenen Forderungen nach immer noch mehr Geld.“
.
Sie „konterkarieren“ überhaupt jegliche Forderung nach „Beiträgen“ – denn so lange vor Gericht geklagt wird sind sämtliche Forderungen strittig – und strittige Forderungen können weder eingetrieben noch eingeklagt werden.
Gut so.

Rasparis
10 Stunden her
Antworten an  Kassandra

Ja im Zivilrecht und im Parteistreitverfahren nach ZPO Aber nicht, wenn „unseredemokratie“ dem „Buerger“ in die Tasche greift: Dann geschieht das naemlich durch Exekutivverfuegung („Verwaltungsakt“), gegen den -bei „Anforderung von „Kosten“, „Beitraegen“ und „Gebuehren“ etc.; der nimmersatte „Staats“-Moloch, in „unseredemokratie“ eine offen agierende Ochlokratie, ist erfinderisch- „Widerspruch“ und „Klage“ keinen „Suspensiveffeky“ haben. M.a.W.: Es wird einfach kassiert – „klagen“ koennen Sie vor der Sondergerichtsbarkeit „Verwaltungsgericht“ gleichwohl; und im Obsiegensfalle (ausserhalb des SozialR <10% aller Klagen) dann das Geld zurueckverlangen – wenn das denn klappen sollte, denn "der Staat" wird Ihnen dann neue Fallstricke legen, und der "Rechtsstaat" dient nur der… Mehr

Sagen was ist
1 Tag her

Es ist schon beeindruckend, mit welcher Konsequenz ARD und ZDF daran arbeiten, ihr letztes Restguthaben an Vertrauen zu verspielen. Erst eine manipulative Reportage über die US-Behörde ICE, dann ein „Schnittfehler“ beim CDU-Parteitag, der so zufällig wirkt wie eine geplante Drehbuchwendung, um nur 2 aktuelle versehentlich besonders eindeutige Manipulationen dieses „Framingprogramms“ zu nennen. Währenddessen fordern dieselben Sender mit empörtem Ernst mehr Gebühren, um ihre „unabhängige Berichterstattung“ zu sichern. Tatsächlich sichern sie damit vor allem eines: den Fortbestand einer öffentlich finanzierten Selbstzufriedenheit, die Kritik als Angriff und Fehler als Missverständnis tarnt. Öffentlich-rechtlich heißt hier offenbar: von allen bezahlt, aber nur von sich… Mehr

Last edited 1 Tag her by Sagen was ist
Jerry
1 Tag her

Macht aus dem ÖRR ein Pay TV Model und die Welt wird wieder vom Kopf auf die Füße gestellt!

Dundee
1 Tag her

Die Zwangsgebühren müssen weg. Das geht nur wenn mehrere Hunderttausend oder besser Millionen den Ablass nicht mehr bezahlen. Sämtliche Sender haben hinreichend bewiesen, dass sie weder ausgewogen noch wahrheitsgemäß berichten. Schluss mit Bezahlen unter genau dieser Begründung. Dann werden irgendwann die Gerichte darüber entscheiden. Bei so Vielen, die aus diesem Grund nicht bezahlen, können die Gerichte gar nicht anders als gegen den Zwangsbeitrag zu entscheiden. So herum wird ein Schuh daraus. Bezahlen wir jedoch brav weiter, ist das Geld weg und die Gerichte werden sich winden und drehen bis sie IRGENDWAS entscheiden. Das kann dann – in mehreren Jahren –… Mehr

Kassandra
1 Tag her
Antworten an  Dundee

Nun ja. Wie hoch ist die Rendite aus Kapitalvermögen oder Vermietungen, die ja bei freiwillig Versicherten auch mit angerechnet wird? Denn aus einem Unternehmen ohne Gewinn, das null auf null wirtschaftet, kann sich ja tatsächlich kein Versicherungsbeitrag in Höhe von Euro 900 errechnen lassen. Am Montag gehen wieder welche spazieren – vielleicht auch bei Ihnen am Rathaus – ab 18:00 Uhr. Immer darauf warten bis andere die Kohlen aus dem Feuer holen, wie von Ihnen vorgeschlagen – wird an unserer Misere kaum etwas ändern. Rückgrat hat man selbst – und zeigt man das, findet man vielleicht andere, die ihrs auch… Mehr

williUig.
1 Tag her

Wer zahlt das denn noch ? Ich seit Monaten nicht mehr und außer Mahnungen kommt nichts…

Kassandra
1 Tag her
Antworten an  williUig.

Bei mir kam jetzt ein Festsetzungsbescheid, nachdem über sehr lange Zeit gar nichts passierte.
Sämtliche Mahngebühren, die bis dato angerechnet waren, sind gestrichen – und wie oben schon angemerkt sind alle Forderungen, da ja vor Gerichten geklagt wird, strittig – und können gar nicht eingetrieben werden.
Sollte die Androhung, dass sich ein Amtsgericht bei mir melden würde, tatsächlich in Realität umgesetzt werden gilt auch da: Widerspruch dort einlegen und auf die Klagen verweisen. Danke dem Verfasser, der das im www so ausführlich darlegte.

yeager
1 Tag her

Erstens ist das kein Dämpfer, zweitens waren der KEF die inhaltlichen Verfehlungen der ÖR völlig schnurz. Die Erhöhung fiel nur deshalb geringer aus, weil die KEF der Meinung war, dass vorangegangene Umstrukturierungen der „Gebühren“ den ÖR bereits genug Mehreinnahmen bescherten.

Klaus D
1 Tag her

Dämpfer….ahhhhhhhhhhhhh! Nein ein dämpfer wäre es wenn man (wir) die zwangsabgabe senken oder ganz abschaffen würde. Die haben doch gewusst was kommt und darum haben die auch entsprechend viel gefordert und jetzt bekommen sie was sie wollten. Für mich ist das blendwerk um den bürger zu täuschen. Und wenn ich die gehälter da sehe könnte ich pip (selbstzensur) aber so was von pip. Und der örr zahlt auch so recht hohe gehälter und löhne* dazu gibts dann obendrauf noch ne betriebrente. Ob ein herr Lanz weiß das seine millionen auch von „armen“ rentner und arbeitern (die kaum über die runden… Mehr

Juergen P. Schneider
1 Tag her

Diesen Moloch werden wir nur durch eine Grundgesetzänderung wieder los, Mehrheiten dafür wird es sobald nicht geben. Sollte dies irgendwann dermaleinst tatsächlich soweit kommen, dann könnten auch die Parteibuchrichter in Karlsruhe diese links-grünen Propagandaschleudern nicht mehr retten.

Zebra
1 Tag her

Ich bin es schon seit Jahren leid, diese Zusatzsteuer zu bezahlen. Gerne verzichte ich auf die Programmangebote von ARD und ZDF.

Klaus D
1 Tag her
Antworten an  Zebra

Und da kommt ja auch echt was zusammen – rechnet man mal nur mit 15 euro im monat und das man 50 jahre zahlt was ja in der regel hinkommt dann sind das 9.000 euro. Dafür muss ein ungelernter arbeiter 6 monate seines lebens arbeiten (geld verdienen) gehen.

Kassandra
1 Tag her
Antworten an  Klaus D

11.016.00 Euro. Aber nur, wenn der Beitrag bei Euro 18.36 stabil bliebe.
So was muss man sich echt leisten wollen!